Beschlussvorschlag:
Die Auflistung der
Verwaltung für den Haushalt 2011 ff. über alle nach heutiger Planung zur Beschaffung
anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte wird zur
Kenntnis genommen.
Zukünftig kann auf die Vorlage der Auflistung verzichtet werden, da die Angaben im Haushalt nunmehr im Produkt „Fahrzeugmanagement“ gebündelt abgebildet sind.
Erläuterungen und Begründungen:
Auf Grund des
Antrages Nr. 39 der CDU-Fraktion vom 08.03.07 zum Haushalt 2007, ergänzt um den
Antrag des Herrn Horzella (dUH) vom 02.01.2008 und die aus der Beratung in der
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 resultierenden
Anregungen der SPD-Fraktion legt die Verwaltung hiermit der Forderung
entsprechend im Vorfeld der Haushaltsplanung die jährlich fortzuschreibende und
zu aktualisierende Auflistung über alle nach heutiger Planung zur Beschaffung
anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte (hier
für den Haushalt 2011 ff.) vor.
Die
Beurteilungskriterien zu Bewertung des Zustandes und voraussichtlicher
Lebensdauer setzen sich wie folgt zusammen:
voraussichtliche Lebensdauer
Die
voraussichtliche Nutzungsdauer der von der Stadt eingesetzten Fahrzeuge,
selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte ergibt sich aus der für die
Verwaltung verbindlichen, auf Hilden zugeschnittenen, NRW –
Abschreibungstabelle.
Das in der
beiliegenden Auflistung jeder Einheit zugeordnete Jahr entspricht dieser
Vorgabe.
Zustandsbewertung
Die Kriterien für
die Anmeldung von Ersatzbeschaffungen sind einzelfallbezogen. Die Prüfung einer
Ersatzbeschaffung erfolgt grundsätzlich erst zum Ablauf der vorgegebenen
Nutzungszeiträume, es sei denn, vor Ablauf der Nutzungsdauer haben sich die
Einsatzanforderungen grundlegend geändert oder technische Problemlagen zwingen
zu einer vorzeitigen Aussonderung.
Zum Ende der
vorgegebenen Nutzungszeiträume und darauf folgend im Vorfeld der Mittelanforderungen,
prüft die Verwaltung zudem jährlich den technischen Zustand, insbesondere der
im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zur Ersatzbeschaffungen
anstehenden Einheiten.
Hier wird die
Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung an Hand sachlicher Kriterien wie z. B. Notwendigkeit,
Wirtschaftlichkeit oder Umweltverträglichkeit geprüft.
Liegen sachliche
Gründe vor, z. B. TÜV-Abnahme, bedenklicher Schadstoffausstoß, technische
Mängel oder kommt die Verwaltung nach sachgemäßer Abwägung zu dem Schluss, dass
Betriebs- und Verkehrssicherheit einer Einheit nur mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand aufrecht erhalten werden können, so dass die Einheit absehbar ersetzt
werden muss, erfolgt eine entsprechende Anmeldung von Haushaltsmitteln für eine
Ersatzbeschaffung.
Die Beschaffung von
Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräten, deren technischer
Zustand und Einsatzbedingungen auch nach Ablauf der voraussichtlichen Lebensdauer
nach NKF eine Weiternutzung rechtfertigen, wird unter Anpassung des
Mittelbedarfs fortgeschrieben.
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 wurde die Verwaltung durch
Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zudem beauftragt, bei allen zur Beschaffung
anstehenden Fahrzeugen auf eine CO2 –Minderung zu achten.
In die
Vergabeentscheidungen fließen die durch die angebotenen Fahrzeuge erzielten
Abgaswerte mit ein.
Zum Zeitpunkt der
Mittelanforderung kann die Verwaltung jedoch noch keine konkreten Angaben zu
den einzelnen Kenndaten des zu kaufenden Fahrzeuges geben, da zwischen
verwaltungsinterner Mittelanforderung und endgültiger Vergabeentscheidung oft
mehr als ein Jahr liegen.
Außerdem richtet
die Verwaltung ihre Fahrzeug- und Gerätebeschaffung operativ nicht ausschließlich
auf das Ziel aus, den Ausstoss von Kohlendioxid zu mindern.
Neben der wirksamen
Minderung dieses für die Erderwärmung mit verantwortlichen Treibhausgases gilt
es z. B. auch, die nicht minder umweltschädigenden Stickoxide (NOX) nachhaltig
zu reduzieren.
Die Verwaltung hat
daher die oben aufgeführten Ausführungen zu den zur Beschaffung anstehenden
Fahrzeugen um die jeweilige Schadstoffklasse ergänzt, die bei der Einteilung
der Feinstaubplakettenvergabe in den Umweltzonen Anwendung findet.
Für die einzelnen
im nächsten Haushaltsjahr zur Anschaffung anstehenden Fahrzeuge/Arbeitsgeräte
sind Zustandsbeschreibungen beigefügt.
Zustandsbeschreibungen
für in der Finanzplanung vorgesehene Beschaffungen werden nicht gemacht, da
deren Zustand abschließend frühestens zum vorgesehenen Beschaffungsjahr bewertet
wird, so dass Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn machen.
Bei den für nächstes
Jahr anstehenden (Ersatz-) Beschaffungen wurde bewusst auf die Angabe der
Unterhaltungskosten des nicht repräsentativen Zeitraumes von 01 - 08/10
verzichtet, da nach Auffassung des Fachamtes gesicherte Jahresdaten der Jahre
2008 und 2009 mehr Aussagekraft besitzen.
Das Fachamt erlaubt
sich aus fachlicher Sicht zudem den Hinweis, dass nach hiesiger Auffassung die
Aussagekraft summierter Unterhaltungskosten ohnehin relativ ist.
Insbesondere bei
den Fahrzeugen/Arbeitsgeräten, deren Ersatzbeschaffung kurzfristig, d. h. im
kommenden Haushaltsjahr, vorgesehen ist, wurden in aktueller Vergangenheit
bereits nur die Unterhaltungsmittel aufgewendet, die absolut notwendig waren,
um Betrieb und Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und damit nicht die
allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren.
Werterhaltende
Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei den nächstes Jahr zur Ersatzbeschaffung
anstehenden Fahrzeugen/Arbeitsgeräten in Abstimmung mit der Werkstatt
aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen.
Angaben zur
Laufleistung bei Ersatzbeschaffungen sind ebenfalls den Erläuterungen
beigefügt. Auch hier erlaubt sich das Fachamt aus sachlicher und fachlicher
Sicht darauf hinzuweisen, dass solch absolute Angaben keine qualifizierten
Rückschlüsse auf die Auslastung eines Fahrzeuges zulassen.
Städtische
Fahrzeuge werden nicht als Verteilerfahrzeuge für hoher Km-Laufleistung
eingesetzt. Von daher werden bei der Beschaffung bewusst nur kleine
Motorvarianten gefordert, die lediglich auf Stadtbetrieb und damit geringe
km-Leistung ausgelegt sind.
Bei motorisierten
Verkehrsteilnehmern darf aus eigener Erfahrung und aufgrund allgemeiner Berichterstattung
als bekannt vorausgesetzt werden, dass Motoren, Antriebsstränge und Bremssysteme
durch ausschließlichen Stadtbetrieb übermäßig stark belastet werden.
Die Laufleistung
eines PKW ist nach Aussage der Fahrzeugindustrie im Stadtbetrieb mit Faktor 2,
die eines LKW sogar mit Faktor 3 zu multiplizieren.
Arbeitsmaschinen
können nicht nach km-Leistung bemessen werden. Hier zählen geleistete Betriebsstunden.
100 geleistete Betriebsstunden eines Rasenmähers entsprechen nach Aussage von
Fachverbänden 15.000 km Laufleistung eines gängigen PKW unter Volllast.
Als gut ausgelastet
gilt eine große Arbeitsmaschine (z.B. Radlader) bei jährlich 500 - 600 Betriebsstunden.
Abschließend
erlaubt sich die Verwaltung einen Hinweis in eigener Sache.
Zur
kontinuierlichen Fortentwicklung der betriebswirtschaftlichen Steuerung der
Stadt über das “Neuen Kommunale Finanzmanagement“ (NKF) ist das Produkt
“Fuhrparkmanagement“, Produkt-Nr. 010605, gebildet worden.
Das Produkt enthält
sämtliche relevanten und aussagefähigen Daten zu anstehenden (Ersatz-)
Beschaffungen, detaillierte Aussagen zum Ressourcenverbrauch vorhandener Einheiten
sowie den Bezug zu den Steuerungselementen Kosten- und Leistungsrechnung sowie
Berichtswesen und Controlling.
Zur Vermeidung
doppelten Verwaltungsaufwandes schlägt die Verwaltung daher vor, auf den
jährlichen Bericht über alle nach heutiger Planung zur (Ersatz-)Beschaffung
anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte
zukünftig zu verzichten. Sich darüber hinaus ergebende Fragestellungen werden
selbstverständlich im Zuge der Haushaltsplanberatungen beantwortet.
T h i e l e
Bürgermeister
Kombi/Transporter
- Feuerwehr, ME – 2507:
Erstzulassung 02/00
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 rd.
85.000
km – Leistung 2007
– 08/2010 rd. 39.000
Schadstoffplakette keine
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 3.723,70
€ 934,81 €
2009 1.275,10
€ 356,70 €
Das Fahrzeug wurde
im Jahr 2000 in Dienst gestellt und weist zum heutigen Zeitpunkt eine Laufleistung
von 85 000 km auf. Diese Laufleistung wurde überwiegend im innerstädtischen
Betrieb abgeleistet. Die Laufleistung ist mit 2 zu multiplizieren, da erhöhter
Verschleiß von Motor und Getriebe durch ausschließliche Nutzung im Stadtverkehr
technisch nachweisbar sind (permanente Kaltfahrt, hierdurch bedingt z.B.
Ablagerung von Verbrennungsrückständen und damit Gefahr von irreparablen
Motorschäden). Aus dem gleichen Grunde
sind auch Gebrauchsspuren und Verschleiß am Fahrzeug entsprechend hoch.
Bei einer längeren
Nutzung des Fahrzeugs müsste eine Instandsetzung von Stoßdämpfern,
Gummilagerung der Vorder- und Hinterachse, Kupplung und der Bereifung in Betracht
gezogen werden.
Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung
aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist nicht möglich. Ein Trenngitter zwischen Fahrgast- und Transportraum
müsste zum Schutz der Insassen nachgerüstet werden.
Anhänger
-Plane/Spriegel - Feuerwehr, ME – 2938:
Erstzulassung 04/87
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 unbekannt
km – Leistung 2007
– 08/2010 unbekannt
Schadstoffplakette entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 11,10 € 0,00 €
2009 11,10 € 118,90 €
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen einachsigen Anhänger mit Plane
und Spriegel aus dem Jahr 1987. Die
Stadt ist Zweitbesitzer und hat den Anhänger 1989 erworben.
Der Anhänger wird überwiegend zu Transport von Ausrüstung der Jugendfeuerwehr
und nach Brandeinsätzen genutzt. Entsprechend weist er Gebrauchsspuren auf.
Anhänger werden im
Fuhrpark der Stadt überaus alt, da sie nur geringem Verschleiß unterliegen.
Soweit möglich, werden selbst große Instandsetzungsarbeiten in der städtischen
Kfz.-Werkstatt ausgeführt. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Verlängerung der
Nutzungsdauer, soweit sie nach sachlicher Abwägung wirtschaftlich sind.
Das gilt allerdings
nicht für die Zentralelektrik und massive Eingriffe in die Bremsanlage. Bei einer
längeren Nutzung des Anhängers müssten zudem Plane und Spriegel erneuert und
diverse Blecharbeiten ausgeführt werden.
Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung
aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist ebenfalls nicht möglich.
Dem Anhänger fehlen
die nach dem heutigen Stand der Technik erforderlichen Zurrösen und –punkte für
eine ordnungsgemäße Transportsicherung. Die immer stärker in den Fokus polizeilicher
Aktivitäten rückende Ladungssicherung ist somit nur mangelhaft zu bewerkstelligen.
Das nachträgliche Setzen von Zurrösen scheidet aus statischen Gründen aus oder
bedürfte einer kostspieligen Einzelabnahme.
Da die Feuerwehr Hilden ihr Konzept für den Materialnachschub dem
aktuellen Stand der Technik angepasst hat (genormte Rollwagen), lässt sich
dieses Konzept mit dem Anhänger nur sehr umständlich umsetzen.
Die Kosten für eine Instandsetzung des Anhängers stehen in keinem
wirtschaftlichen Verhältnis zu einer Ersatzbeschaffung.
Anhänger
(kleine Hüpfburg) - Jugendamt, ME – 2174:
Erstzulassung 07/90
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 unbekannt
km – Leistung 2007
– 08/2010 unbekannt
Schadstoffplakette entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 33,09 € 0,00 €
2009 59,09 € 237,80 €
Anhänger werden im
Fuhrpark der Stadt überaus alt, da sie nur geringem Verschleiß unterliegen.
Soweit möglich, werden selbst große Instandsetzungsarbeiten in der städtischen
Kfz.-Werkstatt ausgeführt. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Verlängerung der
Nutzungsdauer, soweit sie nach sachlicher Abwägung wirtschaftlich sind.
Das gilt allerdings
nicht für die Zentralelektrik und massive Eingriffe in die Bremsanlage.
Bei vielen der
alten Anhänger, auch hier, ist insbesondere die Bremsanlage veraltet. Sie entspricht
nicht mehr dem Stand der Technik.
Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung
aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist ebenfalls nicht möglich.
Dem Anhänger fehlen
die nach dem heutigen Stand der Technik erforderlichen Zurrösen und –punkte für
eine ordnungsgemäße Transportsicherung.
Die immer stärker
in den Fokus polizeilicher Aktivitäten rückende Ladungssicherung ist somit nur
mangelhaft zu bewerkstelligen. Das nachträgliche Setzen von Zurrösen scheidet
aus statischen Gründen aus oder bedürfte einer kostspieligen Einzelabnahme.
Die Kosten für eine Instandsetzung des Anhängers stehen in keinem
wirtschaftlichen Verhältnis zu einer Ersatzbeschaffung.
Lipko Kreißelegge - Grünflächenabteilung
Jahr der
Anschaffung: 08/01
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 entfällt
km – Leistung 2007
– 08/2010 entfällt
Schadstoffklasse entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu
eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich
Die Kreiselegge
oder Rotoregge, ist ein Gerät zur Unkrautbekämpfung oder Einebnung von Bodenunebenheiten
im Garten- und Landschaftsbau. Die Kreiselegge ist an einem Einachsschlepper
angeflanscht, der das Gerät mit Hilfe einer Gelenkwelle antreibt.
Grünflächenabteilung und Friedhöfe teilen
sich die Einheit insbesondere zur Pflege der wassergebundenen Wege in
Grünanlagen, Parks und auf Friedhöfen. Das Arbeitsgerät unterliegt einem
extremen Verschleiß und ist dringend zu ersetzen.
Einachsschlepper
Agria Bison, o. Kennzeichen - Grünflächenabteilung
Jahr der
Anschaffung: 08/01
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 entfällt
km – Leistung 2007
– 08/2010 entfällt
Schadstoffklasse entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu
eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich
Einachsschlepper sind motorbetriebene gelenkte Arbeitsmaschinen zur Bodenbearbeitung. Einachsschlepper haben nur eine Achse sowie einen Lenker für den Benutzer. Der Maschinenführer geht der sich selbst antreibenden Maschine hinterher. Einachsschlepper werden häufig auch als Fräse bezeichnet, obwohl dies eigentlich nur eins der möglichen Anbaugeräte ist.
Die Grünflächenabteilung des Zentralen Bauhofes verrichtet viele verschiedene Arbeiten mit Einachsschleppern wegen der vielfältigen Möglichkeiten von Anbaugeräten. Als Anbaugeräte sind u. a. vorhanden Mulchmäher, Umkehrfräse, Balkenmäher, Wildkrautbürste, Erdhacke und Schneepflug, Kreißelegge.
Die Grünflächenabteilung benötigt eine PS-starke Ersatzeinheit zum
Betrieb in den flächenmäßig zunehmenden Ausgleichsflächen. Weiterhin soll das
Arbeitsgerät mit einer Kehrbürste für Reinigungsleistungen besonders im Rahmen
der zu erbringenden Verkehrsicherungspflicht im Winter ausgestattet werden.
Ersatzbeschaffung
für Epoke Aufsatzstreugerät - Grünflächenabteilung
Jahr der
Anschaffung: 02/91
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 entfällt
km – Leistung 2007
– 08/2010 entfällt
Schadstoffklasse entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu
eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich
Bei dem vorhandenen Gerät handelt es sich um
einen Aufsatzstreuer mit einem Behältervolumen von 350 l. Das Anbaugerät wurde
an die Stadt in 02/91 ausgeliefert. Streufunktion und Mengenregulierung
erfolgen über Umrührwelle u. Auslegewalze. Eine aus Umweltschutzgründen wünschenswerte
dem Stand der Technik entsprechende exakte Mengendosierung ist nur ungenau
möglich.
Das Gerät ist trotz spezieller Beschichtung,
ordnungsgemäßer Pflege und regelmäßiger Inspektion durch den ständigen Kontakt
mit Streusalz sichtbar korrodiert.
Der ständige Salzkontakt hat nicht nur die
Behälter angefressen, sondern auch die Fördermechanik in Mitleidenschaft
gezogen. Aufgrund des harten Winters 2009/2010 waren größere Ausgaben in
Streumechanik und Hydraulik erforderlich.
Ein Einsatz über die Wintersaison 2011/2012
hinaus ist nur bei einem mäßigen Wintereinsatz bzw. mit entsprechendem Aufwand
denkbar.
Erforderlich ist
ein Ersatzgerät mit Beleuchtung nach StVZO sowie höhenverstell-barer Knickdeichsel
mit Zugöse.
Anhänger
– Grünflächenabteilung, ME – 2080
Erstzulassung 11/86
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 unbekannt
km – Leistung 2007
– 08/2010 unbekannt
Schadstoffplakette entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 301,41 € 0,00 €
2009 112,83 € 386,43 €
Anhänger werden im
Fuhrpark der Stadt überaus alt, da sie nur geringem Verschleiß unterliegen.
Soweit möglich, werden selbst große Instandsetzungsarbeiten in der städtischen
Kfz.-Werkstatt ausgeführt. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Verlängerung der
Nutzungsdauer, soweit sie nach sachlicher Abwägung wirtschaftlich sind.
Das gilt allerdings
nicht für die Zentralelektrik und massive Eingriffe in die Bremsanlage.
Bei vielen der
alten Anhänger, auch hier, ist insbesondere die Bremsanlage veraltet. Sie entspricht
nicht mehr dem Stand der Technik.
Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung
aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist ebenfalls nicht möglich.
Dem Anhänger fehlen
die nach dem heutigen Stand der Technik erforderlichen Zurrösen und –punkte für
eine ordnungsgemäße Transportsicherung.
Die immer stärker
in den Fokus polizeilicher Aktivitäten rückende Ladungssicherung ist somit nur
mangelhaft zu bewerkstelligen. Das nachträgliche Setzen von Zurrösen scheidet
aus statischen Gründen aus oder bedürfte einer kostspieligen Einzelabnahme.
Die Kosten für eine Instandsetzung des Anhängers stehen in keinem
wirtschaftlichen Verhältnis zu einer Ersatzbeschaffung.
Iseki
Systemgeräteträger – Grünflächenabteilung, ME – 2133:
Erstzulassung 11/00
Gesamt –
Betriebsstunden bis 08/10 rd.
3.700
Betr. Std. 2007 –
08/2010 rd. 1.700
Schadstoffplakette entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 4.256,43
€ 1.447,44 €
2009 3.980,47
€ 1.099,83 €
Ein
Systemgeräteträger ist eine Weiterentwicklung des klassischen Traktors.
Geräteträger sind universell einsetzbar. Erreicht wird dieses Ziel durch die
Möglichkeit, Anbaugeräte im Front-, und im Heckachsbereich anzubauen und damit
den Anbauraum über dem Rahmen flexibler zu nutzen.
Systemgeräteträger werden in allen Bereichen
des Baubetriebshofes eingesetzt, um Einheiten multifunktional nutzen zu können
und besser auszulasten.
Der zur Ersatzbeschaffung anstehende
ISEKI-Systemgeräteträger mit hydrostatischem Fahrantrieb wird zur Pflege von
Extensivgrünflächen genutzt, die den größten Teil der zu mähenden Grünflächen
in Hilden ausmachen. Außerdem wird der Systemgeräteträger als Notfalleinsatzgerät
herangezogen, wenn die zur Intensivflächenunterhaltung genutzte Einheit
ausfällt. Die Einsatzzeiten nehmen zu, und das Gerät wird stets am
Leistungslimit genutzt.
Extrem hoher Beanspruchung von Motor und
Hydrostat zeigen immer deutlichere Verschleißerscheinungen. Der Hydrostat,
bestehend aus Hydraulikmotoren und -pumpen ist verschlissen und baut aufgrund
von Einsatzzeit und Einsatzgebiet deutliche an Leistung ab.
Das Arbeitsgerät weist einsatzbedingte
erhebliche Materialermüdungen insbesondere am Mähwerk und hier an Lagern,
Wellen und Buchsen auf.
Zunehmender
Verschleiß durch starke Vibration; Bolzen der Messerbefestigung brechen; Spurstangen
und Spurstangenköpfe ausgeschlagen durch Arbeit im Gelände; Hubzylinder Mähwerk
verlieren an Leistung; Gelenkwelle verschlissen; Zapfwellenantrieb ausgeschlagen. Der Mäher weist durch motorbedingte
Vibrationen Materialbrüche an Gestell und Gehäuse auf; der Motor verbraucht Öl
Die geleisteten
Betriebsstunden sind nach Aussage fachkundiger Händler durchaus mit Maschinen
von Lohnunternehmern vergleichbar.
*100 geleistete
Betriebsstunden eines Rasenmähers entsprechen 15.000 km Laufleistung eines
gängigen PKW Größe VW Golf unter Volllast.
Transporter
Kasten DB Vario 612 D – Straßenunterhaltung, ME – 2122
Erstzulassung 07/98
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 rd. 180.000
km – Leistung 2007
– 08/2010 rd. 63.000
Schadstoffplakette rot
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 6.853,26
€ 2.321,94 €
2009 5.543,19
€ 2.559,10 €
Die
„Schilderkolonne“ der Straßenbauabteilung nutzt einen DB 612 D Vario
Kastenwagen, Dach hoch. Das Fahrzeug ist aufgrund seiner Funktion mit einer
Fahrzeuginneneinrichtung versehen und einer eigens konstruierten
Aufnahmemöglichkeit für Rohrpfosten über 3 m Länge. Die Einheit wird für
Reparaturmaßnahmen an Verkehrsmobiliar jeglicher Art, zur Kontrolle von Ampeln,
Parkscheinautomaten und den Transport des Verkehrsdialogdisplays eingesetzt.
Der Transporter
wurde 1999 in einen schweren an einen wirtschaftlichen Totalschaden grenzenden
Verkehrsunfall verwickelt.
Laufleistung ist
mit 2 zu multiplizieren, da technisch nachweisbar erhöhter Verschleiß von Motor
und Getriebe durch ausschließliche Nutzung im Stadtverkehr = permanente Kaltfahrt,
hierdurch bedingt z.B. Ablagerung von Verbrennungsrückständen und damit Gefahr
von irreparablen Motorschäden; alters- und einsatzbedingter hoher
Motor-/Getriebeverschleiß, Fahrzeug weist übermäßig Korrosion und
Materialermüdung am gesamten Aufbau auf; Ölverlust; Verschleiß Bremsanlage,
Bremszylinder verliert Druck; zunehmender Ausfall von Verschleißteilen wie
Wasserkühler, Radlager, Spurstangen, Wasserpumpe; mechanische Teile wie
Schalter, Pedalen, und Wischermotor altersbedingt verschlissen oder defekt;
Fahrzeugsitze durchgesessen und ohne befriedigenden Sitzhalt
Anhänger
Schilderkolonne – Straßenunterhaltung, ME – 2515
Erstzulassung 08/91
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 unbekannt
km – Leistung 2007
– 08/2010 unbekannt
Schadstoffplakette entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 155,43 € 0,00 €
2009 119,99
€ 0,00 €
Anhänger werden im
Fuhrpark der Stadt überaus alt, da sie nur geringem Verschleiß unterliegen.
Soweit möglich, werden selbst große Instandsetzungsarbeiten in der städtischen
Kfz.-Werkstatt ausgeführt. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Verlängerung der
Nutzungsdauer, soweit sie nach sachlicher Abwägung wirtschaftlich sind.
Das gilt allerdings
nicht für die Zentralelektrik und massive Eingriffe in die Bremsanlage.
Bei vielen der
alten Anhänger, auch hier, ist insbesondere die Bremsanlage veraltet. Sie entspricht
nicht mehr dem Stand der Technik.
Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung
aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist ebenfalls nicht möglich.
Dem Anhänger fehlen
die nach dem heutigen Stand der Technik erforderlichen Zurrösen und –punkte für
eine ordnungsgemäße Transportsicherung.
Die immer stärker
in den Fokus polizeilicher Aktivitäten rückende Ladungssicherung ist somit nur
mangelhaft zu bewerkstelligen. Das nachträgliche Setzen von Zurrösen scheidet
aus statischen Gründen aus oder bedürfte einer kostspieligen Einzelabnahme.
Die Kosten für eine Instandsetzung des Anhängers stehen in keinem
wirtschaftlichen Verhältnis zu einer Ersatzbeschaffung.
Ersatzbeschaffung
für Schneepflug Kahlbacher
Kauf 1989
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 entfällt
km – Leistung 2006
– 08/2010 entfällt
Schadstoffklasse entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu
eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich
Der Kahlbacher
Schneepflug Typ HES 250 ist mit Gummiverschleißschienen ausgestattet und
ausgelegt für den Anbau an die Geräteplatte Gr. 5 des hier im Winterdienst
eingesetzten Actros ME – 2247.
Die hydraulische
Seitenumstellung des Schneepfluges ist nicht mehr voll funktionsfähig. Die Hydraulikleitungen
sind porös, die –anschlüsse schließen nicht mehr öldicht.
Windleitschirm,
Begrenzungsleuchten/Rückstrahler, Stützräder für die Ruhestellung sind alters-
und einsatzbedingt verschlissen.
Aufgrund des harten Winters 2009/2010 waren
größere Ausgaben in Verschleißteile und Hydraulik erforderlich.
Ein Einsatz über die Wintersaison 2011/2012
hinaus ist nur bei einem mäßigen Wintereinsatz bzw. mit entsprechendem Aufwand
denkbar.
Ersatzbeschaffung
für Schneepflug Pietsch
Kauf 1989
Gesamt - km –
Leistung bis 08/08 entfällt
km – Leistung 2006
– 08/2008 entfällt
Schadstoffklasse entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu
eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich
Der Pietsch
Federklappenschneepflug Typ FK 7 ist mit7 Federklappen und Gummiverschleißschienen
ausgestattet und ausgelegt für den Anbau an die Geräteplatte Gr. 5 des hier im
Winterdienst eingesetzten SK, ME – 2919.
Die hydraulische
Seitenumstellung des Schneepfluges ist nicht mehr voll funktionsfähig. Die Hydraulikleitungen
sind porös, die –anschlüsse schließen nicht mehr öldicht.
Windleitschirm,
Begrenzungsleuchten/Rückstrahler, Stützräder für die Ruhestellung sind alters-
und einsatzbedingt verschlissen.
Aufgrund des harten Winters 2009/2010 waren
größere Ausgaben in Verschleißteile und Hydraulik erforderlich.
Ein Einsatz über die Wintersaison 2011/2012
hinaus ist nur bei einem mäßigen Wintereinsatz bzw. mit entsprechendem Aufwand
denkbar.
Kleintransporter
Daihatsu Hijet, ME – 6032 – 6034 und ME – 6055 - 6056
ME – 6032 - Erstzulassung 02/01
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 rd. 86.000
km – Leistung 2007
– 08/2010 rd. 34.400
Schadstoffplakette gelb
- Unfallschäden
02/06 und 09/07
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 1.920,69
€ 1.477,60 €
2009 2.254,92
€ 2.051,03 €
ME – 6033 - Erstzulassung 02/01
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 rd. 81.400
km – Leistung 2007
– 08/2010 rd. 31.000
Schadstoffplakette gelb
- Unfallschäden
12/01 und 01/09; Motorschaden 06/09
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 2.014,50
€ 1.598,22 €
2009 4.136,94
€ 3.923,70 €
ME – 6034 - Erstzulassung 02/01
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 rd. 69.600
km – Leistung 2007
– 08/2010 rd. 24.400
Schadstoffplakette gelb
- Unfallschäden
01/02, 11/04, 04/09 und 02/10
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 2.151,33
€ 1.568,06 €
2009 3.208,67
€ 2.407,73 €
ME – 6055 - Erstzulassung 08/01
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 rd. 86.600
km – Leistung 2007
– 08/2010 rd. 34.600
Schadstoffplakette gelb
- Unfallschäden
12/02, 02/04 und 10/05
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 2.269,91
€ 964,96 €
2009 2.129,47
€ 3.121,13 €
ME – 6056 - Erstzulassung 08/01
Gesamt - km –
Leistung bis 08/10 rd. 71.800
km – Leistung 2007
– 08/2010 rd. 33.500
Schadstoffplakette gelb
- Unfallschäden
01/05, 08/05 und 07/09; Sturmschaden Kyrill
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 1.993,37
€ 1.025,27 €
2009 2.265,60
€ 2.407,73 €
Der Zentrale Bauhof unterhält in der Stadtreinigung fünf Daihatsu Hijet
Kleintransporter. Die Einheiten nutzen die Bezirksreiniger zur Anfahrt in ihre
Einsatzgebiete und als Nutzfahrzeug zum einsammeln von Abfällen und Kehricht
auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen,
im Stadtpark, im Umfeld der Erholungs- und Freizeiteinrichtungen wie Waldbad,
Hildorado und auf den dazu gehörenden Parkplätzen.
Die Elastizität der Antriebsaggregate, gekennzeichnet durch geringen
Hubraum bei relativ hoher Nenndrehzahl, wird regelmäßig bis zum Limit genutzt,
da die Fahrzeuge meist unter voller Ausnutzungen der Nutzlast ausschließlich im
Stadtgebiet im Stopp and Go Betrieb eingesetzt werden.
Die Verarbeitungsqualität lässt aufgrund des geringen
Anschaffungspreises zwangsläufig zu wünschen übrig. Die Aufbauten weisen durch
teils aggressive Flüssigkeiten, mit denen sie ständig in Berührung kommen, sichtbar
und tiefgreifend Korrosion auf.
Die Innenreinrichtung der nicht mehr zeitgemäßen Fahrerkabinen ist
völlig abgenutzt.
Permanent sind Schweißarbeiten und Reparaturen an Kipperbrücken, –pumpen,
Schaltgetrieben und Kupplungssystemen aufgrund von Materialermüdung
erforderlich.
Die unterschiedlichen Kilometerstände beruhen darauf, dass die
Anfahrtswege in die festgelegten Bezirke unterschiedlich lang sind.
handgeführter
Friedhofsbagger Boki 2551 – Friedhofsabteilung
Erstzulassung 07/99
Gesamt –
Betriebsstunden bis 08/10 rd. 2.300
Betr. Std. 2007 –
08/2010 rd. 770
Schadstoffplakette entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2008 719,65 € 3.196,43
€
2009 2.102,10
€ 2.734,70 €
Der Boki
Friedhofsbagger Typ 2551 ist eine handgeführte Arbeitsmaschine. Der Kleinbagger
wird hauptsächlich zur Grabbereitung auf dem Hauptfriedhof eingesetzt.
Der Hauptfriedhof wurde vor über 200 Jahren angelegt. Die Zuwegungen zu vielen Grablagen sind entsprechend eng bemessen. Eine maschinelle Grabbereitung ist daher meist nur mit dem vorhandenen Schmalspurbagger möglich.
Der zur Ersatzbeschaffung anstehende Friedhofsbagger
ist mit hydrostatischem Fahrantrieb ausgestattet und wird für die Grabbereitung
über eine Art Deichsel handgeführt am Grab in Position gebracht.
Die Einheit wird außerdem als
Notfalleinsatzgerät beim Ausfall des selbstfahrenden Friedhofbaggers herangezogen,
auf dem die Hauptlast der Grabbereitung auf den drei städtischen Friedhöfen
liegt.
Verschleißerscheinungen sind einsatzbedingt
und betreffen meist das Hydraulikschlauchsystem sowie Lager Bolzen und Buchsen
der bewegten Teile, wie Greifer und Abstützungen.
100 geleistete Betriebsstunden eines
Rasenmähers entsprechen nach Aussage der Fachwelt 15.000 km Laufleistung eines
gängigen PKW unter Volllast.
Als gut ausgelastet gilt eine große
Arbeitsmaschine (z.B. Radlader) bei jährlich 500 - 600 Betriebsstunden.
Der Boki Bagger
leistet im Jahr durchschnittlich 210 Betriebsstunden. Das Arbeitsgerät ist im
Segment unterhalb einer großen Arbeitsmaschine einzustufen.
Budget Kfz.-Werkstatt Wirtschaftsgüter über
410 €
2011 – 2014:
Der Ansatz ist für
a) die
EB von vermögenswirksamen Gegenständen wie LKW Drehmomentschlüsseln, Grubenhebern,
Schweiß-, Bohrgeräten, pneumatischen oder elektrisch betriebenen Werkstattausrüstungsteilen,
Kontroll- und Funktionsprüfungsgeräte sowie
b) für
die Ergänzung von größeren Einrichtungsgegenständen vorgesehen, die
unerwartet irreparabel sind oder aufgrund
neuer arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben oder umweltgesetzlicher Vorschriften
ohne Verzug ergänzt oder ersetzt werden müssen; hierzu zählen.
In der Ansatzbildung nicht berücksichtigt sind die Aufwendungen, die sich in Folge der Organisationsuntersuchung aus der Zusammenlegung der Werkstätten ergeben werden. Welche baulichen Veränderung und technische Zusatzausstattung erforderlich werden wird, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden, wird aber in Zusammenarbeit mit GUV, TÜV o. Dekra ermittelt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
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Bezeichnung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Nein, wird im
Zuge der Haushaltsberatungen für 2011 beschlossen |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |