Beschlussvorschlag:
„Der
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt die Ausführungen zum
Qualitätsmanagementsystem in der Ge bäudereinigung der städtischen Objekte zur
Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Verwaltung wurde am 08.03.2007 durch den Ausschuss für Schule, Sport und
Soziales beauftragt, eine deutlich bessere Reinigungsqualität in den städtische
Schulen und Turnhallen zu erzielen und eine funktionierende Kontrolle der
Reinigung einzurichten.
Die
Reinigung der städtischen Objekte basiert auf einem so genannten
ergebnisorientierten Leistungsverzeichnis. Vor einigen Jahren noch waren
oftmals herkömmliche – leistungsorientierte - Leistungsverzeichnisse Grundlage
von Auftragsverfahren im Reinigungswesen. Der große Nachteil von
leistungsorientierten Leistungsverzeichnissen ist jedoch, dass sie nicht die
Verschmutzungsart bzw. den Verschmutzungsgrad zu einem bestimmten Zeitpunkt
berücksichtigen, das heißt
- es
wird auch dann gereinigt, wenn die Oberfläche zum vereinbarten Zeitpunkt keine
Verschmutzungen
aufweist, weil die vereinbarte Leistung im Leistungsverzeichnis vertraglich
festgelegt ist.
- es wird nicht gereinigt, obwohl die
Oberfläche Verschmutzungen aufweist, weil der entsprechende Zeitpunkt und die
erforderliche Tätigkeit im Leistungsverzeichnis nicht vertraglich festgelegt wurden.
- es wird nicht optimal gereinigt, weil
Verschmutzungen auf dem Belag zurückbleiben, da die festgelegte Tätigkeit (Reinigungsmethode) für die zu
entfernenden Verschmutzungen nicht optimal ist.
Die
ergebnisorientierte Reinigung bietet hingegen den Vorteil, dass die Vorgabe
besteht, wie das Ergebnis auszusehen hat, nicht jedoch wie etwas zu reinigen
ist. Die Leistung ist so zu erbringen, dass bestimmte Beanstandungen nicht an
den vorgegebenen Intervallen auftreten, beispielsweise dürfen auf dem Boden zu
vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. alle 2 Tage) keine Verschmutzungen vorhanden
sein. Wie und mit welcher Methode die Reinigungskraft zu diesem Ergebnis kommt,
bleibt ihr überlassen. Die Reinigung kann so effektiver gestaltet werden, da
überflüssige Arbeitsschritte vermieden werden und das Ergebnis ziel orientiert
ist.
Die
Beurteilung des Reinigungsergebnisses unterliegt zwar – je nach subjektiver
Einschätzung des Betrachters – gewissen Unregelmäßigkeiten, doch wird dies von
beiden Vertragsparteien als Teil der Systematik anerkannt.
Derzeit
sind zwei verschiedene Dienstleister nach europaweiten Ausschreibungen mit der
Reinigung der Hildener Schulen beauftragt. Dabei handelt es sich zum einen um die Firma Gebäudeservice Menke GmbH &
Co KG, die seit dem 01.05.2006 den größten Teil der Schulen, Kindergärten und
Turnhallen reinigt. Zum anderen ist die Firma Kölner Gebäudereinigung Voßwinkel
GmbH seit dem 01.11.2007 in weiteren städtische n Objekten eingesetzt.
Bereits
bei den Ausschreibungen wurde durch die Verwaltung besonderer Wert darauf
gelegt, dass die Auftragnehmer über ein vorhandenes Qualitätsmanagementsystem
(QMS) verfügt. So sind beide Vertragspartner
nach der DIN EN ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme“ zertifiziert.
Aufgrund
des erst kürzlich abgeschlossenen Reinigungsvertrages mit der Firma Kölner Gebäudereinigung
Vosswinkel GmbH wird das bislang eingesetzte Kontrollsystem nur für die Firma
Gebäudeservice Menke GmbH & Co KG
beschrieben.
Die Reinigung
in den betreffenden Objekten wird durch die Objektleitung der Firma Gebäudeservice
Menke GmbH & Co KG, täglich durch die städtischen Hausmeister und
letztendlich auch durch die Nutzer kontrolliert. Entspricht die
Reinigungsqualität nicht dem vertraglich festgelegten Leistungsumfang, hat der
Auftragnehmer Nachbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Hausmeister haben
daneben bislang monatlich die ordnungsgemäße Reinigung anhand eines Arbeitskontrollzettels
bestätigt.
Dieses
Kontrollsystem hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass das
Qualitätsniveau der Gebäudereinigung teilweise nicht der vertraglich
vereinbarten Leistung entsprach. Insbesondere in einigen Grundschulgebäuden gab
es erheblichen Handlungsbedarf.
So
gingen schon zu Jahresbeginn vermehrt Beschwerden über den Reinigungszustand
ein. Diese bemängelten vertraglichen Schlechtleistungen veranlassten die
Geschäftsführung des Dienstleisters zu einem tw. Austausch des
Reinigungspersonals.
Als
jedoch in der Folge immer noch begründete Beschwerden auftraten, die
offensichtlich auch Führungs- und Aufsichtsaufgaben betrafen, wurden auch
Objektleitung und Vorarbeiterin ausgetauscht. Bereits dies führte letztlich zu
einem deutlich besseren Reinigungser gebnis.
Zeitgleich
hat die Verwaltung das bestehende QMS hinterfragt. In den Angebotsunterlagen
zur Ausschreibung hatte die Firma Gebäudeservice Menke GmbH & Co KG die
firmenübliche Qualitätskontrolle beschrieben. Nach einem beispielhaften Ablauf
werden stichprobenartig Räume bestimmt, die visuell kontrolliert werden, um
anschließend anhand einer Dokumentation die Qualität der Reinigung zu
bestimmen. Es wurde mit der Firma Gebäudeservice Menke GmbH & Co KG
vereinbart, dass die Verwaltung an den einzelnen Kontrollschritten dieses QMS
beteiligt wird.
Zu
diesem Zweck wurde gemeinsam ein Prüfprotokoll entsprechend der
QMS-Zertifizierung entwickelt (siehe Anlage), anhand dessen alle Raumgruppen in
einem Notensystem von 1 (sehr gut) bis 5 (unzureichend) bewertet werden. Dieses
QMS bietet eine definierbare methodische
Grundlage, Ergebnisse festzustellen und
die Einhaltung des vertraglichen Leistungsumfangs zu überwachen.
Langfristig kann so die gewünschte Qualität gesteuert werden.
Zusätzlich
erfolgt in jedem städtischen Objekt einmal pro Quartal eine gemeinsame
Ortsbesichtigung durch die Firma Menke, den Hausmeister und einer Vertreterin
des Amtes für Gebäudewirtschaft. Das Reinigungsergebnis wird dann kontrolliert,
schriftlich festgehalten und – sofern erforderlich - umgehend
Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet.
Ergänzend
hat die Verwaltung das erwähnte Prüfprotokoll jedem Hausmeister zu Verfügung gestellt.
Damit wird neben den Kontrollen durch Fremdreinigungsfirma und Amt für
Gebäudewirtschaft die Reinigungsqualität monatlich dokumentiert. Unabhängig vom
Inhalt dieser Dokumentation wird der Vordruck anschließend dem Amt für
Gebäudewirtschaft übermittelt. So wird die zuständige Sachbearbeiterin darüber
informiert, ob die Reinigung vertragsgemäß erfolgt ist und die Rechnung
vollständig oder gekürzt beglichen werden kann.
Die
ohnehin bestehende, tägliche Überprüfung der Reinigungsleistung bleibt daneben
selbstverständlich weiterhin bestehen. Bei durch Nutzer oder Hausmeister
festgestellten Mängeln hat Letzterer eine unverzügliche Nachbesserung
einzufordern.
Auch
das ab 01.11.2007 eingesetzte Dienstleistungsunternehmen, die Firma Kölner
Gebäudereinigung Voßwinkel GmbH, verfügt
über ein ähnlich funktionierendes Qualitätskontrollsystem. Anhand von
Qualitätsberichten, die sowohl von der Objektleitung als auch von Hausmeistern
ausgefüllt werden, wird die Reinigung kontrolliert und dokumentiert. Um von
Beginn an die vertragsgemäße Qualität der Reinigung sicherzustellen, wird die
Verwaltung -in vergleichbarer Weise wie oben beschrieben- überprüfen, dass
dieses System den über das Leistungsverzeichnis definierten Ansprüchen
standhält.
Fazit:
Zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Ausschuss an die Verwaltung war die
Reinigungsqu alität in einigen Objekten in einem verbesserungswürdigen Zustand.
Inzwischen und dies nicht zuletzt auch durch die seit Jahresanfang ergriffenen
Maßnahmen konnte das Reinigungsergebnis deutlich erhöht werden. Neben der
konsequenten Durchführung von standardisierten und regelmäßigen Qua-
litätskontrollen haben auch die personellen Veränderungen auf Seite des Dienstleisters zu dieser Verbesserung geführt. Die Verwaltung ist sicher, dass die ergriffenen Maßnahmen die Reinigungsqualität in den städtischen Objekten dauerhaft erhöhen und auch erneut auftretende Mängel kurzfristiger beseitigt werden können.