Beschlussvorschlag:
„Der
Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nehmen
den Bericht zu den Sprachfördermaßnahmen zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Seit ungefähr fünf Jahren wird in Hilden ein
Sprachförderprogramm im Elementarbereich durchgeführt. Dieses Förderprogramm
unterscheidet drei Arten:
1)
Die
Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf, die eine Tageseinrichtung für
Kinder besuchen, ein halbes Jahr vor der Einschulung. Diese Art der
Sprachförderung erstreckt sich über einen Zeitraum von 5 – 6 Monaten und wird
in der Regel bereits in der Grundschule, die das Kind besuchen wird,
durchgeführt. Das Sprachförderprogramm umfasst in diesem Zeitraum insgesamt 120
Unterrichtsstunden und soll mindestens 10 Kinder je Fördergruppe betreuen. Das
Land Nordrhein-Westfalen fördert dieses Programm mit einem Zuschuss in Höhe von
1.534,00 €. Dieser Zuschuss ist laut Vorgabe für den Personalaufwand bestimmt,
wobei ein Teil des Geldes zusätzlich für kleinere Sachausgaben, die den
Unterricht fördern, verwendet werden darf.
2)
Die
Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf, die eine Tageseinrichtung für
Kinder besuchen und sich im ersten oder zweiten Kindergartenjahr befinden.
Dieses Angebot erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Monaten und umfasst
insgesamt 200 Unterrichtsstunden. Aufgrund des geringeren Alters gegenüber der
ersten Sprachförderart werden hier lediglich 5 – 10 Kinder je Gruppe betreut.
Auch dieses Förderprogramm wird vom Land Nordrhein-Westfalen mit einem Zuschuss
unterstützt, jedoch in Höhe von 2.045,00 €. Wie bei Punkt 1 sind auch hier die
Mittel fast ausschließlich für Personalkosten zu verwenden.
3)
Die
Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf, die sich erst seit kurzem in
Deutschland befinden, sowie asylsuchende Kinder und Aussiedlerkinder. Diese
Sprachfördermaßnahmen werden im Übergangsheim Hegelstraße durchgeführt. Diese
Maßnahme läuft ebenfalls über einen Zeitraum von 10 Monaten mit einem Umfang
von 200 Unterrichtsstunden. Auch hier umfasst eine Gruppe 5 – 10 Kinder. Die
Förderung des Landes beträgt hier jedoch 3.068,00 €.
Für jede dieser drei Arten sind dem
Landschaftsverband Rheinland nach Abschluss dieser Maßnahmen die Kosten anhand
eines Verwendungsnachweises zu belegen. Dieser Verwendungsnachweis enthält
einen Sachbericht, der allgemeine Informationen über den Ablauf der durchgeführten
Sprachförderung enthält. Da es hier keinen einheitlichen Bericht gibt, variiert
der Informationsgehalt der verschiedenen Einrichtungen. Meist enthält er jedoch
Informationen über den Erfolg der Maßnahmen und auch Übungen, die gemacht
wurden, und wie im Einzelnen vorgegangen wurde.
Daher wird vom Amt für Jugend, Schule und
Sport ein zusätzlicher Bericht gefordert, der von den durchführenden Schulen
bzw. Tageseinrichtungen für Kinder zu erstatten ist. Das Berichtswesen wurde in
der Sitzungsvorlage des Jugendhilfeausschusses am 13.01.2005 vorgestellt. Die Berichte
werden jedoch nicht an den Landschaftsverband weitergeleitet, sondern sind nur
dem örtlichen Amt für Jugend, Schule und Sport zugänglich. Der Bericht soll
Aufschluss über das Lernverhalten einzelner Kinder geben. Anhand dieses
Berichtes soll zukünftig noch genauer festgestellt werden können, wie das
Förderprogramm zu verbessern ist und somit noch effektiver gestaltet werden
kann.
Auf die Lernfortschritte der Kinder hat deren
Umfeld, insbesondere die Eltern der Kinder, sehr enormen Einfluss. Es ist ein
großer Unterschied für das Kind, ob die Eltern sich zu Hause ausschließlich in
der Muttersprache unterhalten, da sie selbst kaum die deutsche Sprache beherrschen
oder ob sie in der Lage sind, die Kinder zu Hause durch ihre Deutschkenntnisse
zusätzlich zu unterstützen. Auch hierüber ist es möglich, anhand des Berichtes
Aussagen zu treffen und so besser einschätzen zu können, warum ein Kind
schneller lernt als ein anderes.
Anhand des Berichtes konnte bisher
festgestellt werden, dass der Lernerfolg des Kindes in erster Linie mit der
Motivation und den Deutschkenntnissen der Eltern zusammen hängt. Es ist sehr
wichtig, dass die Eltern unabhängig von ihren Sprachkenntnissen ihre Kinder
unterstützen. Eine regelmäßige Teilnahme am Sprachunterricht ist von enormer
Wichtigkeit, was jedoch nur funktioniert, wenn auch die Eltern an der Förderung
ihrer Kinder interessiert sind. Zudem scheint es, dass die Kinder die Motivation
der Eltern übernehmen, was bedeutet, dass ein Kind sehr lernbereit ist, wenn
die Eltern großen Wert auf die Förderung legen. Ist die Sprachförderung den
Eltern gleichgültig, wirkt sich dies auch auf das Kind aus. Hier gab es zu
Anfängen der Sprachförderprogramme öfter Probleme, da die Kinder oft
unregelmäßig zum Unterricht erschienen. Mittlerweile ist das
Sprachförderprogramm für die meisten nichts Neues mehr. Da es schon seit
einigen Jahren an mehreren Einrichtungen durchgeführt wird, scheint die anfängliche
Skepsis verschwunden, sodass auch die Eltern die Förderung befürworten. Somit
kommt es nun eher selten vor, dass ein Kind nicht regelmäßig zur Fördergruppe erscheint.
Für das Kindergartenjahr 2005 / 2006 sind für
die Förderart 2 folgende 18 Gruppen zustande gekommen:
-
3
Fördergruppen
o
Ev.
Tageseinrichtung für Kinder und Hort „An der Friedenskirche“
-
Je 2
Fördergruppen
o
Paritätische
Tageseinrichtung für Kinder
o
Ev.
Tageseinrichtung für Kinder „An der Erlöserkirche“
o
Städt.
Tageseinrichtung für Kinder „Kunterbunt / Traumquelle“
-
Je 1
Fördergruppe
o
Kath.
Tageseinrichtung für Kinder „St. Konrad“
o
Kath.
Tageseinrichtung für Kinder „St. Josef“
o
Ev.
Tageseinrichtung für Kinder „Die Arche“
o
Tageseinrichtung
für Kinder der SPE Mühle e. V.
o
Tageseinrichtung
für Kinder der Johanniter
o
Tageseinrichtung
für Kinder der AWO Verlach
o
Gemeinschaftsgrundschule
Elbsee
o
Städt.
Tageseinrichtung für Kinder „Rappelkiste“
o
Städt.
Tageseinrichtung für Kinder „Mäusenest“
Leider war es dem Landschaftsverband nicht
möglich alle beantragten Gruppen zu fördern, da von der Bezirksregierung nicht
genügend Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Dies betrifft jedoch nicht nur
die Stadt Hilden, sondern auch alle anderen Gemeinden mit einem hohen Bedarf an
Sprachfördermaßnahmen. Laut Aussage des Landschaftsverbandes Rheinland ist der
Bedarf seit der Einführung dieser Sprachfördermaßnahmen im gesamten Gebiet Rheinland
von Jahr zu Jahr angestiegen. Aufgrund des akuten Bedarfs wurde es für sinnvoll
erachtet, über die Förderung aus Landesmitteln hinaus, drei der Gruppen aus
städtischen Mitteln zu finanzieren, um somit allen Kindern die Möglichkeit zu
geben, die deutsche Sprache zu erlernen.
Im Jahr 2005 wurden die nicht durch
Landesmittel geförderten Sprachfördermaßnahmen durch städtische Mittel im
Rahmen des Zuschussbudgets „Kinderbetreuung und Verwaltung“ finanziert.
Da die Förderart 1 ein halbes Jahr vor der
Einschulung beginnt, wurden die letzten Fördergruppen in der zweiten Hälfte des
Schuljahres 2004 / 2005 durchgeführt. Diese 6 Fördergruppen fanden in folgenden
Einrichtungen statt:
o
Wilhelm-Hüls-Schule
o
Gemeinschaftsgrundschule
Schulstraße
o
Adolf-Reichwein-Schule
o
Wilhelm-Busch-Schule
Da die nächsten Maßnahmen erst im Februar
2006 beginnen werden, ist jetzt noch nicht abzusehen, wie hoch der Bedarf sein
wird und wo diese Fördermaßnahmen stattfinden werden. Die Verwaltung geht davon
aus, dass im kommenden Haushaltsjahr alle
Sprachfördermaßnahmen durch Landesmittel finanziert werden.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass der
Bedarf an Sprachförderung für Kinder in Kindertageseinrichtungen von Jahr zu
Jahr steigt, im Gegensatz zum Bedarf für Kinder, die sich ein halbes Jahr vor
der Einschulung befinden, der konstant oder sogar leicht rückläufig ist. Der
Bedarf für Kinder in Kindertageseinrichtungen ist im laufenden Jahr sogar
soweit gestiegen, dass es nicht möglich ist, alle Maßnahmen ausschließlich mit
Landesmitteln zu finanzieren. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass die
Sprachfördermaßnahmen sinnvoll sind, da es nach Beendigung der Förderung kein
Kind gibt, das kein deutsch spricht.
Die Pisa-Studie hat deutlich gemacht, wie
wichtig das Erlernen der deutschen Sprache für den schulischen Erfolg der
Kinder ist. Sie sollen daher vor und in der Schule noch stärker sprachlich
gefördert werden. Ziel ist es, die Chancen der Kinder für eine erfolgreiche
Mitarbeit in der Schule zu erhöhen.
Alle Expertinnen und Experten sind sich darin
einig, dass das geringste „Zeitfenster“ für das Erlernen der (Verkehrs-)Sprache
vor der Einschulung liegt. Je besser die Sprach- und Sprechentwicklung im
Elementarbereich gelingt, desto besser sind die Voraussetzungen für eine
erfolgreiche Mitarbeit in der Schule und desto weniger Sprachförderung ist im
Schulbereich notwendig. Die frühe Sprach- und Sprechförderung ist daher eine
zentrale Aufgabe der Kindertageseinrichtungen, um mehr Chancengleichheit bei
der Einschulung zu erreichen.
In der ersten Hälfte des Kindergartenjahres
2004 / 2005 wurde eine andere Art der Sprachförderung durchgeführt. Hierbei
handelt es sich jedoch nicht um eine Förderung für Kinder mit Sprachproblemen,
sondern eine Fortbildung für Erzieherinnen der Tageseinrichtungen für Kinder.
Diese Maßnahme wurde in der Einrichtung der SPE Mühle e. V. durchgeführt. Das
Ziel dieser Fortbildung ist die Verbesserung des Umgangs der Erzieherinnen und
Erzieher mit Kindern mit erheblichen Sprachproblemen. Da der Sprachförderunterricht
für Kinder nur einen kleinen Teil des Wochenablaufs der Kinder abdeckt, im
Gegensatz zum Aufenthalt in der Tageseinrichtung für Kinder, ist es sinnvoll
den Erzieherinnen und Erziehern Möglichkeiten der Sprachförderung im
„Kindergartenalltag“ zu vermitteln.
Da dieses Konzept sehr Erfolg versprechend
ist, wurde im Jahr 2005 eine ähnliche Maßnahme durchgeführt, die eine noch
höhere Effizienz verspricht. Diese Maßnahme wird in der betreffenden
Kindertageseinrichtung durchgeführt.
Dies bringt zwei wichtige Vorteile mit sich:
1)
Alle Erzieherinnen
können in die Förderung mit einbezogen werden, was bei der letzten Fortbildung
nicht möglich war, da pro Einrichtung nur 1 Erzieherin die Einrichtung verlassen
konnte.
2)
Es kann
auf die persönlichen Probleme der einzelnen Tageseinrichtung für Kinder eingegangen
werden.
Pro Jahr sollen mit dieser Maßnahme die
Erzieherinnen von vier Kindertageseinrichtung eine intensive Fortbildung
erhalten, was auf Dauer einen größeren Lernerfolg für die Kinder versprechen
soll.
Bisher nahmen an dieser Förderung folgende
Einrichtungen teil:
-
Städt.
Tageseinrichtung für Kinder „Rappelkiste“
-
Städt.
Tageseinrichtung für Kinder „Kunterbunt / Traumquelle“
-
Städt.
Tageseinrichtung für Kinder „Mäusenest“
-
Tageseinrichtung
für Kinder der Johanniter
-
Tageseinrichtung
für Kinder der SPE Mühle e. V.
Auch für das nächste Jahr haben schon
verschiedene Einrichtungen ihr Interesse angemeldet. Daher soll die Maßnahme
auch im kommenden Jahr 2006 fortgeführt werden.
Über die weitere Entwicklung in diesem Bereich
wird kontinuierlich berichtet.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle:
4640.6000 |
Bezeichnung:
Sprachförderung im Elementarbereich |
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Kosten 38.850,00 € Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr 2006 |
|
Mittel stehen zur
Verfügung |
|||
Finanzierung:
HHSt 4640.1720 „Zuweisung –
Sprachförderung im Elementarbereich“ mit HV 1 zugunsten der HHSt 4640.6000
38.850,00 € |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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