Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt
der vorgestellten Planung für den Straßenausbau der Anliegerstraße Schönholz –
westlicher Teil zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Basis
a) der Verwaltungsvariante mit Gesamtkosten von 70.000 €
oder
b) der Anliegervariante mit Gesamtkosten von 61.000 € (und dem damit
verbundenen Grundstückverkauf an einen Anlieger gemäß WP 04-09 SV 61/279)
fortzuführen und die Maßnahme in 2011 umzusetzen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die vorliegende
Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2005 – 2009 (SV
IV-2-224), welches im STEA am 08.09.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen
worden ist. Danach war die Maßnahme in 2008 zur Ausführung vorgesehen.
Beim westlichen
Abschnitt der Straße Schönholz handelt es sich um die erstmalige Herstellung
der Straße und es werden Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch erhoben. Die
Straße wurde in den 60-iger Jahren mit geringem Aufwand provisorisch
hergestellt. Die Straße ist Bestandteil einer Tempo-30 Zone und ist eine
Sackgasse.
Das vorhandene
Straßengrundstück hat eine Breite von ca. 6 m und am Ende steht eine Aufweitung
für die Unterbringung eines Wendehammers von ca. 12 mal 9 m zur Verfügung.
Bisher ist nur ein
schmaler Streifen von etwa 3 m Breite mit Asphalt befestigt. Große Teile wie
zum Beispiel der Wendehammer und Seitenbereiche sind unbefestigt.
Auf einer Länge
von fast 40 m erstreckt sich auf dem nord-westlichen Teil des Straßengrundstückes
eine Ligusterhecke und hinter der Hecke werden Teile des Straßengrundstückes
bisher privat genutzt.
Die vorhandene
provisorische Befestigung und die Straßenraumgestaltung entsprechen nicht den
Erfordernissen der technischen Regelwerke. Die Ergebnisse der Zustandserfassung
im Straßenkataster bestätigen die Baunotwendigkeit.
Am 30.5.2008 wurde
den Anliegern in einer Bürgerinformation vor Ort die Vorplanung vorgestellt.
Gemäß der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Gestaltung soll der zur Verfügung stehende Platz in
einer Breite von 6 m als Mischverkehrsfläche ausgebildet werden und wird mit
Zeichen 325 als Verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert. Die gesamte Fläche
wird in einer Ebene gepflastert
(sandfarbenes Betonpflaster im Parkettverband). Die beschriebenen Stellplätze
sollen mit anthrazit-farbenem Pflaster befestigt werden. Die Stellplätze werden
dabei so angeordnet, dass eine mindestens 3,50 m breite Fahrgasse verbleibt.
Ein öffentlicher
Regenwasserkanal ist nicht vorhanden. Zur Straßenentwässerung wird eine gepflasterte
Mittelrinne angelegt, die das anfallende Oberflächenwasser geordnet zum
westlich gelegenen, städtischen Grundstück 264 transportiert. Dort wird eine
offene Rasenmulde angelegt, in der das anfallende Oberflächenwasser versickern
kann bzw. auf das anschließende städtische Waldgrundstück weitergeleitet wird
und dort versickert.
Mit der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Lösung soll das gesamte Straßengrundstück befestigt
werden. Damit wird auch die vorhandene Hecke beseitigt, deren Pflege einen
dauernden, erheblichen Unterhaltungsaufwand erfordert.
In der Bürgerinfo
wurde schnell klar, dass den Anliegern der Erhalt der Hecke am Herzen liegt.
Das wurde auch in
einem im Nachgang zur Bürgerinfo eingehenden Schreiben der Anlieger an die
Verwaltung (siehe Anlage) deutlich. Darin wurde diesbezüglich vorgeschlagen,
dass die Anlieger die Pflege der Hecke selbst übernehmen oder das entsprechende
Gelände erwerben.
Auf der Basis
wurden die beigefügten Varianten 1+2 entwickelt. Dabei konnten die ursprünglich
kalkulierten und in der Bürgerinfo 2008 benannten Baukosten von 86.000€
deutlich reduziert werden. Generell ist es auch möglich, die Hecke zu erhalten.
Für diesen Fall hat die Verwaltung die Planung entsprechend angepasst (siehe
Anlage – Anliegervariante)
Bei dieser
Variante würden allerdings keine Stellplätze im Straßenraum angeboten und es
würde nur eine 3.5m breite Fahrgasse
verbleiben, die allerdings für die Befahrung des Müllfahrzeuges nach oben hin
auf 5,10 m aufgeweitet werden müsste. Deshalb müsste die Hecke in diesem Bereich
etwas zurückgeschnitten werden.
Die Kosten für die
Verwaltungsvariante belaufen sich auf 70.000,00 €. Da bei der Anliegervariante
weniger Fläche zu befestigen wäre, reduzieren sich die Kosten bei dieser
Variante auf 61.000,00 €. Allerdings gibt es bei dieser Lösung keine
öffentlichen Stellplätze.
Nunmehr wird hier
zur Disposition gestellt, welche Variante zur Ausführung kommen soll.
Alle weiteren
Angaben können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden.
Horst Thiele
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan
Verwaltungsvariante
Anlage 2 – Lageplan
Anliegervariante
Anlage 3 – Niederschrift
Bürgerinfo
Anlage 4 – Stellungnahme
der Anlieger
Anlage 5 - Schriftverkehr zum Straßenlandverkauf
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
120101 |
Bezeichnung |
Straßenausbau Schönholz – westlicher Abschnitt |
Investitions-Nr.: |
I076600047 |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
ja |
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Haushaltsjahr: |
seit 2009 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
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Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: |
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |