Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Sachstand
aufgrund der neuen Erlasslage bezüglich der verlässlichen Grundschule sowie der
Silentien zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Seit Mitte der
90er Jahre erhält die Stadt Hilden im Rahmen des Landesprogramms „Schule von 8
bis 1“ Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von
Grundschulen und Sonderschulen im privaten Bereich mit zusätzlichen
Betreuungsmaßnahmen gem. Runderlasses des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung vom 14.02.1996. Aufgrund der aktuellen Fassung dieses Erlasses
erhielt die Stadt Hilden zuletzt für das Schuljahr 2006/2007 Mittel für
derartige Einrichtungen. Insgesamt 22 Gruppen an 10 städtischen Grundschulen
wurden mit Bescheid vom 26.06. bzw. 29.09.2006 gefördert. Je Gruppe wurde eine
Förderung von 4.000 Euro per anno zugesagt. Für das gesamte Schuljahr entstand
somit ein Förderbetrag in Höhe von 88.000 Euro, die die Stadt Hilden für die
Personalkosten im Rahmen der Betreuungsmaßnahme „Grundschule 8 bis 1“ einsetzen
konnte.
Zum
Schuljahresbeginn 2007/2008 tritt nun eine Änderung ein. Betreuungsgruppen der
Verlässlichen Grundschule „8 bis 1“ werden grundsätzlich weiterhin gefördert.
Diese Förderung wird aber nur gewährt, sofern an der jeweiligen Schule nicht bereits die Offene
Ganztagsgrundschule eingeführt ist. Da in Hilden alle städtischen Grundschulen
Offene Ganztagsgrundschulen sind, findet die bisherige Förderung nicht mehr
statt. Alternativ dazu können die Gemeinden für jede Offene Ganztagsgrundschule
eine Betreuungspauschale in Höhe von 5.500 Euro beantragen, deren Verwendung
aber nicht an die bisherige Betreuungsform „Grundschule 8 bis 1“ gebunden ist.
Auszug aus dem
neuen Erlasstext:
„Für
andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (z.B. Vor- und Übermittagsbetreuung,
Silentien) erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule in Grundschulen
eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 5.500 EUR, in Förderschulen
von 6.500 EUR. Mit der Pauschale ist kein Anspruch einer offenen Ganztagsschule
auf Zuweisung in voller Höhe verbunden. Der Schulträger kann die Pauschale je
nach den in den Schulen bestehenden Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits
vorhandenen Betreuungsangebote flexibel verteilen. Er soll im Rahmen der ihm
zugewiesenen Mittel sicherstellen, dass Schulen, die eine Betreuung aus den
Programmen "Schule von acht bis eins" oder "Silentien"
anboten, diese auch im Rahmen der Betreuungspauschale anbieten können."
Hieraus ergibt
sich folgende Finanzierungsdifferenz für die Verlässliche Grundschule:
22 Offene
Ganztagsschulen x 4.000 Euro =
88.000 Euro (bisherige Förderung)
10 Offene
Ganztagsgrundschulen x 5.500 Euro =
55.000 Euro
Es ergibt sich ein
Fehlbetrag von 33.000 Euro / Schuljahr
Bezogen auf das
Haushaltsjahr 2007 beträgt der Fehlbetrag ca. 14.000,00 € (5 Monate).
Zum
Schuljahresbeginn 2007/2008 muss die Verwaltung ein Konzept entwickeln, wie mit
den bisherigen Gruppen der Grundschule 8 bis 1 vor dem Hintergrund dieser
Förderungsdifferenz umzugehen ist. Hierzu hat die Verwaltung die Leiterinnen
und Leiter der städtischen Grundschulen im Rahmen einer kommunalen
Schulleiterbesprechung über diese Neuerung informiert.
Die Schulleitungen
wurden aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben, wie aus ihrer Sicht das Problem
insgesamt gelöst werden kann.
Eine Variante in
diesem Zusammenhang wäre, für Betreuungsangebote analog der Offenen-
Ganztagsgrundschulen eine Mindestgruppenstärke vorzugeben. Hierdurch könnten
bei gleich bleibender Versorgungsquote einige Gruppen aufgelöst und somit die
Finanzierungslücke verringert werden. Ergänzend dazu ist eine moderate
Beitragsanhebung zu prüfen - der
Elternbeitrag beträgt z.Zt. 23 Euro
/ mtl. , zahlbar für 10 Monate.
Eine Beitragsanhebung um 5 Euro mtl. je
Kind würde bei einer aktuellen Belegungszahl von ca. 420 Kindern zu einer Mehr-Einnahme i.H.v. ca. 21.000 Euro
führen.
Die
Grundschulleiter haben sich einvernehmlich für die Fortführung des
Betreuungsangebotes analog der Grundschule 8 bis 1 ausgesprochen und in diesem
Zusammenhang deutlich gemacht, dass dieses Angebot den Bedarfen vieler Eltern
entspricht. Der überwiegende Teil der Grundschulleiterinnen und –leiter sprach
sich für eine moderate Beitragsanhebung aus und sieht darin eine Möglichkeit,
dass bestehende gute Angebot der Schulkindbetreuung bedarfsgerecht
fortzuführen. Als weitere Anregung wurde
die Zusatzfinanzierung durch Gemeindemittel genannt.
Die Mehrzahl der
Kreisangehörigen Städte des Kreises Mettmann beabsichtigen keine Kompensation
der zum kommenden Schuljahr reduzierten Landesförderung sondern eine Erhöhung
der Elternbeiträge und / oder Reduzierung des Angebotes von Betreuungen
außerhalb der Offenen Ganztagsgrundschule.
Bezüglich des
Wegfalls der Fördermittel für die Silentien ist bei aktuell elf Gruppen je
Gruppe mit einem Betrag von 750,00 € zu rechnen. Es entfallen also 8250,00 € /
Schuljahr – bezogen auf das Haushaltsjahr 2007: 3.500,00 €.
Diese Leistungen
sollten über die Offenen Ganztagsgrundschulen aufgefangen werden. Im Zusammenhang
mit den Honorargeldern verfügen die Grundschulen über ein Instrument, das durchaus
geeignet ist, Hausaufgabenbetreuungen
oder auch Unterstützungen wie Silentien zu organisieren.
Im Rahmen der
nächsten Grundschulleiterbesprechung soll mit den betroffenen Schulen eine gemeinsame
Lösung erarbeitet werden, die dem
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales in seiner daran anschließenden
Sitzung im Rahmen einer Sitzungsvorlage vorgestellt werden kann.
Davon ausgehend,
dass durch eine Änderung der Angebotsstruktur und / oder Beitragsanpassung der
Fehlbetrag, der durch die Reduzierung der Landesmittel entsteht, zumindest in
2007 refinanzierbar ist, wurde verwaltungsseitig auf die Einstellung
zusätzlicher Finanzmittel in den Haushalt 2007 zunächst verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen: |
nein |
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Produktnummer |
030210 |
Bezeichnung: |
Bildungs- und
Betreuungsan-gebote |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
ja/nein |
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Haushaltsjahr: |
2007 |
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Betroffen ist folgendes
Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk
Kämmerer |
5110000020 |
0302100050 |
414100 |
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5110000020 |
0302100050 |
433110 |
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5110000020 |
0302100050 |
501200 |
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Die Deckung ist
durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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