Beschlussvorschlag:
1. Der Rat entsendet
a) auf Antrag der
CDU-Fraktion in
den Aufsichtsrat der
Gemeinn. Jugendwerkstatt GmbH
als
stellv. beratendes Mitglied für Frau Sabine Kittel Frau Marion Buschmann
(anstelle von Frau Birgit Behner)
den Aufsichtsrat Stadt
Hilden Holding
als
stimmberechtigtes Mitglied Herr
Patrick Strösser
(anstelle von Frau Sabine Kittel)
den Ausschuss für Kultur
und Heimatpflege
als
stellv. sachkundige Bürgerin Frau
Ingrid Benecke
(anstelle von Herrn Patrick Strösser)
b) auf Antrag der
FDP-Fraktion in
den Ausschuss für Kultur
und Heimatpflege
als
sachkundige Bürgerin Frau
Nina Buntenbach
(anstelle von Herrn Volker Kalkowski)
den Personalausschuss
als
sachkundige Bürgerin Frau
Dörthe Dylewski
(anstelle von Herrn Bernd Schnäbelin)
den Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsauschuss
als
1. stellv. Mitglied für die sachkundigen Bürger Herrn
Thomas Remih
(anstelle von Herrn Volker Kalkowski)
den Aufsichtsrat der
Gemeinn. Seniorendienste Hilden GmbH
als
2. stellv. Mitglied für Frau Heidi Weiner Herrn
Thomas Remih
den Integrationsrat
als
stellv. Mitgleid Bürgerin Frau
Martina Reuter
(anstelle von Herrn Volker Kalkowski)
den Ausschuss für Umwelt-
und Klimaschutz
als beratendes Mitglied gemäß
§ 58 Absatz 1 Satz 7 GO Herrn
Yannick Hoppe
den
Stadtentwicklungsausschuss
als beratendes Mitglied gemäß
§ 58 Absatz 1 Satz 7 GO Frau
Martin Reuter
den Paten- und
Partnerschaftsausschuss
als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz
1 Satz 7 GO Herrn Fabian Reich
(Zelterstr. 51)
c) auf Antrag der Fraktion Freie
Liberale in
den Haupt- und
Finanzausschuss
als beratendes Mitglied gemäß
§ 58 Absatz 1 Satz 7 GO Herrn
Friedhelm Burchartz
als stv. beratendes Mitglied
gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO Herrn
Dr. Heimo Haupt
die GKA-Kommission
als beratendes Mitglied gemäß
§ 58 Absatz 1 Satz 7 GO Herrn
Dr. Heimo Haupt
den Personalausschuss
als beratendes Mitglied gemäß
§ 58 Absatz 1 Satz 7 GO Herrn
Dr. Heimo Haupt
den
Rechnungsprüfungsausschuss
als beratendes Mitglied gemäß
§ 58 Absatz 1 Satz 7 GO Herrn
Dr. Heimo Haupt
den Schul- und Sportausschuss
als beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz
1 Satz 7 GO Herrn Friedhelm
Burchartz
den Sozialausschuss
als beratendes Mitglied gemäß
§ 58 Absatz 1 Satz 7 GO Frau
Prof. Dr. Barbara Haupt
den Wahlausschuss
als beratendes Mitglied gemäß
§ 58 Absatz 1 Satz 7 GO Frau
Prof. Dr. Barbara Haupt
den Wahlprüfungsausschuss
als beratendes Mitglied gemäß
§ 58 Absatz 1 Satz 7 GO Frau
Prof. Dr. Barbara Haupt
den Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss
als beratendes Mitglied gemäß
§ 58 Absatz 1 Satz 7 GO Herrn
Dr. Heimo Haupt
den Haushaltskonsolidierungsausschuss
als beratendes Mitglied gemäß
§ 58 Absatz 1 Satz 7 GO Herrn
Dr. Heimo Haupt
als stv. beratendes Mitglied
gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO Herrn
Friedhelm Burchartz
2. Der Rat nimmt Kenntnis von der Benennung
der beratenden Mitglieder für die Aufsichtsratsgremien, in denen die Fraktion
nicht mit einem stimmberechtigten Mitglied vertreten sind:
|
Berat. Mitglied |
Stellvertreter |
Stadt Hilden Holding |
Dr. Heimo Haupt |
Friedhelm Burchartz |
Stadtwerke Hilden GmbH |
Dr. Heimo Haupt |
Friedhelm Burchartz |
Verkehrsgesellschaft Hilden GmbH |
Friedhelm Burchartz |
Dr. Heimo Haupt |
Grundstücksgesellschaft Hilden GmbH |
Dr. Heimo Haupt |
Friedhelm Burchartz |
Wohnungsbaugesellschaft Hilden GmbH |
Dr. Heimo Haupt |
Friedhelm Burchartz |
Gemeinn. Seniorendienste Hilden GmbH |
Friedhelm Burchartz |
Dr. Heimo Haupt |
Gemeinn. Jugendwerkstatt Hilden GmbH |
Friedhelm Burchartz |
Dr. Heimo Haupt |
Infrastrukturgesellschaft Hilden GmbH |
Friedhelm Burchartz |
Dr. Heimo Haupt |
Ferner wird benannt:
für den Beirat Stadtmarketing Hilden GmbH |
Friedhelm Burchartz |
Dr. Heimo Haupt |
Erläuterungen und Begründungen:
Beigefügt sind die Anträge der Fraktionen auf (Um-) Besetzungen der
Ausschüsse und Gremien.
Zur Entsendung von beratenden Mitgliedern
in Ausschüssen heißt es in „§ 58 Abs, 1 Satz 7 ff. GO NW:
Fraktionen,
die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind berechtigt, für diesen
Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören
kann, zu benennen. Das benannte Ratsmitglied oder der benannte sachkundige
Bürger wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Sie wirken in dem
Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung
der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt.
Zur Entsendung beratender
Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss:
Bei dem
Jugendhilfeausschuss handelt es sich um ein bundesrechtlich konstituiertes
Kommunalorgan, das den sogenannten beschließenden Ausschüssen des
Kommunalrechts ähnelt, aber die Besonderheit aufweist, dass er nur teilweise
die politischen Mehrheitsverhältnisse widerspiegelt und im Übrigen von Vertretern
der freien Jugendhilfe und sachverständigen Bürgern aufweist. Der
Jugendhilfeausschuss ist danach nicht in die übliche
kommunalverfassungsrechtliche Struktur eingeordnet (…)
(BVerwG Entsch. Vom 18.6.2004 8 B
41.04)
Mit dieser Begründung bestätigte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil
des OVG NRW vom 2.3.2004, wonach Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht
vertreten sind, keinen Anspruch haben, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen
Bürger als beratendes Mitglied zu benennen
Zur Entsendung beratender
Mitglieder in Aufsichtsratsgremien:
Entsprechend
den Regelungen in den Gesellschaftsverträgen haben Fraktionen des Rates der
Stadt Hilden, die kein von der Stadt Hilden entsandtes Mitglied im Aufsichtsrat
stellen, das Recht, beratende Mitglieder in die Sitzungen der Aufsichtsräte zu
entsenden. Diesen beratenden Mitgliedern steht ein freies Rederecht zu; an den
Beschlussfassungen (Abstimmungen) nehmen sie nicht teil. Die Vertreter der
Fraktionen des Rates der Stadt Hilden, die kein stimmberechtigtes Mitglied in
den Aufsichtsrat stellen, sollen der Gesellschaft von der Stadt Hilden namentlich
benannt werden. Eines gesonderten Ratsbeschlusses bedarf es hier nicht.
Zur Entsendung beratender
Mitglieder in Zweckverbandsversammlungen:
Die Benennung
oder Entsendung beratender Mitglieder in Zweckverbandsversammlungen ist
rechtlich nicht vorgesehen.
Zum Antrag auf Entsendung
eines Mitglieds in den Integrationsrat:
Die Zusammensetzung des Integrationsrates
ist geregelt in § 20 Abs. 1 der Hauptsatzung:
„(…) Gemäß § 27 GO NRW wird zur Mitwirkung
der Migrantinnen und Migranten an den kommunalen Willensbildungsprozessen ein
Integrationsrat gebildet, der aus 18 Mitgliedern besteht. Diesem
Integrationsrat gehören 12 direkt gewählte Migrantenvertreter und je ein
Ratsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen an.“
Durch die Beschränkung auf insgesamt 18
Mitglieder, davon 12 gewählte Migrantenvertreter ist eine Entsendung von mehr
als 6 Fraktionsvertretern nicht möglich.
Gez. Horst Thiele