Betreff
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Genehmigung einer üpl Ausgabe
Vorlage
WP 09-14 SV 50/024
Aktenzeichen
III/50.Kl.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt genehmigt nach Vorberatung durch den Sozial- sowie den Haupt- und Finanzausschuss eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 135.000 € bei Produkt 050303 – Hilfen nach AsylbLG -.

 

Deckung: Kostenträger: 1504040030 „Zweckverbände“, Mehrertrag aus Gewinnabführung - Sparkasse HRV

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Kostenträger für diese Leistungen sind die Kommunen, denen die Personen zur Unterbringung und Versorgung bis zur Entscheidung über das Asylbegehren bzw. bis zur Rückkehr in ihr Heimatland zugewiesen wurden.

Die leistungsberechtigten Personen, untergebracht in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt, erhalten nach § 3 AsylbLG Grundleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts in Form von Sachleistungen oder alternativ – wie in Hilden – Geldleistungen nach gesetzlich festgelegten Regelsätzen.

 

Der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand oder eine allein stehende Person inkl. Taschengeld beträgt monatlich 224,97 € zuzüglich Kosten der Unterkunft (zzt. Benutzungsgebühr monatlich 92,-- €).

Neben den Grundleistungen sind gem. § 4 AsylbLG „zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschl. der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen“ zu gewähren.

 

Das Land NRW erstattet den Kommunen für die Unterbringung und Versorgung der zugewiesenen Asyl begehrenden Personen für die Dauer des Asylverfahrens die aufgewendeten Kosten nach einer Pauschalberechnung entsprechend der Größe, Zuweisungsquote und Finanzkraft der jeweiligen Stadt. Die Landeserstattung für Hilden beträgt gegenwärtig 90.984,00 €, die quartalsweise mit je 22.746,00 € ausgezahlt werden.

 

Im laufenden Haushaltsjahr waren in Hilden bisher durchschnittlich 58 Personen pro Monat zu versorgen.

 

Bisher (Stand: 31.07.2010) wurden folgende Leistungen erbracht (in Klammern die Zahlen von 2009):

 

Grundleistungen:                    103.181,67 € =           254,14 € pro Person u. Monat          (269,07 €)

Ambulante Krankenkosten:      48.208,63 € =           118,74 € pro Person u. Monat          (  69,02 €)

Stationäre Krankenkosten:      52.018,87 € =           128,13 € pro Person u. Monat          (  59,09 €)

Gesamt:                                 203.409,17 € =           501,01 € pro Person u. Monat       (397,18 €)

 

Der Haushaltsansatz 2010 wurde auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2009 mit 220.000,00 € kalkuliert.

 

Insgesamt wurden bisher pro Monat (Januar bis Juli 2010) rund 29.058,45 € verausgabt.

Bei gleichbleibenden Ausgaben für den Zeitraum August bis Dezember, würden bis zum Jahresende noch Mittel in Höhe von 140.292,25 € benötigt.

 

Im Vergleich zum Vorjahr, sind die ambulanten Krankenkosten um ca. 72%, die stationären Krankenkosten sogar um ca. 117 % gestiegen. Wie jedes Jahr, sind die anfallenden Krankenkosten vorher nicht kalkulierbar und stellen für die Haushaltsplanung somit eine unbestimmte Größe dar.

 

Vor kurzer Zeit ist eine Hilfeempfängerin aus gesundheitlichen Gründen zu einem Pflegefall geworden. Laut ärztlicher Einschätzung wird sich der Gesundheitszustand auch auf langfristige Sicht nicht verbessern, was erneut erhöhte Aufwendungen für Krankenkosten mit sich führt. Die Kosten für diesen Fall sind in der Aufstellung bis 31.07.2010 nicht enthalten.

Bisher liegen uns in diesem Fall noch offene Rechnungen in Höhe von ca. 17.700,00 € vor.


 

Es ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr noch weitere Rechnungen in ungewisser Höhe zu diesem Fall folgen werden. Diese zu erwartenden Rechnungen werden hier mit einer Höhe von 20.000,00 € kalkuliert.

 

Dies führt zu folgender Aufstellung:

 

Ausgaben bis 31.07.2010                                         203.409,17 €

Voraussichtliche Ausgaben Aug – Dez 2010           140.292,25 €

Sonderfall Krankenkosten                                           37.700,00 €

Gesamtkosten 2010                                                381.401,42 €

Haushaltsansatz 2010                                              220.000,00 €

 

Mehrkosten 2010 = überplanmäßige Ausgabe:        161.401,42 €   (≈ 160.000,00 €)

 

Am 28.7.2010 wurde bereits ein Betrag von 25.000 € üpl. zur Verfügung gestellt, so dass noch eine üpl. von 135.000 € benötigt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gez. Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

050303

Bezeichnung

Hilfen nach AsylBLG

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

5020000020

0503031000

533800

135.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

1504040030

469200

135.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Mehrertrag aus Gewinnabführungsverträgen - Sparkasse HRV.

Hinweis: Beide Positionen haben auch ihren Niederschlag im Finanzstatus gefunden.

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete