- Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen vom 13.01.2009 -
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und
Begründungen:
Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen hat am 13.01.2009 den beigefügten Antrag „Bedarfsermittlung
Gesamtschulplätze in Hilden“ vorgelegt und darum gebeten, diesen zur Abstimmung
auf die Tagesordnung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales am
05.02.2009 zu setzen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Bereits in der
Sitzung am 12.06.2008 sind die Möglichkeiten zur Erweiterung des Gesamtschulangebotes
erörtert worden. Dazu wurde eine ausführliche Sitzungsvorlage – SV 51/333 –
vorgelegt, die auch eine Expertise des Institutes Dr. Paul G. Jansen GmbH,
Köln, enthielt. Das Institut hatte im Jahr 2007 den beschlossenen Schulentwicklungsplan
der Stadt Hilden erarbeitet. Aus dieser Sitzungsvorlage ging eindeutig hervor,
dass ein Antrag auf Erweiterung des Gesamtschulangebotes derzeit nicht
genehmigungsfähig sein würde. Die Auswirkungen auf die Schullandschaft in
Hilden wären erheblich. Kurz- und mittelfristig wären die allein verbleibende
Theodor-Heuss-Hauptschule und die Wilhelm-Fabry-Realschule in ihrem Bestand
gefährdet. An diesen Feststellungen hat sich bis heute nichts verändert. Von
daher wird auf die Sitzungsvorlage 51/333 verwiesen. In diesem Zusammenhang ist
auch den Fraktionen des Rates der Stadt Hilden eine dazu eingeholte
Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf vom 12.06.2008 übermittelt
worden, die ich als Anlage nochmals zur Kenntnis beifüge. Die Darstellungen der
Expertise werden durch die Antwort der Bezirksregierung bestätigt und
unterstützt. Dabei weist die Bezirksregierung richtigerweise auf die erhebliche
Gefährdung der Gemeinschaftshauptschule Theodor-Heuss-Schule und der
Wilhelm-Fabry-Realschule, aber auch der Bettine von Arnim-Gesamtschule hin.
Für die
Durchführung einer Elternbefragung ist der Runderlass des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung zur Errichtung, Änderung und Auflösung von
weiterführenden allgemeinen Schulen und Berufskollegs vom 06.05.1997 zu
beachten. Danach ist für eine rechtserhebliche Feststellung des Bedürfnisses
der Wille der Erziehungsberechtigen in einem förmlichen Verfahren zu ermitteln.
Von einer solchen förmlichen Elternbefragung kann im Einzelfall abgesehen
werden, wenn eine für die Mindestzügigkeit hinreichende Nachfrage nach
Schulplätzen für eine bestimmte Wahlschule durch Anmeldeüberhänge an bereits
bestehenden Schulen über mindestens drei Jahre nachgewiesen ist. Ein solches
förmliches Verfahren hat bestimmte Elemente zu berücksichtigen, die in diesem
Erlass dargestellt sind. Der Erlass ist als Anlage beigefügt. Es müsste
sorgfältig geprüft werden, ob die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gestellten Fragen den im Erlass beschriebenen Ansprüchen genügen und gerecht
werden.
Abschließend muss
festgestellt werden, dass die aktuelle rechtliche Situation die Errichtung
einer Gesamtschule in Hilden, aber auch die Erweiterung der in der Trägerschaft
der beiden Städte Hilden und Langenfeld befindlichen Schule nicht zulässt. Richtigerweise
sollte eine Erweiterung des Gesamtschulangebotes im Süden des Kreises Mettmann
durch die Städte im Rahmen einer qualifizierten Schulentwicklungsplanung
geprüft werden, die derzeit keine eigenen Gesamtschulen haben.
gez. Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen: JA
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: gesehen Klausgrete |