Betreff
Bericht über die Versorgungssituation der Aussiedlerinnen und Aussiedler und ausländischen Flüchtlinge in Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 50/018
Aktenzeichen
III/50 60 10 - fw
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Allgemeines

 

Die Versorgungssituation im Bereich der Aussiedlerinnen und Aussiedler und ausländischen Flüchtlinge in Hilden ist aufgrund ausreichender Vorsorge sowohl hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten als auch der Betreuung in den vergangenen Jahren ausreichend und gut. Dies ist im Abschlussbericht  über den Organisationsentwicklungsprozess des Sozialamtes, Abt. Besondere Soziale Dienste, aus dem Jahr 2003 bestätigt worden. Mit SV 50/2 wurde dem Ausschuss in der Sitzung am 9.12.2004 die Versorgungssituation der ausländischen Flüchtlinge (darin eingeschlossen sind die sich um Asyl bewerbende Personen) in Hilden dargestellt und die ersatzlose Aufgabe des Übergangsheimes Breddert mitgeteilt. Als notwendig wurde auch das Vorhalten von Unterbringungsreserven dargestellt, zumal die Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes im Hinblick auf einen Rückgang der unterzubringenden und zu versorgenden Personen und damit verbunden ein weiterer sukzessiver Abbau von Unterbringungskapazitäten nicht vorhersehbar waren.

 

 

Die gegenwärtige Zahl der untergebrachten Personen in den Übergangsheimen der Stadt Hilden ist  aus der nachfolgenden Aufstellung (Stand 30.9.2005) ersichtlich:

 

 

Aussiedlerinnen und Aussiedler

      

Aufteilung

 

Hegelstraße

 

Hegelstraße

 

Hofstraße

 

Gesamt

 

Alleinstehende Frauen

 

0

 

0

 

0

 

0

 

Alleinstehende Männer

 

1

 

2

 

0

 

3

 

Familien mit ..

Personen

 

5/12

 

4/12

 

1/5

 

10/29

 

Personen gesamt:

 

13

 

14

 

5

 

32

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausländische Flüchtlinge

      

Aufteilung

 

Benrather Straße

 

Forststraße

 

Hans-Sachs-Straße

 

Gesamt

 

Alleinstehende Frauen

 

0

 

3

 

2

 

5

 

Alleinstehende Männer

 

6

 

14

 

4

 

24

 

Familien mit ..

Personen

 

3/11

 

5/21

 

9/34

 

17/66

 

Personen gesamt:

 

17

 

38

 

40

 

95

 

 

In den vorstehend genannten Zahlen sind enthalten:

·        Jüdische Zugewanderte aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (sog. Kontingentflüchtlinge)                                                   =    5 Personen

·        De-facto-Flüchtlinge (der Aufenthalt  wird aufgrund von Abschiebungshindernissen geduldet)                                                              =     75 Personen

·        Asylbewerberinnen und Asylbewerber           =     15 Personen

 

 

 

 

 

Entwicklung

 

Wie sich die Zahlen der untergebrachten Personen seit Januar 2000 entwickelt haben, ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

 

 

                      

 

Januar 2000

 

Januar 2001

 

Januar 2002

 

Januar 2003

 

Januar 2004

 

Januar

2005

 

Okt.

2005

 

Aussiedlerinnen und Aussiedler

 

 

76

 

103

 

60

 

44

 

38

 

71

 

32

 

Ausl. Flüchtlinge

 

 

307

 

227

 

204

 

211

 

194

 

147

 

95

 

 

 

 

 

 

Die Unterbringungssituation im Bereich der ausl. Flüchtlinge ist gekennzeichnet durch einen starken Rückgang der Zahl der unterzubringenden Personen insbesondere seit Januar 2004.

In den zur Verfügung stehenden Objekten stehen nach Aufgabe des Übergangsheims Breddert im Dezember 2004 (die Verwaltung hat den Ausschuss mit SV 50/2 in der Sitzung am 9.12.2004 informiert) insgesamt 264 Plätze (Sollkapazität) zur Verfügung.

Derzeit sind dort, wie eingangs dargestellt, 95 Personen untergebracht.

 

Die Praxis hat gezeigt, dass es notwendig war und auch nach wie vor ist, Freiräume in gewisser Zahl vorzuhalten. Die politische Entwicklung brachte in den vergangenen Jahren immer unvorhersehbare Schübe von aufzunehmenden Flüchtlingen. Die Stadt Hilden war so immer in der Lage dieser Entwicklung gerecht zu werden.

Aufgrund der Tatsache, dass die Zahl der Asyl beantragenden Personen in Deutschland seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes stark gesunken ist und dies sich auch in der Zuweisung von Personen nach Hilden zeigt und Hilden die Zuweisungsquote nach der amtlichen Statistik der Landesstelle Unna-Massen gegenwärtig erfüllt, ist eine Überkapazität in diesem Umfang nicht notwendig.

Auf ein weiteres Übergangsheim zur Unterbringung von ausl. Flüchtlingen kann demnach kurzfristig verzichtet werden.

Aus den nachfolgend aufgeführten Gründen wird das Übergangsheim Benrather Straße ersatzlos aufgegeben:

-         Die bauliche Eignung des Hauses Benrather Straße ist im Vergleich mit den anderen für Asylbewerber gewidmeten Häusern ungünstiger (Holztreppenhaus, Holzböden, Räume im Anbau zur Unterbringung nicht nutzbar).

-         Das Haus Benrather Straße ist aufgrund der stark befahrenen Benrather – und Wehrstraße (Zufahrt zur Tiefgarage Stadthalle) für die Unterbringung von Familien mit Kindern nicht gut geeignet.

-         In den Übergangsheimen Hans-Sachs-Straße und Forststraße ist eine optimalere Ausnutzung der Räume durch unterschiedliche Größen möglich.

-         Im Gebäude Hans-Sachs-Straße stehen –getrennt vom Übergangsheim- 2 Bereitstellungswohnungen/Notwohnungen zur kurzfristigen Unterbringung von obdachlos gewordenen Familien zur Verfügung. In den anderen Häusern ist für diese Zwecke eine Unterbringung mit separatem Eingang nicht möglich.

 

 

Die finanziellen Aspekte im Vergleich sind nachfolgend im Kapitel „Finanzielle Situation“ dargestellt.

 

Ein Umzug in die Übergangsheime Forststraße und Hans-Sachs-Straße kann bis Ende Januar 2006 erfolgen.

 

 

 

Die Unterbringungssituation im  Aussiedlerbereich zeigt ebenfalls rückläufige Zahlen.  Während im vergangenen Jahr wegen Nichterfüllung der Zuweisungsquoten verstärkt Personen zugewiesen wurden, hat sich diese Entwicklung in diesem Jahr nicht fortgesetzt. Im diesem Bereich sind infolge der Auswirkungen der zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Änderung der Aufnahmevoraussetzungen im Bundesvertriebenengesetzes weniger Menschen in die Bundesrepublik eingereist. Zuweisungen nach Hilden erfolgten nur im Wege der Familienzusammenführung. Darüber hinaus hat Hilden gegenwärtig die Zuweisungsquote erfüllt.

 

Aus den vorgenannten Gründen kann das angemietete Übergangsheim Hofstraße mit einer Sollkapazität von max. 24 Personen ersatzlos aufgegeben werden.

Eine Kündigung ist zum 31.3.2006 möglich.

 

 

Finanzielle Situation

 

 

Asylbewerberinnen und -bewerber und „geduldete“ ausl. Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Ausgaben für 2003, 2004 (letztere bis einschl. September). Der allgemeinen Entwicklung entsprechend sind die Ausgaben mit zurückgehenden Zahlen rückläufig und im Haushalt der Stadt entsprechend berücksichtigt.

 

 

 

 

Aufstellung der Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

 

2003

2004

2005

Januar

52.316,36 €

36.773,82 €

28.145,00 €

Februar

44.562,80 €

39.857,62 €

35.237,89 €

März

42.903,98 €

27.859,29 €

46.535,06 €

April

45.164,23 €

27.141,17 €

31.900,77 €

Mai

46.639,59 €

28.714,42 €

31.053,54 €

Juni

39.188,99 €

37.359,80 €

52.004,16 €

Juli

47.488,62 €

31.186,91 €

28.071,96 €

August

61.646,58 €

25.671,15 €

59.493,59 €

September

47.870,50 €

29.977,13 €

26.749,13 €

Oktober

36.819,73 €

32.994,60 €

 

November

32.249,82 €

61.946,80 €

 

Dezember

30.939,87 €

30.376,38 €

 

 

 

 

 

Gesamt

527.791,07 €

409.858,89 €

 

339.191,10 €

 

* Für das Jahr 2005 sind noch nicht alle ambulanten Krankenkosten mit dem Kreis Mettmann abgerechnet worden. Es wird mit Kosten in Höhe von ca. 45.000,00 € gerechnet.

 

 

 

 

Aussiedlerinnen und Aussiedler erhalten Sozialhilfeleistungen (bis 31.12.2004 Leistungen nach Bundessozialhilfegesetz; ab 1.1.2005 Leistungen nach SGB XII oder SGB II) nur in solchen Fällen, als  eigenes Einkommen (Arbeitseinkommen, Rente o. ä.) und/oder Vermögen vorhanden ist. Da eine besondere statistische Erfassung aus dem Sozialhilfeprogramm des Kreises Mettmann nicht möglich ist, können an dieser Stelle keine Angaben über Ausgaben gemacht werden.

 

 

Eine Kostenerstattung durch das Land NRW erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz nur für Asylbewerberinnen und -bewerber (zur Abgeltung von Versorgung und Betreuung) und für Aussiedlerinnen und Aussiedler nach dem Landesaufnahmegesetz (für die Unterbringung) in pauschalierter Form.  Diese wird durch das Land in vierteljährlichen Raten gezahlt.

 

Die Quartalsabrechnung für das 3. Quartal 2005 ergab einen Erstattungsanspruch

            - für Asylbewerberinnen und -bewerber                                                   =          25.208 €

 

            - für Kontingentflüchtlinge (nur Betreuungspauschale)                =            2.346 €

 

            - für Aussiedlerinnen und Aussiedler                                            =          11.600 €

            insgesamt:                                                                                                   25.900 €

 

Die Kostenerstattung für Kontingentflüchtlinge erhält der Sozialhilfeträger Kreis Mettmann. Die Betreuungspauschale in Höhe von 46,00 € je Quartal erhält die Stadt Hilden.

 

Eine Kostenerstattung für die „geduldeten“ ausländischen Flüchtlinge ist nicht gegeben. Die Kosten gehen insgesamt voll zu Lasten des städt. Haushalts.

 In der nachfolgenden Darstellung ist die Entwicklung der Gesamtkosten, die mit der Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlerinnen und Aussiedlern verbunden sind von 1996 – 2004 dargestellt:

 

Aufstellung der Kosten gemäß den Ergebnissen der Kostenrechnung (Asyl)

 

Kalkulatorische Kosten

Betriebskosten

Personalkosten

Gesamtkosten

1996

209.450,72 €

528.127,84 €

232.071,81 €

969.650,36 €

1997

161.482,80 €

514.769,24 €

268.057,65 €

944.309,69 €

1998

118.699,99 €

445.510,09 €

249.317,17 €

813.527,25 €

1999

117.619,63 €

432.880,67 €

196.597,86 €

747.098,16 €

2000

116.539,27 €

463.450,81 €

193.075,06 €

773.065,14 €

2001

115.458,40 €

449.143,84 €

204.085,73 €

768.687,97 €

2002

315.573,00 €

419.250,61 €

218.646,98 €

953.470,59 €

2003

313.454,00 €

235.283,21 €

242.481,53 €

791.218,74 €

2004

311.335,54 €

175.938,29 €

208.778,06 €

696.051,89 €

 

 

 

 

 

Aufstellung der Kosten gemäß den Ergebnissen der Kostenrechnung

(Aussiedlerinnen und Aussiedler)

 

Kalkulatorische Kosten

Betriebskosten

Personalkosten

Gesamtkosten

1996

109.607,17 €

184.420,32 €

94.041,40 €

388.068,90 €

1997

87.558,38 €

169.016,41 €

92.479,07 €

349.053,86 €

1998

86.864,40 €

162.158,27 €

77.214,79 €

326.237,45 €

1999

86.171,09 €

143.217,46 €

58.967,80 €

288.356,35 €

2000

76.248,45 €

84.874,45 €

94.474,98 €

255.597,88 €

2001

76.014,28 €

74.470,69 €

83.019,49 €

233.504,46 €

2002

54.488,00 €

54.216,50 €

60.897,27 €

169.601,77 €

2003

54.343,00 €

50.919,86 €

59.257,07 €

164.519,93 €

2004

54.197,00 €

59.518,51 €

81.608,81 €

195.324,32 €

 

 

 

 

 

 

Ausgaben nach dem

Asylbewerberleis-tungsgesetz

(AsybLG)

Pauschalen für Asylbewerberinnen und -bewerber

Pauschalen für Aussiedlerinnen und Aussiedler

Pauschalen für Kontingent-   flüchtlinge

1996

1.078.449,37 €

1.088.086,70 €

60.234,86 €

1.702,00 €

1997

1.192.637,38 €

1.364.712,77 €

89.133,51 €

1.702,00 €

1998

1.001.567,68 €

1.149.256,40 €

54.437,25 €

2.760,98 €

1999

787.376,99 €

540.461,09 €

61.416,38 €

4.141,46 €

2000

748.838,35 €

446.242,77 €

61.017,57 €

15.461,47 €

2001

578.705,28 €

377.287,39 €

62.214,00 €

13.666,83 €

2002

555.173,15 €

346.024,00 €

39.000,00 €

14.490,00 €

2003

525.753,23 €

305.620,00 €

27.200,00 €

16.698,00 €

2004

409.858,89 €

157.472,00 €

44.800,00 €

9.200,00 €

Erkennbar ist, dass mit  der rückläufigen Zahl der zu versorgenden Personen und dem Abbau von Übergangsheimplätzen die Kosten reduziert wurden.

 

 

 

 

 

Als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ist darüber eine Aufstellung beigefügt, aus der die Gesamtkosten der Übergangsheime für das Jahr 2004 je Übergangsheimplatz ersichtlich sind.

 

Das Übergangsheimes Breddert wurde Anfang Januar 2005 ersaztlos aufgegeben (vergl. SV 50/2 vom 17.11.2004.

 

Bei der Entscheidung über die Aufgabe des Übergangsheimes Benrather Straße sind auch die Einzelkosten der für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vorhandenen Übergangsheime zu vergleichen. Die 3 Häuser Forststraße sind erst 2004 für diese Zwecke hergerichtet worden und sind aufgrund der dadurch entstandenen hohen kalkulatorischen Kosten nicht vergleichbar. Im Vergleich mit dem Übergangsheim Hans-Sachs-Straße sind die Kosten pro Platz zwar um rd. 250 € günstiger, die auf Seite 5 dargelegten sachlichen Gründe bei einer derart geringen Differenz aber gewichtiger sind.

 

 

Die mit rd. 1.500 € dargestellten Kosten für die angemietete Unterkunft für Aussiedlerinnen und Aussiedler Hofstraße sind im Vergleich zu den im Eigentum der Stadt stehenden Häuser Hegelstraße unwirtschaftlich, zumal es sich hierbei um eine Holzbaracke handelt.

 

 

Mit der Aufgabe eines weiteren Übergangsheimes ist eine Reduzierung der Personalkosten durch Abbau einer Hausmeisterstelle möglich.

 

 

 

Zusammenfassung

 

Die Situation zur Versorgung und Unterbringung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern sowie ausländischen Flüchtlingen ist insgesamt weiterhin als gut zu bezeichnen.

In welchem Ausmaß ein weiterer Rückgang der Unterbringungszahlen und damit verbunden ein weiterer sukzessiver Abbau von Unterbringungskapazitäten und eine finanzielle Entlastung des städt. Haushaltes möglich ist, kann heute noch nicht gesagt werden. Der  in der Vergangenheit erfolgte behutsame Abbau von Kapazitäten zeigt, dass in Hilden bisher der richtige Weg beschritten wurde.

 


Finanzielle Auswirkungen  

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

2005 und 2006

 

 

Siehe Erläuterungen

 

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Ja