Betreff
Anregung gem. § 24 GO der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden vom 16.11.2009 auf Reduzierung der Mietkosten der Stadthalle Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 41/047
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 „Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

Mit einer Anregung gem. § 24 GO wandten sich am 16.11.2009 neun Kultur pflegende Vereine und Organisationen an den Bürgermeister der Stadt Hilden und beantragten in einem gemeinsam unterzeichneten Schreiben beim Rat der Stadt Hilden geeignete Maßnahmen zu suchen und in die Wege zu leiten, um eine deutliche Reduzierung der Kosten für die Stadthalle Hilden zu erreichen.

Diese Anregung unterzeichneten die folgenden Hildener Kultur pflegenden Vereine:

 

Chor 84, Damenchor Hilden,

Gemischter Chor Hilden-Süd 1907 „ Almrausch“,

1. Hildener Mundharmonikaorchester 1928

Hildener Kinder- und Jugendchor

Juniorband Peter Zinnen,

Mundharmonika-Orchester 90 der Freizeitgemeinschaft Behinderter und Nichtbehinderter,

Oratorienchor Hilden

Shanty-Chor Rheingold Hilden

Sing to Swing

 

Dieser Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Zu diesem Antrag der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen äußerte sich die Alzer-Projectmanagement GmbH seinerzeit in einer Stellungnahme, aus der hervorging, dass die Grundkosten für die Anmietung der Stadthalle seit rd. 20 Jahren unverändert seien. Hinzu kamen - aufgrund von gesetzlichen Anforderungen - die Kosten für einen Bühnenmeister.

 

Gemäß der Geschäftsordnung befasste sich zunächst der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege am 17.02.10 mit dieser Anregung gem. § 24 GO. Danach sollte dieses Thema im Haupt- und Finanzausschuss am 28.04.10 behandelt werden.

 

Die Angelegenheit wurde jedoch direkt an den Rat am 17.03.10 verwiesen, da der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege am 17.02.10 mit 7 Ja-Stimmen (4 CDU, 2 FDP, 1 dUH), 5 Neinstimmen (SPD) und einer Enthaltung (Rm. Reffgen, BA) mehrheitlichen dem Verweisungsantrag des Rm. Buschmann an den Rat zustimmte.

 

In der Ratssitzung am 17.03.10 wurde daraufhin der folgende einstimmige Beschluss gefasst:

„Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Stadt Hilden Holding wird gebeten, die Anregung der Kulturpflegenden Vereine  in der nächsten Sitzung des Aufsichtrats wohlwollend zu beraten.“

 

Der Aufsichtrat der Stadt Hilden Holding GmbH tagte am 16.04.2010. Dort wurde eine Subvention der Kultur pflegenden Verein jedoch abgelehnt.

Über diese Entscheidung informierte die Verwaltung mit Schreiben vom 06.05.10 Frau Gaby Küsters stellvertretend für die Gruppe der Antrag stellenden Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.

 

Am 13.07.10 fand daraufhin im Rahmen des jährlich stattfindenden Arbeitskreises mit den Kulturpflegenden Vereinen und Organisationen in Hilden gemeinsam mit dem Kämmerer Herrn Klausgrete ein weiterer Austausch über dieses Thema statt.

 

Der Anregung gem. § 24 GO vom 16.11.09 wurde daraufhin von der Vorsitzenden des Chores 84 und stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtverbandes der Musiker und Sänger Hilden e.V., Frau Gaby Küsters, mit Schreiben vom 13.09.10  präzisiert und eine  Reduzierung der Saalmiete der Stadthalle Hilden um 50%  von derzeit 620,-€ auf 310,-€ beantragt.

Das entsprechende Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

 

Um den geschätzten Umfang von 12 Veranstaltungen jährlich auf der Grundlage des präzisierten Antrages vom 13.09.10 bezuschussen zu können, wären daher zusätzliche Mittel in Höhe von 3.720,-€ erforderlich.

 

Diese Mittel wurden bislang nicht in den Haushalt 2011 eingestellt, daher müsste die Entscheidung im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2011 erfolgen.

 

Eine praktikable Möglichkeit wäre es aus Sicht der Verwaltung auch, dem Stadtverband der Musiker und Sänger Mittel in Höhe von 4.000,-€ jährlich pauschal zur Verfügung zu stellen. Der Verband könnte dann die Aufgabe eigenverantwortlich übernehmen, diese Mittel zur Subventionierung der Mietkosten der Stadthalle für dort stattfindende Veranstaltungen der anerkannten Kultur pflegenden Vereine einzusetzen und entsprechend der Anzahl der bei ihm zu beantragenden Veranstaltungen die Höhe der Subvention selbst festzusetzen.

 

Da die 33 Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden sich sehr stark im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Entwicklung und die Pflege der kulturellen Breitenarbeit in Hilden einsetzen, ist es nach Ansicht der Verwaltung sehr sinnvoll, eine finanzierbare Basis für die Vereine zu schaffen, um die Stadthalle für öffentliche Veranstaltungen für und mit Hildener Bürgerinnen und Bürger nutzen zu können.

Derzeit verzeichnen die Vereine insgesamt 1.700 Mitglieder.

 

Im Jahr 2009 erreichten diese Vereine in jährlich 20 Veranstaltungen 10.900 Veranstaltungsbesucher. Dies entspricht knapp 20 % der Einwohner Hildens (55.666 Stand 31.12.09).

Für den Haushalt 2010 stehen 24.384,-€ zur Unterstützung der Aktivitäten der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen gemäß den Förderrichtlinien zur Verfügung.

 

 

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 040201

Bezeichnung:

Kulturförderung

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Haushaltsjahr:

2011

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

4110000020

0402010010

531800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in Höhe von 4.000,- € muss im Rahmen der Haushaltberatungen für das Jahr 2011 entschieden werden.

 

Bei positiver Beschlussfassung ist darauf hinzuweisen, dass damit eine Standarderhöhung einhergeht, die weder im lfd. Haushaltsplan noch in der Finanzplanung etatisiert ist.

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen nein