Beschlussvorschlag:
“ Der Ausschuss
für Schule, Sport und Soziales beschließt wie folgt:
1. Bei
entsprechender Bedarfslage wird an der Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße zum
Schuljahr 2007/2008 eine neue Eingangsklasse mit Gemeinsamem Unterricht für
behinderte und nicht behinderte Kinder eingerichtet.
2. Es besteht
die Möglichkeit, in dieser Klasse bis zu fünf behinderte Kinder im Rahmen des
Gemeinsamen Unterrichts zu beschulen. Die Beschulung lernbehinderter und
erziehungsschwieriger Kinder im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts ist dann
möglich, wenn die Anzahl von fünf Kindern mit anderen Behinderungsarten nicht
erreicht wird.
3. Dieser
Beschluss ergeht vorbehaltlich der
Sicherstellung der erforderlichen sonderpädago-
gischen Förderung der behinderten Kinder durch die
Schulaufsichtsbehörde.“
Erläuterungen und Begründungen:
Beim Schulanmeldeverfahren sind für das Schuljahr 2007/08
vier Anträge von Erziehungsberechtigten für die Teilnahme ihrer Kinder am
Gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule gestellt worden. Die Anträge liegen
zur Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort
der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für den Kreis Mettmann) vor.
Hier ist nicht vor Ende März/Anfang April mit einer Entscheidung zu rechnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist aufgrund der Erfahrungen
der Vorjahre davon auszugehen, dass die Einrichtung einer neuen
Eingangsklasse des Gemeinsamen Unterrichts ausreicht.
Mit Ablauf des Schuljahres 2006/07 wird eine Integrationsklasse die Gemeinschaftsgrundschule
Schulstraße verlassen. Insofern ist diese Schule für eine neue Klasse wieder
aufnahmefähig.
In Absprache mit dem Schulleiter und dem Schulamt
Mettmann ist deshalb vereinbart worden, im kommenden Schuljahr die neue Klasse
für den Gemeinsamen Unterricht an der GGS Schulstraße einzurichten.
Vor der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde über
den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort muss der Schulträger seine Zustimmung
erklären (§ 19 Abs. 2 und 4 Schulgesetz). Der Schulträger kann gemäß dem
Einführungserlass zum Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen
Förderung seine Zustimmung auf eine bestimmte Schule oder auf bestimmte
Fallgruppen beschränken.
Die auf den Schulträger entfallenden Sachausgaben sind
im Haushaltsplan 2007 bzw. in der Finanzplanung enthalten.
Auf Grund einer Kooperationsvereinbarung zwischen der
Stadt Hilden und dem Kreis Mettmann im Rahmen der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderungen, erfolgt für den gemeinsamen Unterricht eine
Kostenerstattung für den Einsatz der Integrationshelfer bzw. Zivildienstleistende.
Diese Erstattung erfolgt jährlich zum Ende des Schuljahres nach Vorlage einer
Aufstellung über die nachweislich entstanden Kosten. Dadurch kommt es zu einer
Kostenreduzierung für das Jahr 2007 um ca. 3300,00 Euro (Kosten 2600 = 7950,00
Euro) und bei den Folgekosten für die Jahre 2008 -2011 um ca. 40.000 Euro
(2007–2010 = 68.400 Euro).
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Kostenstelle: Kostenart Kostenträger 511 410 6000 527 910 030 101 0030 511 410 6000 527 100 030 101 0030 511 000 0020 448 200 030 101 0030 511 410 2000 727 900 030 101 0010 511 000 0020 529 100 030 101 0030 |
Bezeichnung: Schulbetriebsausgaben
Integrationsklassen Schülerbeförderung
Integrationsklassen Zahlungen an die
Freizeitgemeinschaft (Zivildienstleistender) Einrichtung Erstattung
Zivildienstleistende |
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Kosten 4.650,00
€ Folgekosten
28.400,00 € |
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Haushaltsjahr: 2007 2008 - 2011 |
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Mittel stehen zur
Verfügung Ja |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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