Betreff
Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für Hilden
hier: Anträge der Fraktionen Bürgeraktion Hilden und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 03.05.2010
Vorlage
WP 09-14 SV 66/044
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die beigefügten Anträge der Fraktionen Bürgeraktion Hilden sowie BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wurden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz (UKS) am 03.05.2010 gestellt, jedoch wurde deren Beratung zunächst zurückgestellt. Nach den Ausführungen der Kommunal- und Abwasserberatung NRW (Koordinierungsstelle des Netzwerkes Klimaschutzkonzepte) zu den Inhalten von kommunalen Klimaschutzkonzepten in der Sitzung des  UKS am 08.09.2010 ist nunmehr zu entscheiden, ob für Hilden die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes erfolgen soll.

 

Im Stadtgebiet Hilden werden in verschiedenen Bereichen Maßnahmen zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes durchgeführt (siehe hier auch den Sachstandsbericht aus der Sitzung des UKS vom 22.02.2010) Ein integriertes Klimaschutzkonzept, wie es in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz durch die Koordinierungsstelle „Kommunale Klimaschutzkonzepte“ der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH vorgestellt worden ist, existiert für Hilden bislang jedoch nicht. Nachfolgend sollen deshalb nochmals die Zielsetzung eines solchen Konzeptes, die möglichen Inhalte sowie die das Verfahren der Konzepterstellung bzw. dessen Umsetzung erläutert werden.

 

Inhalt von Klimaschutzkonzepten

Zielrichtung von Klimaschutzkonzepten ist es die Kommunen in die Lage zu versetzen, an der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung auf lokaler Ebene mitzuwirken. Im Rahmen eines integrierten Klimaschutzkonzepts geht es darum, in den relevanten Bereichen und Sektoren (städtische Gebäude, private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, Verkehr, Straßenbeleuchtung, Abwasser/Abfall) Ideen und Ansätze auszugestalten und auszuarbeiten. Für Hilden wäre zu berücksichtigen, dass für den Bereich der kommunalen Gebäude bereits ein Konzept vorliegt, welches sich in der Umsetzungsphase befindet.

 

Bevor mit der Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur CO2-Reduzierung begonnen wird, ist es sinnvoll, sich zunächst auf lokaler Ebene einen Überblick über die möglichen Maßnahmen, die Kosten für eine Umsetzung, den Nutzen für die Energie- und CO2-Bilanz sowie die Auswirkungen auf die übrige Umwelt und die lokale Wertschöpfung zu verschaffen. 

Ein Klimaschutzkonzept soll den lokalen Entscheidungsträgern strategische Entscheidungsgrundlagen bzw. Planungshilfen für zukünftige Klimaschutzanstrengungen geben. (Eine graphische Übersicht über das Verfahren zur Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.)

 

Förderung von Klimaschutzkonzepten

Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen im Rahmen der Klimaschutzinitiative durch eine Förderung für die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. 40% der Kosten müssen durch die Kommune selbst erbracht werden. Fördermittelgeber für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Projektträger ist das Forschungszentrum Jülich.

Aufgrund der vielen vorliegenden Anträge werden bis zum 31. Dezember 2010 keine weiteren Anträge mehr entgegengenommen. Im Dezember 2010 wird die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" novelliert. Sie wird voraussichtlich am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Neue Anträge können zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2011 eingereicht werden.


Förderantrag

In dem förderfähigen sogenannten integrierten Klimaschutzkonzept werden alle klimarelevanten Bereiche und Sektoren einer Kommune erfasst. Dem Förderantrag ist neben einer Kostenschätzung (z.B. Angebot eines qualifizierten Büros) auch eine Vorhabenbeschreibung beizufügen, die neben der Beschreibung der Ausgangssituation auch Aussagen zu den folgenden Inhalten treffen muss, die bei einer späteren Beauftragung eines Fachbüros zu bearbeiten sind:

 

Energie- und CO²-Bilanz

Für die Kommune wird die derzeitige Energie- und CO2-Bilanz aufgestellt gegliedert nach Sektoren bzw. Energieträgern.

 

Potentialanalyse

Die Potentialanalyse zeigt auf, welche Handlungsfelder die größten Reduzierungsmöglichkeiten für eine Minderung der CO2-Emission bieten. Hierauf aufbauend können dann Betrachtungen durchgeführt werden, wie der CO2-Ausstoß konkret reduziert werden kann und welche Investitionen bzw. Einsparungen (Energie und CO2) hierdurch erwartet werden.

 

Akteursbeteiligung

Im Hinblick auf die spätere Umsetzung von Maßnahmen sollen bei der Bearbeitung die betroffenen Verwaltungseinheiten, Investoren, Energieversorger bzw. sonstige Interessenverbände bereits bei der Erarbeitung des Konzeptes eingebunden werden (Interviews, Workshops).

 

Maßnahmenkatalog

Das Ergebnis ist ein Maßnahmenkatalog mit Handlungsbeschreibungen und Informationen zu den zu beteiligenden Akteuren. Zu den jeweiligen Maßnahmen ist eine Darstellung zu erarbeiten, aus der die Gesamtkosten, das erwartete CO²- bzw. Energieminderungspotential sowie deren Dauer und Priorität zu entnehmen ist.

 

Controlling

Zwecks Überprüfung der Zielerreichung der Klimaschutzziele bzw. Wirksamkeit der Maßnahmen ist ein Controllingsystem einzuführen.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit

Das integrierte Klimaschutzkonzept sowie dessen Ergebnisse sollen öffentlichkeitswirksam dargestellt werden, um die Nachhaltigkeit der Prozesse auch in der Bevölkerung verbreiten. Die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten kann so auch positiv zur Imageförderung der Stadt genutzt werden.

 

 

Mit der Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes wird ein weiterer Schritt in Richtung einer effizienten, gewinnbringenden Energie- und CO2-Reduzierung getan. Ein Klimaschutzkonzept ist zudem Voraussetzung, um weitere Fördergelder für die personelle Begleitung der identifizierten Maßnahmen durch die Kommune zu erhalten. Für diesen so genannten “Klimaschutzmanager“ zahlt das BMU einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50% der Sach- und Personalkosten über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen selbst ist nicht Gegenstand des Förderprogramms und muss von der Gemeinde selbst finanziert werden, soweit nicht Mittel aus anderen Förderprogrammen zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

Verfahrensablauf

Für die Beantragung von Fördergeldern muss zunächst ein Förderantrag gestellt werden. Erarbeitet und aufgestellt wird das Konzept durch spezialisierte Ingenieur- oder Beratungsfirmen. Die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes durch ein externes Büro muss aber auch von der Verwaltung selbst partizipativ begleitet werden, wobei die Kosten für eigenes Personal nicht gefördert werden können.

 

Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung des Antrags bis zur Ausstellung eines Fördermittelbescheids mehrere Monate bis zu einem halben Jahr. Erst dann kann eine Auftragsvergabe an ein Fachbüro erfolgen und mit der Konzepterarbeitung begonnen werden. Für die konkrete Erstellung des Konzeptes ist von einem Zeitraum von ca. einem Jahr auszugehen.

 

Als Mitglied im Netzwerkes „Kommunale Klimakonzepte“ wird die Stadt Hilden über die Projektlaufzeit durch dieses Netzwerk u. a. durch Austausch von Erfahrungen der Kommunen bzw. die Koordinierungsstelle bei der Erstellung von Klimaschutzkonzepten unterstützt.

 

Die Höhe der Gesamtkosten für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes kann erst nach Vorlage eines konkreten Angebotes beziffert werden. Nach der aktuellen Förderrichtlinie werden 60% dieser Kosten vom BMU gefördert. Aufgrund von Erfahrungen der Koordinierungsstelle aus anderen Kommunen dürften die Gesamtkosten für ein solches Konzept für Hilden sich in der Größenordnung von  ca. 50.000€ - 85.000€ bewegen.

 

 

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

2011

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes sind derzeit keine Kosten im Haushalt 2011 etatisiert. Genaue Kosten können erst nach einer positiver Beschlussfassung und der darauf folgenden konkreten Angebotseinholung genannt werden. Hierbei wäre dann eine mögliche Bezuschussung im Rahmen des Förderprogramms zu berücksichtigen.

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

gesehen Klausgrete

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

Bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes durch ein Fachbüro kann die Begleitung /Zuarbeit durch die entsprechenden städtischen Dienststellen im Rahmen der vorhandenen Personalkapazität erfolgen.

 

Für die spätere Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes wird eine zusätzliche personelle Begleitung erforderlich. Diese kann über einen zu 50% geförderten so genannten „Klimaschutzmanager“ erfolgen (Förderung über das BMU über einen Zeitraum von 3 Jahren). Falls keine Förderung gewährt wird würde die Übernahme der Personalkosten für die Umsetzung des Konzeptes zu 100% bei der Kommune verbleiben.

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Bei einer positiven Beschlussfassung sollte berücksichtigt werden, dass im derzeitigen Stellenplan keine Personalressourcen für die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes zur Verfügung stehen. Selbst bei einer Förderung durch das BMU wären 50 % der Personalkosten von der Stadt Hilden zu tragen. Dies wäre mit der beabsichtigten langfristigen Haushaltskonsolidierung auf der Basis eines externen Organisationsgutachtens kaum vereinbar.

 

Danscheidt