Beschlussvorschlag:
"Der Haupt-
und Finanzausschuss nimmt davon Kenntnis, dass für das Haushaltsjahr 2007
bisher Geldforderungen
in Höhe von insgesamt 1.466.555,52 € niedergeschlagen worden sind.
Erlasse wurden in
Höhe von 472,00 € ausgesprochen.
Weiterhin wird
zukünftig davon abgesehen, die ausgesprochenen Niederschlagungen mit
separater
Sitzungsvorlage bekannt zu geben. Vielmehr wird die Übersicht fester
Bestandteil des Jahresabschlusses.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dem Umstieg
auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 01.01.2007 wurde auch der
verwaltungsinterne Ablauf für Niederschlagungen geändert. Bislang waren die
Ämter für die Führung der Niederschlagungslisten verantwortlich. Ab dem
01.01.2007 werden die
Niederschlagungen
zentral durch das Amt für Finanzservice erfasst, verbucht und nachgehalten. In
dem Modul „Niederschlagungen“ der Finanzsoftware Infoma, wird jede
Niederschlagung nach Debitor, Abgabenart, Niederschlagungsgrund und
Niederschlagungsart (befristet oder unbefristet) eingebucht. So ist
gewährleistet, dass jede Einzelforderung nachvollzogen und bei Bedarf bzw.
Ablauf der Frist wieder zum Soll gestellt werden kann.
Aufgrund der
Verbuchung der Niederschlagungen in der Finanzsoftware ergeben sich zum Teil
noch merkliche Änderungen bei den Fallzahlen. Wo früher bestimmte
Niederschlagungsfälle
zusammengefasst
wurden, sind die Niederschlagungen jetzt pro Einzelforderung erfasst. Ein
kurzes Beispiel zum besseren Verständnis. Wenn früher ein Bürger die Gebühren
für
verschieden
Musikschulkurse nicht mehr zahlen konnte, wurden diese in ihrer Gesamtheit als
eine Niederschlagung erfasst. Mit dem neuen Modus ergeben sich in diesem Fall
allerdings zwei oder mehr Niederschlagungen.
Erstmalig werden
ab dem 01.01.2007 auch die Mahngebühren erfasst und in der angehängten
Statistik wiedergegeben.
Wegen der
Arbeiten, die mit dem Jahresabschluss unter NKF erfolgen, wird die Mitteilung
über die ausgesprochenen Niederschlagungen und Erlasse künftig erst nach dem
31.03. eines jeden Jahres dem Haupt- und Finanzausschuss mitgeteilt werden
können. Bis zu diesem Datum
können Buchungen
mit Bezug zum Vorjahr noch getätigt werden. Sollte im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten
eine Niederschlagung aus dem Vorjahr beglichen werden oder eine Forderung aus
dem Vorjahr muss noch niedergeschlagen werden, so sind diese Umstände
zukünftig aus
Gründen der ordnungsgemäßen Buchführung noch mit in den Abschluss
einzubinden. So
gesehen gibt es wie früher keinen starren Termin (bisher 31.12.), so dass die
Verwaltung vorschlägt, die Sitzungsvorlage nicht mehr vorzulegen, sondern als
festen
Bestandteil in den
Erläuterungen zum Jahresabschluss einzuarbeiten.
Günter Scheib
Anlage