Betreff
Bericht zu den Sprachfördermaßnahmen
Vorlage
WP 04-09 SV 51/076
Aktenzeichen
III/51.1-Sd
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nehmen den Bericht zu den Sprachfördermaßnahmen zur Kenntnis.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Seit ungefähr fünf Jahren wird in Hilden ein Sprachförderprogramm im Elementarbereich durchgeführt. Dieses Förderprogramm unterscheidet drei Arten:

 

1)      Die Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, ein halbes Jahr vor der Einschulung. Diese Art der Sprachförderung erstreckt sich über einen Zeitraum von 5 – 6 Monaten und wird in der Regel bereits in der Grundschule, die das Kind besuchen wird, durchgeführt. Das Sprachförderprogramm umfasst in diesem Zeitraum insgesamt 120 Unterrichtsstunden und soll mindestens 10 Kinder je Fördergruppe betreuen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert dieses Programm mit einem Zuschuss in Höhe von 1.534,00 €. Dieser Zuschuss ist laut Vorgabe für den Personalaufwand bestimmt, wobei ein Teil des Geldes zusätzlich für kleinere Sachausgaben, die den Unterricht fördern, verwendet werden darf.

 

2)      Die Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen und sich im ersten oder zweiten Kindergartenjahr befinden. Dieses Angebot erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Monaten und umfasst insgesamt 200 Unterrichtsstunden. Aufgrund des geringeren Alters gegenüber der ersten Sprachförderart werden hier lediglich 5 – 10 Kinder je Gruppe betreut. Auch dieses Förderprogramm wird vom Land Nordrhein-Westfalen mit einem Zuschuss unterstützt, jedoch in Höhe von 2.045,00 €. Wie bei Punkt 1 sind auch hier die Mittel fast ausschließlich für Personalkosten zu verwenden.

 

3)      Die Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf, die sich erst seit kurzem in Deutschland befinden, sowie asylsuchende Kinder und Aussiedlerkinder. Diese Sprachfördermaßnahmen werden im Übergangsheim Hegelstraße durchgeführt. Diese Maßnahme läuft ebenfalls über einen Zeitraum von 10 Monaten mit einem Umfang von 200 Unterrichtsstunden. Auch hier umfasst eine Gruppe 5 – 10 Kinder. Die Förderung des Landes beträgt hier jedoch 3.068,00 €.

 

Für jede dieser drei Arten sind dem Landschaftsverband Rheinland nach Abschluss dieser Maßnahmen die Kosten anhand eines Verwendungsnachweises zu belegen. Dieser Verwendungsnachweis enthält einen Sachbericht, der allgemeine Informationen über den Ablauf der durchgeführten Sprachförderung enthält. Da es hier keinen einheitlichen Bericht gibt, variiert der Informationsgehalt der verschiedenen Einrichtungen. Meist enthält er jedoch Informationen über den Erfolg der Maßnahmen und auch Übungen, die gemacht wurden, und wie im Einzelnen vorgegangen wurde.

Daher wird vom Amt für Jugend, Schule und Sport ein zusätzlicher Bericht gefordert, der von den durchführenden Schulen bzw. Tageseinrichtungen für Kinder zu erstatten ist. Das Berichtswesen wurde in der Sitzungsvorlage des Jugendhilfeausschusses am 13.01.2005 vorgestellt. Die Berichte werden jedoch nicht an den Landschaftsverband weitergeleitet, sondern sind nur dem örtlichen Amt für Jugend, Schule und Sport zugänglich. Der Bericht soll Aufschluss über das Lernverhalten einzelner Kinder geben. Anhand dieses Berichtes soll zukünftig noch genauer festgestellt werden können, wie das Förderprogramm zu verbessern ist und somit noch effektiver gestaltet werden kann.

Auf die Lernfortschritte der Kinder hat deren Umfeld, insbesondere die Eltern der Kinder, sehr enormen Einfluss. Es ist ein großer Unterschied für das Kind, ob die Eltern sich zu Hause ausschließlich in der Muttersprache unterhalten, da sie selbst kaum die deutsche Sprache beherrschen oder ob sie in der Lage sind, die Kinder zu Hause durch ihre Deutschkenntnisse zusätzlich zu unterstützen. Auch hierüber ist es möglich, anhand des Berichtes Aussagen zu treffen und so besser einschätzen zu können, warum ein Kind schneller lernt als ein anderes.

 

Anhand des Berichtes konnte bisher festgestellt werden, dass der Lernerfolg des Kindes in erster Linie mit der Motivation und den Deutschkenntnissen der Eltern zusammen hängt. Es ist sehr wichtig, dass die Eltern unabhängig von ihren Sprachkenntnissen ihre Kinder unterstützen. Eine regelmäßige Teilnahme am Sprachunterricht ist von enormer Wichtigkeit, was jedoch nur funktioniert, wenn auch die Eltern an der Förderung ihrer Kinder interessiert sind. Zudem scheint es, dass die Kinder die Motivation der Eltern übernehmen, was bedeutet, dass ein Kind sehr lernbereit ist, wenn die Eltern großen Wert auf die Förderung legen. Ist die Sprachförderung den Eltern gleichgültig, wirkt sich dies auch auf das Kind aus. Hier gab es zu Anfängen der Sprachförderprogramme öfter Probleme, da die Kinder oft unregelmäßig zum Unterricht erschienen. Mittlerweile ist das Sprachförderprogramm für die meisten nichts Neues mehr. Da es schon seit einigen Jahren an mehreren Einrichtungen durchgeführt wird, scheint die anfängliche Skepsis verschwunden, sodass auch die Eltern die Förderung befürworten. Somit kommt es nun eher selten vor, dass ein Kind nicht regelmäßig zur Fördergruppe erscheint.

 

Für das Kindergartenjahr 2005 / 2006 sind für die Förderart 2 folgende 18 Gruppen zustande gekommen:

 

-          3 Fördergruppen

o        Ev. Tageseinrichtung für Kinder und Hort „An der Friedenskirche“

-          Je 2 Fördergruppen

o        Paritätische Tageseinrichtung für Kinder

o        Ev. Tageseinrichtung für Kinder „An der Erlöserkirche“

o        Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Kunterbunt / Traumquelle“

-          Je 1 Fördergruppe

o        Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Konrad“

o        Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Josef“

o        Ev. Tageseinrichtung für Kinder „Die Arche“

o        Tageseinrichtung für Kinder der SPE Mühle e. V.

o        Tageseinrichtung für Kinder der Johanniter

o        Tageseinrichtung für Kinder der AWO Verlach

o        Gemeinschaftsgrundschule Elbsee

o        Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Rappelkiste“

o        Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Mäusenest“

 

Leider war es dem Landschaftsverband nicht möglich alle beantragten Gruppen zu fördern, da von der Bezirksregierung nicht genügend Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Dies betrifft jedoch nicht nur die Stadt Hilden, sondern auch alle anderen Gemeinden mit einem hohen Bedarf an Sprachfördermaßnahmen. Laut Aussage des Landschaftsverbandes Rheinland ist der Bedarf seit der Einführung dieser Sprachfördermaßnahmen im gesamten Gebiet Rheinland von Jahr zu Jahr angestiegen. Aufgrund des akuten Bedarfs wurde es für sinnvoll erachtet, über die Förderung aus Landesmitteln hinaus, drei der Gruppen aus städtischen Mitteln zu finanzieren, um somit allen Kindern die Möglichkeit zu geben, die deutsche Sprache zu erlernen.

Im Jahr 2005 wurden die nicht durch Landesmittel geförderten Sprachfördermaßnahmen durch städtische Mittel im Rahmen des Zuschussbudgets „Kinderbetreuung und Verwaltung“ finanziert.

 

Da die Förderart 1 ein halbes Jahr vor der Einschulung beginnt, wurden die letzten Fördergruppen in der zweiten Hälfte des Schuljahres 2004 / 2005 durchgeführt. Diese 6 Fördergruppen fanden in folgenden Einrichtungen statt:

 

o        Wilhelm-Hüls-Schule

o        Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße

o        Adolf-Reichwein-Schule

o        Wilhelm-Busch-Schule

 

Da die nächsten Maßnahmen erst im Februar 2006 beginnen werden, ist jetzt noch nicht abzusehen, wie hoch der Bedarf sein wird und wo diese Fördermaßnahmen stattfinden werden. Die Verwaltung geht davon

aus, dass im kommenden Haushaltsjahr alle Sprachfördermaßnahmen durch Landesmittel finanziert werden.

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Bedarf an Sprachförderung für Kinder in Kindertageseinrichtungen von Jahr zu Jahr steigt, im Gegensatz zum Bedarf für Kinder, die sich ein halbes Jahr vor der Einschulung befinden, der konstant oder sogar leicht rückläufig ist. Der Bedarf für Kinder in Kindertageseinrichtungen ist im laufenden Jahr sogar soweit gestiegen, dass es nicht möglich ist, alle Maßnahmen ausschließlich mit Landesmitteln zu finanzieren. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Sprachfördermaßnahmen sinnvoll sind, da es nach Beendigung der Förderung kein Kind gibt, das kein deutsch spricht.

 

Die Pisa-Studie hat deutlich gemacht, wie wichtig das Erlernen der deutschen Sprache für den schulischen Erfolg der Kinder ist. Sie sollen daher vor und in der Schule noch stärker sprachlich gefördert werden. Ziel ist es, die Chancen der Kinder für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule zu erhöhen.

Alle Expertinnen und Experten sind sich darin einig, dass das geringste „Zeitfenster“ für das Erlernen der (Verkehrs-)Sprache vor der Einschulung liegt. Je besser die Sprach- und Sprechentwicklung im Elementarbereich gelingt, desto besser sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule und desto weniger Sprachförderung ist im Schulbereich notwendig. Die frühe Sprach- und Sprechförderung ist daher eine zentrale Aufgabe der Kindertageseinrichtungen, um mehr Chancengleichheit bei der Einschulung zu erreichen.

 

In der ersten Hälfte des Kindergartenjahres 2004 / 2005 wurde eine andere Art der Sprachförderung durchgeführt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Förderung für Kinder mit Sprachproblemen, sondern eine Fortbildung für Erzieherinnen der Tageseinrichtungen für Kinder. Diese Maßnahme wurde in der Einrichtung der SPE Mühle e. V. durchgeführt. Das Ziel dieser Fortbildung ist die Verbesserung des Umgangs der Erzieherinnen und Erzieher mit Kindern mit erheblichen Sprachproblemen. Da der Sprachförderunterricht für Kinder nur einen kleinen Teil des Wochenablaufs der Kinder abdeckt, im Gegensatz zum Aufenthalt in der Tageseinrichtung für Kinder, ist es sinnvoll den Erzieherinnen und Erziehern Möglichkeiten der Sprachförderung im „Kindergartenalltag“ zu vermitteln.

Da dieses Konzept sehr Erfolg versprechend ist, wurde im Jahr 2005 eine ähnliche Maßnahme durchgeführt, die eine noch höhere Effizienz verspricht. Diese Maßnahme wird in der betreffenden Kindertageseinrichtung durchgeführt.

Dies bringt zwei wichtige Vorteile mit sich:

1)      Alle Erzieherinnen können in die Förderung mit einbezogen werden, was bei der letzten Fortbildung nicht möglich war, da pro Einrichtung nur 1 Erzieherin die Einrichtung verlassen konnte.

2)      Es kann auf die persönlichen Probleme der einzelnen Tageseinrichtung für Kinder eingegangen werden.

Pro Jahr sollen mit dieser Maßnahme die Erzieherinnen von vier Kindertageseinrichtung eine intensive Fortbildung erhalten, was auf Dauer einen größeren Lernerfolg für die Kinder versprechen soll.

 

Bisher nahmen an dieser Förderung folgende Einrichtungen teil:

-          Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Rappelkiste“

-          Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Kunterbunt / Traumquelle“

-          Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Mäusenest“

-          Tageseinrichtung für Kinder der Johanniter

-          Tageseinrichtung für Kinder der SPE Mühle e. V.

 

Auch für das nächste Jahr haben schon verschiedene Einrichtungen ihr Interesse angemeldet. Daher soll die Maßnahme auch im kommenden Jahr 2006 fortgeführt werden.

 

Über die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird kontinuierlich berichtet.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle: 4640.6000

                                              

Bezeichnung: Sprachförderung im Elementarbereich

 

Kosten

38.850,00 €                           

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

2006

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: HHSt 4640.1720 „Zuweisung – Sprachförderung im Elementarbereich“ mit HV 1 zugunsten der HHSt 4640.6000 38.850,00 €

Sichtvermerk Kämmerer