Betreff
Neu- und Umbesetzungen in Ausschüssen und Gremien
Vorlage
WP 09-14 SV 01/043
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat  entsendet

 

a)   auf Antrag der CDU-Fraktion  in

 

      den Aufsichtsrat der Gemeinn. Jugendwerkstatt GmbH

      als stellv. beratendes Mitglied für Frau Sabine Kittel                      Frau Marion Buschmann

      (anstelle von Frau Birgit Behner)

 

      den Aufsichtsrat Stadt Hilden Holding

      als stimmberechtigtes Mitglied                                                       Herr Patrick Strösser

      (anstelle von Frau Sabine Kittel)

 

      den Ausschuss für Kultur und Heimatpflege

      als stellv. sachkundige Bürgerin                                                     Frau Ingrid Benecke

      (anstelle von Herrn Patrick Strösser)

 

 

b)   auf Antrag der FDP-Fraktion  in

 

      den Ausschuss für Kultur und Heimatpflege

      als sachkundige Bürgerin                                                               Frau Nina Buntenbach

      (anstelle von Herrn Volker Kalkowski)

 

      den Personalausschuss

      als sachkundige Bürgerin                                                               Frau Dörthe Dylewski

      (anstelle von Herrn Bernd Schnäbelin)

 

      den Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsauschuss

      als 1. stellv. Mitglied für die sachkundigen Bürger                          Herrn Thomas Remih

      (anstelle von Herrn Volker Kalkowski)

 

      den Aufsichtsrat der Gemeinn. Seniorendienste Hilden GmbH

      als 2. stellv. Mitglied für Frau Heidi Weiner                                     Herrn Thomas Remih

 

      den Integrationsrat

      als stellv. Mitgleid Bürgerin                                                             Frau Martina Reuter

      (anstelle von Herrn Volker Kalkowski)

 

      den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Herrn Yannick Hoppe

 

      den Stadtentwicklungsausschuss

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Frau Martin Reuter

 

      den Paten- und Partnerschaftsausschuss

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Herrn Fabian Reich (Zelterstr. 51)

 

 

c)   auf Antrag der Fraktion Freie Liberale in

 

      den Haupt- und Finanzausschuss

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Herrn Friedhelm Burchartz          

      als stv. beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO      Herrn Dr. Heimo Haupt

     

      die GKA-Kommission

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Herrn Dr. Heimo Haupt

 

      den Personalausschuss

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Herrn Dr. Heimo Haupt

 

      den Rechnungsprüfungsausschuss

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Herrn Dr. Heimo Haupt

 

      den Schul- und Sportausschuss

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Herrn Friedhelm Burchartz

 

      den Sozialausschuss

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Frau Prof. Dr. Barbara Haupt

 

      den Wahlausschuss

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Frau Prof. Dr. Barbara Haupt

 

      den Wahlprüfungsausschuss

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Frau Prof. Dr. Barbara Haupt

 

      den Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Herrn Dr. Heimo Haupt

 

      den Haushaltskonsolidierungsausschuss

      als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO             Herrn Dr. Heimo Haupt

      als stv. beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO      Herrn Friedhelm Burchartz          

     

 

 

2. Der Rat nimmt Kenntnis von der Benennung der beratenden Mitglieder für die Aufsichtsratsgremien, in denen die Fraktion nicht mit einem stimmberechtigten Mitglied vertreten sind:

 

 

 

 

Berat. Mitglied

 

Stellvertreter

Stadt Hilden Holding

Dr. Heimo Haupt

Friedhelm Burchartz

Stadtwerke Hilden GmbH

Dr. Heimo Haupt

Friedhelm Burchartz

Verkehrsgesellschaft Hilden GmbH

Friedhelm Burchartz

Dr. Heimo Haupt

Grundstücksgesellschaft Hilden GmbH

Dr. Heimo Haupt

Friedhelm Burchartz

Wohnungsbaugesellschaft Hilden GmbH

Dr. Heimo Haupt

Friedhelm Burchartz

Gemeinn. Seniorendienste Hilden GmbH

Friedhelm Burchartz

Dr. Heimo Haupt

Gemeinn. Jugendwerkstatt Hilden GmbH

Friedhelm Burchartz

Dr. Heimo Haupt

Infrastrukturgesellschaft Hilden GmbH
(Infrastrukturkommission)

Friedhelm Burchartz

Dr. Heimo Haupt

 

Ferner wird benannt:

 

für den Beirat Stadtmarketing Hilden GmbH

Friedhelm Burchartz

Dr. Heimo Haupt

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Beigefügt sind die Anträge der Fraktionen auf (Um-) Besetzungen der Ausschüsse und Gremien.

 

 

 

Zur Entsendung  von beratenden Mitgliedern in Ausschüssen heißt es in „§ 58 Abs, 1 Satz 7 ff. GO NW:

 

Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Das benannte Ratsmitglied oder der benannte sachkundige Bürger wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Sie wirken in dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt.

 

 

Zur Entsendung beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss:

 

Bei dem Jugendhilfeausschuss handelt es sich um ein bundesrechtlich konstituiertes Kommunalorgan, das den sogenannten beschließenden Ausschüssen des Kommunalrechts ähnelt, aber die Besonderheit aufweist, dass er nur teilweise die politischen Mehrheitsverhältnisse widerspiegelt und im Übrigen von Vertretern der freien Jugendhilfe und sachverständigen Bürgern aufweist. Der Jugendhilfeausschuss ist danach nicht in die übliche kommunalverfassungsrechtliche Struktur eingeordnet (…)

(BVerwG  Entsch. Vom 18.6.2004 8 B 41.04)

 

Mit dieser Begründung bestätigte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des OVG NRW vom 2.3.2004, wonach Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, keinen Anspruch haben, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied zu benennen

 

 

Zur Entsendung beratender Mitglieder in Aufsichtsratsgremien:

 

Entsprechend den Regelungen in den Gesellschaftsverträgen haben Fraktionen des Rates der Stadt Hilden, die kein von der Stadt Hilden entsandtes Mitglied im Aufsichtsrat stellen, das Recht, beratende Mitglieder in die Sitzungen der Aufsichtsräte zu entsenden. Diesen beratenden Mitgliedern steht ein freies Rederecht zu; an den Beschlussfassungen (Abstimmungen) nehmen sie nicht teil. Die Vertreter der Fraktionen des Rates der Stadt Hilden, die kein stimmberechtigtes Mitglied in den Aufsichtsrat stellen, sollen der Gesellschaft von der Stadt Hilden namentlich benannt werden. Eines gesonderten Ratsbeschlusses bedarf es hier nicht.

 

 

Zur Entsendung beratender Mitglieder in Zweckverbandsversammlungen:

 

Die Benennung oder Entsendung beratender Mitglieder in Zweckverbandsversammlungen ist rechtlich nicht vorgesehen.

 

 

Zum Antrag auf Entsendung eines Mitglieds in den Integrationsrat:

 

Die Zusammensetzung des Integrationsrates ist geregelt in § 20 Abs. 1 der Hauptsatzung:

 

„(…) Gemäß § 27 GO NRW wird zur Mitwirkung der Migrantinnen und Migranten an den kommunalen Willensbildungsprozessen ein Integrationsrat gebildet, der aus 18 Mitgliedern besteht. Diesem Integrationsrat gehören 12 direkt gewählte Migrantenvertreter und je ein Ratsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen an.“

 

Durch die Beschränkung auf insgesamt 18 Mitglieder, davon 12 gewählte Migrantenvertreter ist eine Entsendung von mehr als 6 Fraktionsvertretern nicht möglich.

 

Gez. Horst Thiele