Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.
Erläuterungen und
Begründungen:
Erläuterungen
und Begründungen:
Herr Daniel Ubber hat als Vorsitzender für den DGB Ortsverband Hilden am
15.10.2008 den als
Anlage beigefügten
Antrag gem. § 24 GO NW gestellt.
Hierzu ist seitens
der Verwaltung festzustellen:
1. Sogenannte
„Sozial-Tickets“ sind im Bereich des VRR noch nicht weit verbreitet. Tatsächlich
ist die Stadt Dortmund quasi ein Vorreiter; dort wird die Möglichkeit eines
Sozial-Tickets für einen bestimmten definierten Personenkreis seit Februar 2008
angeboten.
Im
Kreis Unna wird ab Dezember 2008 ebenfalls ein Sozial-Ticket angeboten; in Köln
gibt es den sog. „Köln-Pass“, der neben anderem auch Fahrplanermäßigungen für
den örtlichen ÖPNV ermöglicht.
2. Voraussetzung
für ein solches Angebot ist, dass das jeweilige Gemeindegebiet nur durch ein
Verkehrsunternehmen bedient wird. Dies ist in Hilden durch die Rheinbahn gegeben.
Das
Verkehrsunternehmen zieht den ermäßigten Fahrpreis direkt beim Kunden ein (wie
bei allen anderen Abonnenten auch).
3. Während
in Dortmund und Unna (obwohl zu zwei verschiedenen ÖPNV-Kooperationsräumen
gehörend) die gleichen Konditionen angeboten werden, sind diese in Köln etwas
anders.
In
Dortmund und Unna muss ein antragsberechtigter Kunde für ein Monatsticket im Jahres-Abonnement
(„Ticket 1000“) einen Eigenanteil von 15 €uro zahlen (ca. 31% des regulären
Preises), in Köln 28 €uro (ca. 45% des regulären Preises).
Die jeweilige Differenz wird durch die
Stadt abgedeckt.
4. Als
„antragsberechtigt“ werden in allen Fällen folgende Personengruppen betrachtet:
- Bezieher
von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Bezieher
von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach Sozialgesetzbuch
XII
- Bezieher
von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezieher
von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Bezieher
von wirtschaftlichen Leistungen des
Jugendamtes.
5. In
Dortmund haben sich nach einer Einführungszeit von ca. drei Monaten ca. 25 %
der Antragsberechtigten um ein „Sozial-Ticket“ bemüht.
6. Zum
Betroffenenkreis würden in Hilden ca. 3000 Personen zählen. Ein Ticket1000 des
VRR im Jahresabonnement kostet für die Preisstufe A 1 (Erkrath/ Haan/ Hilden)
47,84 € im Monat. Bei einem Bezieher-Preis von nur 15 €uro pro Monat verbleibt
ein Differenzbetrag von 32,84 €uro je Ticket und Monat.
Geht
man einmal von einer Nutzungsquote von 30 % in Hilden aus, käme man auf eine Größenordnung
von ca. 900 Personen.
Hieraus
würden für die Stadt Hilden Kosten von etwa 29.556 €/Monat oder 354.672 €/Jahr entstehen. Die Kosten
steigen, je mehr Menschen das Angebot des Sozialtickets wahrnehmen.
7. Um ein Sozialticket in Hilden
einzuführen, wären des weiteren der Kreis Mettmann (als Hauptaufgabenträger für
den ÖPNV in Hilden) und die Rheinbahn (als alleine bedienendes
Verkehrsunternehmen) zu beteiligen, ebenso die VGH (Verkehrsgesellschaft
Hilden).
Für 2009 sind Haushaltsmittel im Entwurf bislang nicht vorgesehen.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
050301 |
Bezeichnung |
Hilfe zum Lebensunterhalt |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
Nein |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Haushaltsmittel
sind im Entwurf nicht vorhanden. Eine Finanzierung ist nur dann möglich, wenn
auf der anderen Seite Einsparungen im Haushalt vorgenommen werden. gesehen
Klausgrete |