Betreff
Änderung der Rechnungsprüfungsordnung
Vorlage
WP 09-14 SV 14/013
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss und den Rat:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung des Rechnungsprüfungsausschusses die folgenden Änderungen der Rechnungsprüfungsordnung:

 

Der § 3 Abs. 2 wird in Ziffer 5 so gefasst

 

5.      die technisch-wirtschaftliche Prüfung von Plänen und Kostenberechnungen gem. § 14 GemHVO Abs. 2, die Prüfung der Architekten- und Ingenieurverträge sowie die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen;

 

Und insgesamt um die neue Ziffer

 

16 - Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V.

 

ergänzt.

 

In § 5 - Unterrichtung des Rechnungsprüfungsamtes - wird der folgende, neue Absatz 1 eingeschoben:

 

(1)       Das Rechnungsprüfungsamt soll (neben der nachgängigen Prüfung) in wichtigen rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen, organisatorischen und informationstechnischen Angelegenheiten frühzeitig informiert oder eingebunden werden. Dazu gehören Aufgaben in den Bereichen der Haushalts- und Finanzwirtschaft, der Stellenplanung und des Personalmanagements, des Kassenwesens, der Gebührenerhebung, des Beschaffungswesens, des Sozialrechts und der wirtschaftliche Betätigung der Stadt.

 

Die bisherigen Absätze des § 5, die weitere dem RPA vorzulegende Unterlagen und Informationen bezeichnen, werden einfach hinter dem neuen § 1 einsortiert.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Zunächst soll der § 3 Abs. 2 Ziffer 5 durch Einfügen der kursiv gedruckten Ergänzungen konkretisiert und an die aktuelle Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden (§ 10) angepasst werden; die Änderungen/Ergänzungen sind kursiv gedruckt:

 

§ 3 - Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes

 

 

(2)       Dem Rechnungsprüfungsamt werden vom Rat der Stadt Hilden folgende weitere Aufgaben übertragen:

 

 

5.      die technisch-wirtschaftliche Prüfung von Plänen und Kostenberechnungen gem. § 14 GemHVO Abs. 2, die Prüfung der Architekten- und Ingenieurverträge sowie die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen;

 

 

 

 

Nach Beratung der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 14/012 hat der Rat am 29.09.2010 beschlossen, dem Rechnungsprüfungsamt gemäß § 103 Abs. 2 Go NRW die Prüfung der Jahresabschlüsse des Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. zu übertragen. Somit ist nunmehr diese Aufgabe in § 3 Abs. 2 als neue Ziffer 16 zu ergänzen:

 

16.     Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V.

 

 

 

 

Außerdem wird dem Rechnungsprüfungsausschuss entsprechend der Beantwortung vom 24.06.2010 der Anfrage der CDU zur Vergabepraxis der Stadt Hilden vorgeschlagen, in den § 5 - Unterrichtung des Rechnungsprüfungsamtes - folgenden, neuen Absatz 1 einzuschieben:

 

§ 5 - Unterrichtung des Rechnungsprüfungsamtes

 

(1)       Das Rechnungsprüfungsamt soll (neben der nachgängigen Prüfung) in wichtigen rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen, organisatorischen und informationstechnischen Angelegenheiten frühzeitig informiert oder eingebunden werden. Dazu gehören Aufgaben in den Bereichen der Haushalts- und Finanzwirtschaft, der Stellenplanung und des Personalmanagements, des Kassenwesens, der Gebührenerhebung, des Beschaffungswesens, des Sozialrechts und der wirtschaftliche Betätigung der Stadt.

 

 

 

 

Die bisherigen Absätze des § 5, die weitere dem RPA vorzulegende Unterlagen und Informationen bezeichnen, sollen einfach hinter dem neuen § 1 einsortiert bleiben.

 

Ein vollständiger Ausdruck der geänderten Rechnungsprüfungsordnung liegt bei.

 

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister