Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Schule,
Sport und Soziales beschließt gemäß den vom Rat der Stadt beschlossenen
Grundsätzen über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NW folgenden
Vereinen einen städtischen Zuschuss zu bewilligen.
a) Kanu-Club
Zuschuss zur Errichtung einer Slalom-Strecke und zur Einrichtung eines
Kraft- und Trainingsraumes sowie eines Jugendraumes in Höhe von insgesamt 9.922,00
€.
b) Reit- und Fahrverein e.V.
Zuschuss zur Erneuerung der Beleuchtungsanlage, der Erneuerung der Bande
sowie der Erneuerung des Reithallenbodens in Höhe von insgesamt 17.088,00 €.
Die Auszahlung kann nach
Vorlage der Originalrechnungen erfolgen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Nach dem Grundsatzbeschluss
des Rates vom 23.06.2004 auf Vorschlag des Ausschusses für Schule, Sport und
Soziales über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NW ist festgelegt,
dass die jährlichen Mittel der Sportpauschale zu je 50 % für städtische
Maßnahmen einerseits sowie für Vereinsmaßnahmen andererseits verwendet werden.
Für Neubau, Um- und
Erweiterungsbauten (Slalom-Strecke, Beleuchtungsanlage, Bande und Hallenboden)
können nach diesen Grundsätzen gemäß Ziffer 3 Buchstabe b) städtische Zuschüsse
bis zu 33 % und für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (Kraft-und
Jugendraum) gemäß Ziffer 3 Buchstabe c) bis zu 50 % der Gesamtkosten gewährt werden.
a) Kanu-Club
Der
Kanu-Club hat mit Schreiben vom 01.10.2004 einen Antrag auf Bezuschussung aus
Mitteln der Sportpauschale gestellt zur Errichtung einer Slalom-Strecke im
Vereinsgewässer des Elbsees, sowie für die Einrichtungsgegenstände eines Kraft-
und Trainingsraumes und eines Jugendraumes im Vereinsheim des neuen
vereinseigenen Wassersportzentrums Am Elbsee. Der Antrag ist als Anlage
beigefügt. Ebenfalls beigefügt sind diverse Kostenvoranschläge.
Bei Zugrundelegung der günstigsten Anbieter
belaufen sich die Gesamtkosten für den Verein wie folgt:
1. Einrichtung der Slalom-Strecke = 21.842,80 €
2. Einrichtung eines Kraft- und
Trainingsraumes
und eines Jugendraumes =
5.428,55 €
Die
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für Kraft- und Jugendraum werden vom
Landessportbund nicht bezuschusst.
Für
die unter Ziffer 3 des Vereinsantrages aufgeführten 3 Slalom-Wettkampfboote hat
der Verein bereits vom Landessportbund und der Stadt Hilden einen Zuschuss erhalten.
Die Slalom-Wettkampfboote sind nicht mehr Gegenstand der Beschlussvorlage. Ebenfalls
wurde der Kühlschrank für den Jugendraum als nicht zuschussfähig herausgenommen.
Nach
Abstimmung mit dem Stadtsportverband wird empfohlen, dem Verein folgenden Zuschuss
zu den Gesamtkosten zu gewähren:
Kosten zur Errichtung einer
Slalom-Strecke
21.842,80
Euro - davon 33 % - = 7.208,00 €.
Kosten für die
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
eines Kraft- und Trainingsraumes
sowie eines Jugendraumes
5.428,55
€ - davon 50 % - = 2.714,00 €.
Gesamtzuschuss 9.922,00
€.
b) Reit- und Fahrverein Hilden e.V.
Der
Reit- und Fahrverein hat mit Schreiben vom 29.09. und 01.10.2004 sowie mit
Schreiben vom 04.11.2005 einen Antrag auf Bezuschussung aus Mitteln der Sportpauschale
gestellt zur Erneuerung der Beleuchtungsanlage, der Erneuerung der Bande, sowie
der Erneuerung des Reithallenbodens. Drei Anträge sind als Anlage beigefügt.
Nach
einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Vereins entsprechen Beleuchtung und
Bande in der Halle nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards für Pferd und
Reiter und müssen dringend saniert werden.
Die sofortige Erneuerung
des Hallenbodens ist – wie im Antrag geschildert – auf einen Wasserschaden
zurückzuführen. Der Verein konnte bei dieser Maßnahme weder die nach den
Grundsätzen vorgesehene Antragsfrist (30.06. jährlich für das Folgejahr) einhalten,
noch aus zeitlichen Gründen Vergleichsangebote einholen. Diverse Kostenvoranschläge
für die Beleuchtungsanlage und die Bande sind beigefügt.
Bei Zugrundelegung der
günstigsten Anbieter und der bereits gezahlten Rechnung für die Erneuerung des
Hallenbodens ergeben sich für den Verein folgende Gesamtkosten:
1. Erneuerung
der Beleuchtungsanlage = 15.312,00 €
2. Erneuerung
der Bande = 14.089,27 €
3. Erneuerung
des Hallenbodens = 23.382,20 €
Gesamtkosten = 51.783,47 €.
Nach Abstimmung mit dem
Stadtsportverband wird vorgeschlagen, dem Verein einen Zuschuss von 33 % der
Gesamtkosten = 17.088,00 € zu bewilligen.
Die Stadt Hilden hat im
Jahre 2005 einen Gesamtbetrag in Höhe von 135.112,00 € vom Land erhalten. Der
Anteil für die Vereine beträgt 50 % = 67.600,00 €, die im Sportetat bei H.St.
5500.9880 bereitgestellt werden. Darüber hinaus wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel
aus dem Jahre 2004 in Höhe von 15.055,00 € der Rücklage zur Verwendung in den
Folgejahren zugeführt, sodass für 2005 insgesamt 82.655,00 € zur Verfügung
standen.
Bisher sind aus dieser
H.St. lediglich kleinere Zuschüsse an Sportvereine zur Beschaffung von
Sportgeräten in Gesamthöhe von 1.500,00 € geleistet worden. Weitere Anträge von
Vereinen auf Bezuschussung liegen nicht vor.
Die in diesem Jahr nicht
mehr ausgeschöpften Restmittel werden nach dem Grundsatzbeschluss der Rücklage
zur Verwendung in den Folgejahren zugeführt.