Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung
des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz wurde die Verwaltung auf der
Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion beauftragt:
1. Zu prüfen,
welche Möglichkeiten der Einflussnahme bestehen, auf die Ausstattung der Hilden
umgebenden Autobahnen mit sogenanntem Flüsterasphalt hinzuwirken.
2. Zu prüfen,
welche Möglichkeiten bis dahin bestehen, passive Lärmschutzmaßnahmen wie z.B.
eine erweiterte Begrünung oder ein nächtliches Tempolimit von 100km/h als
vorläufige Maßnahmen zu erreichen.
In der SV 66/010
zu o.a. Antrag hatte die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass Sie keine
rechtlichen Möglichkeiten hat, solche Maßnahmen anzuordnen. Insofern blieb nur
der Weg, mit dem Straßenbaulastträger
(Landesbetrieb Straßenbau NRW im Auftrag des Bundes) bzw. der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) Kontakt aufzunehmen
und um Prüfung der Lärmsituation zu bitten.
Bezüglich des
Einsatzes von „Flüsterasphalt“ hat der Landesbetrieb mitgeteilt, dass in absehbarer
Zeit keine Deckensanierungsarbeiten anstehen (s. Anlage 1).
Bezüglich der
Geschwindigkeitsbegrenzung hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass es dazu
derzeit keine hinreichende Antragsgrundlage gibt (s. Anlage 2).
Horst Thiele