Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage
WP 09-14 SV 68/013
Aktenzeichen
IV/68..05.ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt die nachfolgend aufgeführte, von Bürgermeister Horst Thiele und Ratsmitglied

Rudi Joseph am 12.08.2010 gemäß § 60 (1) Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 39.484,16 € für die Bezahlung des über EU-weite offene Ausschreibung beschafften Rüstwagens/Gerätewagens Gefahrgut (RW/GWG), I076800034, mit dem amtlichen Kennzeichen ME – FW 114 bereitzustellen. Deckungsmittel in ausreichender Höhe stehen aufgrund des Ergebnisses der EU-weiten Ausschreibung eines Hilfsgruppenlöschfahrzeuges HLF 20/16, I076800026, im Budget zur Verfügung“.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die Eu-weite Ausschreibung des RW erfolgte zu Beginn des Jahres 2009. Das Ergebnis der Ausschreibung hatte eine Überschreitung des kalkulierten Kostenrahmens von 39.484,16 € zur Folge.

Bei der Beschaffung des HLF 20/16 standen nach dem Ergebnis der Auftragsvergabe noch Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Durch die Minderausgabe konnte die Mehrausgabe aufgefangen werden.

Eine Mitteilung an den Haupt- und Finanzausschuss über die Vergabe erfolgte am 23.09.09 mit SV 20/178.

 

Bei der Auftragsvergabe wurde nicht beachtet, dass die Ansätze innerhalb des Produktes nicht gegenseitig deckungsfähig sind. Diese gegenseitige Deckungsfähigkeit war in früheren Jahren im Haushaltsplan durch Anbringung eines Haushaltsvermerks ermöglicht worden, um solche unvorhersehbaren Schwankungen abfangen zu können.

 

Nach § 9 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind Aufwendungen innerhalb eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO anzusehen und bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie 25.000,- € übersteigen. Insofern bedarf es formal noch der Zustimmung des Rates.

 

Die Endabrechnung für die Einheit liegt nunmehr vor, so dass aus Termingründen eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich ist.



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

010605

Bezeichnung

Fuhrparkmanagement

Investitions-Nr.:

I076800034 und

I076800026 (Deckung)

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Nein

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

6843701140

0106049010

075002

39.484,16 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

6843799970

0106049010

075002

39.484,16 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung: siehe oben

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen: nein

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent