hier: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 03.05.2010
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt
Erläuterungen und Begründungen:
Mit beigefügtem Schreiben beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, dass zukünftig drei Vorgaben bei der Durchführung von Neu- bzw. Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen Berücksichtigung finden sollen.
Aus Sicht der Verwaltung ist hierzu folgendes anzumerken:
1. Mindestbaumscheibengröße 2,5m x 2,5m (Mindestgröße 6m²)
Grundsätzlich können Baumscheiben als nicht überbaute bzw. als ganz oder teilweise überbaute Baumscheiben angelegt werden. Daneben kann die Pflanzung von Straßenbäumen auch in durchgehenden Grünstreifen neben der Fahrbahn erfolgen. Da dies in Hilden wegen der räumlichen Verhältnisse kaum der Fall ist soll diese Variante hier nicht weiter betrachtet werden.
Die Anlegung von nicht überbauten Baumscheiben, d.h. vollflächig bepflanzbaren Baumscheiben mit einer Mindestgröße von 6m² wäre aus Sicht der Verwaltung im Hinblick auf optimale Standortverhältnisse grundsätzlich wünschenswert.
In der Praxis ist dies aber in den meisten Fällen in Hilden nicht umsetzbar, da diese Fläche wegen der beengten Platzverhältnisse im Straßenraum nicht zur Verfügung steht. Auch die von der FLL (Forschungsgemeinschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) bzw. GALK (Gartenamtsleiterkonferenz) empfohlene Pflanzgrubengröße von 12m³ (ca. 2,8m x 2,8m x1,5m) ist nur in den seltensten Fällen umsetzbar.
Steht schon allein aufgrund der vielfachen oberflächigen Nutzungen (Fahrbahn, Parkstreifen, Geh- bzw. Radweg, Grundstückszufahrten etc.) eine solche Fläche nicht zur Verfügung, so wird diese noch weiter eingeschränkt durch zahlreiche unterirische Leitungen für Ver- und Entsorgung.
Aus diesen Gründen wird bei der Stadt Hilden kein Standardmaß für Baumscheiben verwendet. Es wird im Einzelfall die größtmögliche Baumscheibengröße realisiert. In Abhängigkeit vom Standort werden dann ggfls. Sicherungseinrichtungen gegenüber Leitungen (Wurzelschutzfolie, Wurzelschutztafeln) eingebaut oder Teile der Baumscheibe werden überbaut (Wurzelbrücken, Baumroste, Plattenbeläge), so dass diese begangen bzw. befahren werden kann. Weiterhin wird in Abhängigkeit von der Größe der realisierbaren Pflanzgrube eine geeignete Baumart ausgesucht. Unter Umständen muss auch auf einen Baum verzichtet werden und je nach Größe und Form der Baumscheibe ein Strauch bzw. eine Hecke gepflanzt werden.
Würde man für Hilden eine bestimme Baumscheibengröße fest vorschreiben, hätte dies eine erhebliche Reduzierung von neuen bzw. zu erneuernden Baumstandorten zur Folge.
2. Nach – und Neupflanzungen mit kleinkronigen Bäumen, wie Wildapfel, Wildbirne, Rotdorn, aber keine Eschen, Linden, Bergahorne, Platanen
Analog zu der variablen Gestaltung von Baumscheibengrößen erfolgt auch bei der Auswahl der zu pflanzenden Baumart eine individuelle Betrachtung des Einzelstandortes. Hierbei wird die Größe der Pflanzgrube/Baumscheibe, der Abstand zu Gebäuden, Leitungen etc. sowie die bereits vorhandenen Baumpflanzungen berücksichtigt.
Grundsätzlich sind in den letzten 25 Jahren in Hilden keine Platanen mehr gepflanzt worden, da die Platane, obwohl grundsätzlich als Straßenbaum gut geeignet, aufgrund des starken Wurzelwachstums in der Umgebung der oft eingeschränkten Pflanzgruben vielfach Schäden verursacht hat. Deshalb ist auch für die Zukunft keine weitere Pflanzung von Platanen als Straßenbaum angedacht.
Bergahorne (Acer pseudoplatanus)
werden bereits seit einigen Jahren kaum noch als Straßenbäume gepflanzt,
hier wird alternativ wegen der schmalwüchsigeren Form vermehrt die Baumart
Acer platanoides 'Emerald Queen’ verwendet.
Die Pflanzung von
Eschen (Fraxinus excelsior 'Altena'
, schlanke Wuchsform) wurde an einigen Standorten im
Stadtgebiet vorgenommen an denen Ersatzpflanzungen für Altbäume durchgeführt
worden sind. Im Unterschied zu früheren Pflanzungen mit „normalen“
Eschen werden im Straßenbereich mit beengtem Profil nur noch schlanke
Wuchsformen verwendet.
Die Verwendung von Linden als Straßenbäume hat in Hilden eine lange
Tradition, sie stellen einen wesentlichen Anteil der Hildener Straßenbäume. Aus
Sicht der Verwaltung sollte auch zukünftig nicht auf die Pflanzung von Linden
verzichtet werden, da sie relativ wenige Probleme im Wurzel- wie auch im Kronenbereich
bereiten.
Wie bereits
erwähnt werden in den letzten Jahren bei Ersatz- bzw. Neupflanzungen vermehrt
schmalkronige Baumarten verwendet. Neben den bereits genannten sind hier
insbesondere auch Säulen-/Pyramidenhainbuchen bzw. Säuleneichen zu nennen. Diese Baumarten haben
sich in der Praxis bewährt.
Von den im Antrag genannten
alternativen Baumarten (Wildbirne und Wildäpfel) wurden in Hilden bereits ca.
50 Wildbirnen (Pyrus calleryana
'Chanticleer') gepflanzt. Bei den genannten Baumarten wird jedoch deren
Verwendbarkeit neben dem Fruchtfall auch durch die Krankheitsanfälligkeit (Birnengitterrost
bei Birnen) eingeschränkt.
Ebenso findet in
Hilden der Rotdorn als Straßenbaum seit langer Zeit Verwendung (Bismarckstrasse). Jedoch ist auch hier die Verwendung nicht
unproblematisch. Aufgrund von massiven Baumschädigungen erfolgte in den Jahren
1990/91/92 eine komplette Neubepflanzung
mit Rotdorn. Trotz der kompletten Sanierung des gesamten Straßenzuges mussten
in den vergangenen Jahren in
regelmäßigen Abständen immer wieder Bäume in dieser vergleichweise jungen Pflanzung
ersetzt werden.
Bei der
Durchführung von Neu- bzw.
Ersatzpflanzungen spricht sich die Verwaltung dafür aus hier keine Beschränkung
auf bestimmte Baumarten vorzunehmen und die Erfahrungen aus vorhandenen Baumstandorten im Stadtgebiet zu
berücksichtigen.
3. Abstand von
Neu- bzw. Ersatzpflanzungen zu Kanaldeckeln
Wie bereits unter
Punkt 1 ausgeführt, werden bei der Anlegung/Sanierung von Baumstandorten die
jeweiligen Bedingungen vor Ort berücksichtigt. Hierzu gehören
selbstverständlich auch die Kanäle. Liegt eine Kanalleitung im
Einwirkungsbereich von neu zu pflanzenden Bäumen wird hier durch die Auswahl
der Baumart bzw. den Einbau von Schutzfolien bzw. –tafeln Vorsorge getroffen.
Gegebenenfalls kann auch kein Baum gepflanzt werden. Bei der Sanierung von
Altstandorten wird ebenfalls bei Kenntnis eines konkreten Schadenfalls –soweit
möglich- nachträglich ein Wurzelschutz eingebaut.
Horst Thiele