Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis
von den abfallwirtschaftlichen Daten
der Stadt Hilden 2004.
Erläuterungen und Begründungen:
Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden
2004
Anlage a Entwicklung
der Abfall- und Wertstoffmengen 1984 bis 2004
Anlage b Abfall-
und Wertstoffmengen 2004 - Leistungsdaten
Anlage c Entwicklung
des Behälterbestandes und des Müll-Liter-Volumens seit 1990
Anlage d Entwicklung
der Entsorgungskosten und Abfallgebühren seit 1988
Anlage e Vergleich
der Abfall- und Abwassergebühren im Kreis Mettmann (BdStNW)
Die Gesamtmüllmenge im Jahr 2004 ist um 971
to (3,5 %) gestiegen. Bei den Abfällen
zur Beseitigung stagniert die Müllmenge nahezu (-74 to), bei den Abfällen zur
Verwertung wurden 1045 to (+ 8 %) mehr eingesammelt.
Im Einzelnen beträgt die Zunahme bei den
Wertstoffmengen:
Altpapier + 269
to
LVP + 353
to
Altglas - 49 to
Bioabfällen + 261
to
Grünabfällen + 196
to
Auffallend ist nach den starken Reduzierung
beim Altpapier in den letzten 2 Jahren eine deutliche
Erhöhung der Menge. Dies ist erfreulich, da
hier insbesondere auf Stadtebene (25 % der Gesamtmenge) hohe Erlöse erzielt
werden konnten. Mit der Zunahme bei den Verpackungen und den Bio- /
Grünabfällen konnten in 2004 erstmals die Hälfte aller Abfälle (50 %) der
Verwertung zugeführt werden.
Neben der minimalen Restmüllreduzierung ist
erfreulicherweise auch beim angemeldeten Restmüllvolumen ein nur leichter
Rückgang zu verzeichnen. Im gewerblichen Bereich sind durch die ab 1.6.2005 in
Kraft getretene Ablagerungsverordnung hoffentlich auch wieder steigende bzw.
rückkehrende Restmüllvolumina aus diesem Bereich zu erwarten.
|
2002 |
2003 |
2004 |
Veränderung zu 2003 |
Gesamtrestmüllmenge
über Müllgefäße in to |
13.431 |
13.018 |
12.920 |
- 0,8 % |
Gesamtmülltonnenvolumen
in Liter |
3.454.990 |
3.401.450 |
3.378.980 |
- 0,7 % |
Entwicklungen in der Abfallwirtschaft:
Seit dem 1. Januar 2003 ist die
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft.
Die Verordnung beinhaltet Regelungen zur Getrennthaltung von Abfällen im
gewerblichen Bereich und soll die so genannte Scheinverwertung eindämmen.
Konkret regelt die Verordnung, dass auch gewerbliche Erzeuger und Besitzer von
Abfällen zur Beseitigung die Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers oder eines von ihm beauftragten Dritten - in angemessenem Umfang
- zu nutzen haben.
Die Stadt Hilden hat diese gesetztlichen
Regelungen in die städt. Abfallsatzung eingearbeitet und den angemessenen
Umfang in Form von Einwohnergleichwerten definiert.
Gewerbebetriebe, die bei den regelmäßigen
Überprüfungen des Steueramtes durch ein zu niedriges Müllvolumen auffallen,
werden umgehend angeschrieben und auf die Regelungen der GewAbfVO hingewiesen.
Die Gebührensituation:
Die Gebührenentwicklung in Hilden ist aktuell
optimistisch zu betrachten. Zum Jahr 2004 konnten die Abfallgebühren um über 10
% gesenkt werden. Dies bedeutete konkret eine Reduzierung der Gebühr für
einen Restmüllcontainer 1100 l bei
wöchentlicher Leerung um 345 € (3.381 auf 3036 €)
und eine Restmülltonne 120 l bei 14-täglicher Leerung um 19 € ( 184 auf
165 €)
Hier spielten insbesondere die Reduzierung
der Kreismischgebühr sowie die Reduzierung der Kosten der Altpapierabfuhr durch
die Eigenleistung des Zentralen Bauhofes eine wichtige Rolle. Wichtig waren
aber insbesondere auch die Synergieeffekte durch das neue Arbeitszeitmodell,
die zu einer Reduzierung der Sammel- und Transportkosten bei Restmüll, Biomüll
und Sperrmüll geführt haben.
Nach dieser spektakulären Gebührenreduzierung
konnte für das Jahr 2005 noch mal eine Reduzierung der Abfallgebühr um knapp 1
% erreicht werden. Erzielte Überschüsse aus 2003 und 2004 werden sich nach
derzeitigem Stand bis 2007 positiv auf die Gebührenentwicklung auswirken.
Die gesonderte Verwertungsregelung für den 25
% DSD-Anteil an der Altpapierfraktion hat sich ausgezahlt. Die Verwaltung hat
hierbei deutliche Erlöse erzielt. Ähnliches gilt für den Verwertungssektor
Metallschrott, bei dem derzeit hohe Erlöse erzielt werden. Diese Erlöse kommen
den Hildener Gebührenzahlern direkt zugute.
Die Aussichten, die Abfallgebühren
mittelfristig stabil zu halten bleiben derzeit gut. Dies liegt einerseits an der Stabilität der
Entsorgungskosten in den letzten Jahren sowie an der Umsetzung der
TA-Siedlungsabfall zum 1.6.2005 (Verbot der Ablagerung von unbehandelten
Siedlungsabfällen auf Deponien). Es wird
mit steigenden (zurückkehrenden) Abfallmengen aus dem gewerblichen Bereich und
entsprechenden Preisregulierungen zugunsten kommunaler Abfallmengen bei den
Müllverbrennungsanlagen gerechnet.
Ein kostentreibender Faktor wird die
Erweiterung der Elektrogerätesammlung aufgrund des 2005 verabschiedeten und
2006 in Kraft tretenden ElektroG. Hierzu sind Investitionen zur Erweiterung der
aktuellen Wertstoffannahme unumgänglich. Die sich hieraus ergebenden
Konsequenzen in Hinblick auf Quantität und Qualität der Wertstoff- und
Elektrogeräteannahme sowie auf die Abfallgebühren werden in der SV 68/009 „Umsetzung
des Eletrogerätegesetzes – Erweiterung des Wertstoffhofes / Bauhofes“
beschrieben.
Eine weitere erfreuliche Entwicklung bei der
Kreismischgebühr könnte durch die Ausschreibung / Neuzuordnung von 18.000 to
Restmüll aus dem Kreisgebiet (Erkrath und Ratingen), die nur noch bis 2006 zur
MVA Düsseldorf verbracht werden müssen, entstehen. Die MVA Düsseldorf ist aktuell
deutlich teurer als die MVA Wuppertal und führt somit zu einer nachteiligen
Erhöhung der Kreismischgebühr für die Abfallentsorgung.
G. Scheib