Betreff
Bericht zu den Sprachfördermaßnahmen
Vorlage
WP 04-09 SV 51/147
Aktenzeichen
III/51.1-Ka
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales und der Jugendhilfeausschuss nehmen den Bericht zu den Sprachfördermaßnahmen zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit ungefähr sechs Jahren wird in Hilden eine Sprachförderprogramm im Elementarbereich durchgeführt. Der Landschaftsverband Rheinland bewilligt Landesmittel für die nachfolgend aufgeführten Förderarten:

 

1.         Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf ein halbes Jahr vor der Einschulung.

Diese Förderung erstreckt sich auf einen Zeitraum von ca. 6 Monaten und wird in der Regel bereits in der Grundschule, die das Kind besuchen soll, durchgeführt. In diesem Zeitraum werden pro Gruppe 10 bis 20 Kinder in einem Umfang von 120 Unterrichtsstunden gefördert. Für diese Förderart wird ein Landeszuschuss in Höhe von 1.534,00 € gewährt, der laut Vorgabe für den Personalaufwand bestimmt ist.

 

2.         Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen und sich im ersten oder zweiten Kindergartenjahr befinden.

Diese Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Monaten. Aufgrund des geringeren Alters der Kinder werden in den Gruppen lediglich 5 bis 10 Kinder in einem Umfang von 200 Unterrichtsstunden gefördert. Der Landeszuschuss für diese Förderung beträgt 2.045,00 € und ist für den  Personalaufwand bestimmt.

 

3.         Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf, die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen.

Hier werden u.a. Kinder unter 3 Jahren über einen Zeitraum von 10 Monaten gefördert. Die Gruppengröße beschränkt sich auch hier auf 5 bis 10 Kinder. Der Förderung erfolgt in einem Umfang von 200 Unterrichtsstunden. Hier beläuft sich die Landesförderung auf 3.068,00 €. Auch hier sind die Mittel für den Personalaufwand zu verwenden.

 

Für jede dieser drei Arten sind dem Landschaftsverband Rheinland nach Abschluss dieser Maßnahmen die Kosten anhand eines Verwendungsnachweises zu belegen. Diesem Verwendungsnachweis ist ein Sachbericht beigefügt, der allgemeine Informationen über den Ablauf der durchgeführten Sprachförderung enthält. Da es hier keinen einheitlichen Bericht gibt, variiert der Informationsgehalt der verschiedenen Einrichtungen. Meist enthält er jedoch Informationen über den Erfolg der Maßnahmen und auch Übungen, die gemacht wurden, und wie im Einzelnen vorgegangen wurde.

 

Zur Zeit evaluiert die Stadt Hilden im Rahmen des Integrationskonzeptes in dem Projekt KOMM-IN mit Hilfe der Fa. Condimento die Qualität der Sprachfördermaßnahmen in Hilden. Die Sprachfördermaßnahmen laufen zwar durch die Landesbeantragung im Amt für Jugend, Schule und Sport zusammen, aber einen fachlichen oder qualitativen Überblick gibt es nicht, da jede Maßnahme in Eigenregie von freien Trägern der Kindertageseinrichtungen und der jeweiligen Schulen organisiert wird. Es fehlt an einem Koordinator, der dieses Feld konsequent betreut. So nutzt jeder verschiedene Materialien und die Fachkräfte weisen unterschiedlichste Berufsvoraussetzungen auf.

 

Mit Hilfe der Beratungsfirma soll zum ersten Mal Einblick in die Sprachförderung vor Ort genommen werden. Ein Arbeitskreis, bestehend  aus der Amtsleitung, Leitungen von Kindertageseinrichtungen, Schulleitungen, einer Vereinsvertreterin einer Maßnahme und Beratern der Firma, hat sich bereit erklärt, die Vorarbeiten zu erledigen und aus den Praxisfeldern die Erfahrungen beizutragen.

 

Daraus ist ein Expertenworkshop entwickelt und durchgeführt worden. Jetzt finden die Experteninterviews statt. Nach Auswertung aller Ergebnisse wird die Firma Anfang nächsten Jahres eine Analyse der Sprachförderung in Hilden vorlegen.

 

 

Parallel scheinen auch Bund und Land das Defizit der fehlenden flächendeckenden Förderung erkannt zu haben, so gab es eine Feststellung der Sprachförderangebote auf der Ebene der Kommunen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

 

Mit Einführung der Sprachstandsfeststellungen 2007 sollen die Kinder demnächst entsprechend Standards gefördert werden. Diese Förderung kann bis zu 2 Jahren durchgeführt werden.

 

Ebenfalls im Rahmen des Integrationsprojektes ist zum ersten Mal in Hilden ein Rucksackprojekt mit 2 Gruppen durch das Familienbildungswerk des Deutschen Roten Kreuzes geplant. Dazu sollen in den Kindertageseinrichtungen Kinder und ihre Eltern angesprochen werden, die zusammen die deutsche Sprache erlernen. Dieses Projekt wird mit einer marokkanischen und einer türkischen Gruppe in zwei Kindertageseinrichtungen bereits im Januar 2007 starten.

 

Für die mit Landesförderung in den Tageseinrichtungen für Kinder und den Schulen durchgeführten Sprachfördermaßnahmen wurde das entwickelte Berichtswesen bereits mit der Sitzungsvorlage Nr. 51/12 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.01.2005 vorgestellt. Die Berichte werden jedoch nicht an den Landschaftsverband weitergeleitet, sondern sind nur dem örtlichen Amt für Jugend, Schule und Sport zugänglich. Der Bericht soll Aufschluss über das Lernverhalten einzelner Kinder geben.

 

Wie bereits in der SV Nr. 51/76 erläutert wurde, hat das Umfeld der Kinder auf ihre Lernfortschritte enormen Einfluss. So ist es z.B. ein großer Unterschied für das Kind, ob die Eltern sich zu Hause ausschließlich in der Muttersprache unterhalten und/oder sie selbst kaum die deutsche Sprache beherrschen und/oder ob sie die Kinder durch ihre Deutschkenntnisse zusätzlich unterstützen. Die zu Beginn der Sprachförderprogramme bestehende Problematik, dass die Kinder oft unregelmäßig zum Unterricht erschienen, hat sich mittlerweile gelegt und kommt nur noch sehr selten vor.

 

Alle Expertinnen und Experten sind sich darin einig, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche  Mitarbeit in der Schule desto besser sind, je besser die Sprach- und Sprechentwicklung im Elementarbereich gelingt. Die frühe Sprach- und Sprechförderung ist daher eine zentrale Aufgabe der Kindertageseinrichtungen, um mehr Chancengleichheit bei der Einschulung zu erreichen. Dem Rechnung tragend, hat das Amt für Jugend, Schule und Sport in Zusammenarbeit mit dem Elternverband für Chancengleichheit e.V. den Bedarf für eine Sprachförderung für Kinder unter 3 Jahren ermittelt. Hier handelt es sich um die Förderart 3, die erstmals ab September 2006 in Hilden angeboten wird und einen neuen Baustein der Angebotsvielfalt darstellt. Die Erziehungsberechtigten von 115 Kindern wurden nach ihrem Interesse an der Teilnahme an einem solchen Sprachkurs befragt. Es erfolgte die Anmeldung von 19 Kindern. Es konnten durch den Elternverband für Chancengleichheit e.V. zwei Kurse im Bürgertreff Lortzingstraße eingerichtet werden. An zwei Vormittagen nehmen die Kinder ab 2 Jahren und ihre Mütter an den Sprachkursen, die von Erzieherinnen geleitet werden, teil.

 

Erfreulicherweise kann eine der Gruppen durch den Lions-Club finanziert werden. Die zweite Gruppe wird mit städt. Mitteln aus dem Bereich des Amtes für Soziales und Integration und durch die Förderung des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert.

 

 

 

Für das Kindergartenjahr 2006 / 2007 sind für die Förderart 2 Landesmittel für 35 Gruppen in 21 Einrichtungen beantragt und erfreulicherweise auch bewilligt worden. Von diesen Gruppen ist lediglich 1 Gruppe nicht zustande gekommen.

 

-          4 Fördergruppen

o        Ev. Tageseinrichtung für Kinder und Hort „An der Friedenskirche“

o        Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Kunterbunt / Traumquelle“

 

 

 

 

 

 

-          Je 2 Fördergruppen

o        Paritätische Tageseinrichtung für Kinder

o        Ev. Tageseinrichtung für Kinder „An der Erlöserkirche“

o        Ev. Tageseinrichtung für Kinder „Sonnenschein“

o        Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Jacobus“

o        Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Elisabeth“

o        Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Konrad“

o        Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Rappelkiste“

 

-          Je 1 Fördergruppe

o        Tageseinrichtung für Kinder der SPE Mühle e. V.

o        Tageseinrichtung für Kinder der Johanniter

o        Tageseinrichtung für Kinder der AWO Verlach

o        Integrative Tageseinrichtung für Kinder „Ellen Wiederhold“

o        Integrative Tageseinrichtung für Kinder „Karnaper Regenbogen“

o        Ev. Tageseinrichtung für Kinder „Die Arche“

o        Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Josef“

o        Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Johannes-Evangelist“

o        Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Marien“

o        Gemeinschaftsgrundschule Elbsee

o        Städt. Tageseinrichtung für Kinder Am Holterhöfchen

o        Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Mäusenest“

 

 

Da die Förderart 1 ein halbes Jahr vor der Einschulung beginnt, wurden die letzten Fördergruppen in der zweiten Hälfte des Schuljahres 2005 / 2006 durchgeführt. Diese 6 Fördergruppen fanden in folgenden Einrichtungen statt:

 

o        Adolf-Reichwein-Schule

o        Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße

o        Schule im Kalstert

o        Wilhelm-Busch-Schule

 

Da die nächsten Maßnahmen erst im Februar 2007 beginnen werden, ist jetzt noch nicht abzusehen, wie hoch der Bedarf sein wird und wo diese Fördermaßnahmen stattfinden werden. Im Anschluss an das Anmeldeverfahren für die Schulneulinge 2007 / 2008, das Anfang November stattfindet, kann hier der Bedarf festgestellt werden. Hierüber wird in der Sitzung berichtet.

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Bedarf an Sprachförderung für Kinder in Kindertageseinrichtungen von Jahr zu Jahr steigt, im Gegensatz zum Bedarf für Kinder, die sich ein halbes Jahr vor der Einschulung befinden, der konstant oder sogar leicht rückläufig ist.

 

Eine Übersicht über die geförderte Anzahl der Kinder und  Gruppen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Pisa-Studie hat deutlich gemacht, wie wichtig das Erlernen der deutschen Sprache für den schulischen Erfolg der Kinder ist. Sie sollen daher vor und in der Schule noch stärker sprachlich gefördert werden. Ziel ist es, die Chancen der Kinder für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule zu erhöhen.

 

Über die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird kontinuierlich berichtet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

4640.6000                               

Bezeichnung:

Sprachförderung im Elementarbereich

Produktnummer:

030205

060101                                    

Bezeichnung:

Besondere Förderangebote – Grundschulen

Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren

Kosten                        44.000 €

 

Folgekosten                             

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr 2006

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:     HHSt. 4640.1720 „Zuweisungen – Sprachförderung im Elementarbereich“ mit HV 1 zugunsten der HHSt. 4640.6000

 

Sichtvermerk Kämmerer