Betreff
Bekanntgabe der ausgesprochenen Niederschlagungen und Erlasse 2007
Vorlage
WP 04-09 SV 20/123
Aktenzeichen
II/20-20.06.22-KR
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt davon Kenntnis, dass für das Haushaltsjahr 2007

bisher Geldforderungen in Höhe von insgesamt 1.466.555,52 € niedergeschlagen worden sind.

Erlasse wurden in Höhe von 472,00 € ausgesprochen.

Weiterhin wird zukünftig davon abgesehen, die ausgesprochenen Niederschlagungen mit

separater Sitzungsvorlage bekannt zu geben. Vielmehr wird die Übersicht fester Bestandteil des Jahresabschlusses.“

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Mit dem Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 01.01.2007 wurde auch der verwaltungsinterne Ablauf für Niederschlagungen geändert. Bislang waren die Ämter für die Führung der Niederschlagungslisten verantwortlich. Ab dem 01.01.2007 werden die

Niederschlagungen zentral durch das Amt für Finanzservice erfasst, verbucht und nachgehalten. In dem Modul „Niederschlagungen“ der Finanzsoftware Infoma, wird jede Niederschlagung nach Debitor, Abgabenart, Niederschlagungsgrund und Niederschlagungsart (befristet oder unbefristet) eingebucht. So ist gewährleistet, dass jede Einzelforderung nachvollzogen und bei Bedarf bzw. Ablauf der Frist wieder zum Soll gestellt werden kann.

 

Aufgrund der Verbuchung der Niederschlagungen in der Finanzsoftware ergeben sich zum Teil noch merkliche Änderungen bei den Fallzahlen. Wo früher bestimmte Niederschlagungsfälle

zusammengefasst wurden, sind die Niederschlagungen jetzt pro Einzelforderung erfasst. Ein kurzes Beispiel zum besseren Verständnis. Wenn früher ein Bürger die Gebühren für

verschieden Musikschulkurse nicht mehr zahlen konnte, wurden diese in ihrer Gesamtheit als eine Niederschlagung erfasst. Mit dem neuen Modus ergeben sich in diesem Fall allerdings zwei oder mehr Niederschlagungen.

 

Erstmalig werden ab dem 01.01.2007 auch die Mahngebühren erfasst und in der angehängten Statistik wiedergegeben.

 

Wegen der Arbeiten, die mit dem Jahresabschluss unter NKF erfolgen, wird die Mitteilung über die ausgesprochenen Niederschlagungen und Erlasse künftig erst nach dem 31.03. eines jeden Jahres dem Haupt- und Finanzausschuss mitgeteilt werden können. Bis zu diesem Datum

können Buchungen mit Bezug zum Vorjahr noch getätigt werden. Sollte im Rahmen der

Jahresabschlussarbeiten eine Niederschlagung aus dem Vorjahr beglichen werden oder eine Forderung aus dem Vorjahr muss noch niedergeschlagen werden, so sind diese Umstände

zukünftig aus Gründen der ordnungsgemäßen Buchführung noch mit in den Abschluss

einzubinden. So gesehen gibt es wie früher keinen starren Termin (bisher 31.12.), so dass die Verwaltung vorschlägt, die Sitzungsvorlage nicht mehr vorzulegen, sondern als festen

Bestandteil in den Erläuterungen zum Jahresabschluss einzuarbeiten.

 

 

 

Günter Scheib

 

 

Anlage