Betreff
Auflistung aller nach heutiger Planung zur (Ersatz-)Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbst-fahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte für den Haushalt 2011 ff., aufgrund Antrag Nr. 39 der CDU-Fraktion zum Haushalt 2007
Vorlage
WP 09-14 SV 68/014
Aktenzeichen
IV/68-Ku
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Auflistung der Verwaltung für den Haushalt 2011 ff. über alle nach heutiger Planung zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte wird zur Kenntnis genommen.

 

Zukünftig kann auf die Vorlage der Auflistung verzichtet werden, da die Angaben im Haushalt nunmehr im Produkt „Fahrzeugmanagement“ gebündelt abgebildet sind.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf Grund des Antrages Nr. 39 der CDU-Fraktion vom 08.03.07 zum Haushalt 2007, ergänzt um den Antrag des Herrn Horzella (dUH) vom 02.01.2008 und die aus der Beratung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 resultierenden Anregungen der SPD-Fraktion legt die Verwaltung hiermit der Forderung entsprechend im Vorfeld der Haushaltsplanung die jährlich fortzuschreibende und zu aktualisierende Auflistung über alle nach heutiger Planung zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte (hier für den Haushalt 2011 ff.) vor.

 

Die Beurteilungskriterien zu Bewertung des Zustandes und voraussichtlicher Lebensdauer setzen sich wie folgt zusammen:

 

voraussichtliche Lebensdauer

Die voraussichtliche Nutzungsdauer der von der Stadt eingesetzten Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte ergibt sich aus der für die Verwaltung verbindlichen, auf Hilden zugeschnittenen, NRW – Abschreibungstabelle.

 

Das in der beiliegenden Auflistung jeder Einheit zugeordnete Jahr entspricht dieser Vorgabe.

 

Zustandsbewertung

Die Kriterien für die Anmeldung von Ersatzbeschaffungen sind einzelfallbezogen. Die Prüfung einer Ersatzbeschaffung erfolgt grundsätzlich erst zum Ablauf der vorgegebenen Nutzungszeiträume, es sei denn, vor Ablauf der Nutzungsdauer haben sich die Einsatzanforderungen grundlegend geändert oder technische Problemlagen zwingen zu einer vorzeitigen Aussonderung.

Zum Ende der vorgegebenen Nutzungszeiträume und darauf folgend im Vorfeld der Mittelanforderungen, prüft die Verwaltung zudem jährlich den technischen Zustand, insbesondere der im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zur Ersatzbeschaffungen anstehenden Einheiten.

Hier wird die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung an Hand sachlicher Kriterien wie z. B. Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Umweltverträglichkeit geprüft.

Liegen sachliche Gründe vor, z. B. TÜV-Abnahme, bedenklicher Schadstoffausstoß, technische Mängel oder kommt die Verwaltung nach sachgemäßer Abwägung zu dem Schluss, dass Betriebs- und Verkehrssicherheit einer Einheit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand aufrecht erhalten werden können, so dass die Einheit absehbar ersetzt werden muss, erfolgt eine entsprechende Anmeldung von Haushaltsmitteln für eine Ersatzbeschaffung.

Die Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräten, deren technischer Zustand und Einsatzbedingungen auch nach Ablauf der voraussichtlichen Lebensdauer nach NKF eine Weiternutzung rechtfertigen, wird unter Anpassung des Mittelbedarfs fortgeschrieben.

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 wurde die Verwaltung durch Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zudem beauftragt, bei allen zur Beschaffung anstehenden Fahrzeugen auf eine CO2 –Minderung zu achten.

In die Vergabeentscheidungen fließen die durch die angebotenen Fahrzeuge erzielten Abgaswerte mit ein.

Zum Zeitpunkt der Mittelanforderung kann die Verwaltung jedoch noch keine konkreten Angaben zu den einzelnen Kenndaten des zu kaufenden Fahrzeuges geben, da zwischen verwaltungsinterner Mittelanforderung und endgültiger Vergabeentscheidung oft mehr als ein Jahr liegen.

Außerdem richtet die Verwaltung ihre Fahrzeug- und Gerätebeschaffung operativ nicht ausschließlich auf das Ziel aus, den Ausstoss von Kohlendioxid zu mindern.

Neben der wirksamen Minderung dieses für die Erderwärmung mit verantwortlichen Treibhausgases gilt es z. B. auch, die nicht minder umweltschädigenden Stickoxide (NOX) nachhaltig zu reduzieren.

 

Die Verwaltung hat daher die oben aufgeführten Ausführungen zu den zur Beschaffung anstehenden Fahrzeugen um die jeweilige Schadstoffklasse ergänzt, die bei der Einteilung der Feinstaubplakettenvergabe in den Umweltzonen Anwendung findet.

 

Für die einzelnen im nächsten Haushaltsjahr zur Anschaffung anstehenden Fahrzeuge/Arbeitsgeräte sind Zustandsbeschreibungen beigefügt.

Zustandsbeschreibungen für in der Finanzplanung vorgesehene Beschaffungen werden nicht gemacht, da deren Zustand abschließend frühestens zum vorgesehenen Beschaffungsjahr bewertet wird, so dass Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn machen.

 

Bei den für nächstes Jahr anstehenden (Ersatz-) Beschaffungen wurde bewusst auf die Angabe der Unterhaltungskosten des nicht repräsentativen Zeitraumes von 01 - 08/10 verzichtet, da nach Auffassung des Fachamtes gesicherte Jahresdaten der Jahre 2008 und 2009 mehr Aussagekraft besitzen.

 

Das Fachamt erlaubt sich aus fachlicher Sicht zudem den Hinweis, dass nach hiesiger Auffassung die Aussagekraft summierter Unterhaltungskosten ohnehin relativ ist.

Insbesondere bei den Fahrzeugen/Arbeitsgeräten, deren Ersatzbeschaffung kurzfristig, d. h. im kommenden Haushaltsjahr, vorgesehen ist, wurden in aktueller Vergangenheit bereits nur die Unterhaltungsmittel aufgewendet, die absolut notwendig waren, um Betrieb und Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und damit nicht die allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren.

Werterhaltende Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei den nächstes Jahr zur Ersatzbeschaffung anstehenden Fahrzeugen/Arbeitsgeräten in Abstimmung mit der Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen.

 

Angaben zur Laufleistung bei Ersatzbeschaffungen sind ebenfalls den Erläuterungen beigefügt. Auch hier erlaubt sich das Fachamt aus sachlicher und fachlicher Sicht darauf hinzuweisen, dass solch absolute Angaben keine qualifizierten Rückschlüsse auf die Auslastung eines Fahrzeuges zulassen.

Städtische Fahrzeuge werden nicht als Verteilerfahrzeuge für hoher Km-Laufleistung eingesetzt. Von daher werden bei der Beschaffung bewusst nur kleine Motorvarianten gefordert, die lediglich auf Stadtbetrieb und damit geringe km-Leistung ausgelegt sind.

Bei motorisierten Verkehrsteilnehmern darf aus eigener Erfahrung und aufgrund allgemeiner Berichterstattung als bekannt vorausgesetzt werden, dass Motoren, Antriebsstränge und Bremssysteme durch ausschließlichen Stadtbetrieb übermäßig stark belastet werden.

 

Die Laufleistung eines PKW ist nach Aussage der Fahrzeugindustrie im Stadtbetrieb mit Faktor 2, die eines LKW sogar mit Faktor 3 zu multiplizieren.

 

Arbeitsmaschinen können nicht nach km-Leistung bemessen werden. Hier zählen geleistete Betriebsstunden. 100 geleistete Betriebsstunden eines Rasenmähers entsprechen nach Aussage von Fachverbänden 15.000 km Laufleistung eines gängigen PKW unter Volllast.

 

Als gut ausgelastet gilt eine große Arbeitsmaschine (z.B. Radlader) bei jährlich 500 - 600 Betriebsstunden.

 

Abschließend erlaubt sich die Verwaltung einen Hinweis in eigener Sache.

 

Zur kontinuierlichen Fortentwicklung der betriebswirtschaftlichen Steuerung der Stadt über das “Neuen Kommunale Finanzmanagement“ (NKF) ist das Produkt “Fuhrparkmanagement“, Produkt-Nr. 010605, gebildet worden.

Das Produkt enthält sämtliche relevanten und aussagefähigen Daten zu anstehenden (Ersatz-) Beschaffungen, detaillierte Aussagen zum Ressourcenverbrauch vorhandener Einheiten sowie den Bezug zu den Steuerungselementen Kosten- und Leistungsrechnung sowie Berichtswesen und Controlling.

Zur Vermeidung doppelten Verwaltungsaufwandes schlägt die Verwaltung daher vor, auf den jährlichen Bericht über alle nach heutiger Planung zur (Ersatz-)Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte zukünftig zu verzichten. Sich darüber hinaus ergebende Fragestellungen werden selbstverständlich im Zuge der Haushaltsplanberatungen beantwortet.

 

 

 

 

T h i e l e

Bürgermeister


Kombi/Transporter - Feuerwehr, ME – 2507:

 

Erstzulassung                                               02/00

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                rd.  85.000

km – Leistung 2007 – 08/2010                      rd.  39.000

Schadstoffplakette                                         keine

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                       3.723,70 €                                 934,81 €

2009                                       1.275,10 €                                 356,70 €

 

 

Das Fahrzeug wurde im Jahr 2000 in Dienst gestellt und weist zum heutigen Zeitpunkt eine Laufleistung von 85 000 km auf. Diese Laufleistung wurde überwiegend im innerstädtischen Betrieb abgeleistet. Die Laufleistung ist mit 2 zu multiplizieren, da erhöhter Verschleiß von Motor und Getriebe durch ausschließliche Nutzung im Stadtverkehr technisch nachweisbar sind (permanente Kaltfahrt, hierdurch bedingt z.B. Ablagerung von Verbrennungsrückständen und damit Gefahr von irreparablen Motorschäden). Aus dem gleichen  Grunde sind auch Gebrauchsspuren und Verschleiß am Fahrzeug entsprechend hoch.

Bei einer längeren Nutzung des Fahrzeugs müsste eine Instandsetzung von Stoßdämpfern, Gummilagerung der Vorder- und Hinterachse, Kupplung und der Bereifung in Betracht gezogen werden.

Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist nicht möglich. Ein Trenngitter zwischen Fahrgast- und Transportraum müsste zum Schutz der Insassen nachgerüstet werden.


Anhänger -Plane/Spriegel - Feuerwehr, ME – 2938:

 

Erstzulassung                                               04/87

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                unbekannt

km – Leistung 2007 – 08/2010                      unbekannt

Schadstoffplakette                                         entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                            11,10 €                                     0,00 €

2009                                            11,10 €                                 118,90 €

 

 

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen einachsigen Anhänger mit Plane und Spriegel aus dem Jahr 1987. Die Stadt ist Zweitbesitzer und hat den Anhänger 1989 erworben.

Der Anhänger wird überwiegend zu Transport von Ausrüstung der Jugendfeuerwehr und nach Brandeinsätzen genutzt. Entsprechend weist er Gebrauchsspuren auf.

 

Anhänger werden im Fuhrpark der Stadt überaus alt, da sie nur geringem Verschleiß unterliegen. Soweit möglich, werden selbst große Instandsetzungsarbeiten in der städtischen Kfz.-Werkstatt ausgeführt. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer, soweit sie nach sachlicher Abwägung wirtschaftlich sind.

Das gilt allerdings nicht für die Zentralelektrik und massive Eingriffe in die Bremsanlage. Bei einer längeren Nutzung des Anhängers müssten zudem Plane und Spriegel erneuert und diverse Blecharbeiten ausgeführt werden.

Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist ebenfalls nicht möglich.

Dem Anhänger fehlen die nach dem heutigen Stand der Technik erforderlichen Zurrösen und –punkte für eine ordnungsgemäße Transportsicherung. Die immer stärker in den Fokus polizeilicher Aktivitäten rückende Ladungssicherung ist somit nur mangelhaft zu bewerkstelligen. Das nachträgliche Setzen von Zurrösen scheidet aus statischen Gründen aus oder bedürfte einer kostspieligen Einzelabnahme.

 

Da die Feuerwehr Hilden ihr Konzept für den Materialnachschub dem aktuellen Stand der Technik angepasst hat (genormte Rollwagen), lässt sich dieses Konzept mit dem Anhänger nur sehr umständlich umsetzen.

 

Die Kosten für eine Instandsetzung des Anhängers stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu einer Ersatzbeschaffung.


Anhänger (kleine Hüpfburg) - Jugendamt, ME – 2174:

 

Erstzulassung                                               07/90

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                unbekannt

km – Leistung 2007 – 08/2010                      unbekannt

Schadstoffplakette                                         entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                            33,09 €                                     0,00 €

2009                                            59,09 €                                 237,80 €

 

 

Anhänger werden im Fuhrpark der Stadt überaus alt, da sie nur geringem Verschleiß unterliegen. Soweit möglich, werden selbst große Instandsetzungsarbeiten in der städtischen Kfz.-Werkstatt ausgeführt. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer, soweit sie nach sachlicher Abwägung wirtschaftlich sind.

Das gilt allerdings nicht für die Zentralelektrik und massive Eingriffe in die Bremsanlage.

Bei vielen der alten Anhänger, auch hier, ist insbesondere die Bremsanlage veraltet. Sie entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist ebenfalls nicht möglich.

Dem Anhänger fehlen die nach dem heutigen Stand der Technik erforderlichen Zurrösen und –punkte für eine ordnungsgemäße Transportsicherung.

Die immer stärker in den Fokus polizeilicher Aktivitäten rückende Ladungssicherung ist somit nur mangelhaft zu bewerkstelligen. Das nachträgliche Setzen von Zurrösen scheidet aus statischen Gründen aus oder bedürfte einer kostspieligen Einzelabnahme.

 

Die Kosten für eine Instandsetzung des Anhängers stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu einer Ersatzbeschaffung.


Lipko Kreißelegge - Grünflächenabteilung

 

Jahr der Anschaffung:                                               08/01

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                            entfällt

km – Leistung 2007 – 08/2010                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

 

aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich

 

 

Die Kreiselegge oder Rotoregge, ist ein Gerät zur Unkrautbekämpfung oder Einebnung von Bodenunebenheiten im Garten- und Landschaftsbau. Die Kreiselegge ist an einem Einachsschlepper angeflanscht, der das Gerät mit Hilfe einer Gelenkwelle antreibt.

 

Grünflächenabteilung und Friedhöfe teilen sich die Einheit insbesondere zur Pflege der wassergebundenen Wege in Grünanlagen, Parks und auf Friedhöfen. Das Arbeitsgerät unterliegt einem extremen Verschleiß und ist dringend zu ersetzen.


Einachsschlepper Agria Bison, o. Kennzeichen - Grünflächenabteilung

 

Jahr der Anschaffung:                                               08/01

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                            entfällt

km – Leistung 2007 – 08/2010                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

 

aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich

 

 

 

Einachsschlepper sind motorbetriebene gelenkte Arbeitsmaschinen zur Bodenbearbeitung. Einachsschlepper haben nur eine Achse sowie einen Lenker für den Benutzer. Der Maschinenführer geht der sich selbst antreibenden Maschine hinterher. Einachsschlepper werden häufig auch als Fräse bezeichnet, obwohl dies eigentlich nur eins der möglichen Anbaugeräte ist.

Die Grünflächenabteilung des Zentralen Bauhofes verrichtet viele verschiedene Arbeiten mit Einachsschleppern wegen der vielfältigen Möglichkeiten von Anbaugeräten. Als Anbaugeräte sind u. a. vorhanden Mulchmäher, Umkehrfräse, Balkenmäher, Wildkrautbürste, Erdhacke und Schneepflug, Kreißelegge.

 

Die Grünflächenabteilung benötigt eine PS-starke Ersatzeinheit zum Betrieb in den flächenmäßig zunehmenden Ausgleichsflächen. Weiterhin soll das Arbeitsgerät mit einer Kehrbürste für Reinigungsleistungen besonders im Rahmen der zu erbringenden Verkehrsicherungspflicht im Winter ausgestattet werden.


Ersatzbeschaffung für Epoke Aufsatzstreugerät - Grünflächenabteilung

 

Jahr der Anschaffung:                                               02/91

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                            entfällt

km – Leistung 2007 – 08/2010                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

 

aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich

 

 

 

Bei dem vorhandenen Gerät handelt es sich um einen Aufsatzstreuer mit einem Behältervolumen von 350 l. Das Anbaugerät wurde an die Stadt in 02/91 ausgeliefert. Streufunktion und Mengenregulierung erfolgen über Umrührwelle u. Auslegewalze. Eine aus Umweltschutzgründen wünschenswerte dem Stand der Technik entsprechende exakte Mengendosierung ist nur ungenau möglich.

Das Gerät ist trotz spezieller Beschichtung, ordnungsgemäßer Pflege und regelmäßiger Inspektion durch den ständigen Kontakt mit Streusalz sichtbar korrodiert.

Der ständige Salzkontakt hat nicht nur die Behälter angefressen, sondern auch die Fördermechanik in Mitleidenschaft gezogen. Aufgrund des harten Winters 2009/2010 waren größere Ausgaben in Streumechanik und Hydraulik erforderlich.

Ein Einsatz über die Wintersaison 2011/2012 hinaus ist nur bei einem mäßigen Wintereinsatz bzw. mit entsprechendem Aufwand denkbar.

Erforderlich ist ein Ersatzgerät mit Beleuchtung nach StVZO sowie höhenverstell-barer Knickdeichsel mit Zugöse.


Anhänger – Grünflächenabteilung, ME – 2080

 

Erstzulassung                                               11/86

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                unbekannt

km – Leistung 2007 – 08/2010                      unbekannt

Schadstoffplakette                                         entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                           301,41 €                                    0,00 €

2009                                          112,83 €                                 386,43 €

 

 

Anhänger werden im Fuhrpark der Stadt überaus alt, da sie nur geringem Verschleiß unterliegen. Soweit möglich, werden selbst große Instandsetzungsarbeiten in der städtischen Kfz.-Werkstatt ausgeführt. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer, soweit sie nach sachlicher Abwägung wirtschaftlich sind.

Das gilt allerdings nicht für die Zentralelektrik und massive Eingriffe in die Bremsanlage.

Bei vielen der alten Anhänger, auch hier, ist insbesondere die Bremsanlage veraltet. Sie entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist ebenfalls nicht möglich.

Dem Anhänger fehlen die nach dem heutigen Stand der Technik erforderlichen Zurrösen und –punkte für eine ordnungsgemäße Transportsicherung.

Die immer stärker in den Fokus polizeilicher Aktivitäten rückende Ladungssicherung ist somit nur mangelhaft zu bewerkstelligen. Das nachträgliche Setzen von Zurrösen scheidet aus statischen Gründen aus oder bedürfte einer kostspieligen Einzelabnahme.

 

Die Kosten für eine Instandsetzung des Anhängers stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu einer Ersatzbeschaffung.


Iseki Systemgeräteträger – Grünflächenabteilung, ME – 2133:

 

Erstzulassung                                               11/00

Gesamt – Betriebsstunden bis 08/10           rd. 3.700

Betr. Std. 2007 – 08/2010                              rd. 1.700

Schadstoffplakette                                         entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                       4.256,43 €                              1.447,44 €

2009                                       3.980,47 €                              1.099,83 €

 

 

Ein Systemgeräteträger ist eine Weiterentwicklung des klassischen Traktors. Geräteträger sind universell einsetzbar. Erreicht wird dieses Ziel durch die Möglichkeit, Anbaugeräte im Front-, und im Heckachsbereich anzubauen und damit den Anbauraum über dem Rahmen flexibler zu nutzen.

 

Systemgeräteträger werden in allen Bereichen des Baubetriebshofes eingesetzt, um Einheiten multifunktional nutzen zu können und besser auszulasten.

 

Der zur Ersatzbeschaffung anstehende ISEKI-Systemgeräteträger mit hydrostatischem Fahrantrieb wird zur Pflege von Extensivgrünflächen genutzt, die den größten Teil der zu mähenden Grünflächen in Hilden ausmachen. Außerdem wird der Systemgeräteträger als Notfalleinsatzgerät herangezogen, wenn die zur Intensivflächenunterhaltung genutzte Einheit ausfällt. Die Einsatzzeiten nehmen zu, und das Gerät wird stets am Leistungslimit genutzt.

Extrem hoher Beanspruchung von Motor und Hydrostat zeigen immer deutlichere Verschleißerscheinungen. Der Hydrostat, bestehend aus Hydraulikmotoren und -pumpen ist verschlissen und baut aufgrund von Einsatzzeit und Einsatzgebiet deutliche an Leistung ab.

Das Arbeitsgerät weist einsatzbedingte erhebliche Materialermüdungen insbesondere am Mähwerk und hier an Lagern, Wellen und Buchsen auf.

Zunehmender Verschleiß durch starke Vibration; Bolzen der Messerbefestigung brechen; Spurstangen und Spurstangenköpfe ausgeschlagen durch Arbeit im Gelände; Hubzylinder Mähwerk verlieren an Leistung; Gelenkwelle verschlissen; Zapfwellenantrieb ausgeschlagen. Der Mäher weist durch motorbedingte Vibrationen Materialbrüche an Gestell und Gehäuse auf; der Motor verbraucht Öl

 

Die geleisteten Betriebsstunden sind nach Aussage fachkundiger Händler durchaus mit Maschinen von Lohnunternehmern vergleichbar.

 

*100 geleistete Betriebsstunden eines Rasenmähers entsprechen 15.000 km Laufleistung eines gängigen PKW Größe VW Golf unter Volllast.

 


Transporter Kasten DB Vario 612 D – Straßenunterhaltung, ME – 2122

 

Erstzulassung                                               07/98

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                rd. 180.000

km – Leistung 2007 – 08/2010                      rd.   63.000

Schadstoffplakette                                         rot

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                       6.853,26 €                              2.321,94 €

2009                                       5.543,19 €                              2.559,10 €

 

 

Die „Schilderkolonne“ der Straßenbauabteilung nutzt einen DB 612 D Vario Kastenwagen, Dach hoch. Das Fahrzeug ist aufgrund seiner Funktion mit einer Fahrzeuginneneinrichtung versehen und einer eigens konstruierten Aufnahmemöglichkeit für Rohrpfosten über 3 m Länge. Die Einheit wird für Reparaturmaßnahmen an Verkehrsmobiliar jeglicher Art, zur Kontrolle von Ampeln, Parkscheinautomaten und den Transport des Verkehrsdialogdisplays eingesetzt.

Der Transporter wurde 1999 in einen schweren an einen wirtschaftlichen Totalschaden grenzenden Verkehrsunfall verwickelt.

Laufleistung ist mit 2 zu multiplizieren, da technisch nachweisbar erhöhter Verschleiß von Motor und Getriebe durch ausschließliche Nutzung im Stadtverkehr = permanente Kaltfahrt, hierdurch bedingt z.B. Ablagerung von Verbrennungsrückständen und damit Gefahr von irreparablen Motorschäden; alters- und einsatzbedingter hoher Motor-/Getriebeverschleiß, Fahrzeug weist übermäßig Korrosion und Materialermüdung am gesamten Aufbau auf; Ölverlust; Verschleiß Bremsanlage, Bremszylinder verliert Druck; zunehmender Ausfall von Verschleißteilen wie Wasserkühler, Radlager, Spurstangen, Wasserpumpe; mechanische Teile wie Schalter, Pedalen, und Wischermotor altersbedingt verschlissen oder defekt; Fahrzeugsitze durchgesessen und ohne befriedigenden Sitzhalt


Anhänger Schilderkolonne – Straßenunterhaltung, ME – 2515

 

Erstzulassung                                               08/91

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                unbekannt

km – Leistung 2007 – 08/2010                      unbekannt

Schadstoffplakette                                         entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                           155,43 €                                    0,00 €

2009                                           119,99 €                                    0,00 €

 

 

Anhänger werden im Fuhrpark der Stadt überaus alt, da sie nur geringem Verschleiß unterliegen. Soweit möglich, werden selbst große Instandsetzungsarbeiten in der städtischen Kfz.-Werkstatt ausgeführt. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer, soweit sie nach sachlicher Abwägung wirtschaftlich sind.

Das gilt allerdings nicht für die Zentralelektrik und massive Eingriffe in die Bremsanlage.

Bei vielen der alten Anhänger, auch hier, ist insbesondere die Bremsanlage veraltet. Sie entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist ebenfalls nicht möglich.

Dem Anhänger fehlen die nach dem heutigen Stand der Technik erforderlichen Zurrösen und –punkte für eine ordnungsgemäße Transportsicherung.

Die immer stärker in den Fokus polizeilicher Aktivitäten rückende Ladungssicherung ist somit nur mangelhaft zu bewerkstelligen. Das nachträgliche Setzen von Zurrösen scheidet aus statischen Gründen aus oder bedürfte einer kostspieligen Einzelabnahme.

 

Die Kosten für eine Instandsetzung des Anhängers stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu einer Ersatzbeschaffung.


Ersatzbeschaffung für Schneepflug Kahlbacher

 

Kauf                                                                           1989

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                            entfällt

km – Leistung 2006 – 08/2010                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

 

aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich

 

 

 

Der Kahlbacher Schneepflug Typ HES 250 ist mit Gummiverschleißschienen ausgestattet und ausgelegt für den Anbau an die Geräteplatte Gr. 5 des hier im Winterdienst eingesetzten Actros ME – 2247.

Die hydraulische Seitenumstellung des Schneepfluges ist nicht mehr voll funktionsfähig. Die Hydraulikleitungen sind porös, die –anschlüsse schließen nicht mehr öldicht.

Windleitschirm, Begrenzungsleuchten/Rückstrahler, Stützräder für die Ruhestellung sind alters- und einsatzbedingt verschlissen.

Aufgrund des harten Winters 2009/2010 waren größere Ausgaben in Verschleißteile und Hydraulik erforderlich.

Ein Einsatz über die Wintersaison 2011/2012 hinaus ist nur bei einem mäßigen Wintereinsatz bzw. mit entsprechendem Aufwand denkbar.


Ersatzbeschaffung für Schneepflug Pietsch

 

Kauf                                                                           1989

Gesamt - km – Leistung bis 08/08                            entfällt

km – Leistung 2006 – 08/2008                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

 

aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich

 

 

 

Der Pietsch Federklappenschneepflug Typ FK 7 ist mit7 Federklappen und Gummiverschleißschienen ausgestattet und ausgelegt für den Anbau an die Geräteplatte Gr. 5 des hier im Winterdienst eingesetzten SK, ME – 2919.

Die hydraulische Seitenumstellung des Schneepfluges ist nicht mehr voll funktionsfähig. Die Hydraulikleitungen sind porös, die –anschlüsse schließen nicht mehr öldicht.

Windleitschirm, Begrenzungsleuchten/Rückstrahler, Stützräder für die Ruhestellung sind alters- und einsatzbedingt verschlissen.

Aufgrund des harten Winters 2009/2010 waren größere Ausgaben in Verschleißteile und Hydraulik erforderlich.

Ein Einsatz über die Wintersaison 2011/2012 hinaus ist nur bei einem mäßigen Wintereinsatz bzw. mit entsprechendem Aufwand denkbar.


Kleintransporter Daihatsu Hijet, ME – 6032 – 6034 und ME – 6055 - 6056

 

ME – 6032 - Erstzulassung                          02/01

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                rd. 86.000

km – Leistung 2007 – 08/2010                      rd. 34.400

Schadstoffplakette                                         gelb

- Unfallschäden 02/06 und 09/07

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                       1.920,69 €                              1.477,60 €

2009                                       2.254,92 €                              2.051,03 €

 

 

ME – 6033 - Erstzulassung                          02/01

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                rd. 81.400

km – Leistung 2007 – 08/2010                      rd. 31.000

Schadstoffplakette                                         gelb

- Unfallschäden 12/01 und 01/09; Motorschaden 06/09

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                       2.014,50 €                              1.598,22 €

2009                                       4.136,94 €                              3.923,70 €

 

 

ME – 6034 - Erstzulassung                          02/01

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                rd. 69.600

km – Leistung 2007 – 08/2010                      rd. 24.400

Schadstoffplakette                                         gelb

- Unfallschäden 01/02, 11/04, 04/09 und 02/10

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                       2.151,33 €                              1.568,06 €

2009                                       3.208,67 €                              2.407,73 €

 

 

ME – 6055 - Erstzulassung                          08/01

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                rd. 86.600

km – Leistung 2007 – 08/2010                      rd. 34.600

Schadstoffplakette                                         gelb

- Unfallschäden 12/02, 02/04 und 10/05

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                       2.269,91 €                                 964,96 €

2009                                       2.129,47 €                              3.121,13 €

 

 

ME – 6056 - Erstzulassung                          08/01

Gesamt - km – Leistung bis 08/10                rd. 71.800

km – Leistung 2007 – 08/2010                      rd. 33.500

Schadstoffplakette                                         gelb

- Unfallschäden 01/05, 08/05 und 07/09; Sturmschaden Kyrill

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                       1.993,37 €                              1.025,27 €

2009                                       2.265,60 €                              2.407,73 €

 

 

Der Zentrale Bauhof unterhält in der Stadtreinigung fünf Daihatsu Hijet Kleintransporter. Die Einheiten nutzen die Bezirksreiniger zur Anfahrt in ihre Einsatzgebiete und als Nutzfahrzeug zum einsammeln von Abfällen und Kehricht auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen, im Stadtpark, im Umfeld der Erholungs- und Freizeiteinrichtungen wie Waldbad, Hildorado und auf den dazu gehörenden Parkplätzen.

Die Elastizität der Antriebsaggregate, gekennzeichnet durch geringen Hubraum bei relativ hoher Nenndrehzahl, wird regelmäßig bis zum Limit genutzt, da die Fahrzeuge meist unter voller Ausnutzungen der Nutzlast ausschließlich im Stadtgebiet im Stopp and Go Betrieb eingesetzt werden.

Die Verarbeitungsqualität lässt aufgrund des geringen Anschaffungspreises zwangsläufig zu wünschen übrig. Die Aufbauten weisen durch teils aggressive Flüssigkeiten, mit denen sie ständig in Berührung kommen, sichtbar und tiefgreifend Korrosion auf.

Die Innenreinrichtung der nicht mehr zeitgemäßen Fahrerkabinen ist völlig abgenutzt.

Permanent sind Schweißarbeiten und Reparaturen an Kipperbrücken, –pumpen, Schaltgetrieben und Kupplungssystemen aufgrund von Materialermüdung erforderlich.

 

Die unterschiedlichen Kilometerstände beruhen darauf, dass die Anfahrtswege in die festgelegten Bezirke unterschiedlich lang sind.


handgeführter Friedhofsbagger Boki 2551 – Friedhofsabteilung

 

Erstzulassung                                               07/99

Gesamt – Betriebsstunden bis 08/10           rd. 2.300

Betr. Std. 2007 – 08/2010                              rd.    770

Schadstoffplakette                                         entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                  Werkstattkosten

2008                                          719,65 €                              3.196,43 €

2009                                       2.102,10 €                              2.734,70 €

 

 

Der Boki Friedhofsbagger Typ 2551 ist eine handgeführte Arbeitsmaschine. Der Kleinbagger wird hauptsächlich zur Grabbereitung auf dem Hauptfriedhof eingesetzt.

Der Hauptfriedhof wurde vor über 200 Jahren angelegt. Die Zuwegungen zu vielen Grablagen sind entsprechend eng bemessen. Eine maschinelle Grabbereitung ist daher meist nur mit dem vorhandenen Schmalspurbagger möglich.

 

Der zur Ersatzbeschaffung anstehende Friedhofsbagger ist mit hydrostatischem Fahrantrieb ausgestattet und wird für die Grabbereitung über eine Art Deichsel handgeführt am Grab in Position gebracht.

Die Einheit wird außerdem als Notfalleinsatzgerät beim Ausfall des selbstfahrenden Friedhofbaggers herangezogen, auf dem die Hauptlast der Grabbereitung auf den drei städtischen Friedhöfen liegt.

Verschleißerscheinungen sind einsatzbedingt und betreffen meist das Hydraulikschlauchsystem sowie Lager Bolzen und Buchsen der bewegten Teile, wie Greifer und Abstützungen.

 

100 geleistete Betriebsstunden eines Rasenmähers entsprechen nach Aussage der Fachwelt 15.000 km Laufleistung eines gängigen PKW unter Volllast.

Als gut ausgelastet gilt eine große Arbeitsmaschine (z.B. Radlader) bei jährlich 500 - 600 Betriebsstunden.

Der Boki Bagger leistet im Jahr durchschnittlich 210 Betriebsstunden. Das Arbeitsgerät ist im Segment unterhalb einer großen Arbeitsmaschine einzustufen.


Budget Kfz.-Werkstatt Wirtschaftsgüter über 410 €

 

 

2011 – 2014:

Der Ansatz ist für

a)    die EB von vermögenswirksamen Gegenständen wie LKW Drehmomentschlüsseln, Grubenhebern, Schweiß-, Bohrgeräten, pneumatischen oder elektrisch betriebenen Werkstattausrüstungsteilen, Kontroll- und Funktionsprüfungsgeräte sowie

     b)    für die Ergänzung von größeren Einrichtungsgegenständen vorgesehen, die

unerwartet irreparabel sind oder aufgrund neuer arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben oder umweltgesetzlicher Vorschriften ohne Verzug ergänzt oder ersetzt werden müssen; hierzu zählen.

 

In der Ansatzbildung nicht berücksichtigt sind die Aufwendungen, die sich in Folge der Organisationsuntersuchung aus der Zusammenlegung der Werkstätten ergeben werden. Welche baulichen Veränderung und technische Zusatzausstattung erforderlich werden wird, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden, wird aber in Zusammenarbeit mit GUV, TÜV o. Dekra ermittelt werden.


Finanzielle Auswirkungen  

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Nein, wird im Zuge der Haushaltsberatungen für 2011 beschlossen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

 

Gesehen Klausgrete