Betreff
Verwendung der Sportpauschale:a) Antrag des Kanu-Clubs Hilden auf Gewährung eines städtischen Zuschusses zur Errichtung einer Slalom-Strecke und zur Einrichtung eines Kraft- und Trainingsraumes sowie eines Jugendr., b) Antrag des Reit- und Fahrvereins Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 51/080
Aktenzeichen
III/51-Ap/Jg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beschließt gemäß den vom Rat der Stadt beschlossenen Grundsätzen über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NW folgenden Vereinen einen städtischen Zuschuss zu bewilligen.

 

a)    Kanu-Club Hilden e.V.

 

Zuschuss zur Errichtung einer Slalom-Strecke und zur Einrichtung eines Kraft- und Trainingsraumes sowie eines Jugendraumes in Höhe von insgesamt 9.922,00 €.

 

b)   Reit- und Fahrverein e.V.

 

Zuschuss zur Erneuerung der Beleuchtungsanlage, der Erneuerung der Bande sowie der Erneuerung des Reithallenbodens in Höhe von insgesamt 17.088,00 €.

 

Die Auszahlung kann nach Vorlage der Originalrechnungen erfolgen.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Nach dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 23.06.2004 auf Vorschlag des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NW ist festgelegt, dass die jährlichen Mittel der Sportpauschale zu je 50 % für städtische Maßnahmen einerseits sowie für Vereinsmaßnahmen andererseits verwendet werden.

                                                                                                                  

Für Neubau, Um- und Erweiterungsbauten (Slalom-Strecke, Beleuchtungsanlage, Bande und Hallenboden) können nach diesen Grundsätzen gemäß Ziffer 3 Buchstabe b) städtische Zuschüsse bis zu 33 % und für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (Kraft-und Jugendraum) gemäß Ziffer 3 Buchstabe c) bis zu 50 % der Gesamtkosten gewährt werden.

 

a)    Kanu-Club Hilden e.V.

 

Der Kanu-Club hat mit Schreiben vom 01.10.2004 einen Antrag auf Bezuschussung aus Mitteln der Sportpauschale gestellt zur Errichtung einer Slalom-Strecke im Vereinsgewässer des Elbsees, sowie für die Einrichtungsgegenstände eines Kraft- und Trainingsraumes und eines Jugendraumes im Vereinsheim des neuen vereinseigenen Wassersportzentrums Am Elbsee. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt sind diverse Kostenvoranschläge.

 

Bei Zugrundelegung der günstigsten Anbieter belaufen sich die Gesamtkosten für den Verein wie folgt:

 

1.         Einrichtung der Slalom-Strecke                                        =          21.842,80 €

2.         Einrichtung eines Kraft- und Trainingsraumes

            und eines Jugendraumes                                                   =            5.428,55 €

 

Die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für Kraft- und Jugendraum werden vom Landessportbund nicht bezuschusst.

 

Für die unter Ziffer 3 des Vereinsantrages aufgeführten 3 Slalom-Wettkampfboote hat der Verein bereits vom Landessportbund und der Stadt Hilden einen Zuschuss erhalten. Die Slalom-Wettkampfboote sind nicht mehr Gegenstand der Beschlussvorlage. Ebenfalls wurde der Kühlschrank für den Jugendraum als nicht zuschussfähig herausgenommen.

 

Nach Abstimmung mit dem Stadtsportverband wird empfohlen, dem Verein folgenden Zuschuss zu den Gesamtkosten zu gewähren:

 

Kosten zur Errichtung einer Slalom-Strecke

21.842,80 Euro - davon 33 % -                                                     =          7.208,00 €.

Kosten für die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände

eines Kraft- und Trainingsraumes

sowie eines Jugendraumes                                                                

5.428,55 € - davon 50 % -                                                              =          2.714,00 €.

Gesamtzuschuss                                                                                        9.922,00 €.

 

b)        Reit- und Fahrverein Hilden e.V.

 

Der Reit- und Fahrverein hat mit Schreiben vom 29.09. und 01.10.2004 sowie mit Schreiben vom 04.11.2005 einen Antrag auf Bezuschussung aus Mitteln der Sportpauschale gestellt zur Erneuerung der Beleuchtungsanlage, der Erneuerung der Bande, sowie der Erneuerung des Reithallenbodens. Drei Anträge sind als Anlage beigefügt.

 

Nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Vereins entsprechen Beleuchtung und Bande in der Halle nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards für Pferd und Reiter und müssen dringend saniert werden.

 

Die sofortige Erneuerung des Hallenbodens ist – wie im Antrag geschildert – auf einen Wasserschaden zurückzuführen. Der Verein konnte bei dieser Maßnahme weder die nach den Grundsätzen vorgesehene Antragsfrist (30.06. jährlich für das Folgejahr) einhalten, noch aus zeitlichen Gründen Vergleichsangebote einholen. Diverse Kostenvoranschläge für die Beleuchtungsanlage und die Bande sind beigefügt.

 

Bei Zugrundelegung der günstigsten Anbieter und der bereits gezahlten Rechnung für die Erneuerung des Hallenbodens ergeben sich für den Verein folgende Gesamtkosten:

 

1.             Erneuerung der Beleuchtungsanlage                           =          15.312,00 €

2.             Erneuerung der Bande                                                  =          14.089,27 €

3.             Erneuerung des Hallenbodens                                     =          23.382,20 €

Gesamtkosten                                                                                 =          51.783,47 €.

 

Nach Abstimmung mit dem Stadtsportverband wird vorgeschlagen, dem Verein einen Zuschuss von 33 % der Gesamtkosten = 17.088,00 € zu bewilligen.

 

Die Stadt Hilden hat im Jahre 2005 einen Gesamtbetrag in Höhe von 135.112,00 € vom Land erhalten. Der Anteil für die Vereine beträgt 50 % = 67.600,00 €, die im Sportetat bei H.St. 5500.9880 bereitgestellt werden. Darüber hinaus wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2004 in Höhe von 15.055,00 € der Rücklage zur Verwendung in den Folgejahren zugeführt, sodass für 2005 insgesamt 82.655,00 € zur Verfügung standen.

 

Bisher sind aus dieser H.St. lediglich kleinere Zuschüsse an Sportvereine zur Beschaffung von Sportgeräten in Gesamthöhe von 1.500,00 € geleistet worden. Weitere Anträge von Vereinen auf Bezuschussung liegen nicht vor.

 

Die in diesem Jahr nicht mehr ausgeschöpften Restmittel werden nach dem Grundsatzbeschluss der Rücklage zur Verwendung in den Folgejahren zugeführt.