Betreff
Anbindung der Fa. IGB Grundstücks GmbH + Co. KG (ehem. Schleifmittelwerk Karl Seiffert GmbH + Co.) an die Weststraße
Vorlage
WP 04-09 SV 66/031
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt zum einen die Anbindung der gewerblichen Zufahrt an den verkehrsberuhigten Bereich Weststraße und zum anderen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Aufpflasterung der Fahrbahn als Kreissegmentbögen an 2 Stellen.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Firma Seiffert ist seit vielen Jahrzehnten an der Dieselstraße ansässig. Wegen unzureichender Wendemöglichkeiten in der Dieselstraße und einer beschränkten lichten Höhe der überbauten Firmenzufahrt

(3,8 m) hat der Gewerbebetrieb vor ca. 70 Jahren bereits eine zweite Zufahrt mit Anbindung an die Weststraße (damals Dammstraße) geschaffen.

 

Zum Schutze des verkehrsberuhigten Bereichs Weststraße - der etwa 80 m lange als Mischfläche ausgebaute Abschnitt zwischen der Düsseldorfer Straße und der o.a. zweiten Zufahrt – ist die Anfahrt mit Lkw (über3,5 t) und Abfahrt mit jedem Kfz nur über die Liebigstraße - Weststraße zulässig. Dies wird durch die Beschilderung gemäß nachfolgender Bilder geregelt.

 

 

 

Bild 1

 

 

 

Bild 2

 

 

Bei der An- und Abfahrt über die vorgeschriebene Route Liebigstraße - Weststraße haben die großräumigen Lastzüge bzw. Sattelauflieger erhebliche Probleme bei einer beinahe rechtwinkligen Zufahrt auf das Grundstück. Zeitaufwendige Rangiermanöver sind häufig die Folge. Einbiegende LKW müssen weit in den Gegenverkehr an dieser unübersichtlichen Stelle ausschwenken. Aus diesen Gründen wünscht die Fa. Seiffert seit Jahren eine An- und Abfahrt auf kurzem Wege von und zur Düsseldorfer Straße geradeaus durch den verkehrsberuhigten Bereich.

 

Die Verwaltung vertritt hierzu die Auffassung, dass man dem Begehren des Gewerbetreibenden aus Gründen der Wirtschaftsförderung, insbesondere zur Bestandssicherung des Betriebs, entsprechen sollte.

Diese Lösung sollte zunächst für 1 Jahr versuchsweise erprobt werden.

Zu erreichen ist die Änderung der Zufahrtsregelung durch die Ergänzung des Verkehrszeichens 253 StVO – Durchfahrtsverbot für Lkw (Bild1) um das Zusatzzeichen „Zufahrt bis 20 m frei“ und Verlagerung des Standortes des Zeichens 267 – Verbot der Einfahrt – (Bild 2) um ca. 30 m westlich der Grundstückszufahrt.

 

Wie bislang beim Rechtsabbiegen von der Düsseldorfer Straße in die Dieselstraße und Rechtseinbiegen von der Dieselstraße auf die Bundesstraße können die Lkw dann auch an der Einmündung Weststraße aufgrund der kleinen Kurvenradien nur unter Benutzung der Gegenverkehrsspuren ein- und ausfahren.

 

In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass vor  etwa einem Jahr eine „Anregung gemäß §24 GO NW“ von 11 Anwohnern des Verkehrsberuhigten Bereichs Weststraße beraten worden ist. Zielrichtung des Antrags war eine Verringerung der Verkehrsbelastung und der Geschwindigkeiten.

 

 

Die Erläuterungen aus der zugehörigen Sitzungsvorlage IV-2-222 sind nachstehend aufgeführt:

 

Die Weststraße wurde in den Jahren 1988/89 ausgebaut. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde der etwa 80 m lange Straßenabschnitt von der Düsseldorfer Straße aus entlang der Wohnbebauung Weststraße Nr. 1-7  als Mischfläche gestaltet und als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet.

Die Verkehrsbelastung lag seiner Zeit deutlich unter der maximalen Verkehrsstärke von 150 Kfz pro Spitzenstunde, die in verkehrsberuhigten Bereichen noch als verträglich angesehen wird.

Außerdem wurde durch Beschilderung mit Zeichen 253 der StVO die Ein- und Ausfahrt in das angrenzende Gewerbegebiet „Südwest“ mit Lkw untersagt.

Aufgrund einer Eingabe der Anwohner in 1994 , mit der bereits auf das Fehlverhalten vieler Verkehrsteilnehmer , die den verkehrsberuhigten Bereich durchfahren, aufmerksam gemacht wurde, hat der damals noch zuständige Verkehrsauschuss gegen den Widerstand nicht weniger im expandierenden Gewerbegebiet ansässigen Firmen eine einseitige Sperrung des Abschnitts durch Aufstellung des Zeichen 267 der StVO beschlossen. Mit dieser Regelung war die Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet „Südwest“ nur über die „geeignetere“ Liebigstraße vorgegeben.     Die größtmögliche Umwegfahrt (Taxi-Zentrale) beträgt ca. 1250 m; dies entspricht einer längeren Fahrzeit von 1,5 bis 2 Minuten.

Mit vorgenannter Regelung (siehe Anlage) konnte zwar die im Laufe der Jahre erhebliche Verkehrsbelastung wieder auf ein verträgliches Maß reduziert werden ; die Fahrweise einzelner Verkehrsteilnehmer scheint sich kaum in positiver Richtung, was (Schritt-)Geschwindigkeit und Einhaltung der Fahrwege (4,50 m breit , Engstellen bis zu 3,20 m) betrifft, geändert zu haben.

 

Die Verwaltung wird im Laufe der nächsten Wochen auf diesem Straßenabschnitt den Verkehr erheben, um zu erkennen, zu welchen Zeiten zu schnell und darüber hinaus verbotswidrig der verkehrsberuhigte Bereich durchfahren wird.

Die Polizei soll anschließend gebeten werden, unter Auswertung der Erhebungsergebnisse zuständigkeitshalber den fließenden Verkehr vor Ort zu überwachen.

Eine Änderung der verkehrlichen Ausweisung oder eine bauliche Änderung sind aus hiesiger Sicht nicht angezeigt.“

 

 

Der Antrag wurde abgelehnt und die Verwaltung stattdessen beauftragt, Verkehrserhebungen durchzuführen.

Die Ergebnisse (mehrerer Erhebungstage) machen deutlich, dass in dem verkehrsberuhigten Bereich mit einer V85-Geschwindigkeit von bis zu 29 km/h eindeutig mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren wird. Das gilt sowohl für etwa 780 Kraftfahrer, die werktäglich das Gewerbegebiet West über diesen Abschnitt anfahren, als auch für die annähernd 60 Kraftfahrer, die hier „trotz Verbot der Einfahrt“ den verkehrsberuhigten Bereich passieren. Die höchste Geschwindigkeit Vmax , die hier erhoben wurde, betrug unglaubliche 80 km/h.

 

Nach Auswertung der Erhebungen hat die Polizei das Verkehrsgeschehen auf dem östlichen Abschnitt der Weststraße über Wochen verstärkt überwacht; sie kommt dabei zu nachstehend aufgeführten Ergebnissen:

 

„Im Mischgebiet der Wesstraße wurden Lasermessungen durchgeführt, die im Wesentlichen das Ergebnis Ihrer Verkehrsdatenauswertung bestätigen. Darüber hinaus wurde der Bereich im Rahmen von Fuß- und Radstreifen zu unterschiedlichen Uhrzeiten, insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden, überwacht.

In Gesprächen mit Fahrzeugführern konnte festgestellt werden, dass die Bedeutung des Verkehrszeichens 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ missverstanden wird. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, in diesem Bereich 30 km/h fahren zu dürfen.

 

Um die Geschwindigkeit hier deutlich zu senken, sollte im Bereich der Baumpflanzung der Einsatz von Fahrbahnkissen angedacht werden.

Das Durchfahrtsverbot (Zeichen 267 wird häufig missachtet.

Diese Verstöße wurden insbesondere während der Mittagszeit und im Feierabendverkehr festgestellt.

Weitergehende bauliche Maßnahmen zur Verhinderung dieses Verhaltens erscheinen nicht angebracht, da diese keinen Erfolg versprechen. Hier kann nur „Überwachungsdruck“ Abhilfe schaffen.

Das Verbot für Kraftfahrzeugführer über 3,5t zGG, mit Ausnahme von Kraftomnibussen, die Weststraße aus Fahrtrichtung Düsseldorfer Straße zu befahren (Z 253) wird durch Anlieferer des dortigen Industrieparks „Creative Factory“ missachtet.

Hier wurden Gespräche mit den Geschäftsführern der ansässigen Firmen mit dem Ziel geführt, ihre Geschäftspartner auf die bestehenden Verbote und damit verbundenen Sanktionen bei Missachtung hinzuweisen.“

 

Ungeachtet einer möglichen Befahrung des Verkehrsberuhigten Bereichs mit anliefernden Lkw der Fa. Seiffert / Creative Factory vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass bei dem hier festgestellten Geschwindigkeitsniveau Maßnahmen zur Durchsetzung einer angepassten Geschwindigkeit zwingend erforderlich sind. An 2 Stellen zwischen den Baumscheiben sollten fahrdynamisch wirksam Aufpflasterungen (als Kreissegmentbögen mit einer Höhe von etwa 7 cm) eingebaut werden.

 

 

 

 

Die Kosten für die Umverlegung des Betonpflasters betragen gesamt etwa 900 €.

 

 

 

G. Scheib


 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:6300.000.9600

                                              

Bezeichnung: Erhöhung der Sicherheit im Verkehr

 

Kosten                         900,- €

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

2005

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer