Beschlussvorschlag:
„Der
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht zur Vorbereitung
einer Zielvereinbarung zwischen dem Behindertenbeirat und der Stadt Hilden zur
Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit der vom Rat der Stadt Hilden
erlassenen Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in
der Stadt Hilden vom 27.9.2006 (Anlage) wurden dem Behindertenbeirat
der Stadt die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten übertragen.
Die Mitglieder des Ausschusses
für Schule, Sport und Soziales wurden in der Sitzung am 27.11.2006 mit SV 50/34
über die geplante Umsetzung der Satzung informiert. Ziel sei es, mit der Stadt
auf der Grundlage des § 5 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung
von Menschen mit Behinderung (BGG NRW) Zielvereinbarungen abzuschließen. Die
Festlegung der Inhalte und Themen der Zielvereinbarung sollte dem im März 2007
neu zu bildende Beirat überlassen werden.
Am 23.3.2007 hat sich der
Behindertenbeirat neu gebildet.
Die Mitglieder des neuen
Beirates, zu dessen Vorsitzenden Herr Klaus Dupke (Delegierter des Vereins Gemeinsam
Leben lernen e. V.) gewählt wurde, haben bereits auf der konstituierenden
Sitzung zur Vorbereitung einer Zielvereinbarung und zur Festlegung der
Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit vor dem Hintergrund der nach der Satzung
übertragenen Aufgaben die Durchführung einer Klausurtagung beschlossen. Die
Klausurtagung, zu der auch die beratenden Mitglieder der Fraktionen des Rates
geladen waren, fand Mitte April statt. Der Beirat war sich einig, die Themen
und Inhalte nicht unter Zeitdruck, sondern nach ausführlicher Beratung
festzulegen, zumal wichtige Maßnahmen in der Vergangenheit bereits erfolgreich
umgesetzt wurden.
Die Ergebnisse der Klausurtagung
sollen zunächst aufgearbeitet und konkretisiert werden. Danach erfolgt die
Vorlage an die Verwaltung zur gemeinsamen Abstimmung mit den Fachbereichen der
Verwaltung. Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf einer Zielvereinbarung
Ende 2007 mit möglichen finanziellen Auswirkungen zu den
Haushaltsplanberatungen vorgelegt wird.