Betreff
Finanzielle Auswirkungen der Sozialrechtsreform
Vorlage
WP 04-09 SV 50/027
Aktenzeichen
III/50-fw
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Der Landrat des Kreises Mettmann hat mit SV 03/2006 die Mitglieder des Kreissozialausschusses in der Sitzung am 6.2.2006 über die finanziellen Auswirkungen der Sozialrechtsreform für den Kreis Mettmann im Einzelnen informiert:

  • Darstellung der Gesamthaushaltssituation SGB XII und SGB II
  • Beteiligung der ka Städte an den Sozialhilfeausgaben des Kreises
  • Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben und der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Hilfeempfänger im SGB XII

Zur Vermeidung von Wiederholungen ist die Sitzungsvorlage des Kreises als Anlage beigefügt.

 

 

Ergebnisse 2004 und 2005

 

 

In welchem konkreten Ausmaß und Anteil die dargestellten finanziellen Belastungen aus dem Jahr 2005 sich auf die ka Städte und insbesondere die Stadt Hilden auswirken, kann aufgrund fehlender „stadtscharfer Zahlen“ nicht dargestellt werden. Gründe hierfür sind technische Probleme insbesondere bei dem bundesweit eingeführten EDV-Verfahren A2LL zum Arbeitslosengeld II und eine nicht erfolgte konkrete stadtscharfe Auswertung der EDV-Daten des Kreises.

Bis einschließlich 2004 wurden die ka Städte im Sinne einer konkreten Finanzverantwortung mit 50% an den Sozialhilfeaufwendungen des Kreises beteiligt.

Nach der Abrechnung des Kreises ergaben sich zum Jahresende 2004 für die Stadt Hilden Nettoaufwendungen in Höhe von rd. 5.114.445 €. Somit wurde ein Eigenanteil von 50% = rd. 2.557.222 € von der Stadt Hilden gezahlt. Da im ersten Halbjahr 2005 noch eine Vielzahl von Leistungen, insbesondere Krankenhilfeaufwendungen aus dem Jahr 2004 in Höhe von rd. 2.4 Mio. € gezahlt werden mussten und mit dem Kreis hierüber eine Fortführung der hälftigen Beteiligung der ka Städte vereinbart wurde, ergab sich für Hilden eine Nachforderung in Höhe von rd. 191.474 €.

 

Mit der Sozialrechtsreform werden ab 2005 die Städte indirekt über die Kreisumlage belastet.

Die Zahlen des Kreises zeigen einerseits (Ziffer 2.1 des Berichtes) für 2005 Mehrausgaben bei den Leistungen nach SGB XII von 2,9 Mio. € auf. Andererseits ergibt sich nach dem vorläufigen Ergebnis im Bereich des SGB II (Ziffer 2.2 des Berichtes) eine Minderausgabe in Höhe von 6,9 Mio. €. Insgesamt ergibt sich somit eine Entlastung in Höhe von 4,0 Mio. €.

Die Stadt Hilden wird davon mit einem Anteil von 12,35% = 493.977 € entlastet; eine Aufstellung des Kreises über die Verteilung im Kreisgebiet ist als Anlage beigefügt.

Als weitere Entlastung des städt. Haushaltes wird die Personal- und Sachkostenerstattung für die der ARGE ME-aktiv zugewiesenen Beschäftigten der ka Städte, die der Kreis mit 6,8 Mio. € beziffert, im Bericht genannt. In der als Anlage beigefügten Aufstellung ist die Personalkostenersparnis der ka Städte dargestellt. Die Zahlen für 2005 beinhalten die reinen Personalkosten für die Zeit ab Übernahme der Tätigkeiten nach SGB II durch die ARGE, also vom 1.7.-31.12.2005. Für 2006 ist die Personalkostenerstattung für den Monat Januar aufgeführt.

 

 

Sachstand Hartz IV

 

 

Die aktuelle Arbeitssituation der Geschäftsstelle der ARGE in Hilden ist noch unverändert kritisch. Die für die Geschäftsstelle angemieteten Räumlichkeiten werden nach gegenwärtigem Sachstand erst Mitte April 2006 bezugsfertig. Erst dann werden auch die technischen Möglichkeiten zur einheitlichen Anwendung des Programms A2LL installiert und allen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

 

Darüber hinaus steht auch das für die Geschäftsstelle Hilden erforderliche Personal insbesondere durch den kreisweiten starken Anstieg der Zahlen der Bedarfsgemeinschaften noch nicht zur Verfügung. Von der ursprünglichen Planung her konnten für die Leistungsbringung 2 Stellen nicht besetzt werden. Dies erfolgte jetzt durch die Bundesagentur für Arbeit, wobei 1 Stelle erst mit Einzug in die neuen Geschäftsräume aus Platzmangel besetzt wird.

Durch die Bundesagentur für Arbeit wurden hinsichtlich des starken Anstiegs der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die zum Teil auch in einer kürzeren Verweildauer im Bezug von Arbeitslosengeld I begründet ist,  für die ARGE ME-aktiv 38 zusätzliche Stellen bewilligt. Davon entfallen auf die Geschäftsstelle Hilden mit gegenwärtig rd. 2080 Bedarfsgemeinschaften

  • 1 Fallmanager/Fallmanagerin
  • 0,5 Vermittler/Vermittlerin
  • 1 Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin für die Heranziehung.

 

Die Stellen wurden durch die Stadt Hilden ausgeschrieben. Ist eine Besetzung durch die Stadt oder durch den Kreis Mettmann nicht möglich, erfolgt eine Besetzung durch die Bundesagentur für Arbeit, gegebenenfalls mit Vivento-Kräften. Eine Finanzierung erfolgt aus dem der ARGE zur Verfügung gestellten Eingliederungsleistungen.

Die Geschäftsführung der ARGE geht davon aus, dass bis Ende des Jahres für alle Geschäftsstellen im Kreis die personellen und räumlichen Voraussetzungen für eine zufrieden stellende Leistungserbringung nach Hartz IV vorhanden sind. Erst dann wird auch ein zufrieden stellendes Fallmanagement und eine daraus sich ergebende Vermittlungstätigkeit möglich sein. 

 

 

 

Finanzplanung 2006

 

 

In welchem Ausmaß die Kreisumlage in diesem Jahr den städt. Haushalt belastet ist gegenwärtig noch nicht absehbar. Nach der zahlen- und kostenmäßigen  Entwicklung im Januar und Februar geht der Kreis Mettmann von nicht unerheblichen Mehrausgaben im gesamten Bereich der sozialen Ausgaben (SGB II und SGB XII) aus, die neben anderen Gründen die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für 2006 erfordern.

Der Nachtrag soll am 27.3.2006 eingebracht und am 22.6.2006 vom Kreistag beschlossen werden. Im März werden die konkreten Auswirkungen in Sondersitzungen mit den Bürgermeistern  und Kämmerern sowie mit den Sozialdezernenten und Kämmerern erörtert.

Über eventuell vorliegende Ergebnisse werden die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales in der Sitzung informiert.

Der Geschäftsführer der ARGE ME-aktiv zugesichert, dass – nachdem nunmehr alle Leistungsfälle in der bundeseinheitlichen EDV-Verfahren A2LL aufgenommen wurden, nunmehr auch schon für 2006 steuerungsrelevante Kennzahlen mit konkreten Daten für die ka Städte zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus wird auch für den Bereich der Leistungen nach SGB XII durch den Kreis unter Beteiligung der Städte ein Kennzahlensystem kurzfristig erarbeitet, damit auch hier steuerungsrelevante Daten sowohl für den Kreis als auch die Städte rechtzeitig zur Verfügung stehen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

 

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Ja

 

Planstelle(n):  

Sichtvermerk Personaldezernent