hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBL I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Osten von Hilden zwischen den Straßen Kalstert,
Max-Volmer-Straße und Qiagen Straße. Es umfasst die Flurstücke 2415 und 2418,
beide in Flur 65 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Planung ist, der im Planungsgebiet ansässigen Firma
Wielpütz die zur Sicherung ihres Betriebsstandortes notwendigen Erweiterungen
ihres Gebäudebestandes sowie der Stellplatzflächen zu ermöglichen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 231 liegt im Osten des
Stadtgebietes von Hilden.
Der Bebauungsplan Nr. 231 stammt aus dem Jahr 1997/1998. Wesentliches
Ziel des Bebauungsplanes war es, die Erweiterung der Firma Qiagen zu
ermöglichen sowie die bereits damals bestehende gewerbliche Nutzung an der
Ostseite der Max-Volmer-Straße planungsrechtlich zu sichern.
Anlass zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ist der über die Jahre
gestiegene Gewerbeflächenbedarf der Firma Wielpütz an der Max-Volmer-Straße
(die Firma umfasst einen Teilbereich im Westen des Bebauungsplangebietes). Zur
betriebswirtschaftlichen Sicherung beabsichtigt die Firma Wielpütz ihren
heutigen Gebäudebestand an der Max-Volmer-Straße zu erweitern und teilweise neu
zu errichten. Außerdem besteht Bedarf zur Erweiterung der vorhandenen Stellplatzflächen.
Für den betroffenen Teilbereich des Plangebietes (Flurstücke 2415 und
2418) setzt der vorhandene Bebauungsplan im Wesentlichen eine geschlossene
3-geschossige Bebauung innerhalb eines Gewerbegebietes (GE) fest. Weitere
Festsetzungen lassen sich aus den beigefügten Plankopien entnehmen.
Um der Firma die erforderlichen Veränderungen bzw. Erweiterungen zu
ermöglichen, sind in dem vorhandenen Bebauungsplan Änderungen bezüglich der
Geschossigkeit von heute drei auf später fünf Geschosse sowie eine Erweiterung
der Baugrenze um ca. 22 m nach Osten sowie um ca. 27 m nach Süden notwendig.
Das Firmengelände der Firma Wielpütz umfasst nur einen Teilbereich im
Westen des Bebauungsplanes (Bereich entlang der Max-Volmer-Straße). Änderungen
im vorhandenen Bebauungsplan dienen dem Erhalt der wirtschaftlichen Führung des
Betriebes.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen,
um anschließend das Bauleitplan-Verfahren zügig durchführen zu können. Die Fa.
Wielpütz hat hierzu ihre Unterstützung zugesagt.
Vor einigen Jahren einmal diskutierte Änderungen des Bebauungsplanes für
die Fa. Qiagen sind derzeit nicht aktuell. Bei einer Konkretisierung der
Vorstellungen kann bei Bedarf ein eigenes Bebauungsplan-Änderungsverfahren
durchgeführt werden.
(G. Scheib)