Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss
und den Rat:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung des Rechnungsprüfungsausschusses die folgenden Änderungen
der Rechnungsprüfungsordnung:
Der § 3 Abs. 2 wird in Ziffer 5 so gefasst
5. die
technisch-wirtschaftliche Prüfung von Plänen und Kostenberechnungen gem. § 14
GemHVO Abs. 2, die Prüfung der Architekten- und Ingenieurverträge sowie die Prüfung von
Bauausführungen und Bauabrechnungen;
Und insgesamt um die neue Ziffer
16 - Die Prüfung der Jahresabschlüsse der
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V.
ergänzt.
In § 5 - Unterrichtung des Rechnungsprüfungsamtes - wird der folgende, neue Absatz 1 eingeschoben:
(1) Das Rechnungsprüfungsamt soll (neben der
nachgängigen Prüfung) in wichtigen rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen,
organisatorischen und informationstechnischen Angelegenheiten frühzeitig
informiert oder eingebunden werden. Dazu gehören Aufgaben in den Bereichen der
Haushalts- und Finanzwirtschaft, der Stellenplanung und des
Personalmanagements, des Kassenwesens, der Gebührenerhebung, des
Beschaffungswesens, des Sozialrechts und der wirtschaftliche Betätigung der
Stadt.
Die bisherigen Absätze des § 5, die weitere dem RPA vorzulegende Unterlagen und Informationen bezeichnen, werden einfach hinter dem neuen § 1 einsortiert.
Erläuterungen und Begründungen:
Zunächst soll der § 3 Abs. 2 Ziffer 5 durch Einfügen der kursiv gedruckten Ergänzungen konkretisiert und an die aktuelle Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden (§ 10) angepasst werden; die Änderungen/Ergänzungen sind kursiv gedruckt:
§ 3 - Aufgaben des
Rechnungsprüfungsamtes
…
(2) Dem
Rechnungsprüfungsamt werden vom Rat der Stadt Hilden folgende weitere Aufgaben
übertragen:
…
5. die
technisch-wirtschaftliche Prüfung von Plänen und Kostenberechnungen gem. § 14
GemHVO Abs. 2, die Prüfung der Architekten- und Ingenieurverträge sowie die Prüfung von
Bauausführungen und Bauabrechnungen;
…
Nach Beratung der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 14/012 hat der Rat am 29.09.2010 beschlossen, dem Rechnungsprüfungsamt gemäß § 103 Abs. 2 Go NRW die Prüfung der Jahresabschlüsse des Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. zu übertragen. Somit ist nunmehr diese Aufgabe in § 3 Abs. 2 als neue Ziffer 16 zu ergänzen:
16. Die
Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft Behinderte und
Nichtbehinderte e. V.
Außerdem wird dem Rechnungsprüfungsausschuss entsprechend der Beantwortung vom 24.06.2010 der Anfrage der CDU zur Vergabepraxis der Stadt Hilden vorgeschlagen, in den § 5 - Unterrichtung des Rechnungsprüfungsamtes - folgenden, neuen Absatz 1 einzuschieben:
§ 5 - Unterrichtung des Rechnungsprüfungsamtes
(1) Das Rechnungsprüfungsamt soll (neben der nachgängigen Prüfung) in
wichtigen rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen, organisatorischen und
informationstechnischen Angelegenheiten frühzeitig informiert oder eingebunden
werden. Dazu gehören Aufgaben in den Bereichen der Haushalts- und
Finanzwirtschaft, der Stellenplanung und des Personalmanagements, des
Kassenwesens, der Gebührenerhebung, des Beschaffungswesens, des Sozialrechts
und der wirtschaftliche Betätigung der Stadt.
…
Die bisherigen Absätze des § 5, die weitere dem RPA vorzulegende Unterlagen und Informationen bezeichnen, sollen einfach hinter dem neuen § 1 einsortiert bleiben.
Ein vollständiger Ausdruck der geänderten Rechnungsprüfungsordnung liegt bei.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister