Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss, dass die Stadt
Hilden auch weiterhin die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung selbstständig
wahrnimmt.
Sofern sich auf
dem Gebiet der Rechnungsprüfung Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit
mit anderen Städten ergeben, wird der Bürgermeister gebeten, diese zu prüfen dem
Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorzulegen.
Erläuterungen und
Begründungen:
In der Sitzung des
Rates vom 29.09.2010 hat Herr Weinrich für die Fraktion Bürgeraktion Hilden
beantragt, der Rat der Stadt Hilden möge nach Vorberatung im
Rechnungsprüfungsausschuss beschließen:
„Der Bürgermeister
wird beauftragt zu prüfen, ob perspektivisch Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung
in Teilen oder vollständig durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann
wahrgenommen werden könnten. Das Prüfergebnis ist dem
Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat so rechtzeitig vorzulegen, dass es
Eingang in die Haushaltsberatungen 2011 finden kann.“
Der Antrag, der
dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist, bezieht sich auf den seinerzeit in
Vorbereitung befindlichen Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen der Stadt Monheim Am Rhein und dem Kreis Mettmann zur Übertragung der
örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Monheim am Rhein auf des Rechnungsprüfungsamt
des Kreises.
Bei einer
vergleichenden Betrachtung befindet sich die örtliche Rechnungsprüfung der
Stadt Hilden jedoch in einer völlig anderen Situation als die Rechnungsprüfung der
Stadt Monheim am Rhein.
RPA Monheim:
Das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Monheim hat aktuell drei Mitarbeiter, von denen
einer Anfang nächsten Jahres in den aktiven Teil der Altersteilzeit gehen möchte.
Mit dieser Personalausstattung konnte und kann das RPA Monheim bei weitem nicht
alle Prüfungsaufgaben eigenständig wahrnehmen und hatte deshalb geplant, beispielsweise
für die Prüfung der Eröffnungsbilanz, für die Prüfungen der Jahresabschlüsse im
NKF und, wie man der Monheimer Sitzungsvorlage entnehmen kann, für die Prüfung
der bevorstehenden Gesamtabschlüsse Wirtschaftsprüfer als Dritte zu beauftragen.
Spezialisierte Software zu Prüfungszwecken wird nach hiesiger Kenntnis in Monheim
bislang nicht eingesetzt.
RPA Hilden:
Die sechs Prüferinnen
und Prüfer in Hilden sind sowohl qualitativ als auch quantitativ in der Lage,
die ihnen gestellten Prüfaufgaben zu erledigen. Altersteilzeit ist zurzeit bei
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im RPA nicht relevant.
Das RPA Hilden hat
sowohl die Eröffnungsbilanz als auch die Jahresabschlüsse 2007 und 2008
eigenhändig geprüft und beabsichtigt, dies auch so fortzusetzen. Dies gilt auch
für die bereits (begleitend) stattfindende Prüfung des Gesamtabschlusses 2010
und der folgenden Gesamtabschlüsse. Schon an der Erarbeitung der in Kürze vorzustellenden
Prüfungscheckliste für den Gesamtabschluss in einer Arbeitsgruppe mehrerer RPÄ
ist die Stadt Hilden mit einer Fachprüferin beteiligt.
Die Möglichkeit
zur Prüfung der Abschlüsse ist durch die umfassende Qualifizierung der Prüferinnen
und Prüfer gegeben. Die Ausstattung, die trotz des Aufgabenzuwachses durch das
NKF der seit Jahren gleichbleibenden Bewertung von einer Prüferstelle pro
angefangene 10.000 Einwohner entspricht, bot und bietet die Möglichkeit,
übliche Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit etc.) intern aufzufangen. Die hiesigen
Prüferinnen und Prüfer haben Qualifikationen als Diplomverwaltungswirtin und
-wirte, Verwaltungsbetriebswirtin, EDV-Prüferin mit langjähriger Systemprogrammierungs-
und Administrationserfahrung sowie einen Diplomingenieur der Fachrichtung
konstruktiver Ingenieurbau, der aufgrund langjähriger Praxis sowohl hoch- als
auch tiefbautechnisch prüft.
Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes haben an aufwändigen Weiterbildungen
für das NKF teilgenommen, so z. B. an den mehrmonatigen NKF-Qualifizierungslehrgängen
der Verpa beim Düsseldorfer Studieninstitut, und diese auch, soweit dies
angeboten wurde, mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen. Wie schon in der
Vergangenheit werden auch gegenwärtig und zukünftig die Qualifikationen
aktualisiert, z. B. durch Teilnahmen
·
an den Bad Honnefer Beitragstagen zum
Erschließungs- und Beitragsrecht,
·
an regelmäßig stattfindenden Workshops der Verpa
zur Software der Firma Infoma
·
an speziellen Seminaren zur Doppelten Buchführung
im NKF
·
am Seminar Kosten-/Leistungsrechnungsadministration
im NKF
·
am Verpa-Qualifizierungsprogramm - Haushalt im NKF
·
an mehreren und ergänzenden Seminaren zum
Vergaberecht
·
an Seminaren zur Prüfung interner Kontrollsysteme
im NKF
·
an Controlling-Seminaren
·
an Seminaren zum SGB X Verwaltungsverfahren
·
an einem NKF-Kompaktseminar
·
und Mitarbeit in der interkommunalen VLRG[1]-Arbeitsgruppe
Erstellung Prüfchecklisten für den Gesamtabschluss
·
und Mitarbeit in der interkommunalen Verpa[2]-Arbeitsgruppe
Korruptionsbekämpfung und Vergaberecht
·
und Mitarbeit in der interkommunalen
Verpa-Arbeitsgruppe IT-Prüfung
·
und Mitarbeit in der interkommunalen IDR[3]-Arbeitsgruppe
Checklisten für den Prüferarbeitsplatz - insbes. Beteiligungsprüfung
Der durch die Prüfungen
im NKF entstandene Mehraufwand wurde und wird in Hilden unter anderem durch den
Einsatz aktueller unterstützender Softwareprodukte aufgefangen.
Neben der Software
Audicon CaseWare (Verpa Prüferarbeitsplatz) als elektronisches Verfahren für
den Prüfungs-Workflow und die elektronische Prüfungsakte, der einzigen für die
Prüfung von kommunalen Jahresabschlüssen umgearbeiteten
Wirtschaftsprüfer-Software, wird auch das Programm IDEA eingesetzt. Hierbei
handelt es sich um die Software, die deutschlandweit von allen Betriebsprüfern
der Finanzbehörden verwendet wird. Darüber hinaus führt das RPA aktuell eine
Software namens AuditPlan XP zur mehrjährigen, risikoorientierten
Prüfungsplanung ein, die dann zukünftig auch die bislang eingesetzte
Eigenlösung zur Erfassung der täglichen Arbeitsaufzeichnungen im RPA ersetzen
soll und damit Soll-Ist-Vergleiche ermöglichen wird. Daneben wird im RPA Hilden
ein Funktionsbestandteil der Software GroupWise als Basis für ein elektronisches
Wissensmanagement-System eingesetzt. Aktuell enthält dieses System (06.10.2010)
über fünfeinhalbtausend Dokumente zu den verschiedensten Prüfungsthemen mit
teilweise mehreren hundert bis mehreren tausend Seiten in etwas über 300
Verzeichnissen mit unterschiedlichsten Benutzerberechtigungen.
Übrigens ist das
RPA Hilden - soweit hier bekannt ist - landesweit das einzige RPA, welches umfassend
seine täglichen Arbeitszeiten konkret aufzeichnet und in einer nachhaltigen
Kosten-/Leistungsrechnung verarbeitet. Die so gewonnenen Steuerungsinformationen
unterstützen die anforderungsgerechte Steuerung durch die RPA-Leitung. Gerade
jetzt werden die Kennzahlen für das RPA überarbeitet und sollen ab dem Haushalt
2012 nach geänderten Aufzeichnungen im ersten Jahr 2011 im Jahr 2012 verwendet
werden.
Zum Vergleich der
Wirtschaftlichkeit ist bereits eine Kennziffer aussagekräftig: Während der
Kreis seine in Monheim zusätzlich zu erbringenden Leistungen mit einem
Stundensatz von 67 € laut Verwaltungsgebührensatzung berechnen will - es
handelt sich nach hiesiger Kenntnis hier nicht um den speziellen Satz des
Rechnungsprüfungsamtes des Kreises, da dieser nicht ermittelt ist - beträgt der
Ist-Stundensatz des RPAes Hilden 61,17 € (Berechnung auf Basis der Daten von Januar
bis September 2010).
Mit den beschriebenen
Ressourcen und Qualifikationen sieht sich das Rechnungsprüfungsamt Hilden
selbst in der Lage, bei entsprechender Kapazitätsanpassung Prüfungsaufgaben für
andere Städte kostengünstig wahrzunehmen. Die bei einer Kooperation
zwangsläufig erfolgenden Know How Transfers können zusätzlich qualitätssteigernd
wirken.
Die Begründung des
Antrags der Bürgeraktion bezieht sich nicht nur auf die in der Stadt Monheim am
Rhein geplante Verlagerung der Rechnungsprüfung vom städtischen RPA auf das Rechnungsprüfungsamt
des Kreises Mettmann, sondern in der Antragsbegründung wird aus der Monheimer
Sitzungsvorlage unter anderem zitiert: „ Im Zuge von Abstimmungsgesprächen mit
dem Landrat und der Leitung der Rechnungsprüfung des Kreises Mettmann wurde
deutlich, dass im Aufgabenbereich der Rechnungsprüfung bei steigender Qualität
der Aufgabenwahrnehmung deutliche und jährlich wiederkehrende Einsparungen zu
erzielen sind.“
Bei näherer
Beschäftigung mit der öffentlichen Sitzungsvorlage der Stadt Monheim, welcher
die Sitzungsvorlage des Kreises Mettmann zum selben Thema und die letztendlich
zu unterzeichnende öffentlich-rechtliche Vereinbarung beigefügt waren, fällt
jedoch auf, das sich die in der Monheimer SV dargestellten wirtschaftlichen
Vorteile in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht wiederfinden.
Zusammenfassend
ist zunächst festzustellen, dass laut dem Text der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
alle Pflichten un d Risiken bei der Stadt Monheim verbleiben. So obliegen der
Stadt Monheim am Rhein nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung trotz zum
Teil gegenteiliger Darstellung in der Monheimer Sitzungsvorlage
·
die Besoldung sowie sämtliche Nebenaufwendungen (z.
B. Beihilfen, Pensionsrückstellung) der beiden abgeordneten Prüfer
·
die Kosten für die Herstellung und
Aufrechterhaltung der Qualifikation der beiden abgeordneten Prüfer
·
die Sachkosten für zwei Büroarbeitsplätze in
Monheim
·
das Ausfall- oder Minderqualifikationsrisiko der
beiden abgeordneten Prüfer
·
Kostenerstattungen für zusätzliche, von der Stadt
Monheim gewünschte Prüfungen (oder zum Ausgleich die Reduktion der sonstigen
Prüfungen in Monheim)
·
Kostenerstattungen für den Ersatz der beiden
abgeordneten, aber ggfls. ausgefallenen oder zurückgewiesenen Prüfer
·
die Unterordnung unter die Rechnungsprüfungsordnung
des Kreises Mettmann
·
die Akzeptanz der Festlegung von Prüfungsfeldern
durch die RPA-Leitung des Kreises Mettmann
·
Sachkostenerstattung an den Kreis Mettmann in Höhe
von 12.900 € /a (enthält auch Reisekosten zwischen Monheim und Mettmann)
·
Die erhöhten Aufwendungen für den bisherigen, nun
in Altersteilzeit befindlichen beamteten Prüfers von ca. 11.000 €/a. (In der
Altersteilzeit entstehen für 50 % der Arbeitsleistung eines beamteten in A 11
eingruppierten Mitarbeiters 50% der bisherigen Personalkosten, aufgestockt[4] um rund 11.000 €,
um auf das Altersteilzeitentgelt von etwa 83 Prozent des letzten Nettogehalts (ca.
36.200 €) zu kommen. Basis für diese Werte bilden die von der KGSt genannten
Personalkosten einer nichttechnischen A 11-Stelle von 60.600 €[5].)
Insgesamt ergeben
sich nach dem Wortlaut der Vereinbarung Mehrkosten
von mindestens ca. 24.000 €/Jahr, die z.B. je nach zusätzlichen Prüfungswünschen
der Stadt Monheim, Prüfungsfestlegungen durch das RPA des Kreises oder
Ausfallzeiten des oder der abgeordneten Prüfer noch erheblich höher ausfallen
können.
Gänzlich
unberücksichtigt blieben auch die nicht näher bekannten Zeitverluste für
Fahrten der Prüfer zwischen Mettmann und Monheim. Es ist nach hier vorliegenden
Informationen nicht vorgesehen, denselben einen oder dieselben zwei Prüfer
dauerhaft in Monheim einzusetzen, sondern es ist von wechselnden Prüfungsteams
auszugehen. Abgesehen davon, dass so von einer dauerhaften, personalkonstanten
Ansprechbarkeit in Monheim keine Rede sein kann und der Vorteil der Kenntnisse
durch eine lokale Einbindung aufgegeben wird, werden die Netto-Arbeitszeiten der
Prüfer durch diese Fahrten[6] während der
Arbeitszeit vermindert.
Auf diese Weise
trägt die Stadt Monheim alle Kostenrisiken auch weiterhin, gibt allerdings ihre
Einwirkungsmöglichkeiten nahezu vollständig auf, indem dem RPA des Kreises die
völlige Entscheidungsfreiheit überlassen wird. Weder die Besetzung der
Prüferstellen, noch die Bestellung des RPA-Leiters, erst recht nicht die
Gestaltung der Rechnungsprüfungsordnung liegen noch im Einwirkungskreis der politischen
Gremien der Stadt Monheim am Rhein.
Dennoch war in
Monheim offensichtlich entscheidungserheblich, dass der Kreis Mettmann zugesagt
hat, die Prüfungsaufgaben, die bisher von drei Prüfern erledigt wurden, von
zwei Prüfern durchführen zu können. Diese Aussage ist jedoch höchst
zweifelhaft, denn es müsste sich über die Kompensation der Zeitverluste durch
die Fahrten zwischen Monheim und Mettmann hinaus ein weiterer Synergieeffekt
von einem Drittel der bisherigen drei Stellen ergeben, insgesamt also die
Verringerung der Nettoarbeitszeit von etwa 1,125 Stellen ausgeglichen werden,
weil die Aufgaben vom Kreis-RPA
wahrgenommen werden.
Das ist nicht
glaubhaft, wenn man weiß, dass das RPA des Kreises Mettmann bei der Stadt Mettmann
nur die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfaufgaben[7] mit einer
Kapazität von zwei Vollzeitstellen wahrnimmt. Es ist nicht nachvollziehbar,
dass es dass auch unter äußerster Ausschöpfung aller Synergieeffekte möglich
sein sollte, bei der Stadt Monheim am Rhein aber nun zusätzlich zu den
gesetzlichen Aufgaben die erhebliche Liste der übertragenen[8] Aufgaben ebenfalls
mit nur zwei Vollzeitstellen[9] wahrzunehmen.
Resümee:
Der
Beschlussvorschlag auf der 2. Seite dieser Hildener Sitzungsvorlage zeigt, dass
die Verwaltungsführung und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hilden Kooperationen
ebenfalls positiv sehen. Ob aber die örtliche Rechnungsprüfung durch Übertragung
auf das RPA des Kreises vollständig aufgegeben sollte oder ob eine Kooperation
mit dem RPA einer anderen Stadt gewählt wird, bei der die Aufgaben entweder
aufgeteilt oder ganz übertragen werden, ist neben der Berücksichtigung der
vorhandenen personellen und qualitativen Ausstattung - der Leistungsfähigkeit -
des Rechnungsprüfungsamtes nicht zuletzt auch eine kommunalpolitische Entscheidung.
Denn es darf nicht
außer Acht gelassen werden, dass es sich beim Kreis Mettmann auch immer gleichzeitig
um die Aufsichtsbehörde handelt und sich trefflich darüber diskutieren lässt,
ob es sinnvoll ist, ausgerechnet die Rechnungsprüfung - also gemeinhin das Amt
des Rates - auf die Aufsichtsbehörde zu übertragen und sich als Rat bzw. als
Rechnungsprüfungsausschuss sämtlicher Einflussmöglichkeiten zu begeben.
Da das Gesetz für
Kommunale Gemeinschaftsarbeit den Städten die Möglichkeit bietet, auch auf dem
Gebiet der Rechnungsprüfung zusammenarbeiten, und zwar auf Augenhöhe, ist es
angesichts der personellen und qualitativen Ausstattung des Hildener
Rechnungsprüfungsamtes sinnvoller, Möglichkeiten zu Kooperationen mit anderen
Städten zu verfolgen. Wie bereits weiter oben ausgeführt ist das RPA in Hilden ähnlich
qualifiziert ausgestattet wie das RPA des Kreises, wenn auch die reine Anzahl
der Stellen nur halb so groß ist. Es bleibt daher dabei, dass sich das RPA Hilden
grundsätzlich durchaus in der Lage sieht, bei entsprechender Kapazitätsanpassung
und entsprechenden Synergieeffekten Rechnungsprüfungsaufgaben für andere Städte
ganz oder in Teilen wahrzunehmen.
Abschließend sei
hier aus der aktuellen 4. Handreichung des Innenministeriums zum NKF ein Abschnitt
zitiert, der ebenfalls zu berücksichtigen ist:
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
[1] Vereinigung der Leiterinnen und Leiter der Rechnungsprüfungsämter der Großstädte
[2] Vereinigung der Leiterinnen und Leiter der Rechnungsprüfungsämter in Nordrhein-Westfalen
[3] Institut der deutschen Rechnungsprüfer
[4] Der Aufstockungsbetrag ist nicht steuerpflichtig, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was netto zu einer Unterschreitung der 83 %-Grenze führen kann, sich auf Seiten der Stadt aber nicht auswirkt.
[5] KGSt. Bericht 2/2009 - Kosten eines Arbeitsplatzes 2009/2010
[6] Ca. 1 Stunde pro Prüfer und Arbeitstag bei einem Dienstort „Mettmann“ und Fahrten nach Monheim
[7] Gemäß § 103 Abs. 1 GO NRW
[8] Gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW
[9] Abzüglich der Fahrtzeiten