Betreff
Pflege der Sportplatzanlagen
Vorlage
WP 04-09 SV 51/397
Aktenzeichen
III/51 em
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht über die Pflege der Sportplatzanlagen zur Kenntnis.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit vielen Jahren werden alle Hildener Sportaußenanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, von Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im Jahre 1983 unterschrieben. Die Sportaußenanlagen werden wie folgt betreut:

 

Sportanlage                                                 Betreuender Verein

 

1. Sportplatz Hoffeldstraße                           VfB Hilden

2. Sportplatz Furtwänglerstraße                   SV Hilden Nord

3. Sportplatz Kalstert                                                SV Hilden Ost

4. Sportplatz Schützenstraße                       AC Italia Süd

5. Sportplatz Weidenweg                              Sp.-Vg. 05/06

6. Bezirkssportanlage Am Bandsbusch       Stadt Hilden

 

Allen Sportanlagen ist zur Pflege eine Pflegeanleitung mit Leistungsbeschreibung zugeordnet, die eine sach- und fachgerechte Pflege gewährleisten soll. Seit Beginn der Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt. Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden entweder von Seiten des Vereins oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde beschlossen,

„…dass die Verwaltung jährlich einen Bericht vorlegt über die Ergebnisse der Begehung der Sportanlagen durch die Verwaltung. Der Bericht sollte folgende Aspekte beinhalten:

-          Ist die Platzpflege vereinbarungsgemäß erfolgt?

-          Ergebnisse der Begehung von solchen Sportanlagen, die in Eigenpflege erfolgt.

-          Ergebnisse der Begehung in solchen Sportanlagen, die durch die Vereine unterhalten werden.“

 

Auf Grund des Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und ab 2008 neu strukturiert und optimiert.

 

Folgende Kriterien und Maßnahmen wurden für das Jahr 2008 festgelegt:

 

-          In allen Maßnahmen ist das Sportbüro des Amtes für Jugend, Schule und Sport federführend.

-          Zur Begehung der Sportanlagen incl. Außenumkleiden werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66 (Tiefbau- und Grünflächenamt) und IV/68 (Zentraler Bauhof) eingeladen. Für Sicherheitsfragen wird zusätzlich ein sachverständiger Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.

-          Die Begehungen finden jährlich im Monat September statt.

-          Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-, Betreuungs- und Pflegeverträge mit den
Vereinen.

-          Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden protokolliert und evtl. durch Bildmaterial dokumentiert.

-          Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll bis November des Prüfjahres die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände zu beheben.

-          Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.

-          Ende November werden Nachbegehungen durchgeführt, die der Prüfung der Behebung der aufgezeigten Mängel dienen.

-          Auch hier werden vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und evtl. durch Bildmaterial dokumentiert.

-          In der ersten Jahressitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales berichtet die Verwaltung (Sportbüro) ergebnisorientiert über die durchgeführten Begehungen und Folgemaßnahmen des vorangegangenen Jahres.

 

 

 

 

Sportplatzbegehungen 2008:

 

Die Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleidegebäude wurden im September 2008 durchgeführt, die Nachbegehungen im November 2008.

 

Die Sportaußenanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) sowie die Umkleidegebäude waren während der Begehung im September in einem allgemein guten Zustand. Die Vereine zeigten sich kooperativ. Nur in Einzelfällen konnten Vereinsvertreter und -vertreterinnen nicht an der Prüfung der Anlagen teilnehmen. Dies lag u. a. an beruflichen Verpflichtungen der entsprechenden Personen.

 

Nach der ersten Begehung unter Beachtung der Neuregelungen aus dem o. g. Beschluss hat sich nun in diesem Jahr gezeigt, dass die Vereine ihre Anlagen in einem überwiegend guten Pflegezustand halten. Die Mängel waren meist nicht gravierend.

Im Einzelnen ergab sich folgendes Bild:

 

 

Umkleiden:

 

 

Verein, Ansprechpartner vor Ort

 

Umkleiden

 

1. Festgestellte Mängel und

2. Ergebnisse der Nachbegehungen

 

 

Spielvereinigung Hilden 05/06,

Eheleute Winkler

 

Weidenweg

 

1. Duschraum Umkleide 1:

Verkabelung des Lüfters ist nicht ordnungemäß isoliert.

2. Erledigt

 

AC-Italia,

Herr Del’Abate

 

Schützenstraße

 

 

Keine Mängel

 

Städtische Anlage,

Frau Killing

 

Bezirkssportanlage

 

1. Umkleide 3:

Obenschließer ist defekt.

2. Wird durch die Verwaltung behoben

 

SV Hilden Ost,

Herr Weber

 

Kalstert

 

1. Umkleide Heim, WC:

Fenstergriff Oberlicht defekt

2. Erledigt

 

VfB Hilden 03,

Herr Olejnik

 

Hoffeldstraße

 

1. Alle Duschbereiche:

(erst vor kurzer Zt. neu gefliest):

Reinigungszustand nicht ausreichend

-Fliesen an Böden und Wänden dreckig

-Silikonfugen setzen schon wieder Stockflecken an, obwohl sie noch nicht ein Jahr alt sind

2. Erledigt

1. a) Lampenabdeckungen teilweise defekt. 

2.a)  Erledigt

 

SV Hilden Nord,

Herr Salomon

 

Furtwänglerstraße

 

1. Umkleide Gast, Eingangstür:

Die Tür schlägt oben gegen die Wand und der Putz ist beschädigt. Es ist ein Stopper anzubringen und die Wand ist auszubessern.

Die Scheiben an mindestens vier Fenstern sind defekt und müssen getauscht werden.

2. Der Verein hat unter Beteiligung der Verwaltung Reparaturaufträge erteilt.

 

 

 

Sportplätze:

 

 

Verein, Ansprechpartner vor Ort

 

 

Sportplatz

 

1. Festgestellte Mängel und

2. Ergebnisse der Nachbegehungen

 

Spielvereinigung Hilden 05/06,

Eheleute Winkler

 

Weidenweg

 

1. Mulchbahn:

Bahn stellenweise von Eicheln und Laub nicht gesäubert.

2. Erledigt

1.a) Sprunggrube: Herausgetragener Sand ist nicht zurückgefegt.

2.a) Erledigt

1.b) Laufbahn:

Nicht von Granulat gesäubert.

2.b) Erledigt

1.c) Rand des Kunstrasenplatzes:

Unkraut nicht entfernt.

2.c) Erledigt

1.d) Neue Pflanzfläche im Nord-West-Teil:

Nicht ausreichend gemäht.

2.d) Der Rasenmäher ist in der Reparatur. Anschließend wird der Bereich gemäht.

1.e) Bodendeckerfläche im Vorplatzbereich:

Die Fläche ist sehr lückenhaft bewachsen bzw. nicht gepflegt.  (Alternativ kann der Verein hier eine Rasenfläche anlegen.)  

2.e) Der Verein hat einen Auftrag an einen Gärtner erteilt.

1.f) Bepflanzung im Nordteil:

Die Fläche ist von Brombeerenpflanzen befallen.

2.e ) Erledigt

 

 

 

 

AC-Italia,

Herr Del’Abate

 

Schützenstraße

 

1. Laufbahn:

Nicht von Unkraut befreit.

2. Erledigt

1.a) Außenbereich allgem:

Laub nicht gekehrt.

2.a) Erledigt

 

Städtische Anlage

 

 

Bezirkssportanlage

 

1. Zaunanlage:

defekt

2 )Erledigt

 

SV Hilden Ost,

Herr Weber

 

Kalstert

 

Befindet sich im Neubau, daher keine Prüfung

VfB Hilden 03,

Herr Olejnik,

Herr Dr. Brunner

Hoffeldstraße

Hinweis an den Verein:

Bandenwerbung ist nicht für die Zaunanlage geeignet. Sie erhöht die Windlast. Für mögliche Schäden kommt der Verein auf.

1. Zuschauerbänke (alte Umkleidebänke):

An der Westseite des Platzes sind die Bänke teilweise mit scharfen Kanten versehen und stellen eine Verletzungsgefahr dar. Sie sind u. U. zu entfernen.

2. Erledigt

 

1.a) Zuschauerbarriere:

Vorstehende Schrauben an Barriere wurden nicht regelmäßig nachgezogen.

2.a) Erledigt

 

SV Hilden Nord,

Herr Salomon

 

Weiter SV Hilden Nord

 

Furtwänglerstraße

 

Hinweis an den Verein:

Bandenwerbung ist nicht für die Zaunanlage geeignet. Sie erhöht die Windlast. Für mögliche Schäden kommt der Verein auf.

 

1. Schild „Benutzungsordnung“:

Es ist zerbrochen und stellt mit scharfen Kanten eine Verletzungsgefahr dar.

2. Erledigt

 

1.a) Rasen:

Der Rasenplatz hat kahle Stellen, da er zu stark beansprucht wird.

2.a) Der Verein hat erste Maßnahmen zur Verbesserung getroffen.

 

1.b) Laufbahn:

Die Laufbahn weist in den Seitenbereichen und im Bereich der Sprunggrube Unkraut auf.

2.b)Erledigt

 

 

Bei der Nachbegehung im November 2008 hat sich ergeben, dass die Vereine die dokumentierten Mängel behoben bzw. Aufträge zur Behebung der Mängel erteilt haben.

 

Fazit:

 

Durch die systematische Kontrolle der Hildener Sportanlagen hat die Verwaltung die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv festzuhalten und die Aufforderung zur Behebung auszusprechen. Darüber hinaus kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern.

 

Derzeit werden die neuen Pflegeverträge mit den Vereinen abgeschlossen, so dass in diesem Jahr der nächste Bericht zu diesem Thema auf der Grundlage der neuen Verträge erfolgen wird.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die SV 51/369 und die dazu erfolgten Beschlüsse.

 

 

 

 

 

Günter Scheib