Beschlussvorschlag:
„Die
Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit einer Anregung gem. § 24 GO wandten sich am 16.11.2009 neun Kultur
pflegende Vereine und Organisationen an den Bürgermeister der Stadt Hilden und
beantragten in einem gemeinsam unterzeichneten Schreiben beim Rat der Stadt
Hilden geeignete Maßnahmen zu suchen und in die Wege zu leiten, um eine
deutliche Reduzierung der Kosten für die Stadthalle Hilden zu erreichen.
Diese Anregung unterzeichneten die folgenden Hildener Kultur pflegenden
Vereine:
Chor 84, Damenchor Hilden,
Gemischter Chor Hilden-Süd 1907 „ Almrausch“,
1. Hildener Mundharmonikaorchester 1928
Hildener Kinder- und Jugendchor
Juniorband Peter Zinnen,
Mundharmonika-Orchester 90 der Freizeitgemeinschaft Behinderter und
Nichtbehinderter,
Oratorienchor Hilden
Shanty-Chor Rheingold
Hilden
Sing to Swing
Dieser Antrag ist als Anlage beigefügt.
Zu diesem Antrag der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen äußerte
sich die Alzer-Projectmanagement GmbH seinerzeit in einer Stellungnahme, aus
der hervorging, dass die Grundkosten für die Anmietung der Stadthalle seit rd.
20 Jahren unverändert seien. Hinzu kamen - aufgrund von gesetzlichen
Anforderungen - die Kosten für einen Bühnenmeister.
Gemäß der Geschäftsordnung befasste sich zunächst der Ausschuss für
Kultur und Heimatpflege am 17.02.10 mit dieser Anregung gem. § 24 GO. Danach
sollte dieses Thema im Haupt- und Finanzausschuss am 28.04.10 behandelt werden.
Die Angelegenheit wurde jedoch direkt an den Rat am 17.03.10 verwiesen,
da der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege am 17.02.10 mit 7 Ja-Stimmen (4
CDU, 2 FDP, 1 dUH), 5 Neinstimmen (SPD) und einer Enthaltung (Rm. Reffgen, BA)
mehrheitlichen dem Verweisungsantrag des Rm. Buschmann an den Rat zustimmte.
In der Ratssitzung am 17.03.10 wurde daraufhin der folgende einstimmige
Beschluss gefasst:
„Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Stadt Hilden Holding wird
gebeten, die Anregung der Kulturpflegenden Vereine in der nächsten Sitzung des Aufsichtrats
wohlwollend zu beraten.“
Der Aufsichtrat der Stadt Hilden Holding GmbH tagte am 16.04.2010. Dort
wurde eine Subvention der Kultur pflegenden Verein jedoch abgelehnt.
Über diese Entscheidung informierte die Verwaltung mit Schreiben vom
06.05.10 Frau Gaby Küsters stellvertretend für die Gruppe der Antrag stellenden
Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.
Am 13.07.10 fand daraufhin im Rahmen des jährlich stattfindenden
Arbeitskreises mit den Kulturpflegenden Vereinen und Organisationen in Hilden
gemeinsam mit dem Kämmerer Herrn Klausgrete ein weiterer Austausch über dieses
Thema statt.
Der Anregung gem. § 24 GO vom 16.11.09 wurde daraufhin von der
Vorsitzenden des Chores 84 und stellvertretenden Vorsitzenden des
Stadtverbandes der Musiker und Sänger Hilden e.V., Frau Gaby Küsters, mit
Schreiben vom 13.09.10 präzisiert und
eine Reduzierung der Saalmiete der
Stadthalle Hilden um 50% von derzeit
620,-€ auf 310,-€ beantragt.
Das entsprechende Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Um den geschätzten Umfang von 12 Veranstaltungen jährlich auf der
Grundlage des präzisierten Antrages vom 13.09.10 bezuschussen zu können, wären
daher zusätzliche Mittel in Höhe von 3.720,-€ erforderlich.
Diese Mittel wurden bislang nicht in den Haushalt 2011 eingestellt,
daher müsste die Entscheidung im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2011
erfolgen.
Eine praktikable Möglichkeit wäre es aus Sicht der Verwaltung auch, dem
Stadtverband der Musiker und Sänger Mittel in Höhe von 4.000,-€ jährlich
pauschal zur Verfügung zu stellen. Der Verband könnte dann die Aufgabe
eigenverantwortlich übernehmen, diese Mittel zur Subventionierung der
Mietkosten der Stadthalle für dort stattfindende Veranstaltungen der
anerkannten Kultur pflegenden Vereine einzusetzen und entsprechend der Anzahl
der bei ihm zu beantragenden Veranstaltungen die Höhe der Subvention selbst
festzusetzen.
Da die 33 Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden sich
sehr stark im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Entwicklung und die Pflege der
kulturellen Breitenarbeit in Hilden einsetzen, ist es nach Ansicht der
Verwaltung sehr sinnvoll, eine finanzierbare Basis für die Vereine zu schaffen,
um die Stadthalle für öffentliche Veranstaltungen für und mit Hildener Bürgerinnen
und Bürger nutzen zu können.
Derzeit verzeichnen die Vereine insgesamt 1.700 Mitglieder.
Im Jahr 2009 erreichten diese Vereine in jährlich 20 Veranstaltungen
10.900 Veranstaltungsbesucher. Dies entspricht knapp 20 % der Einwohner Hildens
(55.666 Stand 31.12.09).
Für den Haushalt 2010 stehen 24.384,-€ zur Unterstützung der Aktivitäten
der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen gemäß den Förderrichtlinien
zur Verfügung.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
ja |
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Produktnummer |
040201 |
Bezeichnung: |
Kulturförderung |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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4110000020 |
0402010010 |
531800 |
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Finanzierung: |
Über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in Höhe von 4.000,- €
muss im Rahmen der Haushaltberatungen für das Jahr 2011 entschieden werden. Bei positiver Beschlussfassung ist darauf hinzuweisen, dass damit eine
Standarderhöhung einhergeht, die weder im lfd. Haushaltsplan noch in der
Finanzplanung etatisiert ist. Gesehen
Klausgrete |
Personelle Auswirkungen nein