Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss und der Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss nimmt den Entwurf des Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzept 2005 zustimmend zur Kenntnis.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Konzeptes den Bürgerinnen
und Bürgern vorzustellen und an die IHK Düsseldorf, den Rheinischen
Einzelhandels- und Dienstleistungsverband, die Nachbarstädte und den Kreis
Mettmann zu übersenden.
Die Ergebnisse der Diskussionen sind dem Rat der Stadt Hilden zur
abschließenden Entscheidung über das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept
zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen und Begründungen:
Als Grundlage für den Ausschluss von Einzelhandelnutzungen in
Gewerbegebieten durch Festsetzungen in Bebauungsplänen muss die Stadt Hilden –
entsprechend der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster am 04.05.2004
– ein schlüssiges Gesamtkonzept erarbeiten, aus dem die Schutzbedürftigkeit des
Kernzentrums sowie der Neben- und Nahversorgungszentren – räumlich als auch
sortimentsmäßig bestimmt – konkret belegt werden kann. Das regionale INTEK des
Kreises Mettmann aus dem Jahr 1998 bis 2000, dessen Fortschreibung zur Zeit auf
Kreisebene diskutiert wird, beinhaltet zwar grundsätzliche Aussagen, beschreibt
aber die räumliche und sortimentsmäßige Situation in Hilden nicht detailliert
und reicht als Begründung für gerichtsfeste Ausschlussfestsetzungen in
Bebauungsplänen nicht aus.
Das Gutachten wird bereits heute für die zur Zeit laufenden Verfahren
zur Aufstellung bzw. Änderungen von den Bebauungsplänen Nr. 103, 2. Änderung
inkl. des Grundstücks der ehemaligen Papiermaschinenfabrik, Nr. 106A, 5.
Änderung, Nr. 231, 1. Änderung inkl. der Folgenutzung für Taiyo sowie die
beabsichtigte Ansiedlung eines Tiernahrungs- und Zooartikelladens an der Düsseldorfer
Straße (Bebauungsplan Nr. 247) benötigt. Bezüglich der Rückstellung zweier
Vorhaben im räumlichen Geltungsbereich der erwähnten Verfahren befindet sich
die Stadt Hilden bereits im Rechtsstreitverfahren.
Deshalb muss das Gesamtkonzept mit Beschreibung der in Hilden
zentrenrelevanten Sortimente möglichst noch in diesem Jahr verbindlich durch
den Rat der Stadt Hilden beschlossen werden, um diese Bebauungsplanverfahren fortsetzen zu können.
Neben der Herstellung der Planungssicherheit
und Gerichtsfestigkeit in Bezug auf diese Verfahren soll durch das
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept potentiellen Investoren ein Bezugsrahmen
für „Mögliches“ und „Nicht-Mögliches“ gegeben werden.
Mit der Erstellung des Konzeptes wurde die Firma BBE
Unternehmensberatung GmbH, Köln beauftragt, weil sich diese Firma gegenüber
ihren Mitbewerbern in einer bevorzugten Ausnahmestellung befindet, da
- die Firma BBE bereits für die Stadt Hilden
das vom Land NRW geförderte Projekt Leerstandsmanagement für die Innenstadt
erarbeitet und somit bereits eine Totalerhebung aller Verkaufsflächen im Einzelhandel
in der Innenstadt von Hilden vorgenommen hat,
- durch das Projekt Leerstandsmanagement
bereits beste Kontakte zwischen der Firma BBE und den handelnden Personen im
Hildener Einzelhandel (Stadtmarketing, Einzelhandelsverband, etc.) bestehen und
ein entsprechendes Vertrauensverhältnis vorliegt.
Weiterhin hat die Firma BBE Unternehmensberatung GmbH an vorgelegten
Beispielen ihre Sachkompetenz bei der Erarbeitung von Zentrenkonzepten
nachgewiesen.
Das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept wird in drei Stufen
erarbeitet:
Stufe I: Daten- und
Informationsgewinnung –
- vollständige Erfassung des derzeitigen Einzelhandelsbestandes
in der Stadt Hilden (Totalerhebung inkl. des Ladenhandwerks [z.B. Bäcker /
Metzger] sowie Tankstellen-Shops, Kioske, Fabrikverkäufe etc.) mit
detaillierter Erfassung der Verkaufsfläche, Branche und Sortimentes
- Analyse des Baurechts
- Expertengespräche mit Schlüsselpersonen
(Stadtverwaltung und Stadtmarketing, IHK sowie Rheinischer Einzelhandels- und
Dienstleistungsverband)
Stufe II: Erstellung eines
Konzeptentwurfs durch die Firma BBE und Diskussion der Ergebnisse in der
Lenkungsgruppe (Planungs- und Vermessungsamt, Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsamt,
Stadtmarketing GmbH, BBE Unternehmensberatung GmbH)
Stufe III: - Präsentation und Diskussion im
Stadtentwicklungsausschuss und Wirtschaftsförderungsausschuss
- Präsentation und Diskussion in öffentlichen
Bürgerinformationsveranstaltungen (analog dem Vorgehen bei der Erstellung des
Verkehrsentwicklungsplanes)
- Übersendung des Konzeptentwurfs an die IHK
Düsseldorf, den Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband, die
Nachbarstädte und den Kreis Mettmann
- ggf. Konzeptverfeinerungen durch den Input aus
den Präsentationsveranstaltungen
Anschließend soll der Rat das Einzelhandels-
und Nahversorgungskonzept 2005 als verbindliche Grundlage und Leitplanke für
die planerische Steuerung der zukünftigen Entwicklung des Einzelhandels der
Stadt beschließen.
Mit der Vorlage des in der Anlage
beigefügten Entwurfs des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts sind die
Stufen I und II abgeschlossen.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, den
Entwurf zustimmend zu Kenntnis zu nehmen sowie die Verwaltung zu beauftragen,
den Entwurf in Zusammenarbeit mit den Bürgervereinen im September / Oktober den
Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen von Informationsveranstaltungen vorzustellen.
Außerdem wird der Entwurf an die IHK Düsseldorf, den Rheinischen Einzelhandels-
und Dienstleistungsverband, die Nachbarstädte und den Kreis Mettmann übersandt.
In der Sitzung des Ausschusses steht seitens
der Firma BBE Unternehmensberatung GmbH Herr Lehnert und Herr Peter für Fragen
zur Verfügung.
Die Ergebnisse der Diskussionen in den
Bürgerinformationsveranstaltungen werden dem Rat der Stadt Hilden zur
abschließenden Entscheidung über das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept
möglichst in seiner Sitzung am 14.12.2005 nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss (30.11.2005) und im Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss (12.12.2005) zur Verfügung gestellt.
( Günter Scheib )