Betreff
Jahresabschluss 2009
Vorlage
WP 09-14 SV 20/029
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass

 

  1. der Ergebnishaushalt 2009 mit einem Jahresergebnis von -3.126.952,82 € (Fehlbetrag) abschließt,

 

  1. die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2009 nicht erforderlich gewesen ist und

 

 

beschließt,

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2009 laut Anlagen,

 

  1. dass der Jahresabschluss 2009 dem Rechnungsprüfungsamt zur Vorbereitung der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet wird,

 

5.   dass vorbehaltlich der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Fehlbetrag in Höhe von 3.126.952,82   mit

 

1.639.512,85 € der allgemeinen Rücklage und mit

1.487.439,97 € der Ausgleichsrücklage

 

entnommen wird.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Zum dritten Male wurde in Hilden ein Jahresabschluss unter Beachtung des NKF und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

            1. der Ergebnisrechnung,

            2. der Finanzrechnung,

            3. den Teilrechnungen,

            4. der Bilanz und

            5. dem Anhang.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe Anlage) dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet.

 

Allgemeines

 

·         Wie auch in den zurückliegenden beiden Jahren ergaben sich auch im Geschäftsjahr 2009 Fragestellungen zu einzelnen Geschäftsvorfällen mit der Folge der Korrektur des Eigenkapitals. Der Gesetzgeber sieht in Kenntnis der komplexen Systematik diese Möglichkeit in den ersten vier Jahren ausdrücklich vor. Die Vorgänge wurden mit dem Rechnungsprüfungsamt besprochen und in allen Fällen konnten einvernehmliche Regelungen gefunden werden. Ergaben sich hieraus auch buchhalterische Auswirkungen für den Jahresabschluss 2010, so wurden diese selbstverständlich mit erledigt und gebucht. Im Lagebericht werden zu den Punkten entsprechende Ausführungen gemacht

 

·         Auch ist zu bedenken, dass die Buchungszeiträume deutlich anders sind als in der Kameralistik. Hier galt das Prinzip, dass am Jahresende „Rechnungsschluss“ war und danach nur noch Korrekturen von Fehlern etc., Umbuchungen, Auswirkungen von Abschlüssen der Gebührenhaushalte etc. möglich waren. Im NKF gilt aber das Prinzip der periodengerechten Zuordnung der Erträge und Aufwendungen, was bedeutet, dass Rechnungen, die Anfang 2010 eingingen und für das Haushaltsjahr 2009 „bestimmt“ waren, natürlich auch noch per 31.12.2009 gebucht wurden.

 

·         Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Abschluss 2008 erst am 12. Mai 2010 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Von daher war eine Beschlussfassung über den Abschluss 2009 nicht früher möglich. In Kenntnis der nunmehr „aufgeholten“ Zeit werden die kommenden Abschlüsse daher zeitnaher eingebracht werden können. Allerdings war es in der „Kürze“ der Zeit nicht möglich, auch schon den sehr umfangreichen Rechenschafts- und Lagebericht mit den ausführlichen Begründungen, den detaillierten Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc. zu liefern. Dieser  wird schnellstmöglich erstellt und nachgereicht.

 

Ergebnisrechnung:

 

Der Ergebnishaushalt 2009 war mit einem Fehlbetrag von 1.672.777,- € geplant  und durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage fiktiv ausgeglichen. Tatsächlich wurde jedoch ein Fehlbetrag von 3.126.952,82 € erzielt. Der Fehlbetrag beinhaltet zum einen einen Betrag von 1.487.439,97 €, der durch Mindererträge oder Mehraufwendungen gemäß Haushaltsplan entstanden ist. Für diesen Teil des Fehlbetrages ist eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage erforderlich.

 

Zum anderen beinhaltet der Fehlbetrag die Inanspruchnahme von übertragenen Aufwandsermächtigungen aus dem Jahr 2008 nach 2009 in Höhe von 1.639,512,85 € (das sind die früheren kameralen Haushaltsausgabereste und die sogenannten HV 1 – z.B. Spenden und zweckgebundene Zuweisungen, die im Jahre 2008 nicht ausgegeben werden konnten und daher „vorgetragen“ werden mussten). Den übertragenen Ermächtigungen standen in 2009 keine Mehrerträge oder Minderaufwendungen gegenüber.

 

Von 2008 nach 2009 wurden insgesamt Ermächtigungen für Aufwendungen in Höhe von 2.308.963,46 € übertragen. In dieser Höhe ist im Eigenkapital eine zweckgebundene Deckungsrücklage innerhalb der allgemeinen Rücklage angesetzt, aus der nunmehr in Höhe der tatsächlich in Anspruch genommenen übertragenen Aufwandsermächtigungen eine Entnahme erfolgen muss.

 

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben. Für die im Laufe des Jahres 2009 eingetretenen oder zu erwartenden Veränderungen wurde ein „Finanzstatus“ erstellt, der den Ratsmitgliedern mit den entsprechenden Erläuterungen ebenfalls zur Kenntnis gegeben wurde.

 

In Kenntnis der Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise des vergangen Jahres  ist das Ergebnis als ausgesprochen gut zu bezeichnen. 

 

Hervorzuheben ist an dieser Stelle das gute Ergebnis der Steuererträge insbesondere der Gewerbesteuer. Der geplante Wert mit 51 Mio. € konnte sogar leicht auf 51,8 Mio. € gesteigert werden. Erfreulich ist auch, dass 49,3 Mio. € Einzahlungen hieraus sich ergeben haben. Da ein Teil der Gewerbesteuerforderungen strittig sind und sogenannte Aussetzungen der Vollziehungen von Seiten des Finanzamtes verfügt wurden, weil Steuerpflichtige Rechtsbehelfe gegen Grundlagenbescheide eingelegt haben, wird es hier immer zu Differenzen kommen. 

 

 

Finanzrechnung:

 

Gut war auch im gesamten Jahr 2009 die Liquidität. Per 31.12.2009 betrugen die Kassenbestände rd. 13,6 Mio. €. Kassenkredite mussten nicht aufgenommen werden. Es darf natürlich nicht außer Acht gelassen werden, dass Verbindlichkeiten, gebildete Rückstellungen und Auszahlungsermächtigungen im Folgejahr noch bezahlt werden müssen. Die gute Liquiditätslage hat sich aber bis heute fortgesetzt.

 

Im ganzen Jahr 2009 war es möglich, vorübergehend nicht benötigte Mittel anzulegen, so dass hieraus Zinserträge in Höhe von 0,6 Mio. € realisiert werden konnten.

 

Die Aufnahme von Krediten war im Haushaltsjahr 2009 nicht notwendig. Der Schuldenstand konnte planmäßig um 1,1 Mio. € auf 22,2 Mio. € gesenkt werden.

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass trotz der Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, die sehr viele Städte und Kreise hart getroffen hat,  die Stadt Hilden mit einem „Blauen Auge“ bisher davon gekommen ist.

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister

 

Anlagen:

Bilanz

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtfinanzrechnung