Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis und beschließt zum einen die Anbindung der gewerblichen
Zufahrt an den verkehrsberuhigten Bereich Weststraße und zum anderen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit die Aufpflasterung der Fahrbahn als Kreissegmentbögen
an 2 Stellen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Firma Seiffert ist seit vielen Jahrzehnten an der Dieselstraße
ansässig. Wegen unzureichender Wendemöglichkeiten in der Dieselstraße und einer
beschränkten lichten Höhe der überbauten Firmenzufahrt
(3,8 m) hat der
Gewerbebetrieb vor ca. 70 Jahren bereits eine zweite Zufahrt mit Anbindung an
die Weststraße (damals Dammstraße) geschaffen.
Zum Schutze des verkehrsberuhigten
Bereichs Weststraße - der etwa 80 m lange als Mischfläche ausgebaute Abschnitt
zwischen der Düsseldorfer Straße und der o.a. zweiten Zufahrt – ist die Anfahrt
mit Lkw (über3,5 t) und Abfahrt mit jedem Kfz nur über die Liebigstraße - Weststraße
zulässig. Dies wird durch die Beschilderung gemäß nachfolgender Bilder
geregelt.
Bild 1 |
Bild 2 |
Bei der An- und
Abfahrt über die vorgeschriebene Route Liebigstraße - Weststraße haben die
großräumigen Lastzüge bzw. Sattelauflieger erhebliche Probleme bei einer
beinahe rechtwinkligen Zufahrt auf das Grundstück. Zeitaufwendige
Rangiermanöver sind häufig die Folge. Einbiegende LKW müssen weit in den
Gegenverkehr an dieser unübersichtlichen Stelle ausschwenken. Aus diesen
Gründen wünscht die Fa. Seiffert seit Jahren eine An- und Abfahrt auf kurzem
Wege von und zur Düsseldorfer Straße geradeaus durch den verkehrsberuhigten Bereich.
Die Verwaltung
vertritt hierzu die Auffassung, dass man dem Begehren des Gewerbetreibenden aus
Gründen der Wirtschaftsförderung, insbesondere zur Bestandssicherung des
Betriebs, entsprechen sollte.
Diese Lösung sollte zunächst für 1 Jahr versuchsweise erprobt werden.
Zu erreichen ist
die Änderung der Zufahrtsregelung durch die Ergänzung des Verkehrszeichens 253
StVO – Durchfahrtsverbot für Lkw (Bild1) um das Zusatzzeichen „Zufahrt bis 20 m
frei“ und Verlagerung des Standortes des Zeichens 267 – Verbot der Einfahrt –
(Bild 2) um ca. 30 m westlich der Grundstückszufahrt.
Wie bislang beim
Rechtsabbiegen von der Düsseldorfer Straße in die Dieselstraße und Rechtseinbiegen
von der Dieselstraße auf die Bundesstraße können die Lkw dann auch an der
Einmündung Weststraße aufgrund der kleinen Kurvenradien nur unter Benutzung der
Gegenverkehrsspuren ein- und ausfahren.
In diesem
Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass vor etwa einem Jahr eine „Anregung gemäß §24 GO
NW“ von 11 Anwohnern des Verkehrsberuhigten Bereichs Weststraße beraten worden
ist. Zielrichtung des Antrags war eine Verringerung der Verkehrsbelastung und
der Geschwindigkeiten.
Die Erläuterungen aus der zugehörigen Sitzungsvorlage IV-2-222 sind
nachstehend aufgeführt:
Die Weststraße wurde in den Jahren 1988/89 ausgebaut. Zur Verbesserung
des Wohnumfeldes und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde der etwa 80 m
lange Straßenabschnitt von der Düsseldorfer Straße aus entlang der Wohnbebauung
Weststraße Nr. 1-7 als Mischfläche gestaltet
und als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet.
Die Verkehrsbelastung lag seiner Zeit deutlich unter der maximalen
Verkehrsstärke von 150 Kfz pro Spitzenstunde, die in verkehrsberuhigten
Bereichen noch als verträglich angesehen wird.
Außerdem wurde durch Beschilderung mit Zeichen 253 der StVO die Ein- und
Ausfahrt in das angrenzende Gewerbegebiet „Südwest“ mit Lkw untersagt.
Aufgrund einer Eingabe der Anwohner in 1994 , mit der bereits auf das
Fehlverhalten vieler Verkehrsteilnehmer , die den verkehrsberuhigten Bereich
durchfahren, aufmerksam gemacht wurde, hat der damals noch zuständige
Verkehrsauschuss gegen den Widerstand nicht weniger im expandierenden
Gewerbegebiet ansässigen Firmen eine einseitige Sperrung des Abschnitts durch
Aufstellung des Zeichen 267 der StVO beschlossen. Mit dieser Regelung war die
Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet „Südwest“ nur über die „geeignetere“
Liebigstraße vorgegeben. Die
größtmögliche Umwegfahrt (Taxi-Zentrale) beträgt ca. 1250 m; dies entspricht
einer längeren Fahrzeit von 1,5 bis 2 Minuten.
Mit vorgenannter Regelung (siehe Anlage) konnte zwar die im Laufe der
Jahre erhebliche Verkehrsbelastung wieder auf ein verträgliches Maß reduziert
werden ; die Fahrweise einzelner Verkehrsteilnehmer scheint sich kaum in
positiver Richtung, was (Schritt-)Geschwindigkeit und Einhaltung der Fahrwege
(4,50 m breit , Engstellen bis zu 3,20 m) betrifft, geändert zu haben.
Die Verwaltung wird im Laufe der nächsten Wochen auf diesem
Straßenabschnitt den Verkehr erheben, um zu erkennen, zu welchen Zeiten zu
schnell und darüber hinaus verbotswidrig der verkehrsberuhigte Bereich
durchfahren wird.
Die Polizei soll anschließend gebeten werden, unter Auswertung der
Erhebungsergebnisse zuständigkeitshalber den fließenden Verkehr vor Ort zu überwachen.
Eine Änderung der verkehrlichen Ausweisung oder eine bauliche Änderung
sind aus hiesiger Sicht nicht angezeigt.“
Der Antrag wurde
abgelehnt und die Verwaltung stattdessen beauftragt, Verkehrserhebungen
durchzuführen.
Die Ergebnisse
(mehrerer Erhebungstage) machen deutlich, dass in dem verkehrsberuhigten Bereich
mit einer V85-Geschwindigkeit
von bis zu 29 km/h eindeutig mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren
wird. Das gilt sowohl für etwa 780 Kraftfahrer, die werktäglich das Gewerbegebiet
West über diesen Abschnitt anfahren, als auch für die annähernd 60 Kraftfahrer,
die hier „trotz Verbot der Einfahrt“ den verkehrsberuhigten Bereich passieren.
Die höchste Geschwindigkeit Vmax , die hier erhoben wurde, betrug unglaubliche
80 km/h.
Nach Auswertung
der Erhebungen hat die Polizei das Verkehrsgeschehen auf dem östlichen Abschnitt
der Weststraße über Wochen verstärkt überwacht; sie kommt dabei zu nachstehend
aufgeführten Ergebnissen:
„Im Mischgebiet der Wesstraße wurden
Lasermessungen durchgeführt, die im Wesentlichen das Ergebnis Ihrer
Verkehrsdatenauswertung bestätigen. Darüber hinaus wurde der Bereich im Rahmen
von Fuß- und Radstreifen zu unterschiedlichen Uhrzeiten, insbesondere in den
Morgen- und Nachmittagsstunden, überwacht.
In Gesprächen mit Fahrzeugführern konnte
festgestellt werden, dass die Bedeutung des Verkehrszeichens 325
„Verkehrsberuhigter Bereich“ missverstanden wird. Viele Verkehrsteilnehmer sind
der Meinung, in diesem Bereich 30 km/h fahren zu dürfen.
Um die Geschwindigkeit hier deutlich zu
senken, sollte im Bereich der Baumpflanzung der Einsatz von Fahrbahnkissen
angedacht werden.
Das
Durchfahrtsverbot (Zeichen 267 wird häufig missachtet.
Diese Verstöße wurden insbesondere während
der Mittagszeit und im Feierabendverkehr festgestellt.
Weitergehende bauliche Maßnahmen zur
Verhinderung dieses Verhaltens erscheinen nicht angebracht, da diese keinen
Erfolg versprechen. Hier kann nur „Überwachungsdruck“ Abhilfe schaffen.
Das Verbot für Kraftfahrzeugführer über 3,5t
zGG, mit Ausnahme von Kraftomnibussen, die Weststraße aus Fahrtrichtung
Düsseldorfer Straße zu befahren (Z 253) wird durch Anlieferer des dortigen
Industrieparks „Creative Factory“ missachtet.
Hier wurden Gespräche mit den
Geschäftsführern der ansässigen Firmen mit dem Ziel geführt, ihre Geschäftspartner
auf die bestehenden Verbote und damit verbundenen Sanktionen bei Missachtung
hinzuweisen.“
Ungeachtet einer
möglichen Befahrung des Verkehrsberuhigten Bereichs mit anliefernden Lkw der
Fa. Seiffert / Creative Factory vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass
bei dem hier festgestellten Geschwindigkeitsniveau Maßnahmen zur Durchsetzung
einer angepassten Geschwindigkeit zwingend erforderlich sind. An 2 Stellen zwischen
den Baumscheiben sollten fahrdynamisch wirksam Aufpflasterungen (als
Kreissegmentbögen mit einer Höhe von etwa 7 cm) eingebaut werden.
Die Kosten für die Umverlegung des Betonpflasters betragen gesamt etwa
900 €.
G. Scheib