Betreff
Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden im Jahr 2004
Vorlage
WP 04-09 SV 68/010
Aktenzeichen
AZ.: IV 68 Bt
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis von den abfallwirtschaftlichen Daten

der Stadt Hilden 2004.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden 2004

 

 

Anlage a       Entwicklung der Abfall- und Wertstoffmengen 1984 bis 2004

Anlage b       Abfall- und Wertstoffmengen 2004 - Leistungsdaten

Anlage c       Entwicklung des Behälterbestandes und des Müll-Liter-Volumens seit 1990

Anlage d       Entwicklung der Entsorgungskosten und Abfallgebühren seit 1988

Anlage e       Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren im Kreis Mettmann (BdStNW)

 

 

Die Gesamtmüllmenge im Jahr 2004 ist um 971 to (3,5 %) gestiegen.  Bei den Abfällen zur Beseitigung stagniert die Müllmenge nahezu (-74 to), bei den Abfällen zur Verwertung wurden 1045 to (+ 8 %) mehr eingesammelt.

 

Im Einzelnen beträgt die Zunahme bei den Wertstoffmengen:

Altpapier                 +       269 to

LVP                        +       353 to

Altglas                    -          49 to

Bioabfällen             +       261 to

Grünabfällen                    +       196 to

 

Auffallend ist nach den starken Reduzierung beim Altpapier in den letzten 2 Jahren eine deutliche

Erhöhung der Menge. Dies ist erfreulich, da hier insbesondere auf Stadtebene (25 % der Gesamtmenge) hohe Erlöse erzielt werden konnten. Mit der Zunahme bei den Verpackungen und den Bio- / Grünabfällen konnten in 2004 erstmals die Hälfte aller Abfälle (50 %) der Verwertung zugeführt werden.

 

Neben der minimalen Restmüllreduzierung ist erfreulicherweise auch beim angemeldeten Restmüllvolumen ein nur leichter Rückgang zu verzeichnen. Im gewerblichen Bereich sind durch die ab 1.6.2005 in Kraft getretene Ablagerungsverordnung hoffentlich auch wieder steigende bzw. rückkehrende Restmüllvolumina aus diesem Bereich zu erwarten.

 

 

 

2002

2003

2004

Veränderung

zu 2003

Gesamtrestmüllmenge über Müllgefäße in to

13.431

13.018

12.920

- 0,8 %

Gesamtmülltonnenvolumen in Liter

3.454.990

3.401.450

3.378.980

- 0,7 %

 

 

Entwicklungen in der Abfallwirtschaft:

 

Seit dem 1. Januar 2003 ist die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft.  Die Verordnung beinhaltet Regelungen zur Getrennthaltung von Abfällen im gewerblichen Bereich und soll die so genannte Scheinverwertung eindämmen. Konkret regelt die Verordnung, dass auch gewerbliche Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung die Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder eines von ihm beauftragten Dritten - in angemessenem Umfang - zu nutzen haben.

 

Die Stadt Hilden hat diese gesetztlichen Regelungen in die städt. Abfallsatzung eingearbeitet und den angemessenen Umfang in Form von Einwohnergleichwerten definiert.

 

 

Gewerbebetriebe, die bei den regelmäßigen Überprüfungen des Steueramtes durch ein zu niedriges Müllvolumen auffallen, werden umgehend angeschrieben und auf die Regelungen der GewAbfVO hingewiesen.

 

 

Die Gebührensituation:

 

Die Gebührenentwicklung in Hilden ist aktuell optimistisch zu betrachten. Zum Jahr 2004 konnten die Abfallgebühren um über 10 % gesenkt werden. Dies bedeutete konkret eine Reduzierung der Gebühr für

einen Restmüllcontainer 1100 l bei wöchentlicher Leerung   um 345 €             (3.381 auf 3036 €)

und eine Restmülltonne    120 l bei 14-täglicher Leerung                um   19 €             (  184 auf    165 €)

 

Hier spielten insbesondere die Reduzierung der Kreismischgebühr sowie die Reduzierung der Kosten der Altpapierabfuhr durch die Eigenleistung des Zentralen Bauhofes eine wichtige Rolle. Wichtig waren aber insbesondere auch die Synergieeffekte durch das neue Arbeitszeitmodell, die zu einer Reduzierung der Sammel- und Transportkosten bei Restmüll, Biomüll und Sperrmüll geführt haben.

 

Nach dieser spektakulären Gebührenreduzierung konnte für das Jahr 2005 noch mal eine Reduzierung der Abfallgebühr um knapp 1 % erreicht werden. Erzielte Überschüsse aus 2003 und 2004 werden sich nach derzeitigem Stand bis 2007 positiv auf die Gebührenentwicklung auswirken.

 

Die gesonderte Verwertungsregelung für den 25 % DSD-Anteil an der Altpapierfraktion hat sich ausgezahlt. Die Verwaltung hat hierbei deutliche Erlöse erzielt. Ähnliches gilt für den Verwertungssektor Metallschrott, bei dem derzeit hohe Erlöse erzielt werden. Diese Erlöse kommen den Hildener Gebührenzahlern direkt zugute.

 

Die Aussichten, die Abfallgebühren mittelfristig stabil zu halten bleiben derzeit gut.  Dies liegt einerseits an der Stabilität der Entsorgungskosten in den letzten Jahren sowie an der Umsetzung der TA-Siedlungsabfall zum 1.6.2005 (Verbot der Ablagerung von unbehandelten Siedlungsabfällen auf Deponien).  Es wird mit steigenden (zurückkehrenden) Abfallmengen aus dem gewerblichen Bereich und entsprechenden Preisregulierungen zugunsten kommunaler Abfallmengen bei den Müllverbrennungsanlagen gerechnet.

 

Ein kostentreibender Faktor wird die Erweiterung der Elektrogerätesammlung aufgrund des 2005 verabschiedeten und 2006 in Kraft tretenden ElektroG. Hierzu sind Investitionen zur Erweiterung der aktuellen Wertstoffannahme unumgänglich. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen in Hinblick auf Quantität und Qualität der Wertstoff- und Elektrogeräteannahme sowie auf die Abfallgebühren werden in der SV 68/009 „Umsetzung des Eletrogerätegesetzes – Erweiterung des Wertstoffhofes / Bauhofes“ beschrieben.

 

Eine weitere erfreuliche Entwicklung bei der Kreismischgebühr könnte durch die Ausschreibung / Neuzuordnung von 18.000 to Restmüll aus dem Kreisgebiet (Erkrath und Ratingen), die nur noch bis 2006 zur MVA Düsseldorf verbracht werden müssen, entstehen. Die MVA Düsseldorf ist aktuell deutlich teurer als die MVA Wuppertal und führt somit zu einer nachteiligen Erhöhung der Kreismischgebühr für die Abfallentsorgung.

 

 

 

G. Scheib