Sachstandsbericht und Abschluss 2007
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
hinsichtlich des Neuen Kommunalen Finanzmanagements und des zeitlichen
Abschlusses 2007 zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
1. Die Verwaltung
hat in den zurückliegenden Zeiten umfassend zum Thema NKF informiert, Schulungen
angeboten und war offen für alle Anregungen. Zwischenzeitlich sind fast 15
Monate des Echtbetriebes unter dem neuen Haushaltsrecht vergangen. Mit dieser
Vorlage soll ein kurzer Bericht zum Umstieg und zu den ersten Erfahrungen
gegeben werden.
- Schwierig zu bewältigen war, die
bisherige Kameralistik aus den Köpfen der Kolleginnen und Kollegen zu
„verbannen“. Jahrzehnte der Kameralistik haben die Arbeitsweisen geprägt.
Vor dem Hintergrund des neuen Rechnungsstils musste aber ein Richtungswechsel
vollzogen werden.
- Weiterhin war das erste Halbjahr
dadurch geprägt, dass völlig neue Buchungssätze entwickelt werden mussten,
die in der Kameralistik keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielten
(Behandlung von Sonderposten, Abschreibungen, Umlegungsverfahren, Spenden
etc.)
- Bekanntlich sind Theorie und Praxis
immer unterschiedlich. Warum sollte es im NKF anders sein? Von daher
mussten täglich am „lebenden Objekt“ die Fälle erarbeitet und gebucht werden.
In sehr vielen Fallkonstellationen wurde auch das Rechnungsprüfungsamt
eingeschaltet, um Regelungen für die Zukunft verbindlich festzulegen.
- Als sehr bedeutsam und aufwendig hat
sich auch die Anlagenbuchhaltung herausgestellt. Nicht, dass das Programm
nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat, vielmehr galt es, die theoretisch
ermittelten Arbeitsabläufe in den Tagesbetrieb einzubetten. Darüber hinaus
mussten auch Strukturen geschaffen werden, so dass Anlagegüter unter
vielen Gesichtspunkten auch wieder selektiert werden können.
- Die Verbuchung auf Kostenstellen und
Kostenträgern wurde bereits im Jahre 2006 eingeführt und natürlich dem
lfd. Prozess angepasst bzw. verfeinert. Insbesondere durch die Erweiterung
der Internen Leistungsverrechnungen hat es deutliche Veränderungen von
Strukturen im Bereich der Kostenträger gegeben. Dieses führte dann auch
dazu, dass etlichen Umbuchungen von einem zum anderen Kostenträger
vorgenommen werden mussten.
- Sehr arbeitsintensiv und aufwändig
gestaltete sich die zum Jahresende durchgeführte Inventur der Anlagegüter
bei den jeweiligen Ämtern. Hier zeigte sich, dass dies im Laufe des Jahres
bei den Ämtern etwas „vernachlässigt“ wurde und aus diesem Grunde viele
Veränderungen in der Anlagenbuchhaltung eingearbeitet werden mussten.
- Sehr arbeitsintensiv war bzw. ist der
Abgleich der Buchungen in der Anlagenbuchhaltung mit den Buchungen in der
Zentralen Buchhaltung. Hier gilt es, abzugleichen, ob Buchungen auch auf
dem jeweiligen Anlagengut, sofern die Zahlung dafür vorgesehen war, „gelandet“
sind. Die Werte im Anlagenspiegel müssen mit den Werten im Kontenplan übereinstimmen.
Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall und bedarf einer
weiteren dauernden Kontrolle durch die Anlagenbuchhaltung.
- Hinsichtlich der Erfassung der zu
aktivierenden Eigenleistungen durch die städtischen Bediensteten wurde ein
Programm entwickelt, mit dem entsprechende Arbeitszeitaufzeichnungen
vorgenommen werden konnten. Es zeigte sich, dass auch dieses arbeitsaufwändiger
ist als zunächst gedacht.
2. Im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen ergaben sich an sehr vielen Stellen Fragen bzw. Probleme,
weil die Produkte deutlich „teurer“ geworden sind. Dieses liegt im System
begründet und ist eines der Prinzipien des NKF. Auszugsweise soll an dieser
Stelle nochmals auf die Ausführungen im Rahmen des Haushalts 2008 hingewiesen
werden:
Ein Hauptanliegen der Novellierung des
Haushaltsrechts war die möglichst vollständige Darstellung des
Ressourcenverbrauchs. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die internen
Leistungen in den Produkten des Haushalts auch dargestellt werden. Insbesondere
der Umfang (ob) und die Verrechnungsmethodik (wie) sind damit in das Ermessen
der Kommune gelegt. Von der
Stadtverwaltung Hilden werden zahlreiche interne und externe Leistungen erbracht.
Dieser „Output“ dokumentiert sich im NKF-Haushalt und in der Kosten- und
Leistungsrechnung in über 700 Kostenträgern, die wiederum zu den zzt. 94
Produkten zusammengefasst werden.
Das folgende Schaubild zeigt eine
Darstellung der unterschiedlichen Leistungsarten:
Neben den sogenannten Produktleistungen, die
direkt für die Hildener Bürgerinnen und Bürger erbracht werden, werden
„hausintern“ zahlreiche interne Leistungen erstellt. Diese internen Leistungen
wurden in einem flächendeckenden
ILV-System klassifiziert. Dabei wurden die Kostenträger aller internen
Leistungen in die Kategorien Serviceleistungen, Steuerungsleistungen und
Allgemeine Leistungen unterteilt.
Ausgehend von dieser
Klassifizierung wurde festgelegt, welche Serviceleistungen aufgrund ihres
Volumens auf die Leistungsabnehmer verrechnet werden und welche Leistungen der
Querschnittsverwaltung in die Steuerungsumlage einfließen.
Zum Inhalt und zur Errechnung der
Steuerungsumlage ist folgendes zu beachten:
Für den Jahresabschluss 2007 wurde erstmalig die sogenannte
Steuerungsumlage haushaltsmäßig ausgeführt. Die Steuerungsumlage dient der
„Verrechnung“ der Steuerungsaufwendungen auf die Endkostenträger mit der
Zielsetzung der haushaltsmäßigen Darstellung aller Aufwendungen auf den
Endkostenträgern (Produktleistungen). Steuerungsleistungen sind Leistungen, die
durch Politik, Verwaltungsführung und diese unterstützenden
Organisationseinheiten entstehen und der Gesamtsteuerung dienen. Des Weiteren
werden zentral veranschlagte Aufwendungen wie Beihilfe- und Versorgungsaufwendungen
pauschal verrechnet. Es besteht keine Auftraggeber- bzw. Auftragnehmerbeziehung.
Die Berechnung gestaltet sich wie folgt:
Alle geplanten Erträge und Aufwendungen vor der Steuerungsumlage (Sachkontenklassen
4 und 5) werden pro Steuerungskostenträger und für jedes Produkt ermittelt und
zu einer Gesamtsumme zusammengefasst. Im Ergebnis ergibt sich die zu
verteilende Steuerungsumlage.
Die so für jedes Steuerungsprodukt ermittelte Summe wird in gleicher
Höhe als Ertrag aus Steuerungsumlage (Konto 481101) „gegen gebucht“. Für
Produkte, die ausschließlich aus
Steuerungskostenträgern bestehen, ergibt sich nach Planung der Steuerungsumlage
im Haushalt das Ergebnis 0 bzw. ein Aufwandsdeckungsgrad von 100 %. Dies gilt
nicht für die Produkte 010201 Dienste der Verwaltungsführung, 010301 Förderung
der Gleichstellung, 010501 Rechnungsprüfung, 010607 Zentrale DL für das Baudezernat
und 010908 Verwaltung der Steuern und Abgaben, da in diesen Produkten eine
Mischung von Steuerungskostenträger und Produkt-/Servicekostenträgern besteht.
Die Buchung der Erträge erfolgt jeweils auf den Vorkostenträgern der Produkte
(“…9010“).
Konkret bedeutet dies, dass für ein Fachprodukt eben nicht nur die
sogenannten Ordentlichen Aufwendungen (Sachkontenklasse 50 bis 54 und 57)
anfallen. Vielmehr entstehen durch die „Herstellung“ des Produktes weitere fixe
und variable Aufwendungen.
Aktuell sieht die Situation wie folgt aus:
Bezeichnung
der ILV |
Amt |
Ausführung 2007 |
Plan 2008 |
Ausführung 2008 |
Interne Miete |
II/26 |
x |
x |
x |
IT-Leistungen |
I/10/11 |
x |
x |
x |
Druckerei |
I/10/11 |
x |
x |
x |
Bauhof interne ILV KRE |
IV/68 |
x |
x |
x |
Fahrzeuge |
IV/68 |
x |
x |
x |
Steuerungsleistungen |
II/20 |
x |
x |
x |
Verwaltungskostenbeiträge |
II/20 |
x |
x |
x |
Telekommunikation |
I/10/11 |
|
x |
x |
Dienstleistungen Bauhof |
IV/68 |
|
|
x |
Die Stadt Hilden hat mit den bisherigen oben dargestellten Elementen der
ILV bereits einen Großteil der internen Leistungen verrechnet und im Haushalt
dargestellt.
Dies ist insbesondere deshalb hervorzuheben, weil viele andere Kommunen
das komplexe Thema Interne Leistungsverrechnung entweder noch gar nicht oder
nur teilweise angegangen sind.
Ebenfalls in dieser Form erstmalig werden Leistungsmengen wie Fallzahlen
sowie Schlüsselleistungen und Kennzahlen dargestellt. Mit diesen neuen
Steuerungselementen sollen der produktmäßige Output, also der Umfang der
letztlich für die Bürgerinnen und Bürger erbrachten Leistungen und der Grad der
Erreichung der in den Produktbeschreibungen definierten Ziele messbar gemacht
werden.
Zur Betrachtung und Bewertung der Aufwendungen und Erträge werden 34 Kennzahlen auf Produktbereichsebene
gebildet. Es handelt sich um die Aufwands- und die Ertragsquote je
Produktbereich. Hier werden die ordentlichen Aufwendungen bzw. Erträge jeweils
ins Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen und zu den Gesamterträgen gesetzt.
Des Weiteren werden 308
sogenannte Standardkennzahlen gebildet, die sich auf die Produkte beziehen.
Neben dem Aufwandsdeckungsgrad in % wird je Produkt der Aufwand je Einwohner
und, soweit von Bedeutung für das Produkt, der Transferaufwand (Kontenklasse
53) je Einwohner ermittelt.
Auf der Produktebene sowie auf der Ebene der Einzelkostenträger werden 290 produktspezifische, individuelle
Kennzahlen erfasst. Es handelt sich um so unterschiedliche Kennzahlen wie
die Beratungsintensität (Produkt 010501 Rechnungsprüfung), den Aufwand pro
gaststättenrechtlicher Erlaubnis (Produkt
020201 – Kostenträger 0202010030 Gaststättenrechtliche Erlaubnisse) bis
hin zur Kennzahl Medien je Einwohner (Produkt 040601), um nur einige Beispiele
zu nennen.
Insgesamt werden im Haushalt auf den unterschiedlichen Ebenen somit 647 Kennzahlen dargestellt.
Festzuhalten
bleibt, dass Hilden mit den erhobenen Leistungsmengen und Kennzahlen weit über
dem Umfang vieler anderer Kommunen liegt. Sehr arbeitsintensive Vorgaben des
NKF können daher in Hilden als „vorhanden“ abgehakt werden, wobei sie natürlich
immer überprüft und an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden müssen. Von
daher werden sich insbesondere die Kennzahlen im laufe der Zeit zwangsläufig
ändern.
3. Das
NKF-Netzwerk hat zur Überprüfung des Gesetzes über das NKF im Sommer des vergangenen
Jahres einen Zwischenbericht herausgegeben, der sich u.a. auch mit der Frage
des Abschlusses beschäftigt. Ausgeführt wird dort:
Änderungsvorschlag 2 zu § 95 GO NRW
„Jahresabschluss“
Rechtsvorschrift: § 95 Abs. 3 Satz 2 GO
NRW
Derzeitiger Gesetzestext:
Der Bürgermeister leitet den von ihm
bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres
dem Rat zur Feststellung zu.
Änderungsvorschlag:
Anpassung der Verfahrensvorschriften
insgesamt und nur noch eine Festsetzung der Frist für die Anzeige des
Jahresabschlusses bei der Kommunalaufsicht (z.B. 31.12. des Folgejahres).
Erläuterung:
In § 95 Abs. 3 GO NRW ist festgelegt,
dass der Entwurf des Jahresabschlusses nach Aufstellung durch den Kämmerer
innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres durch den Bürgermeister
zu bestätigen und dem Rat zur Feststellung zuzuleiten ist. Aufgrund der engen
Verflechtung der Kommune mit ihren verselbständigten Aufgabenbereichen kann der
Entwurf des Jahresabschlusses der Kommune erst dann endgültig vom Bürgermeister
bestätigt werden, wenn zuvor die notwendigen Abstimmungsarbeiten mit den
verselbstständigten Aufgabenbereichen auf der Basis der von diesen zu
erstellenden Jahresabschlüsse möglich sind. Die Abstimmungsarbeiten können
vielfach nicht in den gesetzlichen festgelegten drei Monaten abgeschlossen
werden, weil die verselbständigten Aufgabenbereiche aufgrund anderer
gesetzlicher Regelungen selbst eine mehrmonatige Aufstellungsfrist haben, für
die in Einzelfällen sogar mehr als drei Monate genutzt werden können. Eine Veränderung
der 3-Monats-Frist für die Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses an den
Rat ist deshalb erforderlich und würde eine Erleichterung für die
Aufstellungsarbeiten in den Kommunen darstellen. Nach Auffassung des
NKF-Netzwerks ist eine streitige Diskussion über die Frist in Form der
Festlegung einer anderen Zahl von Monaten nicht zielführend. Im Sinne der Eigenverantwortung
der Kommunen und der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist es besser,
nur noch einen Zeitpunkt festzulegen, zu dem der vom Rat festgestellte Jahresabschluss
spätestens der Aufsichtsbehörde anzuzeigen ist. Eine solche Regelung hat sich
für die Aufstellung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung als geeignet
erwiesen. Sie dürfte ebenso für den Jahresabschluss geeignet sein. Daher kann für den Jahresabschluss auf die „interne“
Verfahrensfrist von drei Monaten verzichtet werden.
Verwaltungsseitig kann das
Vorhaben nur unterstützt werden.
Neben den erwähnten Punkten
kommt noch hinzu, dass für den ersten doppischen Abschluss naturgemäß mehr Zeit
benötigt wird. Viele Arbeiten fallen zum ersten Male an, hierfür müssen
Strukturen erarbeitet und Buchungen getätigt werden.
Zum Vergleich:
Im kameralen Abschluss waren
schwerpunktmäßig folgende Punkte abzuarbeiten:
1.
Prüfung aller Haushaltsstellen
2.
Überprüfung, Ermittlung und Buchung alter und neuer
HAR
3.
Überprüfung und Buchung der Haushaltsvermerke
4.
Erstellung der Abschlüsse der Kostenrechnenden
Einrichtungen
5.
Pauschale Restebereinigung
6.
Rechenschaftsbericht
Natürlich verbargen sich hinter den
einzelnen Punkten viele kleine Arbeitsschritte und der Umfang war auch nicht zu
unterschätzen.
Bezogen auf den NKF - Abschluss müssen aber
viel mehr Arbeitsschritte unternommen werden, die beispielhaft aufgezählt werden:
- Durchführung der Inventur und Verbuchung der Korrekturen
- Periodengerechte Zuordnung der Erträge und Aufwendungen
- Einbuchung von Verbindlichkeiten
- Beachtung der aktiven (insbesondere Beamtengehälter) und der
passiven Rechnungsabgrenzung
- Überprüfung des kompletten Bestandes in der Anlagenbuchhaltung und
Buchung der Abschreibungen
- Überprüfung der gebildeten Rückstellungen und Bildung neuer
Rückstellungen
- Ermittlung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen
- Auswirklungen der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen
- Ermittlung des Umlaufbestandes und der Vorräte incl. Verbuchung
- Zuordnung der Landeszuweisungen zu Anlagegütern
- Kontrolle der Konten des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes
- Kontrolle der Budgets
- Bewertung der Finanzanlagen
- Überprüfungen der Buchungen im Kontenplan mit dem Anlagenspiegel
- Erstellung der Schlussbilanz incl. Anlagen
- Lagebericht
Trotz intensiver Arbeiten – stellenweise natürlich auch zeitgleich mit
den Haushaltsberatungen – konnte der Abschluss bis heute nicht erstellt werden.
Insbesondere die Klärung der Detailfragen nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Aus
diesem Grunde sieht sich die Verwaltung im Moment nicht in der Lage, den
Abschluss fristgerecht zu erstellen. Er sollte aber aus heutiger Sicht bis zu
den Sommerferien fertig sein.
Die Stadt Hilden ist dabei kein Außenseiter, vielmehr geht es anderen
auch so (z.B. Heiligenhaus, Monheim, Kreisverwaltung Mettmann).
Wie auch bei der Eröffnungsbilanz, so erfolgt in sehr vielen Fällen eine
begleitende Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt.
Günter Scheib