Betreff
Verwendung der Sportpauschale - Antrag des TUS 96 vom 30.03.2007
Vorlage
WP 04-09 SV 51/206
Aktenzeichen
III/51-Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beschließt, gemäß den vom Rat der Stadt beschlossenen Grundsätzen über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NW dem Turn- und Sportverein Hilden 1896 e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 24.700,00 € zu bewilligen. Nach Vorlage der vollständigen und prüffähigen Antragsunterlagen wird die Ermittlung der exakten Zuschusshöhe in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales vorgestellt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Originalrechnungen im Jahr 2008.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Turn- und Sportverein Hilden 1896 e.V. hat mit Schreiben vom 30.03.2007 einen Antrag auf Bezuschussung aus Mitteln der Sportpauschale gestellt. Der Antrag bezieht sich auf Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen des Vereinsheims auf der Kunibertstraße. Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

 

  1. Verlegung der Toiletten und Handwaschbecken in das Kellergeschoss.
  2. Neueinrichtung der Küche im Erdgeschoss in den bisherigen Bereich der Toiletten.
  3. Erweiterung der Geschäftsstelle im Erdgeschoss um den bisherigen Küchenbereich.

 

Der Antrag ist einschließlich des Finanzplans als Anlage beigefügt. Die Kostenvoranschläge und entsprechende Vergleichsangebote liegen noch nicht vollständig vor. Diese werden dem Sportbüro der Stadt Hilden später vorgelegt. Die Gesamtkosten setzen sich derzeit aus der in der Anlage zu findenden Kostenaufstellung zusammen und belaufen sich auf 70.210,00 €.

 

Nach dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 23.06.2004 auf Vorschlag des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NW ist festgelegt, dass für Neubau, Um- und Erweiterungsbauten gemäß Ziffer 3 Buchstabe b) städtische Zuschüsse bis zu 33 % gewährt werden können. Gemäß Ziffer 3) Buchstabe c) können für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bis zu 50 % der nachgewiesenen ungedeckten Kosten gewährt werden.

 

Nach Ziffer 4) des Grundsatzbeschlusses müssen Zuschussanträge in beratungsreifer Form bis zum 30.6. jährlich für das Folgejahr vorliegen. Die bis dahin vorliegenden Anträge werden üblicherweise in der Sitzung des Fachausschusses beraten und beschlossen, die in der zweiten Hälfte des Jahres stattfindet. Da der TuS Hilden bereits am 20.6.2007 mit den Umbaumaßnahmen des Vereinsheims beginnen möchte und dies vom Beschluss des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales abhängig macht, wird von Seiten des Vereins um eine frühzeitige Entscheidung im Ausschuss gebeten.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

Unter Berücksichtigung der Zuschussrichtlinien würde sich nach den derzeit vorgelegten Unterlagen des TuS 96 ein Zuschuss von bis zu 24.700,00 € ergeben. Um dem Verein zu helfen, wird von Verwaltungsseite mit der Zustimmung des Stadtsportverbandes vorgeschlagen, einen Grundsatzbeschluss zur Zuschussgewährung zu treffen. Die genaue Überprüfung erfolgt dann aufgrund der noch nachzureichenden Unterlagen. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales wird das Ergebnis vorgestellt.

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Kostenträger 0802010010

Kostenstelle 5150000020 Kostenart 531800                     

Bezeichnung: Zuschüsse an Sportvereine

 

Kosten                     24.700,00 €                           

 

Folgekosten                           

 

Haushaltsjahr 2007

 

 

Mittel stehen zur Verfügung: Ja

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer