Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur
Kenntnis, dass
- der Ergebnishaushalt 2009 mit einem Jahresergebnis von -3.126.952,82 € (Fehlbetrag) abschließt,
- die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2009 nicht erforderlich
gewesen ist und
beschließt,
- die Feststellung des
Jahresabschlusses der Stadt
Hilden für das Haushaltsjahr 2009 laut Anlagen,
- dass der Jahresabschluss 2009 dem Rechnungsprüfungsamt zur
Vorbereitung der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet
wird,
5. dass vorbehaltlich der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Fehlbetrag in Höhe von 3.126.952,82 € mit
1.639.512,85 € der allgemeinen Rücklage und mit
1.487.439,97 € der Ausgleichsrücklage
entnommen wird.
Erläuterungen und Begründungen:
Zum dritten Male wurde in Hilden
ein Jahresabschluss unter Beachtung des NKF und der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung aufgestellt.
Der Jahresabschluss besteht aus:
1.
der Ergebnisrechnung,
2.
der Finanzrechnung,
3.
den Teilrechnungen,
4.
der Bilanz und
5.
dem Anhang.
Der Entwurf des Jahresabschlusses ist
vom Kämmerer aufzustellen und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorzulegen.
Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe Anlage) dem Rat der Stadt Hilden zur
Feststellung zugeleitet.
Allgemeines
·
Wie auch in den
zurückliegenden beiden Jahren ergaben sich auch im Geschäftsjahr 2009
Fragestellungen zu einzelnen Geschäftsvorfällen mit der Folge der Korrektur des
Eigenkapitals. Der Gesetzgeber sieht in Kenntnis der komplexen Systematik diese
Möglichkeit in den ersten vier Jahren ausdrücklich vor. Die Vorgänge wurden mit
dem Rechnungsprüfungsamt besprochen und in allen Fällen konnten einvernehmliche
Regelungen gefunden werden. Ergaben sich hieraus auch buchhalterische Auswirkungen
für den Jahresabschluss 2010, so wurden diese selbstverständlich mit erledigt
und gebucht. Im Lagebericht werden zu den Punkten entsprechende Ausführungen
gemacht
·
Auch ist zu bedenken,
dass die Buchungszeiträume deutlich anders sind als in der Kameralistik. Hier
galt das Prinzip, dass am Jahresende „Rechnungsschluss“ war und danach nur noch
Korrekturen von Fehlern etc., Umbuchungen, Auswirkungen von Abschlüssen der
Gebührenhaushalte etc. möglich waren. Im NKF gilt aber das Prinzip der
periodengerechten Zuordnung der Erträge und Aufwendungen, was bedeutet, dass
Rechnungen, die Anfang 2010 eingingen und für das Haushaltsjahr 2009 „bestimmt“
waren, natürlich auch noch per 31.12.2009 gebucht wurden.
·
Weiterhin ist zu
berücksichtigen, dass der Abschluss 2008 erst am 12. Mai 2010 dem Rat zur
Beschlussfassung vorgelegt wurde. Von daher war eine Beschlussfassung über den
Abschluss 2009 nicht früher möglich. In Kenntnis der nunmehr „aufgeholten“ Zeit
werden die kommenden Abschlüsse daher zeitnaher eingebracht werden können.
Allerdings war es in der „Kürze“ der Zeit nicht möglich, auch schon den sehr
umfangreichen Rechenschafts- und Lagebericht mit den ausführlichen
Begründungen, den detaillierten Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc.
zu liefern. Dieser wird schnellstmöglich
erstellt und nachgereicht.
Ergebnisrechnung:
Der Ergebnishaushalt 2009 war mit einem Fehlbetrag von 1.672.777,- € geplant und durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage fiktiv ausgeglichen. Tatsächlich wurde jedoch ein Fehlbetrag von 3.126.952,82 € erzielt. Der Fehlbetrag beinhaltet zum einen einen Betrag von 1.487.439,97 €, der durch Mindererträge oder Mehraufwendungen gemäß Haushaltsplan entstanden ist. Für diesen Teil des Fehlbetrages ist eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage erforderlich.
Zum anderen beinhaltet der Fehlbetrag die Inanspruchnahme von übertragenen Aufwandsermächtigungen aus dem Jahr 2008 nach 2009 in Höhe von 1.639,512,85 € (das sind die früheren kameralen Haushaltsausgabereste und die sogenannten HV 1 – z.B. Spenden und zweckgebundene Zuweisungen, die im Jahre 2008 nicht ausgegeben werden konnten und daher „vorgetragen“ werden mussten). Den übertragenen Ermächtigungen standen in 2009 keine Mehrerträge oder Minderaufwendungen gegenüber.
Von 2008 nach 2009 wurden insgesamt Ermächtigungen für Aufwendungen in Höhe von 2.308.963,46 € übertragen. In dieser Höhe ist im Eigenkapital eine zweckgebundene Deckungsrücklage innerhalb der allgemeinen Rücklage angesetzt, aus der nunmehr in Höhe der tatsächlich in Anspruch genommenen übertragenen Aufwandsermächtigungen eine Entnahme erfolgen muss.
Die über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben. Für die im Laufe des
Jahres 2009 eingetretenen oder zu erwartenden Veränderungen wurde ein
„Finanzstatus“ erstellt, der den Ratsmitgliedern mit den entsprechenden
Erläuterungen ebenfalls zur Kenntnis gegeben
wurde.
In Kenntnis der Auswirkungen der weltweiten
Finanz- und Wirtschaftskrise des vergangen Jahres ist das Ergebnis als ausgesprochen gut zu
bezeichnen.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle
das gute Ergebnis der Steuererträge insbesondere der Gewerbesteuer. Der
geplante Wert mit 51 Mio. € konnte sogar leicht auf 51,8 Mio. € gesteigert
werden. Erfreulich ist auch, dass 49,3 Mio. € Einzahlungen hieraus sich ergeben
haben. Da ein Teil der Gewerbesteuerforderungen strittig sind und sogenannte
Aussetzungen der Vollziehungen von Seiten des Finanzamtes verfügt wurden, weil
Steuerpflichtige Rechtsbehelfe gegen Grundlagenbescheide eingelegt haben, wird
es hier immer zu Differenzen kommen.
Finanzrechnung:
Gut war auch im gesamten Jahr 2009
die Liquidität. Per 31.12.2009 betrugen die Kassenbestände rd. 13,6 Mio. €.
Kassenkredite mussten nicht aufgenommen werden. Es darf natürlich nicht außer
Acht gelassen werden, dass Verbindlichkeiten, gebildete Rückstellungen und
Auszahlungsermächtigungen im Folgejahr noch bezahlt werden müssen. Die gute
Liquiditätslage hat sich aber bis heute fortgesetzt.
Im ganzen Jahr 2009 war es möglich,
vorübergehend nicht benötigte Mittel anzulegen, so dass hieraus Zinserträge in
Höhe von 0,6 Mio. € realisiert werden konnten.
Die Aufnahme von Krediten war im
Haushaltsjahr 2009 nicht notwendig. Der Schuldenstand konnte planmäßig um 1,1 Mio.
€ auf 22,2 Mio.
€ gesenkt werden.
Zusammenfassend kann festgehalten
werden, dass trotz der Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, die
sehr viele Städte und Kreise hart getroffen hat, die Stadt Hilden mit einem „Blauen Auge“
bisher davon gekommen ist.
Horst Thiele
Bürgermeister
Anlagen:
Bilanz
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung