Betreff
Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. - Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes
Vorlage
WP 09-14 SV 14/012
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„Der Rat der Stadt Hilden überträgt dem Rechnungsprüfungsamt (örtliche Rechnungsprüfung) gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW die Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. Der für die Prüfungen entstehende Aufwand soll fakturiert werden.“

 

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt den Beschluss des Rates der Stadt, dem Rechnungsprüfungsamt (örtliche Rechnungsprüfung) gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW die Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V zu übertragen. Der für die Prüfungen entstehende Aufwand soll fakturiert werden.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 25. Juli 2010 hat die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. den Bürgermeister gebeten, das RPA mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft ab dem Jahr 2009 zu betrauen.

 

Während die Unterlagen zu den Jahresabschlüssen der Freizeitgemeinschaft bisher vom Amt für Soziales und Integration geprüft wurden, ist das Rechnungsprüfungsamt in den vergangenen Jahres mehrmals im Rahmen von Einzelprüfaufträgen des Bürgermeisters für die Freizeitgemeinschaft tätig geworden. Zuletzt war dies der Fall im Zuge der Vorbereitung des Umstiegs von der ursprünglichen Defizitdeckungsvereinbarung auf das gegenwärtige Kontraktsystem. Gleichzeitig wurde - auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes - damit begonnen, ein Kosten- Leistungsrechnungssystem einzuführen, welches nun zu verfeinern ist.

 

Da außerdem die Freizeitgemeinschaft mit den Überlegungen beginnen sollte, ob sie von ihrer bisherigen, einfachen Einnahmen-/Ausgabenrechnung auf die doppelte Buchhaltung umsteigen will, reichen Prüfungskapazität und -Know How im Amt für Soziales und Integration nicht mehr aus.

 

Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wird erwartet, dass sich der Aufwand für die Durchführung der Prüfungen bei hinreichend nachvollziehbar ausgestalteten Jahresabschlüssen in überschaubaren Grenzen halten wird. Aufgrund der Kenntnislage des Rechnungsprüfungsamtes auch in Bezug auf das Tätigkeitsspektrum und die Organisationsstruktur der Freizeitgemeinschaft wird außerdem davon ausgegangen, dass die Kosten für die Durchführung der Prüfungen erheblich geringer sein werden, als wenn die Prüfungen durch ein Unternehmen durchgeführt werden müssten.

 

Das Rechnungsprüfungsamt wird wie bei allen seinen Tätigkeiten auch hier die Prüfungsumfänge aufzeichnen und wird somit die anfallenden Kosten in Rechnung stellen, womit gegenüber der Freizeitgemeinschaft die nötige Transparenz hergestellt wird.

 

Die dauerhafte Übertragung einer Prüfungsaufgabe an das RPA bedarf gemäß § 103 Abs 2 GO NRW eines Ratsbeschlusses, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss dies vorberaten hat. In Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Toska, wird diese Sitzungsvorlage entgegen der üblichen Beratungsfolge zuerst dem Rat zugeleitet. Sofern der Rat positiv beschließt, kann das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 beginnen. Sollte der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner nächsten Sitzung im November 2010 eine vom Ratsbeschluss abweichende Auffassung haben, kann diese SV noch einmal in den Rat zur abermaligen Beschlussfassung gehen.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister