Betreff
Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt, -Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz-
Vorlage
WP 04-09 SV 50/022
Aktenzeichen
III/50 07 41 - Kl.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Jahr 2005 im Fachbereich Jugend unter anderem die Bereiche

  • Aufbauorganisation
  • Entwicklung der Fallzahlen, Ausgaben und Einnahmen, Kennzahlen

der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz geprüft.

Ein Auszug aus dem Prüfbericht ist als Anlage beigefügt.

 

Die Aufbauorganisation bei der Stadt Hilden beurteilt die Gemeindeprüfungsanstalt positiv. Im Jahr 1997 erfolgte auf der Grundlage einer Organisationsuntersuchung eine Zusammenlegung der vom Jugendamt erfolgten Leistungsgewährung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und der im Sozialamt bearbeiteten Heranziehung von Unterhaltspflichtigen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Durch diese zentrale Sachbearbeitung werden qualitativ und wirtschaftlich bessere Ergebnisse erzielt.

 

Des Weiteren  wurde festgestellt, dass die Stadt Hilden alle rechtlichen Regelungen zur Unterhaltsdurchsetzung wie z.B. Unterhaltsklagen, Pfändungen bis zur Einleitung von Strafverfahren gegen Unterhaltsverpflichtete ausnutzt, um die Einnahmemöglichkeiten soweit wie möglich auszuschöpfen.

 

Der Bericht schließt für den Bereich „Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz“ mit folgendem Fazit ab:

„Im Bereich der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz befindet sich sowohl die Kennzahl „Zuschussbedarf je UVG-Berechtigten“ als auch die „Rückeinnahmequote“ in einer zufrieden stellenden Positionierung im interkommunalen Mittelwertbereich. Direkte Einflussmöglichkeiten zur Reduzierung des Zuschussbedarfs bestehen nur auf der Einnahmeseite. Daher kommt der Heranziehung Unterhaltspflichtiger nach wie vor eine besondere Bedeutung zu.“

 

Ein weitergehender Handlungsbedarf ist zurzeit nicht gegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen  

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

Verschiedene im UA 4810    

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer