Beschlussvorschlag:
“ Der Ausschuss
für Schule, Sport und Soziales beschließt wie folgt:
1. Bei
entsprechender Bedarfslage wird an der Gemeinschaftsgrundschule Elbsee zum Schuljahr
2006/2007 eine neue Eingangsklasse mit Gemeinsamem Unterricht für behinderte
und nicht behinderte Kinder eingerichtet.
2. Es besteht
die Möglichkeit, in dieser Klasse bis zu fünf behinderte Kinder im Rahmen des
Gemeinsamen Unterrichts zu beschulen. Die Beschulung lernbehinderter und
erziehungsschwieriger Kinder im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts ist dann
möglich, wenn die Anzahl von fünf Kindern mit anderen Behinderungsarten nicht
erreicht wird.
3. Dieser
Beschluss ergeht vorbehaltlich der
Sicherstellung der erforderlichen sonderpädago-
gischen Förderung der behinderten Kinder durch die
Schulaufsichtsbehörde.“
Erläuterungen und Begründungen:
Beim Schulanmeldeverfahren sind für das Schuljahr 2006/07
vier Anträge von Erziehungsberechtigten für die Teilnahme ihrer Kinder am
Gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule gestellt worden. Die Anträge liegen
zur Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort
der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für den Kreis Mettmann) vor.
Hier ist nicht vor Ende März/Anfang April mit einer Entscheidung zu rechnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist aufgrund der Erfahrungen
der Vorjahre davon auszugehen, dass die Einrichtung einer neuen
Eingangsklasse des Gemeinsamen Unterrichts ausreicht.
Mit Ablauf des Schuljahres 2005/06 wird eine Integrationsklasse die Gemeinschaftsgrundschule
Elbsee verlassen. Insofern ist diese Schule für eine neue Klasse wieder
aufnahmefähig.
In Absprache mit dem Schulleiter und dem Schulamt
Mettmann ist deshalb vereinbart worden, im kommenden Schuljahr die neue Klasse
für den Gemeinsamen Unterricht an der GGS Elbsee einzurichten.
Vor der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde über
den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort muss der Schulträger seine Zustimmung
erklären (§ 7 Abs. 2 und 4 Schulpflichtgesetz). Der Schulträger kann gemäß dem
Einführungserlass zum Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen
Förderung seine Zustimmung auf eine bestimmte Schule oder auf bestimmte
Fallgruppen beschränken.
Die auf den Schulträger entfallenden Sachausgaben sind
im Haushaltsplan 2006 bzw. in der Finanzplanung enthalten.
Das Schulamt Mettmann, vertreten durch Schulrätin Frau Engels, äußerte den Wunsch,
aus Gründen des besseren Einsatzes der sonderpädagogischen Lehrkräfte und wegen
der Rückläufigkeit des Bedarfs am Gemeinsamen Unterricht, die Standorte für den
Gemeinsamen Unterricht in Hilden zu reduzieren.
Es war angedacht Anfang 2006 dieses Thema mit dem
Schulamt Mettmann, dem Amt für Jugend, Schule und Sport und den betreffenden
Schulleitern, nach Kenntnis der Bedarfzahlen für den Gemeinsamen Unterricht für
das Schuljahr 2006/2007 und dem Ergebnis
der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes eingehend zu erörtern und eine
vernehmliche Lösung zu entwickeln.
Wegen der anstehenden Änderungen im neuen Schulgesetz
NRW musste die Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes verschoben werden. Daher liegen zum jetzigen
Zeitpunkt keine neuen verwertbaren Zahlen vor, so dass nach Rücksprache mit dem
Schulamt Mettmann und den betroffenen Schulleitern eine Erörterung dieses
Themas auf das Schuljahr 2007/2008 verschoben wurde.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 2100.5806
2100.6391
2100.7180
2100.9351 |
Bezeichnung: Schulbetriebsausgaben
Integrationsklassen Schülerbeförderung
Integrationsklassen Zahlungen an die
Freizeitgemeinschaft (Zivildienstleistender) Einrichtung |
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Kosten 7.358
€ Folgekosten 73.558
€ |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr: 2006 2007 - 2010 |
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Mittel stehen zur
Verfügung Ja |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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