hier: Anträge der Fraktionen Bürgeraktion Hilden und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 03.05.2010
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die beigefügten Anträge der Fraktionen Bürgeraktion Hilden sowie BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wurden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz (UKS) am 03.05.2010 gestellt, jedoch wurde deren Beratung zunächst zurückgestellt. Nach den Ausführungen der Kommunal- und Abwasserberatung NRW (Koordinierungsstelle des Netzwerkes Klimaschutzkonzepte) zu den Inhalten von kommunalen Klimaschutzkonzepten in der Sitzung des UKS am 08.09.2010 ist nunmehr zu entscheiden, ob für Hilden die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes erfolgen soll.
Im Stadtgebiet Hilden werden in verschiedenen Bereichen Maßnahmen zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes durchgeführt (siehe hier auch den Sachstandsbericht aus der Sitzung des UKS vom 22.02.2010) Ein integriertes Klimaschutzkonzept, wie es in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz durch die Koordinierungsstelle „Kommunale Klimaschutzkonzepte“ der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH vorgestellt worden ist, existiert für Hilden bislang jedoch nicht. Nachfolgend sollen deshalb nochmals die Zielsetzung eines solchen Konzeptes, die möglichen Inhalte sowie die das Verfahren der Konzepterstellung bzw. dessen Umsetzung erläutert werden.
Inhalt
von Klimaschutzkonzepten
Zielrichtung
von Klimaschutzkonzepten ist es die Kommunen in die Lage zu versetzen, an der Erreichung
der Klimaschutzziele der Bundesregierung auf lokaler Ebene mitzuwirken. Im Rahmen eines integrierten
Klimaschutzkonzepts geht es darum, in den relevanten Bereichen und Sektoren
(städtische Gebäude, private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie,
Verkehr, Straßenbeleuchtung, Abwasser/Abfall) Ideen und Ansätze auszugestalten
und auszuarbeiten. Für Hilden wäre zu berücksichtigen, dass für den Bereich der
kommunalen Gebäude bereits ein Konzept vorliegt, welches sich in der
Umsetzungsphase befindet.
Bevor mit der Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur CO2-Reduzierung
begonnen wird, ist es sinnvoll, sich zunächst auf lokaler Ebene einen Überblick
über die möglichen Maßnahmen, die Kosten für eine Umsetzung, den Nutzen für die
Energie- und CO2-Bilanz sowie die Auswirkungen auf die übrige Umwelt
und die lokale Wertschöpfung zu verschaffen.
Ein Klimaschutzkonzept soll den lokalen Entscheidungsträgern
strategische Entscheidungsgrundlagen bzw. Planungshilfen für zukünftige
Klimaschutzanstrengungen geben. (Eine graphische Übersicht über das Verfahren
zur Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes ist der Sitzungsvorlage
als Anlage beigefügt.)
Förderung von Klimaschutzkonzepten
Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen im Rahmen der Klimaschutzinitiative
durch eine Förderung für die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte mit 60 %
der zuwendungsfähigen Kosten. 40% der Kosten müssen durch die Kommune selbst
erbracht werden. Fördermittelgeber für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten
ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
Projektträger ist das Forschungszentrum Jülich.
Aufgrund der vielen
vorliegenden Anträge werden bis zum 31. Dezember 2010 keine weiteren Anträge
mehr entgegengenommen. Im Dezember 2010 wird die "Richtlinie zur Förderung
von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen" novelliert. Sie wird voraussichtlich am 1. Januar 2011 in
Kraft treten.
Neue Anträge können
zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2011 eingereicht werden.
Förderantrag
In dem förderfähigen sogenannten integrierten Klimaschutzkonzept werden
alle klimarelevanten Bereiche und Sektoren einer Kommune erfasst. Dem Förderantrag
ist neben einer Kostenschätzung (z.B. Angebot eines qualifizierten Büros) auch
eine Vorhabenbeschreibung beizufügen, die neben der Beschreibung der
Ausgangssituation auch Aussagen zu den folgenden Inhalten treffen muss, die bei
einer späteren Beauftragung eines Fachbüros zu bearbeiten sind:
Energie- und CO²-Bilanz
Für die Kommune wird die derzeitige Energie- und CO2-Bilanz
aufgestellt gegliedert nach Sektoren bzw. Energieträgern.
Potentialanalyse
Die Potentialanalyse zeigt auf, welche Handlungsfelder die größten
Reduzierungsmöglichkeiten für eine Minderung der CO2-Emission
bieten. Hierauf aufbauend können dann Betrachtungen durchgeführt werden, wie
der CO2-Ausstoß konkret reduziert werden kann und welche
Investitionen bzw. Einsparungen (Energie und CO2) hierdurch erwartet
werden.
Akteursbeteiligung
Im Hinblick auf die spätere Umsetzung von Maßnahmen sollen bei der
Bearbeitung die betroffenen Verwaltungseinheiten, Investoren, Energieversorger
bzw. sonstige Interessenverbände bereits bei der Erarbeitung des Konzeptes
eingebunden werden (Interviews, Workshops).
Maßnahmenkatalog
Das Ergebnis ist ein Maßnahmenkatalog mit Handlungsbeschreibungen und
Informationen zu den zu beteiligenden Akteuren. Zu den jeweiligen Maßnahmen ist
eine Darstellung zu erarbeiten, aus der die Gesamtkosten, das erwartete CO²-
bzw. Energieminderungspotential sowie deren Dauer und Priorität zu entnehmen
ist.
Controlling
Zwecks Überprüfung der Zielerreichung der Klimaschutzziele bzw.
Wirksamkeit der Maßnahmen ist ein Controllingsystem einzuführen.
Öffentlichkeitsarbeit
Das integrierte Klimaschutzkonzept sowie dessen Ergebnisse sollen
öffentlichkeitswirksam dargestellt werden, um die Nachhaltigkeit der Prozesse
auch in der Bevölkerung verbreiten. Die Erstellung und Umsetzung von
Klimaschutzkonzepten kann so auch positiv zur Imageförderung der Stadt genutzt
werden.
Mit der Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes wird ein weiterer Schritt
in Richtung einer effizienten, gewinnbringenden Energie- und CO2-Reduzierung
getan. Ein Klimaschutzkonzept ist zudem Voraussetzung, um weitere Fördergelder
für die personelle Begleitung der identifizierten Maßnahmen durch die Kommune
zu erhalten. Für diesen so genannten “Klimaschutzmanager“ zahlt das BMU einen
nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50% der Sach- und Personalkosten über
einen Zeitraum von maximal 3 Jahren.
Die Umsetzung der Maßnahmen selbst ist nicht Gegenstand des
Förderprogramms und muss von der Gemeinde selbst finanziert werden, soweit
nicht Mittel aus anderen Förderprogrammen zur Verfügung stehen.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung von Fördergeldern muss zunächst ein Förderantrag
gestellt werden. Erarbeitet und aufgestellt wird das Konzept durch
spezialisierte Ingenieur- oder Beratungsfirmen. Die Erstellung des
Klimaschutzkonzeptes durch ein externes Büro muss aber auch von der Verwaltung
selbst partizipativ begleitet werden, wobei die Kosten für eigenes Personal
nicht gefördert werden können.
Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung des Antrags bis zur Ausstellung
eines Fördermittelbescheids mehrere Monate bis zu einem halben Jahr. Erst dann
kann eine Auftragsvergabe an ein Fachbüro erfolgen und mit der
Konzepterarbeitung begonnen werden. Für die konkrete Erstellung des Konzeptes ist
von einem Zeitraum von ca. einem Jahr auszugehen.
Als Mitglied im Netzwerkes „Kommunale Klimakonzepte“ wird die Stadt Hilden
über die Projektlaufzeit durch dieses Netzwerk u. a. durch Austausch von
Erfahrungen der Kommunen bzw. die Koordinierungsstelle bei der Erstellung von
Klimaschutzkonzepten unterstützt.
Die Höhe der Gesamtkosten für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes
kann erst nach Vorlage eines konkreten Angebotes beziffert werden. Nach der
aktuellen Förderrichtlinie werden 60% dieser Kosten vom BMU gefördert. Aufgrund
von Erfahrungen der Koordinierungsstelle aus anderen Kommunen dürften die Gesamtkosten
für ein solches Konzept für Hilden sich in der Größenordnung von ca. 50.000€ - 85.000€ bewegen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
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Bezeichnung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Für die Erstellung eines
Klimaschutzkonzeptes sind derzeit keine Kosten im Haushalt 2011 etatisiert.
Genaue Kosten können erst nach einer positiver Beschlussfassung und der darauf
folgenden konkreten Angebotseinholung genannt werden. Hierbei wäre dann eine
mögliche Bezuschussung im Rahmen des Förderprogramms zu berücksichtigen. |
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Vermerk Kämmerer: gesehen Klausgrete |
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): Bei der Erstellung
eines Klimaschutzkonzeptes durch ein Fachbüro kann die Begleitung /Zuarbeit
durch die entsprechenden städtischen Dienststellen im Rahmen der vorhandenen
Personalkapazität erfolgen. Für die spätere Umsetzung
eines Klimaschutzkonzeptes wird eine zusätzliche personelle Begleitung
erforderlich. Diese kann über einen zu 50% geförderten so genannten
„Klimaschutzmanager“ erfolgen (Förderung über das BMU über einen Zeitraum von
3 Jahren). Falls keine Förderung gewährt wird würde die Übernahme der
Personalkosten für die Umsetzung des Konzeptes zu 100% bei der Kommune
verbleiben. |
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Vermerk Personaldezernent Bei einer positiven
Beschlussfassung sollte berücksichtigt werden, dass im derzeitigen
Stellenplan keine Personalressourcen für die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes
zur Verfügung stehen. Selbst bei einer Förderung durch das BMU wären
50 % der Personalkosten von der Stadt Hilden zu tragen. Dies wäre mit
der beabsichtigten langfristigen Haushaltskonsolidierung auf der Basis eines
externen Organisationsgutachtens kaum vereinbar. Danscheidt |