Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht über die Pflege der Sportplatzanlagen
zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Erläuterungen
und Begründungen:
Seit vielen Jahren
werden alle Hildener Sportaußenanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am
Bandsbusch, von Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten
Verträge wurden im Jahre 1983 unterschrieben. Die Sportaußenanlagen werden wie
folgt betreut:
Sportanlage Betreuender
Verein
1. Sportplatz
Hoffeldstraße VfB
Hilden
2. Sportplatz
Furtwänglerstraße SV
Hilden Nord
3. Sportplatz
Kalstert SV
Hilden Ost
4. Sportplatz
Schützenstraße AC
Italia Süd
5. Sportplatz
Weidenweg Sp.-Vg.
05/06
6.
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch Stadt
Hilden
Allen Sportanlagen
ist zur Pflege eine Pflegeanleitung mit Leistungsbeschreibung zugeordnet, die
eine sach- und fachgerechte Pflege gewährleisten soll. Seit Beginn der
Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze
durchgeführt. Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden entweder von Seiten
des Vereins oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007
wurde beschlossen,
„…dass die
Verwaltung jährlich einen Bericht vorlegt über die Ergebnisse der Begehung der
Sportanlagen durch die Verwaltung. Der Bericht sollte folgende Aspekte beinhalten:
-
Ist die Platzpflege vereinbarungsgemäß erfolgt?
-
Ergebnisse der Begehung von solchen Sportanlagen,
die in Eigenpflege erfolgt.
-
Ergebnisse der Begehung in solchen Sportanlagen,
die durch die Vereine unterhalten werden.“
Auf Grund des
Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und ab 2008 neu strukturiert und optimiert.
Folgende Kriterien
und Maßnahmen wurden für das Jahr 2008 festgelegt:
-
In allen Maßnahmen ist das Sportbüro des Amtes für
Jugend, Schule und Sport federführend.
-
Zur Begehung der Sportanlagen incl. Außenumkleiden
werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66 (Tiefbau- und
Grünflächenamt) und IV/68 (Zentraler Bauhof) eingeladen. Für Sicherheitsfragen
wird zusätzlich ein sachverständiger Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung
hinzugezogen.
-
Die Begehungen finden jährlich im Monat September
statt.
-
Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-,
Betreuungs- und Pflegeverträge mit den
Vereinen.
-
Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden
protokolliert und evtl. durch Bildmaterial dokumentiert.
-
Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll
bis November des Prüfjahres die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände
zu beheben.
-
Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der
Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.
-
Ende November werden Nachbegehungen durchgeführt,
die der Prüfung der Behebung der aufgezeigten Mängel dienen.
-
Auch hier werden vorhandene Mängel und
Pflegerückstände protokolliert und evtl. durch Bildmaterial dokumentiert.
-
In der ersten Jahressitzung des Ausschusses für
Schule, Sport und Soziales berichtet die Verwaltung (Sportbüro)
ergebnisorientiert über die durchgeführten Begehungen und Folgemaßnahmen des
vorangegangenen Jahres.
Sportplatzbegehungen
2008:
Die
Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleidegebäude wurden im
September 2008 durchgeführt, die Nachbegehungen im November 2008.
Die Sportaußenanlagen
(inkl. Bezirkssportanlage) sowie die Umkleidegebäude waren während der Begehung
im September in einem allgemein guten Zustand. Die Vereine zeigten sich kooperativ.
Nur in Einzelfällen konnten Vereinsvertreter und -vertreterinnen nicht an der
Prüfung der Anlagen teilnehmen. Dies lag u. a. an beruflichen Verpflichtungen
der entsprechenden Personen.
Nach der ersten
Begehung unter Beachtung der Neuregelungen aus dem o. g. Beschluss hat sich nun
in diesem Jahr gezeigt, dass die Vereine ihre Anlagen in einem überwiegend
guten Pflegezustand halten. Die Mängel waren meist nicht gravierend.
Im Einzelnen ergab
sich folgendes Bild:
Umkleiden:
Verein, Ansprechpartner vor Ort |
Umkleiden |
1. Festgestellte Mängel und 2.
Ergebnisse der Nachbegehungen |
Spielvereinigung
Hilden 05/06, Eheleute Winkler |
Weidenweg |
1. Duschraum
Umkleide 1: Verkabelung des
Lüfters ist nicht ordnungemäß isoliert. 2. Erledigt |
AC-Italia, Herr Del’Abate |
Schützenstraße |
Keine Mängel |
Städtische
Anlage, Frau Killing |
Bezirkssportanlage |
1. Umkleide 3: Obenschließer ist
defekt. 2. Wird durch die Verwaltung behoben |
SV Hilden Ost, Herr Weber |
Kalstert |
1. Umkleide Heim,
WC: Fenstergriff
Oberlicht defekt 2. Erledigt |
VfB Hilden 03, Herr Olejnik |
Hoffeldstraße |
1. Alle
Duschbereiche: (erst vor kurzer
Zt. neu gefliest): Reinigungszustand
nicht ausreichend -Fliesen an Böden
und Wänden dreckig -Silikonfugen
setzen schon wieder Stockflecken an, obwohl sie noch nicht ein Jahr alt sind 2. Erledigt 1. a)
Lampenabdeckungen teilweise defekt. 2.a)
Erledigt |
SV Hilden Nord, Herr Salomon |
Furtwänglerstraße |
1. Umkleide Gast,
Eingangstür: Die Tür schlägt
oben gegen die Wand und der Putz ist beschädigt. Es ist ein Stopper
anzubringen und die Wand ist auszubessern. Die Scheiben an
mindestens vier Fenstern sind defekt und müssen getauscht werden. 2. Der Verein hat unter Beteiligung der
Verwaltung Reparaturaufträge erteilt. |
Sportplätze:
Verein, Ansprechpartner vor Ort |
Sportplatz |
1. Festgestellte Mängel und 2.
Ergebnisse der Nachbegehungen |
Spielvereinigung
Hilden 05/06, Eheleute Winkler |
Weidenweg |
1. Mulchbahn: Bahn stellenweise
von Eicheln und Laub nicht gesäubert. 2. Erledigt 1.a) Sprunggrube:
Herausgetragener Sand ist nicht zurückgefegt. 2.a) Erledigt 1.b) Laufbahn: Nicht von
Granulat gesäubert. 2.b) Erledigt 1.c) Rand des
Kunstrasenplatzes: Unkraut nicht
entfernt. 2.c) Erledigt 1.d) Neue
Pflanzfläche im Nord-West-Teil: Nicht ausreichend
gemäht. 2.d) Der Rasenmäher ist in der Reparatur.
Anschließend wird der Bereich gemäht. 1.e) Bodendeckerfläche
im Vorplatzbereich: Die
Fläche ist sehr lückenhaft bewachsen bzw. nicht gepflegt. (Alternativ kann der Verein hier eine
Rasenfläche anlegen.) 2.e) Der Verein hat einen
Auftrag an einen Gärtner erteilt. 1.f)
Bepflanzung im Nordteil: Die
Fläche ist von Brombeerenpflanzen befallen. 2.e ) Erledigt |
AC-Italia, Herr Del’Abate |
Schützenstraße |
1. Laufbahn: Nicht von Unkraut
befreit. 2. Erledigt 1.a) Außenbereich
allgem: Laub nicht gekehrt. 2.a) Erledigt |
Städtische Anlage |
Bezirkssportanlage |
1. Zaunanlage: defekt 2 )Erledigt |
SV Hilden Ost, Herr Weber |
Kalstert |
Befindet sich im
Neubau, daher keine Prüfung |
VfB Hilden 03, Herr Olejnik, Herr Dr. Brunner |
Hoffeldstraße |
Hinweis an den
Verein: Bandenwerbung ist
nicht für die Zaunanlage geeignet. Sie erhöht die Windlast. Für mögliche Schäden
kommt der Verein auf. 1. Zuschauerbänke
(alte Umkleidebänke): An der Westseite
des Platzes sind die Bänke teilweise mit scharfen Kanten versehen und stellen
eine Verletzungsgefahr dar. Sie sind u. U. zu entfernen. 2. Erledigt 1.a)
Zuschauerbarriere: Vorstehende
Schrauben an Barriere wurden nicht regelmäßig nachgezogen. 2.a) Erledigt |
SV Hilden Nord, Herr Salomon Weiter SV Hilden
Nord |
Furtwänglerstraße |
Hinweis an den
Verein: Bandenwerbung ist
nicht für die Zaunanlage geeignet. Sie erhöht die Windlast. Für mögliche Schäden
kommt der Verein auf. 1. Schild
„Benutzungsordnung“: Es ist zerbrochen
und stellt mit scharfen Kanten eine Verletzungsgefahr dar. 2. Erledigt 1.a) Rasen: Der Rasenplatz
hat kahle Stellen, da er zu stark beansprucht wird. 2.a) Der Verein hat erste Maßnahmen zur
Verbesserung getroffen. 1.b) Laufbahn: Die Laufbahn
weist in den Seitenbereichen und im Bereich der Sprunggrube Unkraut auf. 2.b)Erledigt |
Bei der
Nachbegehung im November 2008 hat sich ergeben, dass die Vereine die dokumentierten
Mängel behoben bzw. Aufträge zur Behebung der Mängel erteilt haben.
Fazit:
Durch die
systematische Kontrolle der Hildener Sportanlagen hat die Verwaltung die Möglichkeit,
vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv festzuhalten und die
Aufforderung zur Behebung auszusprechen. Darüber hinaus kommt es zu
konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern.
Derzeit werden die
neuen Pflegeverträge mit den Vereinen abgeschlossen, so dass in diesem Jahr der
nächste Bericht zu diesem Thema auf der Grundlage der neuen Verträge erfolgen
wird.
In diesem
Zusammenhang verweise ich auf die SV 51/369 und die dazu erfolgten Beschlüsse.
Günter Scheib