Betreff
Bedarfsermittlung Gesamtschulplätze in Hilden
- Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen vom 13.01.2009 -
Vorlage
WP 04-09 SV 51/408
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 13.01.2009 den beigefügten Antrag „Bedarfsermittlung Gesamtschulplätze in Hilden“ vorgelegt und darum gebeten, diesen zur Abstimmung auf die Tagesordnung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales am 05.02.2009 zu setzen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Bereits in der Sitzung am 12.06.2008 sind die Möglichkeiten zur Erweiterung des Gesamtschulangebotes erörtert worden. Dazu wurde eine ausführliche Sitzungsvorlage – SV 51/333 – vorgelegt, die auch eine Expertise des Institutes Dr. Paul G. Jansen GmbH, Köln, enthielt. Das Institut hatte im Jahr 2007 den beschlossenen Schulentwicklungsplan der Stadt Hilden erarbeitet. Aus dieser Sitzungsvorlage ging eindeutig hervor, dass ein Antrag auf Erweiterung des Gesamtschulangebotes derzeit nicht genehmigungsfähig sein würde. Die Auswirkungen auf die Schullandschaft in Hilden wären erheblich. Kurz- und mittelfristig wären die allein verbleibende Theodor-Heuss-Hauptschule und die Wilhelm-Fabry-Realschule in ihrem Bestand gefährdet. An diesen Feststellungen hat sich bis heute nichts verändert. Von daher wird auf die Sitzungsvorlage 51/333 verwiesen. In diesem Zusammenhang ist auch den Fraktionen des Rates der Stadt Hilden eine dazu eingeholte Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf vom 12.06.2008 übermittelt worden, die ich als Anlage nochmals zur Kenntnis beifüge. Die Darstellungen der Expertise werden durch die Antwort der Bezirksregierung bestätigt und unterstützt. Dabei weist die Bezirksregierung richtigerweise auf die erhebliche Gefährdung der Gemeinschaftshauptschule Theodor-Heuss-Schule und der Wilhelm-Fabry-Realschule, aber auch der Bettine von Arnim-Gesamtschule hin.

 

Für die Durchführung einer Elternbefragung ist der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinen Schulen und Berufskollegs vom 06.05.1997 zu beachten. Danach ist für eine rechtserhebliche Feststellung des Bedürfnisses der Wille der Erziehungsberechtigen in einem förmlichen Verfahren zu ermitteln. Von einer solchen förmlichen Elternbefragung kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn eine für die Mindestzügigkeit hinreichende Nachfrage nach Schulplätzen für eine bestimmte Wahlschule durch Anmeldeüberhänge an bereits bestehenden Schulen über mindestens drei Jahre nachgewiesen ist. Ein solches förmliches Verfahren hat bestimmte Elemente zu berücksichtigen, die in diesem Erlass dargestellt sind. Der Erlass ist als Anlage beigefügt. Es müsste sorgfältig geprüft werden, ob die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen den im Erlass beschriebenen Ansprüchen genügen und gerecht werden.

 

Abschließend muss festgestellt werden, dass die aktuelle rechtliche Situation die Errichtung einer Gesamtschule in Hilden, aber auch die Erweiterung der in der Trägerschaft der beiden Städte Hilden und Langenfeld befindlichen Schule nicht zulässt. Richtigerweise sollte eine Erweiterung des Gesamtschulangebotes im Süden des Kreises Mettmann durch die Städte im Rahmen einer qualifizierten Schulentwicklungsplanung geprüft werden, die derzeit keine eigenen Gesamtschulen haben.

 

 

 

 

gez. Günter Scheib

 


Finanzielle Auswirkungen: JA

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

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Kostenträger

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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

gesehen Klausgrete