Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für
Schule, Sport und Soziales beschließt, gemäß den vom Rat der Stadt beschlossenen
Grundsätzen über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NW dem Turn- und
Sportverein Hilden 1896 e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 24.700,00
€ zu bewilligen. Nach Vorlage der vollständigen und prüffähigen
Antragsunterlagen wird die Ermittlung der exakten Zuschusshöhe in der nächsten
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales vorgestellt. Die
Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Originalrechnungen im Jahr 2008.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Turn- und
Sportverein Hilden 1896 e.V. hat mit Schreiben vom 30.03.2007 einen Antrag auf
Bezuschussung aus Mitteln der Sportpauschale gestellt. Der Antrag bezieht sich
auf Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen des Vereinsheims auf der Kunibertstraße.
Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Verlegung der Toiletten und
Handwaschbecken in das Kellergeschoss.
- Neueinrichtung der Küche im Erdgeschoss
in den bisherigen Bereich der Toiletten.
- Erweiterung der Geschäftsstelle im
Erdgeschoss um den bisherigen Küchenbereich.
Der Antrag ist einschließlich
des Finanzplans als Anlage beigefügt. Die Kostenvoranschläge und entsprechende
Vergleichsangebote liegen noch nicht vollständig vor. Diese werden dem Sportbüro
der Stadt Hilden später vorgelegt. Die Gesamtkosten setzen sich derzeit aus der
in der Anlage zu findenden Kostenaufstellung zusammen und belaufen sich auf
70.210,00 €.
Nach dem
Grundsatzbeschluss des Rates vom 23.06.2004 auf Vorschlag des Ausschusses für
Schule, Sport und Soziales über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NW
ist festgelegt, dass für Neubau, Um- und Erweiterungsbauten gemäß Ziffer 3
Buchstabe b) städtische Zuschüsse bis zu 33 % gewährt werden können. Gemäß
Ziffer 3) Buchstabe c) können für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bis
zu 50 % der nachgewiesenen ungedeckten Kosten gewährt werden.
Nach Ziffer 4) des
Grundsatzbeschlusses müssen Zuschussanträge in beratungsreifer Form bis zum
30.6. jährlich für das Folgejahr vorliegen. Die bis dahin vorliegenden Anträge
werden üblicherweise in der Sitzung des Fachausschusses beraten und
beschlossen, die in der zweiten Hälfte des Jahres stattfindet. Da der TuS
Hilden bereits am 20.6.2007 mit den Umbaumaßnahmen des Vereinsheims beginnen
möchte und dies vom Beschluss des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales
abhängig macht, wird von Seiten des Vereins um eine frühzeitige Entscheidung im
Ausschuss gebeten.
Im Rahmen der
Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der Zuschussrichtlinien würde sich nach den
derzeit vorgelegten Unterlagen des TuS 96 ein Zuschuss von bis zu 24.700,00 €
ergeben. Um dem Verein zu helfen, wird von Verwaltungsseite mit der Zustimmung
des Stadtsportverbandes vorgeschlagen, einen Grundsatzbeschluss zur Zuschussgewährung
zu treffen. Die genaue Überprüfung erfolgt dann aufgrund der noch
nachzureichenden Unterlagen. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Schule, Sport und Soziales wird das Ergebnis vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Kostenträger 0802010010 Kostenstelle 5150000020 Kostenart 531800 |
Bezeichnung: Zuschüsse an Sportvereine |
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Kosten 24.700,00 € Folgekosten |
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Haushaltsjahr 2007 |
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Mittel stehen zur Verfügung: Ja |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
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