hier: Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 31.05.2005
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Gegenstand des
Bebauungsplanes Nr. 7 A, 4. Änderung ist ein Grundstück im Eckbereich von
Hochdahler Straße und Hummelster Straße, auf dem ein Seniorenpflegeheim
errichtet werden soll.
Zur Erreichung
dieses Zieles wurden ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren (41. Änderung)
und ein Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren (Nr. 7 A, 4. Änderung) eingeleitet.
Für die 41. Änderung
des Flächennutzungsplanes fasste der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am
27.04.2005 den entsprechenden Beschluss. Anfang Mai 2005 wurde die 41.
Flächennutzungsplan-Änderung dann der Bezirksregierung in Düsseldorf zur
Genehmigung eingereicht.
Mit dem Satzungsbeschluss
zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 A, 4. Änderung beschäftigte sich der
Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2005 und stimmte dem Beschlussvorschlag
der Verwaltung zur Abwägung der eingegangenen Anregungen mit 16 gegen 3 Stimmen
zu.
Inzwischen liegt der
Stadt Hilden als Untere Bauaufsichtsbehörde auch der Bauantrag für das Projekt
Seniorenpflegeheim vor.
Seitens der Fraktion
Bürgeraktion wurde nun Ende Mai der als Anlage beigefügte Antrag gestellt.
Dieser Antrag hat zum Ziel, das weitere Planverfahren (also hier die bisher für
den 29.06.2005 vorgesehene abschließende Beschlussfassung des Bebauungsplanes
als Satzung durch den Rat der Stadt Hilden) auszusetzen und die dadurch
gewonnene Zeit für die Ausarbeitung von Alternativ-Planungen und weiteren Kostenberechnungen
zu nutzen.
Begründet wird dies
mit der Ablehnung des Vorhabens durch zahlreiche Anlieger der Straße „Am Alten
Sportplatz“ und mit fehlenden Alternativen für den Abwägungsprozess.
Hierzu wird
folgendes ausgeführt:
Seitens der
Verwaltung wird kein Anlass gesehen, die geplante Beratung zum
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes zu unterbrechen.
Es hat in Form der
Sitzungsvorlage Nr. 61/051 für die Abhandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung sowie den Satzungsbeschluss eine ausführliche Auseinandersetzung mit
den auch im Antrag der BA-Fraktion genannten Argumenten der Anlieger gegeben.
Es wird insbesondere zu der Länge des künftigen Baukörpers entlang der Straße
„Am alten Sportplatz“ – 55 m mit 3 + 1 Geschossen sowie einem eingeschossigen
Anbau mit weiteren ca. 12,5 m Länge –, zum Thema Verschattung der benachbarten
Grundstücke sowie der voraussichtlichen Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze
sachlich Stellung genommen. Nur in einem Nebensatz wurde ausgeführt,
dass eine Drehung oder Spiegelung der Gebäude zu Mehrkosten führen würde.
Deshalb ist der
Vorwurf der Anlieger, der wohl auch von der Fraktion Bürgeraktion übernommen
wird, dass der wesentliche Punkt der Anregung – die Gebäudeanordnung –
„ausschließlich mit dem nicht nachvollziehbaren Argument ´Verursachung von
Mehrkosten´ abgewiesen“ wird und eine sachliche Argumentation nicht zu erkennen
sei, als falsch und unhaltbar zurückgewiesen.
Mit Hilfe der
inhaltlichen Auseinandersetzung in der erwähnten Sitzungsvorlage war dem Stadtentwicklungsausschuss
und ist dem Rat am 29.06.2005 eine entsprechende Abwägung der städtebaulichen
Argumentation möglich, so dass der Satzungsbeschluss mit deutlicher Mehrheit gefasst
werden konnte und kann.
Das geplante Gebäude des Seniorenpflegeheims besteht aus einem max. IV-geschossigen Gebäudekomplex mit Flachdach. Dabei wird das 4. Geschoss an der Westseite zur Hochdahler Straße hin leicht zurückgesetzt, um hier den Eindruck eines Staffelgeschosses zu erhalten. Im Nordosten des Komplexes schließt sich ein I-geschossiger Flachdachbau an.
Die zwei IV-geschossigen
Baukörpertrakte, die versetzt auf dem Grundstück angeordnet sind und somit zwei
Freibereiche bilden, sind in ihrer Längsachse in Nord-/Südrichtung
ausgerichtet.
Der in der
nördlichen Mitte befindliche Innenhof soll dabei den demenzerkrankten Bewohnern
vorbehalten bleiben.
Der
Haupteingangsbereich liegt im Süden zwischen den beiden Hauptgebäuden.
Durch die
Gliederung der Baukörper können für die Pflegebereiche pro Geschoss zwei
Gruppen gebildet werden. Das Erdgeschoss beinhaltet neben den Pflegezimmern den
Verwaltungsbereich, das Foyer und ein Cafe. Im ersten und zweiten Obergeschoss
befinden sich die Einzelzimmer der Altenpflege, während Wohnungen für betreutes
Wohnen im „Staffel“-Geschoss ausgewiesen sind.
Die Firsthöhe wird
bei einer Geländehöhe von ca. 52,40m ü.NN auf maximal 66,00m ü. NN festgesetzt.
Im Vergleich mit dem
Bebauungsplan Nr.7A, 2.Änderung ist der jetzt geplante Gebäudekomplex in der Höhe
um ca. 6,00m niedriger.
Weiterhin spricht
für die Lage eines Platzes im Südwesten des geplanten Gebäudes unmittelbar an
der Kreuzung Hummelster Straße/ Hochdahler Straße:
- Durch eine schöne Gestaltung des Platzes wird der Haupteingang
der Senioreneinrichtung und damit das ganze Gebäude erheblich aufgewertet. Hier
ist auf das Beispiel des Verwaltungsgebäudes der CiV/ProACTIV-Versicherung zu
verweisen.
- Der Platz befindet sich im Südwesten, so dass die Bewohner der
Senioreneinrichtung diesen Platz auch mit bester Himmelsausrichtung nutzen
können - im übrigen auch als öffentlich zugängliches Café.
- Senioren sind am Leben interessiert und wollen mitkriegen was
passiert. Mit der Lage des Platzes an der belebten Kreuzung haben die Senioren
die Möglichkeit Leben zu beobachten.
- Für die Senioren, die Ruhe wünschen, gibt es auch künftig
Aufenthaltsbereiche im Norden des Gebäudes.
- Außerdem hat der Platz auch eine städtebauliche Komponente:
Durch die Aufweitung wird die Kreuzung und auch der öffentliche
Aufenthaltsbereich erheblich aufgewertet. Auch hier ist auf das Beispiel der
CiV/ProACTIV-Versicherung zu verweisen.
Der Bebauungsplan
Nr. 7 A, 4. Änderung für das Projekt Seniorenpflegeheim erfüllt in seiner vorliegenden
Form alle Ansprüche und Anforderungen, um die möglichen Beeinträchtigungen für
die Umgebung so gering wie möglich zu halten ohne das Projekt selbst in Frage
zu stellen.
Darüber hinaus sei
daran erinnert, dass im Zuge der Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens sowie
bei den Beratungen der IGH-Kommission (Infrastrukturgesellschaft Hilden,
Bauherr des Projektes) Alternativ-Planungen diskutiert wurden, die aber
zugunsten des vorliegenden Entwurfes verworfen wurden. Es besteht keine
Veranlassung, jetzt nochmals in die Entwurfsauswahl einzusteigen und das
Bebauungsplanverfahren eventuell in die Anfangsphase zurückzuversetzen. Die
Entscheidung für einen anderen Entwurf hat eine neue Bürgerbeteiligung und eine
neue Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Folge.
Im übrigen ist
klarzustellen, dass es die im Antrag der Bürgeraktion erwähnte angebliche
Zusage des Bürgermeisters, bei dem zuständigen Architekten des Projektträgers
„alternative Planungen“ zum bisherigen Entwurf einzufordern, nie gegeben hat.
Vielmehr hat der Bürgermeister lediglich zugesagt, mit dem Architekten nochmals
dahin gehend zu sprechen, ob dieser Spielraum für eine „Neu- oder Alternativplanung“
sehen würde.
Über das Ergebnis
dieses Gespräches sind die Beschwerdeführer über ihren Kontaktmann durch den Bürgermeister
direkt unterrichtet worden.
Die Verwaltung
schlägt vor, den Antrag abzulehnen.
( Günter Scheib )