Betreff
Zuschusssituation im Bereich der Verlässlichen Grundschule "8-10"
Vorlage
WP 04-09 SV 51/183
Aktenzeichen
III/51-Em/Jg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Sachstand aufgrund der neuen Erlasslage bezüglich der verlässlichen Grundschule sowie der Silentien zur Kenntnis.“

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Mitte der 90er Jahre erhält die Stadt Hilden im Rahmen des Landesprogramms „Schule von 8 bis 1“ Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Grundschulen und Sonderschulen im privaten Bereich mit zusätzlichen Betreuungsmaßnahmen gem. Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 14.02.1996. Aufgrund der aktuellen Fassung dieses Erlasses erhielt die Stadt Hilden zuletzt für das Schuljahr 2006/2007 Mittel für derartige Einrichtungen. Insgesamt 22 Gruppen an 10 städtischen Grundschulen wurden mit Bescheid vom 26.06. bzw. 29.09.2006 gefördert. Je Gruppe wurde eine Förderung von 4.000 Euro per anno zugesagt. Für das gesamte Schuljahr entstand somit ein Förderbetrag in Höhe von 88.000 Euro, die die Stadt Hilden für die Personalkosten im Rahmen der Betreuungsmaßnahme „Grundschule 8 bis 1“ einsetzen konnte.

 

Zum Schuljahresbeginn 2007/2008 tritt nun eine Änderung ein. Betreuungsgruppen der Verlässlichen Grundschule „8 bis 1“ werden grundsätzlich weiterhin gefördert. Diese Förderung wird aber nur gewährt, sofern an der jeweiligen Schule nicht bereits die Offene Ganztagsgrundschule eingeführt ist. Da in Hilden alle städtischen Grundschulen Offene Ganztagsgrundschulen sind, findet die bisherige Förderung nicht mehr statt. Alternativ dazu können die Gemeinden für jede Offene Ganztagsgrundschule eine Betreuungspauschale in Höhe von 5.500 Euro beantragen, deren Verwendung aber nicht an die bisherige Betreuungsform „Grundschule 8 bis 1“ gebunden ist.

 

Auszug aus dem neuen Erlasstext:

 

„Für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (z.B. Vor- und Übermittagsbetreuung, Silentien) erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule in Grundschulen eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 5.500 EUR, in Förderschulen von 6.500 EUR. Mit der Pauschale ist kein Anspruch einer offenen Ganztagsschule auf Zuweisung in voller Höhe verbunden. Der Schulträger kann die Pauschale je nach den in den Schulen bestehenden Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangebote flexibel verteilen. Er soll im Rahmen der ihm zugewiesenen Mittel sicherstellen, dass Schulen, die eine Betreuung aus den Programmen "Schule von acht bis eins" oder "Silentien" anboten, diese auch im Rahmen der Betreuungspauschale anbieten können." 

 

 

Hieraus ergibt sich folgende Finanzierungsdifferenz für die Verlässliche Grundschule:

 

22 Offene Ganztagsschulen             x 4.000 Euro = 88.000 Euro (bisherige Förderung)

10 Offene Ganztagsgrundschulen    x 5.500 Euro = 55.000 Euro

Es ergibt sich ein Fehlbetrag von   33.000 Euro / Schuljahr

 

Bezogen auf das Haushaltsjahr 2007 beträgt der Fehlbetrag ca. 14.000,00 € (5 Monate).

 

Zum Schuljahresbeginn 2007/2008 muss die Verwaltung ein Konzept entwickeln, wie mit den bisherigen Gruppen der Grundschule 8 bis 1 vor dem Hintergrund dieser Förderungsdifferenz umzugehen ist. Hierzu hat die Verwaltung die Leiterinnen und Leiter der städtischen Grundschulen im Rahmen einer kommunalen Schulleiterbesprechung über diese Neuerung informiert.

 

Die Schulleitungen wurden aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben, wie aus ihrer Sicht das Problem insgesamt gelöst werden kann.

 

Eine Variante in diesem Zusammenhang wäre, für Betreuungsangebote analog der Offenen- Ganztagsgrundschulen eine Mindestgruppenstärke vorzugeben. Hierdurch könnten bei gleich bleibender Versorgungsquote einige Gruppen aufgelöst und somit die Finanzierungslücke verringert werden. Ergänzend dazu ist eine moderate Beitragsanhebung  zu prüfen - der Elternbeitrag beträgt z.Zt. 23 Euro  /  mtl. , zahlbar für 10 Monate. Eine Beitragsanhebung um 5  Euro mtl. je Kind würde bei einer aktuellen Belegungszahl von ca. 420 Kindern  zu einer Mehr-Einnahme i.H.v. ca. 21.000 Euro führen.

 

Die Grundschulleiter haben sich einvernehmlich für die Fortführung des Betreuungsangebotes analog der Grundschule 8 bis 1 ausgesprochen und in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass dieses Angebot den Bedarfen vieler Eltern entspricht. Der überwiegende Teil der Grundschulleiterinnen und –leiter sprach sich für eine moderate Beitragsanhebung aus und sieht darin eine Möglichkeit, dass bestehende gute Angebot der Schulkindbetreuung bedarfsgerecht fortzuführen.  Als weitere Anregung wurde die Zusatzfinanzierung durch Gemeindemittel genannt.

 

Die Mehrzahl der Kreisangehörigen Städte des Kreises Mettmann beabsichtigen keine Kompensation der zum kommenden Schuljahr reduzierten Landesförderung sondern eine Erhöhung der Elternbeiträge und / oder Reduzierung des Angebotes von Betreuungen außerhalb der Offenen Ganztagsgrundschule.

 

Bezüglich des Wegfalls der Fördermittel für die Silentien ist bei aktuell elf Gruppen je Gruppe mit einem Betrag von 750,00 € zu rechnen. Es entfallen also 8250,00 € / Schuljahr – bezogen auf das Haushaltsjahr 2007: 3.500,00 €.

 

Diese Leistungen sollten über die Offenen Ganztagsgrundschulen aufgefangen werden. Im Zusammenhang mit den Honorargeldern verfügen die Grundschulen über ein Instrument, das durchaus geeignet ist, Hausaufgabenbetreuungen  oder auch Unterstützungen wie Silentien zu organisieren.

 

Im Rahmen der nächsten Grundschulleiterbesprechung soll mit den betroffenen Schulen eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden, die dem  Ausschuss für Schule, Sport und Soziales in seiner daran anschließenden Sitzung im Rahmen einer Sitzungsvorlage vorgestellt werden kann.

 

Davon ausgehend, dass durch eine Änderung der Angebotsstruktur und / oder Beitragsanpassung der Fehlbetrag, der durch die Reduzierung der Landesmittel entsteht, zumindest in 2007 refinanzierbar ist, wurde verwaltungsseitig auf die Einstellung zusätzlicher Finanzmittel in den Haushalt 2007 zunächst verzichtet.

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

nein

 

Produktnummer

 030210

Bezeichnung:

Bildungs- und Betreuungsan-gebote

Mittel stehen zur Verfügung:

ja/nein

 

Haushaltsjahr:

2007

 

Betroffen ist folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

5110000020

0302100050

414100

 

5110000020

0302100050

433110

 

5110000020

0302100050

501200

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung: