Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:
§
2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)
Der Betrag von 1,78 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 1,85 € je laufenden Standmeter.
Die Änderung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.
Die 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011 führt im Ergebnis zu einer Gebührenerhöhung von aktuell 1,78 € auf 1,85 € je laufenden Frontmeter Marktstandsfläche.
Das Finanzvolumen der „Wochenmärkte“ umfasst ca. 88.000 € und unterscheidet sich in dieser Hinsicht deutlich von den „klassischen“ Gebührenhaushalten. Dieses vergleichsweise geringe Gesamtvolumen führt dazu, dass sich schon Aufwandssteigerungen von „nur“ 1.000 € in Abhängigkeit zur Gesamtfrontmeterfläche aller Marktstände unmittelbar auf die Höhe der Gebühren je laufenden Meter im Umfang von ca. 2 bis 3 Cent auswirken. Dies und die Entwicklung des Marktgeschehens ist bereits im Zusammenhang mit der der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 32/003 zur Gebührenbedarfsberechung für das Jahr 2010 eingehend dargelegt worden.
Das Gebührenjahr 2009 schloss mit einer
Unterdeckung in Höhe von 3.926 € ab. Die Richtigkeit des Ergebnisses wurde
durch das Rechnungsprüfungsamt bestätigt. Auch wenn die aktuelle Kostenentwicklung
bereits zu einer Gebührenerhöhung von ca. + 0,03 € im Jahr 2011 führen wird,
ist es sinnvoll, auch einen Anteil des Defizits aus dem Vorjahr bei der
aktuellen Gebührenberechnung zu berücksichtigen. Ohnehin sind Unterdeckungen in
den Gebührenhaushalten über einen Zeitraum von 3 Jahren auszugleichen.
Um hier a) einen spürbaren Beitrag zum
Ausgleich des Fehlbetrages zu leisten und somit b) noch deutlichere
Gebührenanstiege in Zukunft weitestgehend zu vermeiden, ist es
empfehlenswert, anteilig einen Betrag
von 1.696 € des Defizits aus dem Jahr 2009 in die Gebührenbedarfsberechnung des
Jahres 2011 einzustellen. Hierdurch ergibt sich abschließend ein Markstandsgeld
in Höhe von 1,85 € je laufenden Frontmeter Standfläche. Dies macht eine
Gebührenerhöhung von + 4% gegenüber dem aktuellen Gebührensatz aus.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
020206 |
Bezeichnung |
Marktangelegenheiten |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |