Betreff
2. Bericht über Einzelprüfungsergebnisse des Jahres 2010 vom 22.10.2010
Vorlage
WP 09-14 SV 14/016
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den 2. Bericht über Einzelprüfungsergebnisse des Jahres 2010 vom 22.10.2010 nach Beratung zur Kenntnis.“

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss Kenntnis vom 2. Bericht über Einzelprüfungsergebnisse des Jahres 2010 vom 22.10.2010."

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Katalog der Aufgaben, die der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 103 Abs. 1 und 2 GO NRW bzw. in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hilden übertragen sind, umfasst auch die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (Effektivität und Effizienz) des Verwaltungshandelns. Die im beigefügten 2. Bericht über Einzelprüfungsergebnisse des Jahres 2010 vom 22.10.2010 dargestellten Prüfungsergebnisse haben sich bei Prüfungen aus dieser innenrevisionären Tätigkeit und bei Prüfungen der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 ergeben.

 

Die Auslagerung der bisher in den Jahresprüfungsberichten enthaltenen Einzelprüfungsergebnisse wurde im Vorgriff auf die zukünftigen Prüfungen des Jahresabschlusses und der Bilanz vorgenommen, um die Jahresprüfungsberichte nicht zu überladen.

 

Solche Einzelprüfungen sollen auch in Zukunft wie bisher im Rahmen der kapazitiven Möglichkeiten durchgeführt werden. Dieser hier vorliegende Bericht fasst dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat im Jahresverlauf erarbeitete Prüfungsergebnisse zusammen und legt sie zur Beratung vor. Es wird zwar vom Rechnungsprüfungsamt eine Kenntnisnahme als Beschluss vorgeschlagen, der Rechnungsprüfungsausschuss und der Rat sind aber frei in ihrer Entscheidung, wenn sie anders lautende oder weiter gehende Beschlüsse fassen möchten.

 

In diesem Bericht sind die Entwicklungen aufgrund der Prüfungsfeststellungen im letzten Prüfungsbericht dargestellt. (Siehe ab Seite I-5 des Berichtes.)

 

Prüfungsinhalte und -ergebnisse des Berichtes sind außerdem:

 

1.   Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von Verwaltungsgebühren der Stadt Hilden

 

Eine Überprüfung der allgemeinen Verwaltungsgebühren im Hinblick auf Praktikabilität, Höhe, Erhebungsaufwand und Erfordernis in den betroffenen Fachämtern ist zu empfehlen, da die Gefahr besteht, dass in einigen Fällen die Erhebung und die Entgegennahme einer Gebühr einen höheren Aufwand verursacht als die zugrunde liegende Amtshandlung selbst.

 

Auf der anderen Seite wurde seitens einiger Ämter bereits signalisiert, dass gewisse Gebühren nicht mehr zeitgemäß seien (z. B. Auszug aus dem Kassenkonto, Erstellung von Zweitausfertigungen, Einfach-Bescheinigung über das Weiterbestehen eines Gewerbes), da der Aufwand für die Erstellung der Leistung im Wege der Informationstechnik sehr viel geringer geworden sei und somit möglicherweise eine Gebühr nicht zu rechtfertigen sei.

 

 

2.   Prüfung einer Erschließungsmaßnahme/Erschließungsbeitragsabrechnung,

      hier: Brucknerstraße

 

Die Erschließungsmaßnahme Brucknerstraße wurde im Ganzen entsprechend den Vorschriften des BauGB durchgeführt. Der Erschließungsaufwand wurde sowohl bei der Schätzung für die Ablöseverträge als auch bei der Endberechnung für einen Beitragsbescheid und für die Ermittlung einer Missbilligungsgrenze fehlerfrei ermittelt.

 

Die zu zahlenden Ablösebeträge sind alle eingegangen und in Infoma richtig verbucht. Der Beitragspflichtige, der einen Bescheid erhalten hat, zahlt seine Raten bisher zuverlässig.

 

 

 

 

 

3.   Prüfung der vom Amt 32 erhobenen Sondernutzungsgebühren und der Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen

 

Der untersuchte Aufgabenbereich beinhaltet eine Vielzahl möglicher Fallkonstellationen. Daraus folgt, eine individuelle Bearbeitung jedes Einzelfalles unter Anwendung der speziellen Rechtsvorschriften. Damit verbunden ist die Ermessensausübung und Abwägung von Einzeltatbeständen. Insofern ist eine routinemäßige Bearbeitung kaum möglich.

 

Aus Sicht der Rechnungsprüfung werden die Aufgaben dieses Sachgebietes von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes sorgfältig, recht- und zweckmäßig erfüllt. Trotz der ca. 1000 Fälle im Jahr sind kaum Unregelmäßigkeiten aufgefallen.

 

 

 

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister