Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für
Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Landrat des Kreises Mettmann hat mit SV
03/2006 die Mitglieder des Kreissozialausschusses in der Sitzung am 6.2.2006 über
die finanziellen Auswirkungen der Sozialrechtsreform für den Kreis Mettmann im
Einzelnen informiert:
- Darstellung der Gesamthaushaltssituation SGB XII und SGB II
- Beteiligung der ka Städte an den Sozialhilfeausgaben des Kreises
- Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben und der Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften und Hilfeempfänger im SGB XII
Zur Vermeidung von Wiederholungen ist die
Sitzungsvorlage des Kreises als Anlage
beigefügt.
Ergebnisse
2004 und 2005 |
In welchem konkreten Ausmaß und Anteil die
dargestellten finanziellen Belastungen aus dem Jahr 2005 sich auf die ka Städte
und insbesondere die Stadt Hilden auswirken, kann aufgrund fehlender
„stadtscharfer Zahlen“ nicht dargestellt werden. Gründe hierfür sind technische
Probleme insbesondere bei dem bundesweit eingeführten EDV-Verfahren A2LL
zum Arbeitslosengeld II und eine nicht erfolgte konkrete stadtscharfe Auswertung
der EDV-Daten des Kreises.
Bis einschließlich 2004 wurden die ka Städte
im Sinne einer konkreten Finanzverantwortung mit 50% an den Sozialhilfeaufwendungen
des Kreises beteiligt.
Nach der Abrechnung des Kreises ergaben sich
zum Jahresende 2004 für die Stadt Hilden Nettoaufwendungen in Höhe von rd.
5.114.445 €. Somit wurde ein Eigenanteil von 50% = rd. 2.557.222 € von der
Stadt Hilden gezahlt. Da im ersten Halbjahr 2005 noch eine Vielzahl von
Leistungen, insbesondere Krankenhilfeaufwendungen aus dem Jahr 2004 in Höhe von
rd. 2.4 Mio. € gezahlt werden mussten und mit dem Kreis hierüber eine Fortführung
der hälftigen Beteiligung der ka Städte vereinbart wurde, ergab sich für Hilden
eine Nachforderung in Höhe von rd. 191.474 €.
Mit der Sozialrechtsreform werden ab 2005 die
Städte indirekt über die Kreisumlage belastet.
Die Zahlen des Kreises zeigen einerseits
(Ziffer 2.1 des Berichtes) für 2005 Mehrausgaben bei den Leistungen nach SGB
XII von 2,9 Mio. € auf. Andererseits ergibt sich nach dem vorläufigen Ergebnis
im Bereich des SGB II (Ziffer 2.2 des Berichtes) eine Minderausgabe in Höhe von
6,9 Mio. €. Insgesamt ergibt sich somit eine Entlastung in Höhe von 4,0 Mio. €.
Die Stadt Hilden wird davon mit einem Anteil
von 12,35% = 493.977 € entlastet; eine Aufstellung des Kreises über die
Verteilung im Kreisgebiet ist als Anlage
beigefügt.
Als weitere Entlastung des städt. Haushaltes
wird die Personal- und Sachkostenerstattung für die der ARGE ME-aktiv
zugewiesenen Beschäftigten der ka Städte, die der Kreis mit 6,8 Mio. € beziffert,
im Bericht genannt. In der als Anlage
beigefügten Aufstellung ist die Personalkostenersparnis der ka Städte dargestellt.
Die Zahlen für 2005 beinhalten die reinen Personalkosten für die Zeit ab
Übernahme der Tätigkeiten nach SGB II durch die ARGE, also vom 1.7.-31.12.2005.
Für 2006 ist die Personalkostenerstattung für den Monat Januar aufgeführt.
Sachstand
Hartz IV |
Die aktuelle Arbeitssituation der
Geschäftsstelle der ARGE in Hilden ist noch unverändert kritisch. Die für die
Geschäftsstelle angemieteten Räumlichkeiten werden nach gegenwärtigem Sachstand
erst Mitte April 2006 bezugsfertig. Erst dann werden auch die technischen
Möglichkeiten zur einheitlichen Anwendung des Programms A2LL installiert und
allen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus steht auch das für die Geschäftsstelle
Hilden erforderliche Personal insbesondere durch den kreisweiten starken
Anstieg der Zahlen der Bedarfsgemeinschaften noch nicht zur Verfügung. Von der
ursprünglichen Planung her konnten für die Leistungsbringung 2 Stellen nicht
besetzt werden. Dies erfolgte jetzt durch die Bundesagentur für Arbeit, wobei 1
Stelle erst mit Einzug in die neuen Geschäftsräume aus Platzmangel besetzt
wird.
Durch die Bundesagentur für Arbeit wurden
hinsichtlich des starken Anstiegs der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die zum
Teil auch in einer kürzeren Verweildauer im Bezug von Arbeitslosengeld I
begründet ist, für die ARGE ME-aktiv 38
zusätzliche Stellen bewilligt. Davon entfallen auf die Geschäftsstelle Hilden
mit gegenwärtig rd. 2080 Bedarfsgemeinschaften
- 1 Fallmanager/Fallmanagerin
- 0,5 Vermittler/Vermittlerin
- 1 Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin für die Heranziehung.
Die Stellen wurden durch die Stadt Hilden
ausgeschrieben. Ist eine Besetzung durch die Stadt oder durch den Kreis
Mettmann nicht möglich, erfolgt eine Besetzung durch die Bundesagentur für
Arbeit, gegebenenfalls mit Vivento-Kräften. Eine Finanzierung erfolgt aus dem
der ARGE zur Verfügung gestellten Eingliederungsleistungen.
Die Geschäftsführung der ARGE geht davon aus,
dass bis Ende des Jahres für alle Geschäftsstellen im Kreis die personellen und
räumlichen Voraussetzungen für eine zufrieden stellende Leistungserbringung
nach Hartz IV vorhanden sind. Erst dann wird auch ein zufrieden stellendes
Fallmanagement und eine daraus sich ergebende Vermittlungstätigkeit möglich
sein.
Finanzplanung
2006 |
In welchem Ausmaß die Kreisumlage in diesem
Jahr den städt. Haushalt belastet ist gegenwärtig noch nicht absehbar. Nach der
zahlen- und kostenmäßigen Entwicklung im
Januar und Februar geht der Kreis Mettmann von nicht unerheblichen Mehrausgaben
im gesamten Bereich der sozialen Ausgaben (SGB II und SGB XII) aus, die neben
anderen Gründen die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für 2006 erfordern.
Der Nachtrag soll am 27.3.2006 eingebracht
und am 22.6.2006 vom Kreistag beschlossen werden. Im März werden die konkreten
Auswirkungen in Sondersitzungen mit den Bürgermeistern und Kämmerern sowie mit den Sozialdezernenten
und Kämmerern erörtert.
Über eventuell vorliegende Ergebnisse werden
die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales in der Sitzung
informiert.
Der Geschäftsführer der ARGE ME-aktiv
zugesichert, dass – nachdem nunmehr alle Leistungsfälle in der
bundeseinheitlichen EDV-Verfahren A2LL aufgenommen wurden, nunmehr auch schon
für 2006 steuerungsrelevante Kennzahlen mit konkreten Daten für die ka Städte
zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus wird auch für den Bereich
der Leistungen nach SGB XII durch den Kreis unter Beteiligung der Städte ein
Kennzahlensystem kurzfristig erarbeitet, damit auch hier steuerungsrelevante
Daten sowohl für den Kreis als auch die Städte rechtzeitig zur Verfügung
stehen.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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Personelle
Auswirkungen |
Ja |
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Im Stellenplan
enthalten: |
Ja |
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Planstelle(n): |
Sichtvermerk
Personaldezernent |
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