Betreff
Zusätzliche Erschließung des B-Plangebietes 148B an der Walder Straße
hier: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel
Vorlage
WP 09-14 SV 66/047
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden stimmt dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie einem Vertrag mit dem Investor zum Bebauungsplangebiet 148B zum Bau einer Zufahrt nebst Ampelanlage zu.

 

In den Haushalt 2010 werden dazu außerplanmäßig 167.000€ im Produkt 120101 (Verkehrsflächen und Brücken) als Aufwandsposition sowie ein gleich hoher Betrag als Ertragsposition eingestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt alles Weitere zu veranlassen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss sowie der Rat haben am 13.9. bzw. 29.9.2010 jeweils einstimmig den Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan 148B (Walder Str. 99-113; Mühlenbachweg 12) gefasst (SV 61/053). Es handelt sich um die Ausweisung großflächigen Einzelhandels (s. Anlage 1 Plangebiet).

 

 

Bestandteil der Planung ist es, eine zusätzliche Zufahrt zum Einzelhandelsgebiet durch direkte Anbindung an die Walder Str. zu schaffen. Dies soll direkt gegenüber der Einmündung Ostring erfolgen. Diese zusätzliche Zufahrt muss allerdings aus Verkehrsabwicklungs- und sicherheitsgründen mit einer Ampel ausgerüstet werden. Aus dem bisherigen Einmündungsbereich Ostring/Walder Str. wird eine Kreuzung.

 

Da die Walder Str. eine Landesstraße ist, gehört auch die vorhandene Ampel dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.  Dies würde dann auch für die zusätzliche Zufahrtsampel so sein.

 

Nun ist es so, dass der Landesbetrieb die Kosten für diese zusätzliche Ampel nicht trägt, da er nicht der Veranlasser ist. Wie auch schon in der o.a. SV ausgeführt, hat der Investor diese Kosten, wie auch die Straßenbaukosten der neuen Zufahrt zu tragen. Hinzu kommt noch eine Ablösung der zukünftig dem Landesbetrieb entstehenden Instandhaltungskosten durch den Investor.

 

Für Bau und Finanzierung der Ampel sind daher vertragliche Regelungen erforderlich. Da der Landesbetrieb aber grundsätzlich keine Verträge mit Privaten zu solchen Maßnahmen abschließt, ist ein „Dreiecksvertrag“ notwendig zwischen Landesbetrieb und Stadt einerseits sowie Stadt und Investor andererseits.

 

Der Stadt entstehen dabei zwar nur eigene Personalkosten, Sie geht aber rechtlich eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Landesbetrieb ein. Insofern ist es notwendig dies durch einen entsprechenden Ratsbeschluss haushaltsrechtlich abzusichern.

 

Der Landesbetrieb hat für 2011 vor, auch seine Ampel an der bisherigen Einmündung als Bestandteil der Gesamtsanierung der Ampeln auf der Walder Str (Stichwort neue Grüne Welle) zu sanieren. Dies wird aber erst im zweiten Halbjahr 2011 erfolgen können. Dem Investor ist aber sehr daran gelegen, die Zufahrt schon ab dem 1.3.2011 nutzen zu können. Dies lässt sich realisieren, wenn der Investor die Gesamtanlage vorfinanziert wozu er auch bereit ist (s. Anlage 2 Kostenübernahmeerklärung). In den o.a. Verträgen wird daher die Gesamtsumme des Baukosten sowie der Ablösesumme geregelt werden.

 

Die Baukosten sind vom Fachingenieurbüro des Investors mit 155.000€ und die schon erläuterte Ablösesumme vom Landesbetrieb mit 12.000€ ermittelt worden. Daraus ergibt sich die in Vereinbarung / Vertrag zu regelnde Gesamtsumme von 167.000€.

 

Diese Summe ist dann auch außerplanmäßig im Haushalt 2010 im Produkt 120101 als Aufwands- und in gleicher Höhe als Ertragsposition bereitzustellen.

 

 

Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

120101

Bezeichnung

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

6611000020

1201010010

521151

167.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

6611000020

1201010010

448700

167.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Die Mittel werden, bei gleichzeitiger Einrichtung einer Ertragsposition, außerplanmäßig bereitgestellt.

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete