Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Fraktion Freie
Liberale stellte folgende Anträge bzw. Ergänzungs- und Änderungsanträge, die
der Anlage beigefügt sind:
-
Abriss des Pavillons am Kalstert - am 08.09.2010 für die Sitzung des Ausschusses
für Umwelt- und Klimaschutz (Anlage 1).
-
Schließung der Tore der Gem. Grundschule Kalstert
86 - am 13.09.2010 zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (Anlage 2).
-
Verlagerung des Pavillons – am 29.09.10 zur Sitzung
des Rates (Anlage 3).
-
Änderungsantrag, der alle bisherigen Anträge
umfasst – am 27.10.2010 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz
(Anlage 4)
Mit Datum vom
9.11. reichte zudem die FDP Ratsfraktion einen Antrag zum Jugendhilfeausschuss
ein (Anlage 5) in dem sich für den Ersatz des Pavillons an gleicher Stelle
ausgesprochen wird.
Zuständig für eine
Beratung der Anträge ist der Jugendhilfeausschuss.
Ergänzend dazu
gingen bei der Verwaltung folgende Schreiben zur Thematik Schutzhütte Kalstert
ein:
-
Antrag der Evangelischen Kindertageseinrichtung
Sonnenschein, nebst Unterschriftenliste auf Abriss der Hütte. Dieser wurde mit
dem Verweis auf die Zuständigkeit und Beratung im Jugendhilfeausschuss
beantwortet.
-
Zwei Widersprüche von Anwohnern des Gebietes
Max-Volmerstr, gegen die in der Presse thematisierte Verlegung des Pavillons in
das benannte Gebiet.
Ausgangssituation
Bereits vor über
10 Jahren wurde auf Grund von Anfragen von Jugendlichen wegen mangelnder Treffpunkte
im Hildener Osten an der GGS Kalstert eine Schutzhütte errichtet.
Unter anderem wurde damals eine Befragung über die Interessen und
Aufenthaltsmöglichkeiten von Jugendlichen im Hildener Osten durchgeführt. Schon
zu dieser Zeit gab es Anwohnerbeschwerden vor Ort über Lärm, Müllverursachung
und Treffpunkt von jugendlichen Cliquen.
Als Ergebnis der
damaligen Befragung wurde die Schutzhütte errichtet. Die Schutzhütte dient als
niederschwelliges Angebot (Anlaufstelle für Jugendliche) und wird von der
Aufsuchenden Jugendarbeit regelmäßig (z.T. mehrmals die Woche) aufgesucht.
Durch die
Betreuung von Jugendlichen im Vereinsheim des SV Hilden-Ost entspannte sich die
Situation in den letzten ca. 1,5 Jahren im Hildener Osten. Ein Teil der
Jugendlichen, die den Treffpunkt des SV Ost nutzen, suchen auch regelmäßig die
Schutzhütte auf. Des Weiteren wird die Hütte von älteren Jugendlichen und
jungen Erwachsenen aufgesucht.
Es handelt
sich dabei um Jugendliche
und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts aus dem
Hildener Osten,
im Alter von 16-20 Jahren, die bereits seit einigen Jahren im Stadtteil präsent sind und auch der Aufsuchenden Jugendarbeit bekannt sind.
Mit den jüngeren
Nutzern besteht ein Dialog hinsichtlich des (übermäßigen) Konsums von Alkohol
und den damit verbundenen negativen Folgen. Hier ist es Aufgabe der
Aufsuchenden Jugendarbeit durch kontinuierliche Beziehungsarbeit ein
Bewusstsein und ggf. eine Verhaltensänderung zu erzielen. Lernerfolge und
Verhaltensänderungen können allerdings
nur in der Auseinandersetzung mit der Lebenswelt der
Jugendlichen (und
dazu zählen auch Alkohol- und Zigarettenkonsum) an den dafür vorgesehenen Plätzen erzielt
werden. Ein Abriss bzw. eine Verdrängung führt nur zur
Verlagerung des eigentlichen Problems an eine andere (nicht gewollte) Stelle,
die sich dann unter Umständen vollständig einer sozialen Kontrolle entzieht.
Das Fachamt befürwortet daher die Schutzhütte an der Kalstert, um für Jugendliche im Hildener
Osten ein niederschwelliges Angebot vorzuhalten,
damit sie sich
in ihrer Clique
treffen können. Eine
entsprechende Betreuung, z.B. durch die Aufsuchende Jugendarbeit,
den Jugendtreff des SV Ost, ist eingerichtet, gemeinsame
Angebote werden bereits seit langem umgesetzt und bei Bedarf auch intensiviert.
Bei den jungen
Erwachsenen, die sich als zweite Gruppe an der Schutzhütte treffen, fruchtet
ein pädagogisches Einwirken hingegen nur sehr bedingt. Sofern Personen über 18
Jahren Alkohol im öffentlichen Raum konsumieren und damit keine
Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten einhergehen, kann das Amt für Jugend,
Schule und Sport diesen Konsum nicht untersagen. Auch mit dieser Zielgruppe
wird das Gespräch gesucht. Fruchtet dies nicht, werden die Ordnungsbehörden
unterrichtet, welche ggf. über Maßnahmen zur Reglementierung verfügen.
Aus den vorstehend
benannten Gründen und auch in dem Bewusstsein, dass damit zu rechnen ist, dass
es immer wieder zu konfliktären Nutzungen am Standort kommen kann, hat sich das
Fachamt bereits im Frühjahr dieses Jahres, in Absprache mit den weiteren
zuständigen Fachämtern auf einen Ersatz der mittlerweile baufälligen Hütte im
Herbst 2010 verständigt.
In der Anlage (Nr. 6) findet sich eine
Abbildung der künftigen Hütte. Sie soll abweichend von dem dargestellten Muster
keine Glas- sondern Holzrückwände erhalten. Die Rückwände sollen jedoch nicht
zwischen allen Stützen eingefügt werden (ca. zu 50-60%), um eine gewisse
"Einsichtigkeit" zu ermöglichen. Zudem würden sich die Wände nicht über
die volle Bauwerkshöhe erstrecken, so dass der Fuß- und Kopfbereich ebenfalls
"offen" ist. Auf einen Tisch
soll verzichtet werden. Die Sitzgelegenheit soll nicht eine Holzbank sondern eine
Drahtgitterbank sein. Zwei Abfallbehälter
mit Zigarettenschacht können entweder noch an den Stützpfosten des Pavillons
oder an eigenen Pfosten daneben angebracht werden.
Diese Planung wird
den Jugendlichen vor Ort und dem Jugendparlament vorgestellt werden. In diesem
Rahmen wird auch eine Beteiligung gewährleistet werden.
Der Leiter des
Jugendtreffs Ost, hatte Anfang November alle Jugendorganisationen der Fraktionen
und alle Ratsfraktionen zu einem Gespräch mit den Jugendlichen eingeladen. In
diesem Gespräch artikulierten die ca. 20 anwesenden Jugendlichen, dass sie den
Ersatz der Hütte an gleicher Stelle wünschten.
Im Hinblick auf
den Änderungsantrag der FL –Freie Liberale kann daher erklärt werden, dass die
geforderte Instandsetzung seitens des Fachamtes bereits geplant wurde und eine
Umsetzung noch in diesem Jahr erfolgen soll. Auch die regelmäßige Kontrolle
durch die Aufsuchende Jugendarbeit findet bereits statt und wird auch künftig
bedarfsgerecht fortgeführt.
Nach Rücksprache
mit der Polizei hat es im laufenden Jahr einige Einsätze vor Ort gegeben. Eine
Quantifizierung ist leider nicht möglich, da nicht alle Anrufe, die sich auf
die Schutzhütte beziehen, unter einer (auswertbaren) Adresse gebündelt werden.
Da der Polizei jedoch die Problematik am Standort bekannt ist, sucht sie diesen
auch bei anlassunabhängigen Streifenfahrten immer mal wieder auf und zeigt dort
Präsenz. Wenn es erforderlich ist, werden die Jugendlichen ermahnt und zur
Ordnung gerufen. Der zuständige
Bezirksbeamte hat ebenfalls Kenntnis und bezieht diese Örtlichkeit in seine
Streifentätigkeit mit ein.
Etwaige Probleme
können sowohl zielgerichtet an die Mitarbeiter der Aufsuchenden Jugendarbeit
herangetragen werden, als auch im mindestens 4 mal jährlich stattfindenden
Sozialraumarbeitskreis - AK Ost thematisiert werden.
Bezüglich der Einrichtung
des im Antrag formulierten Zaunes, nebst Sichtschutz kommt das Grünflächenamt
zu folgendem Ergebnis:
Die gewünschte Zaunanlage, die sich an die
bestehende Zaunanlage anschließt (2m Höhe), wäre ca. 60m lang und benötigt 2
Tore, da auch eine Zufahrtsmöglichkeit für die Pflege der Fläche bzw. des
Pavillons erforderlich ist. Die Kosten für die Zaunanlage betragen ca. 11.000€.
Für einen
Sichtschutz (grünes Sichtschutznetz 2,0 m x 40m) am Zaun befestigt sind weitere
800€ anzusetzen.
Bei Realisierung
der o.g. Zaunanlage ist ein Zugang zum Pavillon nur noch von Osten über den
Bolzplatz bzw. über Trampelpfade durch die Abpflanzung von des West- bzw.
Nordseite möglich.
Der Zaun der Kita
hat eine Höhe von 1.60m und ist somit niedriger als der Schulzaun.
Durch eine
zusätzliche Zaunanlage wird die Nutzung der bislang offenen Rasenfläche für
Aktionen auf dem Außengelände (z.B. in der Vergangenheit durchgeführte
Zirkusauftritte inkl. Zelt und Wagen) eingeschränkt.
Die Kita spricht
sich für die Errichtung eines Zaunes aus, die Stellungnahme der Schule bezüglich
der Einrichtung eines Zauns wird in der Sitzung nachgereicht.
Bezüglich der
Schließung der Schultore verhält es sich so, dass Schulhöfe laut Ratsbeschluss
Kindern und Jugendlichen als zusätzliche Spielfläche dienen sollen, da der
Spielflächenbedarfsplan 2004 eine Unterversorgung an Spielflächen auswies.
Die Schulhöfe
sollen demnach in der Winterzeit bis 17 Uhr und in der Sommerzeit bis 20 Uhr Kindern
und Jugendlichen zur Verfügung stehen.
Dies kann derzeit
an einigen, aber nicht an allen Standorten gewährleistet werden. Als ursächlich
sind hier die lokalen Gegebenheiten (Vorhandensein von Zäunen), die Nutzung
durch Dritte (z.B. VHS) und die Dienstzeiten der Hausmeister zu nennen.
Die ersten beiden
Punkte wurden gemeinsam mit den betroffenen Schulen und dem Amt für Gebäudemanagement
erörtert und zufriedenstellend geklärt.
Die Problematik,
die Dienstzeiten der Hausmeister und die erforderlichen Schließzeiten in Einklang
zu bringen, soll im Rahmen eines „Schulhausmeisterkonzeptes“, welches durch das
Amt für Gebäudewirtschaft entwickelt wird, gelöst werden. Eine Beteiligung der
Schulen und des Amtes für Jugend, Schule und Sport ist gegeben. Mit einer
Vorlage ist im Frühjahr 2011 zu rechnen, so dass zu Beginn der wärmeren
Jahreszeit mit einer flächendeckenden und tragfähigen Lösung für alle
betroffenen Schulhöfe zu rechnen ist.
Bezogen auf die
konkrete Situation an der Grundschule Kalstert, Standort Kalstert 86 ist zukünftig
eine Schließung in den Abendstunden gewährleistet.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen:
Diese Mittel sind
weder im Haushalt 2010 noch im Haushaltsplanentwurf 2011 enthalten.
Sofern die
Errichtung eines Zaunes beschlossen wird, sind 11.800 € überplanmäßig durch den
Rat zur Verfügung zu stellen.
Gesehen
Klausgrete
Personelle
Auswirkungen: Nein