Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für
Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung über die Umsetzung
der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der
Stadt Hilden zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die vom Rat der Stadt Hilden erlassene
Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt
Hilden vom 27.9.2006 ist nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 30.9.2006 in
Kraft getreten (Anlage).
Mit der Satzung ist hinsichtlich der
Aktivitäten des Behindertenbeirates, die in den vergangenen 30 Jahren
entwickelte Praxis, Sprachrohr für Menschen mit Behinderung in Hilden und
Berater des Rates und der Verwaltung zu sein, auf ein festes Fundament gesetzt
worden. Es ist nunmehr Aufgabe des Behindertenbeirates der Stadt Hilden, die
mit der Satzung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Der Behindertenbeirat ist
sich der damit verbundenen Verantwortung bewusst.
Es ist jetzt durch den Beirat zu entscheiden,
mit welchen Themen, Projekten etc. er sich zur Umsetzung der Barrierefreiheit
in Hilden beschäftigen will. Nach der Satzung ist er berechtigt, mit der Stadt
auf der Grundlage des § 5 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung
von Menschen mit Behinderung (BGG NRW)
Zielvereinbarung abzuschließen.
Für den Abschluss von Zielvereinbarungen hat
das BGG NRW konkrete Regelungen über die jeweiligen Partner und das Verfahren
festgelegt. Dieses Instrument erlaubt es –soweit nicht besondere gesetzliche
Regelungen entgegenstehen- Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu
treffen, die den jeweiligen Verhältnissen angepasst sind. Die Inhalte solcher
Vereinbarungen können frei verhandelt und ausgestaltet werden. Das Gesetz gibt
Hinweise auf den möglichen Regelungsinhalt.
Partner von Zielvereinbarungen sind kommunale
Körperschaften, deren Verbände oder Unternehmen für ihren jeweiligen räumlichen
Organisationsbereich und Verbände, die nach § 13 des Gesetzes zur
Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) anerkannt sind oder deren nordrhein-westfälische
Landesverbände. Sind solche Verbände nicht vorhanden, kommen auch landesweite oder
örtliche
Verbände als Partner in Betracht.
Wenn ein Verband Verhandlungen über
Zielvereinbarungen aufnehmen möchte, hat er dies dem für die Behindertenpolitik
federführendem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter Benennung
von Verhandlungsgegenstand und Verhandlungsparteien anzuzeigen.
Die Anzeige wird im Internet veröffentlicht.
Innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe haben andere Verbände das Recht, durch
Erklärung gegenüber den bisherigen Verhandlungsparteien den Verhandlungen beizutreten.
Grundsätzlich sind dann innerhalb von 4 Wochen die Verhandlungen aufzunehmen. Abschluss,
Änderung und Aufhebung von Zielvereinbarungen sind dem vorgenannten Ministerium
anzuzeigen und im Zielvereinbarungsregister zu veröffentlichen, wo sie auch eingesehen
werden können.
Unter den vorgenannten Voraussetzungen
beabsichtigt der Behindertenbeirat, neben
konkret sich ergebenden Einzelfällen Zielvereinbarungen auf örtlicher Ebene
mit der Stadt Hilden abzuschließen. Hierzu wird der Beirat baldmöglichst die
entsprechenden Bereiche und Themen benennen. Dies wird jedoch erst im Frühjahr
nächsten Jahres möglich sein.
Der Behindertenbeirat wird sich aus
personellen Gründen im März nächsten Jahres neu bilden. Der gegenwärtige Beirat
hat daher auf seiner letzten Sitzung am 2.11.2006 beschlossen, die
Themenauswahl dem neuen Beirat zu überlassen. Die Verwaltung wird dabei
konstruktiv –wie bisher- die Mitglieder des Beirates unterstützen.
Der Vorsitzende des Behindertenbeirates, Herr
Rüdiger Scholz, hat zugesagt, an der Sitzung des Ausschusses teilzunehmen, um
ggf. Fragen zu beantworten.