Betreff
Pflege und Pflanzungen von Straßenbäumen
hier: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 03.05.2010
Vorlage
WP 09-14 SV 66/041
Aktenzeichen
IV/66-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit beigefügtem Schreiben beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, dass zukünftig  drei Vorgaben bei der Durchführung von Neu- bzw. Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen  Berücksichtigung finden sollen.

Aus Sicht der Verwaltung ist hierzu folgendes anzumerken:

 

 

1. Mindestbaumscheibengröße 2,5m x 2,5m (Mindestgröße 6m²)

 

Grundsätzlich können Baumscheiben als nicht überbaute bzw. als ganz oder teilweise überbaute Baumscheiben angelegt werden. Daneben kann  die Pflanzung von Straßenbäumen auch in durchgehenden Grünstreifen neben der Fahrbahn erfolgen. Da dies in Hilden wegen der räumlichen Verhältnisse kaum der Fall ist soll diese Variante hier nicht weiter betrachtet werden.

Die Anlegung von nicht überbauten Baumscheiben, d.h. vollflächig bepflanzbaren Baumscheiben  mit einer Mindestgröße von 6m² wäre aus Sicht der Verwaltung im Hinblick auf optimale Standortverhältnisse grundsätzlich wünschenswert.

In der Praxis ist dies aber in den meisten Fällen in Hilden nicht umsetzbar, da diese Fläche wegen der beengten Platzverhältnisse im Straßenraum nicht zur Verfügung steht. Auch die von der FLL (Forschungsgemeinschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) bzw. GALK (Gartenamtsleiterkonferenz) empfohlene Pflanzgrubengröße von 12m³  (ca. 2,8m x 2,8m x1,5m) ist nur in den seltensten Fällen umsetzbar.

Steht schon allein aufgrund der vielfachen oberflächigen Nutzungen (Fahrbahn, Parkstreifen, Geh- bzw. Radweg, Grundstückszufahrten etc.) eine solche Fläche nicht zur Verfügung, so wird diese noch weiter eingeschränkt durch zahlreiche unterirische Leitungen für Ver- und Entsorgung.

Aus diesen Gründen wird bei der Stadt Hilden kein Standardmaß für Baumscheiben verwendet. Es wird im Einzelfall die größtmögliche Baumscheibengröße realisiert. In Abhängigkeit vom Standort werden dann ggfls. Sicherungseinrichtungen gegenüber Leitungen (Wurzelschutzfolie, Wurzelschutztafeln)  eingebaut oder Teile der Baumscheibe werden überbaut (Wurzelbrücken, Baumroste, Plattenbeläge), so dass diese begangen bzw. befahren werden kann. Weiterhin wird in Abhängigkeit von der  Größe der realisierbaren Pflanzgrube eine geeignete Baumart ausgesucht. Unter Umständen muss auch auf einen Baum verzichtet werden und je nach Größe und Form der Baumscheibe ein Strauch bzw. eine Hecke gepflanzt werden.

Würde man für Hilden eine bestimme Baumscheibengröße fest vorschreiben, hätte dies eine erhebliche Reduzierung von neuen bzw. zu erneuernden Baumstandorten zur Folge.

 

 

 

2. Nach – und Neupflanzungen mit kleinkronigen Bäumen, wie Wildapfel, Wildbirne, Rotdorn, aber keine Eschen, Linden, Bergahorne, Platanen

 

Analog zu der variablen Gestaltung von Baumscheibengrößen erfolgt auch bei der Auswahl der zu pflanzenden Baumart eine individuelle Betrachtung des Einzelstandortes. Hierbei wird die Größe der Pflanzgrube/Baumscheibe, der Abstand zu Gebäuden, Leitungen etc. sowie die bereits vorhandenen Baumpflanzungen berücksichtigt.

Grundsätzlich sind in den letzten 25  Jahren in Hilden keine Platanen mehr gepflanzt worden, da die Platane, obwohl grundsätzlich als Straßenbaum gut geeignet, aufgrund des starken Wurzelwachstums in der Umgebung der oft eingeschränkten Pflanzgruben vielfach Schäden verursacht hat. Deshalb ist auch für die Zukunft keine weitere Pflanzung von Platanen als Straßenbaum angedacht. 

Bergahorne (Acer pseudoplatanus) werden bereits seit einigen Jahren kaum noch als Straßenbäume gepflanzt, hier wird alternativ wegen der schmalwüchsigeren Form vermehrt die Baumart

Acer platanoides 'Emerald Queen’ verwendet.

Die Pflanzung von Eschen (Fraxinus excelsior 'Altena' , schlanke Wuchsform) wurde an einigen Standorten im Stadtgebiet vorgenommen an denen Ersatzpflanzungen für Altbäume durchgeführt worden sind. Im Unterschied zu früheren Pflanzungen mit  „normalen“  Eschen werden im Straßenbereich mit beengtem Profil nur noch schlanke Wuchsformen verwendet.

Die Verwendung von Linden als Straßenbäume hat in Hilden eine lange Tradition, sie stellen einen wesentlichen Anteil der Hildener Straßenbäume. Aus Sicht der Verwaltung sollte auch zukünftig nicht auf die Pflanzung von Linden verzichtet werden, da sie relativ wenige  Probleme im Wurzel- wie auch im Kronenbereich bereiten.

Wie bereits erwähnt werden in den letzten Jahren bei Ersatz- bzw. Neupflanzungen vermehrt schmalkronige Baumarten verwendet. Neben den bereits genannten sind hier insbesondere auch Säulen-/Pyramidenhainbuchen bzw.  Säuleneichen zu nennen. Diese Baumarten haben sich in der Praxis bewährt.

Von den im Antrag genannten alternativen Baumarten (Wildbirne und Wildäpfel) wurden in Hilden bereits ca. 50 Wildbirnen (Pyrus calleryana 'Chanticleer') gepflanzt. Bei den genannten Baumarten wird jedoch deren Verwendbarkeit neben dem Fruchtfall auch durch die Krankheitsanfälligkeit (Birnengitterrost bei Birnen) eingeschränkt.

Ebenso findet in Hilden der Rotdorn als Straßenbaum seit langer Zeit Verwendung (Bismarckstrasse).  Jedoch ist auch hier die Verwendung nicht unproblematisch. Aufgrund von massiven Baumschädigungen erfolgte in den Jahren 1990/91/92 eine komplette  Neubepflanzung mit Rotdorn. Trotz der kompletten Sanierung des gesamten Straßenzuges mussten in den vergangenen Jahren  in regelmäßigen Abständen immer wieder Bäume in dieser vergleichweise jungen Pflanzung ersetzt werden.

Bei der Durchführung von  Neu- bzw. Ersatzpflanzungen spricht sich die Verwaltung dafür aus hier keine Beschränkung auf bestimmte Baumarten vorzunehmen und die Erfahrungen aus vorhandenen  Baumstandorten im Stadtgebiet zu berücksichtigen.

 

 

3. Abstand von Neu- bzw. Ersatzpflanzungen zu Kanaldeckeln

 

Wie bereits unter Punkt 1 ausgeführt, werden bei der Anlegung/Sanierung von Baumstandorten die jeweiligen Bedingungen vor Ort berücksichtigt. Hierzu gehören selbstverständlich auch die Kanäle. Liegt eine Kanalleitung im Einwirkungsbereich von neu zu pflanzenden Bäumen wird hier durch die Auswahl der Baumart bzw. den Einbau von Schutzfolien bzw. –tafeln Vorsorge getroffen. Gegebenenfalls kann auch kein Baum gepflanzt werden. Bei der Sanierung von Altstandorten wird ebenfalls bei Kenntnis eines konkreten Schadenfalls –soweit möglich- nachträglich ein Wurzelschutz eingebaut.

 

 

 

 

 

Horst Thiele