Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
genehmigt nach Vorberatung durch den Sozial- sowie den Haupt- und Finanzausschuss
eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 135.000 € bei Produkt 050303 – Hilfen
nach AsylbLG -.
Deckung: Kostenträger: 1504040030 „Zweckverbände“, Mehrertrag aus Gewinnabführung - Sparkasse
HRV
Erläuterungen und Begründungen:
Asylbewerberinnen
und Asylbewerber, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
besitzen, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Kostenträger für diese Leistungen sind die Kommunen, denen die Personen zur
Unterbringung und Versorgung bis zur Entscheidung über das Asylbegehren bzw.
bis zur Rückkehr in ihr Heimatland zugewiesen wurden.
Die
leistungsberechtigten Personen, untergebracht in Gemeinschaftsunterkünften der
Stadt, erhalten nach § 3 AsylbLG Grundleistungen für den notwendigen Bedarf an
Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie
Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts in Form von Sachleistungen oder
alternativ – wie in Hilden – Geldleistungen nach gesetzlich festgelegten
Regelsätzen.
Der Regelsatz für
einen Haushaltsvorstand oder eine allein stehende Person inkl. Taschengeld beträgt
monatlich 224,97 € zuzüglich Kosten der Unterkunft (zzt. Benutzungsgebühr
monatlich 92,-- €).
Neben den
Grundleistungen sind gem. § 4 AsylbLG „zur Behandlung akuter Erkrankungen und
Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung
einschl. der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstige zur
Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder
Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen“
zu gewähren.
Das Land NRW
erstattet den Kommunen für die Unterbringung und Versorgung der zugewiesenen
Asyl begehrenden Personen für die Dauer des Asylverfahrens die aufgewendeten
Kosten nach einer Pauschalberechnung entsprechend der Größe, Zuweisungsquote
und Finanzkraft der jeweiligen Stadt. Die Landeserstattung für Hilden beträgt
gegenwärtig 90.984,00 €, die quartalsweise mit je 22.746,00 € ausgezahlt werden.
Im laufenden
Haushaltsjahr waren in Hilden bisher durchschnittlich 58 Personen pro Monat zu
versorgen.
Bisher (Stand:
31.07.2010) wurden folgende Leistungen erbracht (in Klammern die Zahlen von
2009):
Grundleistungen: 103.181,67 € = 254,14 € pro Person u. Monat (269,07 €)
Ambulante
Krankenkosten: 48.208,63 € =
118,74 € pro Person u. Monat
( 69,02 €)
Stationäre
Krankenkosten: 52.018,87 € =
128,13 € pro Person u. Monat
( 59,09 €)
Gesamt: 203.409,17
€ = 501,01 € pro Person u.
Monat (397,18 €)
Der
Haushaltsansatz 2010 wurde auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2009 mit
220.000,00 € kalkuliert.
Insgesamt wurden
bisher pro Monat (Januar bis Juli 2010) rund 29.058,45 € verausgabt.
Bei
gleichbleibenden Ausgaben für den Zeitraum August bis Dezember, würden bis zum Jahresende noch Mittel in Höhe von 140.292,25 €
benötigt.
Im Vergleich zum
Vorjahr, sind die ambulanten Krankenkosten um ca. 72%, die stationären Krankenkosten
sogar um ca. 117 % gestiegen. Wie jedes Jahr, sind die anfallenden
Krankenkosten vorher nicht kalkulierbar und stellen für die Haushaltsplanung
somit eine unbestimmte Größe dar.
Vor kurzer Zeit
ist eine Hilfeempfängerin aus gesundheitlichen Gründen zu einem Pflegefall geworden.
Laut ärztlicher Einschätzung wird sich der Gesundheitszustand auch auf
langfristige Sicht nicht verbessern, was erneut erhöhte Aufwendungen für
Krankenkosten mit sich führt. Die Kosten für diesen Fall sind in der
Aufstellung bis 31.07.2010 nicht enthalten.
Bisher liegen uns
in diesem Fall noch offene Rechnungen in Höhe von ca. 17.700,00 € vor.
Es ist davon
auszugehen, dass in diesem Jahr noch weitere Rechnungen in ungewisser Höhe zu
diesem Fall folgen werden. Diese zu erwartenden Rechnungen werden hier mit
einer Höhe von 20.000,00 € kalkuliert.
Dies führt zu
folgender Aufstellung:
Ausgaben bis
31.07.2010 203.409,17
€
Voraussichtliche
Ausgaben Aug – Dez 2010 140.292,25
€
Sonderfall
Krankenkosten 37.700,00 €
Gesamtkosten 2010 381.401,42
€
Haushaltsansatz
2010 220.000,00
€
Mehrkosten 2010 =
überplanmäßige Ausgabe: 161.401,42 € (≈ 160.000,00 €)
Am 28.7.2010 wurde
bereits ein Betrag von 25.000 € üpl. zur Verfügung gestellt, so dass noch eine üpl.
von 135.000 € benötigt wird.
Gez. Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
050303 |
Bezeichnung |
Hilfen nach AsylBLG |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2010 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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5020000020 |
0503031000 |
533800 |
135.000 |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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1504040030 |
469200 |
135.000 |
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Finanzierung: Mehrertrag
aus Gewinnabführungsverträgen - Sparkasse HRV. Hinweis:
Beide Positionen haben auch ihren Niederschlag im Finanzstatus gefunden. |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |