Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für
Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Allgemeines |
Die Versorgungssituation im Bereich der Aussiedlerinnen
und Aussiedler und ausländischen Flüchtlinge in Hilden ist aufgrund
ausreichender Vorsorge sowohl hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten als
auch der Betreuung in den vergangenen Jahren ausreichend und gut. Dies ist im
Abschlussbericht über den Organisationsentwicklungsprozess
des Sozialamtes, Abt. Besondere Soziale Dienste, aus dem Jahr 2003 bestätigt
worden. Mit SV 50/2 wurde dem Ausschuss in der Sitzung am 9.12.2004 die Versorgungssituation
der ausländischen Flüchtlinge (darin eingeschlossen sind die sich um Asyl
bewerbende Personen) in Hilden dargestellt und die ersatzlose Aufgabe des Übergangsheimes
Breddert mitgeteilt. Als notwendig wurde auch das Vorhalten von Unterbringungsreserven
dargestellt, zumal die Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes im Hinblick auf
einen Rückgang der unterzubringenden und zu versorgenden Personen und damit
verbunden ein weiterer sukzessiver Abbau von Unterbringungskapazitäten nicht
vorhersehbar waren.
Die gegenwärtige Zahl der untergebrachten Personen in
den Übergangsheimen der Stadt Hilden ist
aus der nachfolgenden Aufstellung (Stand 30.9.2005) ersichtlich:
Aussiedlerinnen
und Aussiedler
Aufteilung |
Hegelstraße |
Hegelstraße |
Hofstraße |
Gesamt |
Alleinstehende Frauen |
0 |
0 |
0 |
0 |
Alleinstehende Männer |
1 |
2 |
0 |
3 |
Familien mit .. Personen |
5/12 |
4/12 |
1/5 |
10/29 |
Personen gesamt: |
13 |
14 |
5 |
32 |
Ausländische
Flüchtlinge
Aufteilung |
Benrather Straße |
Forststraße |
Hans-Sachs-Straße |
Gesamt |
Alleinstehende Frauen |
0 |
3 |
2 |
5 |
Alleinstehende Männer |
6 |
14 |
4 |
24 |
Familien mit .. Personen |
3/11 |
5/21 |
9/34 |
17/66 |
Personen gesamt: |
17 |
38 |
40 |
95 |
In den vorstehend genannten
Zahlen sind enthalten:
·
Jüdische
Zugewanderte aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (sog. Kontingentflüchtlinge) = 5 Personen
·
De-facto-Flüchtlinge
(der Aufenthalt wird aufgrund von
Abschiebungshindernissen geduldet)
= 75 Personen
·
Asylbewerberinnen
und Asylbewerber = 15
Personen
Entwicklung |
Wie sich die Zahlen der
untergebrachten Personen seit Januar 2000 entwickelt haben, ist aus der nachfolgenden
Tabelle ersichtlich.
|
Januar 2000 |
Januar 2001 |
Januar 2002 |
Januar 2003 |
Januar 2004 |
Januar 2005 |
Okt. 2005 |
Aussiedlerinnen und Aussiedler |
76 |
103 |
60 |
44 |
38 |
71 |
32 |
Ausl. Flüchtlinge |
307 |
227 |
204 |
211 |
194 |
147 |
95 |
Die Unterbringungssituation im Bereich der ausl. Flüchtlinge ist gekennzeichnet durch einen
starken Rückgang der Zahl der unterzubringenden Personen insbesondere seit
Januar 2004.
In den zur Verfügung stehenden Objekten stehen nach
Aufgabe des Übergangsheims Breddert im Dezember 2004 (die Verwaltung hat den
Ausschuss mit SV 50/2 in der Sitzung am 9.12.2004 informiert) insgesamt 264
Plätze (Sollkapazität) zur Verfügung.
Derzeit sind dort, wie eingangs dargestellt, 95
Personen untergebracht.
Die Praxis hat gezeigt, dass es notwendig war und auch
nach wie vor ist, Freiräume in gewisser Zahl vorzuhalten. Die politische
Entwicklung brachte in den vergangenen Jahren immer unvorhersehbare Schübe von
aufzunehmenden Flüchtlingen. Die Stadt Hilden war so immer in der Lage dieser
Entwicklung gerecht zu werden.
Aufgrund der Tatsache, dass die Zahl der Asyl
beantragenden Personen in Deutschland seit Inkrafttreten des
Zuwanderungsgesetzes stark gesunken ist und dies sich auch in der Zuweisung von
Personen nach Hilden zeigt und Hilden die Zuweisungsquote nach der amtlichen
Statistik der Landesstelle Unna-Massen gegenwärtig erfüllt, ist eine Überkapazität
in diesem Umfang nicht notwendig.
Auf ein
weiteres Übergangsheim zur Unterbringung von ausl. Flüchtlingen kann demnach
kurzfristig verzichtet werden.
Aus den nachfolgend aufgeführten Gründen wird das
Übergangsheim Benrather Straße
ersatzlos aufgegeben:
-
Die bauliche
Eignung des Hauses Benrather Straße ist im Vergleich mit den anderen für
Asylbewerber gewidmeten Häusern ungünstiger (Holztreppenhaus, Holzböden, Räume
im Anbau zur Unterbringung nicht nutzbar).
-
Das Haus
Benrather Straße ist aufgrund der stark befahrenen Benrather – und Wehrstraße
(Zufahrt zur Tiefgarage Stadthalle) für die Unterbringung von Familien mit
Kindern nicht gut geeignet.
-
In den
Übergangsheimen Hans-Sachs-Straße und Forststraße ist eine optimalere Ausnutzung
der Räume durch unterschiedliche Größen möglich.
-
Im Gebäude
Hans-Sachs-Straße stehen –getrennt vom Übergangsheim- 2 Bereitstellungswohnungen/Notwohnungen
zur kurzfristigen Unterbringung von obdachlos gewordenen Familien zur Verfügung.
In den anderen Häusern ist für diese Zwecke eine Unterbringung mit separatem
Eingang nicht möglich.
Die finanziellen Aspekte im Vergleich sind nachfolgend
im Kapitel „Finanzielle Situation“ dargestellt.
Ein Umzug in die Übergangsheime Forststraße und
Hans-Sachs-Straße kann bis Ende Januar 2006 erfolgen.
Die Unterbringungssituation im Aussiedlerbereich
zeigt ebenfalls rückläufige Zahlen.
Während im vergangenen Jahr wegen Nichterfüllung der Zuweisungsquoten
verstärkt Personen zugewiesen wurden, hat sich diese Entwicklung in diesem Jahr
nicht fortgesetzt. Im diesem Bereich sind infolge der Auswirkungen der zu
Beginn des Jahres in Kraft getretene Änderung der Aufnahmevoraussetzungen im
Bundesvertriebenengesetzes weniger Menschen in die Bundesrepublik eingereist.
Zuweisungen nach Hilden erfolgten nur im Wege der Familienzusammenführung.
Darüber hinaus hat Hilden gegenwärtig die Zuweisungsquote erfüllt.
Aus den
vorgenannten Gründen kann das angemietete Übergangsheim Hofstraße mit einer Sollkapazität
von max. 24 Personen ersatzlos aufgegeben werden.
Eine Kündigung ist zum 31.3.2006 möglich.
Finanzielle
Situation |
Asylbewerberinnen und -bewerber und „geduldete“ ausl.
Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Ausgaben für
2003, 2004 (letztere bis einschl. September). Der allgemeinen Entwicklung
entsprechend sind die Ausgaben mit zurückgehenden Zahlen rückläufig und im Haushalt
der Stadt entsprechend berücksichtigt.
Aufstellung der
Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
|
2003 |
2004 |
2005 |
Januar |
52.316,36 € |
36.773,82 € |
28.145,00 € |
Februar |
44.562,80 € |
39.857,62 € |
35.237,89 € |
März |
42.903,98 € |
27.859,29 € |
46.535,06 € |
April |
45.164,23 € |
27.141,17 € |
31.900,77 € |
Mai |
46.639,59 € |
28.714,42 € |
31.053,54 € |
Juni |
39.188,99 € |
37.359,80 € |
52.004,16 € |
Juli |
47.488,62 € |
31.186,91 € |
28.071,96 € |
August |
61.646,58 € |
25.671,15 € |
59.493,59 € |
September |
47.870,50 € |
29.977,13 € |
26.749,13 € |
Oktober |
36.819,73 € |
32.994,60 € |
|
November |
32.249,82 € |
61.946,80 € |
|
Dezember |
30.939,87 € |
30.376,38 € |
|
|
|
|
|
Gesamt |
527.791,07 € |
409.858,89 € |
339.191,10 € |
*
Für das Jahr 2005 sind noch nicht alle ambulanten Krankenkosten mit dem Kreis
Mettmann abgerechnet worden. Es wird mit Kosten in Höhe von ca. 45.000,00 €
gerechnet.
Aussiedlerinnen und Aussiedler erhalten Sozialhilfeleistungen
(bis 31.12.2004 Leistungen nach Bundessozialhilfegesetz; ab 1.1.2005 Leistungen
nach SGB XII oder SGB II) nur in solchen Fällen, als eigenes Einkommen (Arbeitseinkommen, Rente o.
ä.) und/oder Vermögen vorhanden ist. Da eine besondere statistische Erfassung
aus dem Sozialhilfeprogramm des Kreises Mettmann nicht möglich ist, können an
dieser Stelle keine Angaben über Ausgaben gemacht werden.
Eine Kostenerstattung durch das Land NRW erfolgt nach
dem Flüchtlingsaufnahmegesetz nur für Asylbewerberinnen und -bewerber (zur
Abgeltung von Versorgung und Betreuung) und für Aussiedlerinnen und Aussiedler
nach dem Landesaufnahmegesetz (für die Unterbringung) in pauschalierter
Form. Diese wird durch das Land in
vierteljährlichen Raten gezahlt.
Die Quartalsabrechnung für das 3. Quartal 2005 ergab
einen Erstattungsanspruch
- für Asylbewerberinnen und -bewerber = 25.208 €
- für Kontingentflüchtlinge (nur Betreuungspauschale) = 2.346 €
- für Aussiedlerinnen und Aussiedler = 11.600 €
insgesamt: 25.900
€
Die Kostenerstattung
für Kontingentflüchtlinge erhält der Sozialhilfeträger Kreis Mettmann. Die
Betreuungspauschale in Höhe von 46,00 € je Quartal erhält die Stadt Hilden.
Eine Kostenerstattung für die „geduldeten“
ausländischen Flüchtlinge ist nicht gegeben. Die Kosten gehen insgesamt voll zu
Lasten des städt. Haushalts.
In der
nachfolgenden Darstellung ist die Entwicklung der Gesamtkosten, die mit der Unterbringung
und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlerinnen und
Aussiedlern verbunden sind von 1996 – 2004 dargestellt:
|
Erkennbar ist, dass mit der rückläufigen Zahl der zu versorgenden
Personen und dem Abbau von Übergangsheimplätzen die Kosten reduziert wurden.
Als Anlage
zu dieser Sitzungsvorlage ist darüber eine Aufstellung beigefügt, aus der die
Gesamtkosten der Übergangsheime für das Jahr 2004 je Übergangsheimplatz ersichtlich
sind.
Das Übergangsheimes Breddert wurde Anfang Januar 2005
ersaztlos aufgegeben (vergl. SV 50/2 vom 17.11.2004.
Bei der Entscheidung über die Aufgabe des
Übergangsheimes Benrather Straße sind auch die Einzelkosten der für die
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vorhandenen Übergangsheime zu
vergleichen. Die 3 Häuser Forststraße sind erst 2004 für diese Zwecke
hergerichtet worden und sind aufgrund der dadurch entstandenen hohen kalkulatorischen
Kosten nicht vergleichbar. Im Vergleich mit dem Übergangsheim Hans-Sachs-Straße
sind die Kosten pro Platz zwar um rd. 250 € günstiger, die auf Seite 5 dargelegten
sachlichen Gründe bei einer derart geringen Differenz aber gewichtiger sind.
Die mit rd. 1.500 € dargestellten Kosten für die
angemietete Unterkunft für Aussiedlerinnen und Aussiedler Hofstraße sind im
Vergleich zu den im Eigentum der Stadt stehenden Häuser Hegelstraße
unwirtschaftlich, zumal es sich hierbei um eine Holzbaracke handelt.
Mit der
Aufgabe eines weiteren Übergangsheimes ist eine Reduzierung der Personalkosten
durch Abbau einer Hausmeisterstelle möglich.
Zusammenfassung |
Die Situation zur Versorgung und Unterbringung von
Aussiedlerinnen und Aussiedlern sowie ausländischen Flüchtlingen ist insgesamt
weiterhin als gut zu bezeichnen.
In welchem Ausmaß ein weiterer Rückgang der
Unterbringungszahlen und damit verbunden ein weiterer sukzessiver Abbau von
Unterbringungskapazitäten und eine finanzielle Entlastung des städt. Haushaltes
möglich ist, kann heute noch nicht gesagt werden. Der in der Vergangenheit erfolgte behutsame Abbau
von Kapazitäten zeigt, dass in Hilden bisher der richtige Weg beschritten
wurde.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
||
Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr 2005 und 2006 |
|
Siehe
Erläuterungen |
|||
Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
||
Personelle Auswirkungen |
Ja |