Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht zum
Schulrechtsänderungsgesetz zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Landtag des
Landes Nordrhein-Westfalen hat im Juni 2006 das zweite Schulrechtsänderungsgesetz
beschlossen. Der Text des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der
neuen Fassung ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Gleichfalls
beigefügt ist eine vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen verfasste
Darstellung der wesentlichen schulträgerrelevanten Regelungen, damit ein
Überblick über die wesentlichen Änderungen möglich wird. Aus diesen Übersichten
und Darstellungen wird deutlich, dass die neue Rechtslage doch zum Teil
gravierende Veränderungen der bisherigen schulrechtlichen Vorschriften mit sich
bringt, mit denen alle am Schulleben beteiligten Gruppen und die für den
Schulbereich Verantwortlichen lernen müssen umzugehen.