Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW des DGB Ortsverband Hilden über Fahrpreisvergünstigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln für sozial schwache Bürgerinnen und Bürger
Vorlage
WP 04-09 SV 50/074
Aktenzeichen
III/50-fw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Herr Daniel Ubber hat als Vorsitzender für den DGB Ortsverband Hilden am 15.10.2008 den als

Anlage beigefügten Antrag gem. § 24 GO NW gestellt.

 

Hierzu ist seitens der Verwaltung festzustellen:

 

1.         Sogenannte „Sozial-Tickets“ sind im Bereich des VRR noch nicht weit verbreitet. Tatsächlich ist die Stadt Dortmund quasi ein Vorreiter; dort wird die Möglichkeit eines Sozial-Tickets für einen bestimmten definierten Personenkreis seit Februar 2008 angeboten.

            Im Kreis Unna wird ab Dezember 2008 ebenfalls ein Sozial-Ticket angeboten; in Köln gibt es den sog. „Köln-Pass“, der neben anderem auch Fahrplanermäßigungen für den örtlichen ÖPNV ermöglicht.

2.         Voraussetzung für ein solches Angebot ist, dass das jeweilige Gemeindegebiet nur durch ein Verkehrsunternehmen bedient wird. Dies ist in Hilden durch die Rheinbahn gegeben.

            Das Verkehrsunternehmen zieht den ermäßigten Fahrpreis direkt beim Kunden ein (wie bei allen anderen Abonnenten auch).

3.         Während in Dortmund und Unna (obwohl zu zwei verschiedenen ÖPNV-Kooperationsräumen gehörend) die gleichen Konditionen angeboten werden, sind diese in Köln etwas anders.

            In Dortmund und Unna muss ein antragsberechtigter Kunde für ein Monatsticket im Jahres-Abonnement („Ticket 1000“) einen Eigenanteil von 15 €uro zahlen (ca. 31% des regulären Preises), in Köln 28 €uro (ca. 45% des regulären Preises).

            Die jeweilige Differenz wird durch die Stadt abgedeckt.

4.         Als „antragsberechtigt“ werden in allen Fällen folgende Personengruppen betrachtet:

-           Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II

-           Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach Sozialgesetzbuch XII

-           Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

-           Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz

-           Bezieher von wirtschaftlichen  Leistungen des Jugendamtes.

5.         In Dortmund haben sich nach einer Einführungszeit von ca. drei Monaten ca. 25 % der Antragsberechtigten um ein „Sozial-Ticket“ bemüht.        

6.         Zum Betroffenenkreis würden in Hilden ca. 3000 Personen zählen. Ein Ticket1000 des VRR im Jahresabonnement kostet für die Preisstufe A 1 (Erkrath/ Haan/ Hilden) 47,84 € im Monat. Bei einem Bezieher-Preis von nur 15 €uro pro Monat verbleibt ein Differenzbetrag von 32,84 €uro je Ticket und Monat.

            Geht man einmal von einer Nutzungsquote von 30 % in Hilden aus, käme man auf eine Größenordnung von ca. 900 Personen.

            Hieraus würden für die Stadt Hilden Kosten von etwa 29.556 €/Monat  oder 354.672 €/Jahr entstehen. Die Kosten steigen, je mehr Menschen das Angebot des Sozialtickets wahrnehmen.

7.         Um ein Sozialticket in Hilden einzuführen, wären des weiteren der Kreis Mettmann (als Hauptaufgabenträger für den ÖPNV in Hilden) und die Rheinbahn (als alleine bedienendes Verkehrsunternehmen) zu beteiligen, ebenso die VGH (Verkehrsgesellschaft Hilden).

 

Für 2009 sind Haushaltsmittel im Entwurf bislang nicht vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

050301

Bezeichnung

Hilfe zum Lebensunterhalt

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Nein

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

Haushaltsmittel sind im Entwurf nicht vorhanden. Eine Finanzierung ist nur dann möglich, wenn auf der anderen Seite Einsparungen im Haushalt vorgenommen werden. 

 

gesehen Klausgrete