Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung wird
anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Dem
Stadtentwicklungsausschuss wurden in den zurückliegenden Jahren seitens der
Verwaltung unterschiedliche Planungsvarianten für das ursprünglich größere
Plangebiet Nr. 165A (Kirchhofstraße/Walderstraße/Stadtwerke) vorgelegt. In
seiner Sitzung am 05.12.2007 beschloss der Ausschuss, das Plangebiet zu
verkleinern und nur noch einen sogenannten Kernbereich beplanen zu lassen.
Daraufhin wurde von der Verwaltung auf Grund der Anregungen des
Stadtentwicklungsausschusses (insbesondere: Reduktion der baulichen Ausnutzung
mit Reduzierung der Geschosse) das Plankonzept modifiziert. Der in der Anlage
beigefügte Entwurf stellt sich wie folgt da:
Die
Gebietsausweisung erfolgt als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet). Da mit
Ausnahme der Gebäude Walder Straße 24a und Walder Straße 26 alle vorhandenen Baukörper im Plangebiet einer späteren Neubebauung weichen können,
ist der Weg für eine neue, zeitgemäße innerstädtische Wohnanlage frei.
Die
Entwurfs-Planung sieht die Errichtung von II- und III geschossigen Baukörpern
in offener Bauweise vor. Die Baukörper an der Walderstraße (III Geschosse)
erhalten eine Dachform (Zeltdach), die den Gebäuden im Einmündungsbereich der
Planstrasse eine Art Turmcharakter verleiht und als Eingangspforte in das
geplante Neubaugebiet zu sehen ist. Sowohl die III- wie auch die
II-geschossigen Gebäude entlang der Planstraße erhalten Satteldächer mit
Traufstellung zur Straße. Die Dachgeschosse erhalten Ausbaumöglichkeiten.
Die verkehrliche Aufschließung des Gebietes erfolgt über eine ca. 8,0m
breite Planstraße, die im rechten Winkel von der Walderstraße aus ca. 45m weit ins
Plangebiet führt. Danach erfolgt eine
Aufweitung der Verkehrsfläche, verbunden mit Biegung nach Westen. Ab hier teilt
sich die  Verkehrsfläche in 2 Fahrtrassen
und einen als Grünfläche zu gestaltenden Mittelstreifen auf, um letztendlich in einen großzügig
dimensionierten Wendebereich zu münden. Die einzelnen Fahrbahnen in der
Wendeanlage werden in diesem Bereich auf ca. 4m reduziert.
Die Grünfläche vermittelt einerseits dem Wohngebiet einen platzartigen
Hofcharakter und dient andererseits als dringend benötigte Versickerungsfläche
für die Niederschlagswässer der öffentlichen Verkehrsflächen. Es ist an einen
Ausbau in Form einer verkehrsberuhigten Mischfläche gedacht.
Das Ende der Wendeanlage befindet sich in einer Tiefe von ca. 13m auf
dem Grundstück des Krankenhauses (Flurstück 124) und auf einem 3m breiten
Streifen auf dem Grundstück Kirchhofstraße 15 (Flurstück 155), ebenfalls Flur
59. Hierdurch wird für den Bereich des St. Josef-Krankenhauses eine zusätzliche
Erschließungsoption geschaffen (siehe auch B-Plan Nr. 165B).
Die Unterbringung
des ruhenden Verkehrs erfolgt weitgehend in Tiefgaragen. Diese werden über
Zufahrten von der Walder Strasse und der Planstrasse aus erreicht und decken
den erforderlichen Stellplatzbedarf ab.Â
Die gesamte
bauliche Maßnahme wird durch die Schaffung von ca. 60 bis 70 Wohneinheiten im
Geschosswohnungsbau dazu beitragen, interessierten Bürgern mehr qualitativ
hochwertigen Wohnraum in der Hildener Innenstadt anbieten zu können.
Die Bürgerinnen
und Bürger wurden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen einer
Bürgeranhörung am 13.12.2007 an dem Verfahren beteiligt. Ein
Grundstückseigentümer und potentieller Bauträger dieses Gebietes ließ wissen,
dass nach seiner Auffassung die wirtschaftliche Ausnutzung durch die Planung
unwirtschaftlich sei. Er bemängelte primär die zu geringe Geschossigkeit.
der geplanten
Gebäude und kündigte an, eine Alternativplanung der Verwaltung vorzulegen.
Diese liegt trotz mehrfachem Nachfragen bis zum heutigen Tag nicht vor. Auch
der andere Grundstückseigentümer (ihm gehört der Hauptteil der
Plangebietsfläche) hat sich bisher äußerst passiv verhalten.Â
Im Jahre 2008
wurden zum Entwurf der Verwaltung die Träger öffentlicher Belange (TÖB)
beteiligt. Neben einem Lärmgutachten musste in Absprache mit dem Kreis Mettmann
ein Bodengutachten durch ein Ingenieurbüro erstellt werden, um
Bodenverunreinigungen auf Grund der damals gewerblichen Nutzungen zu sondieren.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die „Altlasten“- Situation einer
Wohnbaunutzung nicht im Wege steht.
Das vom Planungs-
und Vermessungsamt mit der Erarbeitung eines strategischen Entwicklungskonzeptes
für die Stadt Hilden beauftragte Planungsbüro „Planersocietät – Stadtplanung,
Verkehrsplanung, Kommunikation“ in Dortmund kommt für den Bebauungsplanbereich
Nr. 165A zu dem Ergebnis, dass auf dieser Fläche Geschosswohnungsbau relativ
kurzfristig zu realisieren sei und schlägt die Fläche als Teil der
Baulandentwicklungsstrategie (Fläche 5) vor.
Mit Schreiben vom
16.08.2010 wird nun durch die Eigentümer der Flurstücke 131 und 998 der Flur 59
beantragt, ihre Grundstücke ebenfalls in das Plangebiet aufzunehmen und somit
das Plangebiet zu erweitern. Absicht der Antragsteller ist, auch die
rückwärtigen Bereiche ihrer Grundstücke einer weiteren Wohnbebauung zu
zuführen.
Es wird darauf
hingewiesen, dass eine dann erforderliche Ãœberarbeitung des bisherigen Plankonzeptes
zu einem Wegfall der alten Rotbuche auf dem Flurstück 998 führen kann.
Die
Grundstückseigentümer Walderstraße 10 zeigten ihrerseits keinerlei Interesse,
dass ihr Grundstück mit ins Plangebiet einbezogen wird. Sie wurden schriftlich
dazu befragt.
Sollte der  Ausschuss dem Antrag folgen, müsste der
Aufstellungsbeschluss wie folgt geändert werden:
"Der Stadtentwicklungsausschuss
der Stadt Hilden beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
165A vom 05.12.2007 (bekannt gemacht im Amtsblatt am 21.01.2008) gemäß § 2 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen
Fassung mit neuem, vergrößertem Plangebiet zu ändern.
Das Plangebiet liegt südlich der Walderstraße
am östlichen Rand des Stadtzentrums. Es beinhaltet nunmehr zusätzlich die
Flurstücke 131 und 998 der Flur 59. Die Flurstücke 127, 128, 418, 486, 487, 488,
498, 1046 (teilweise)Â und 155
(teilweise) der Flur 59 gehören weiterhin zum Plangebiet.
Die Planungsziele bestehen weiterhin darin, mit Hilfe eines Bebauungsplan-Verfahren in diesem Bereich der Innenstadt
a) qualifiziertes Planungsrecht für eine moderne Wohnbebauung im Plangebiet
zu schaffen
    Â
und
b) durch den Bau einer Planstraße die angrenzenden Flächen des
Sankt-Josef-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) verkehrstechnisch zu erreichen
sowie zukünftige Erschließungsmöglichkeiten für die Grundstücke südlich und
westlich des Plangebietes zu schaffen.“
gez.: Thiele