hier: Verkehrsverhältnisse in der südlichen Heiligenstraße
Beschlussvorschlag:
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
er stimmt einer Verlagerung der Parkplätze
im mittleren Abschnitt und dem Einbau von 2
Schwellen zu.“
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses:
„Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt
den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses.“
Erläuterungen und Begründungen:
Im August 2007 hat Herr H.-U. Peters , Heiligenstraße 59, auch im Namen
von 26 Anwohnern/Nachbarn durch Unterschriften dokumentiert, über das
Beschwerdemanagement des Rathaues per Email Klage über die Verkehrsverhältnisse
Heiligenstraße zwischen der Kirchhofstraße und Südstraße geführt.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt als zuständiges Fachamt hat hierzu am
31.10.2007 die nachstehend aufgeführte Stellungnahme an das Bürgermeisterteam weitergegeben:
Die
Ergebnisse der Verkehrserhebungen in der südlichen Heiligenstraße, die als
Anlage beigefügt sind, werden vom Fachamt wie folgt bewertet.
Das
Verkehrsaufkommen ist mit knapp 1.000 Kfz/Tag (24 Stunden) in Richtung Südstraße und 811 Kfz/Tag (24
Stunden) in Richtung Kirchhofstraße in einer Größenordnung, das durchaus noch
den Belastungen einer „Anliegerstraße“ entspricht.
Die
hohe Zahl der registrierten Lkw in südlicher Richtung beruht vermutlich auf
einen Messfehler, ausgehend von einer unzureichenden Feinjustierung an der
Aufstellvorrichtung. Durch die Schiefstellung wurden auch Fahrzeuge kürzer 6 m
als Lkw registriert. Die Anzahl der Lkw-Fahrten in südlicher Richtung dürfte
nach hiesigen Beobachtungen auch in der
Größenordnung wie für die Gegenrichtung (um die 25 Lkw) liegen.
Die V85- Geschwindigkeit, das ist die Geschwindigkeit, die
von 85% der Kraftfahrer nicht überschritten wird, gilt in der Verkehrsplanung
als eine das Verkehrsgeschehen umfassend beschreibende Größe.
Dieses
Geschwindigkeitsniveau liegt bei der Fahrrichtung Kirchhofstraße im Vergleich zu anderen Straßen in Hilden und
auch anderswo bei relativ günstigen 37 km/h. Die Geschwindigkeit in dieser
Richtung wird vor allem durch das einseitige Parken auf der Westseite beeinflusst.
In
Gegenrichtung, Fahrtrichtung Südstraße, wird dagegen auf einem deutlich
erhöhten Niveau – mit 44 km/h – gefahren. Bei den beengten Verhältnissen auf
den Gehwegen erzeugt diese Geschwindigkeit beim Fußgänger
wie beim Anwohner ein Gefühl der Unsicherheit.
Als
erste Maßnahme soll die Polizei gebeten werden, in nächster Zeit verstärkt die
zulässige Geschwindigkeit in der
südlichen Heiligenstraße zu überwachen. Hierzu werden ihr vorab die Ergebnisse
der Verkehrserhebungen zugeleitet. Als weitere Maßnahme soll dann in Abstimmung
mit der Polizei als verkehrserzieherische Maßnahme für einige Wochen eine Geschwindigkeitsanzeige „Sie fahren …
km/h“ in Fahrtrichtung Südstraße etwa in Höhe des Parkscheinautomaten
montiert werden.
Außerdem
wird das Tiefbau- und Grünflächenamt kurzfristig das Piktogramm „30“ , einmal eingangs von der Kirchhofstraße
in nördlicher Richtung und einmal eingangs von der Südstraße in südlicher
Richtung auf die Fahrbahn markieren lassen.
Sollten
die o.g Maßnahmen das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer nicht ausreichend
positiv beeinflussen, so müsste über den Einbau von Aufpflasterung(en) oder
Schwellen als fahrdynamisch wirksame Einbauten intensiv nachgedacht werden.
Eine Entscheidung darüber trifft
allerdings die Politik; als Fachausschuss des Rates ist hier der
Stadtentwicklungsausschuss zuständig.
Nach Erhalt der Stellungnahme und der Ergebnisse der Verkehrserhebungen
hat dann Herr Peters im Auftrag der Anwohner / Nachbarn den als Anlage
beigefügten Bürgerantrag gemäß §24 GO NW
vom 01.11.2007 gestellt. Der Antrag wird durch die E-mail des Herrn
Peters vom 03.12.2007 noch konkretisiert.
Die Markierung der beiden Piktogramme „30“ auf die Fahrbahn – wie es
vorgesehen ist - war bisher aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht möglich.
Auch die verstärkte Überwachung der Geschwindigkeiten konnte seitens der
Polizei noch nicht durchgeführt werden.
Der Einsatz der Geschwindigkeitsanzeige „Sie fahren … km/h“ nach der Überwachungsaktion der
Polizei ist vorbereitet und kann danach sofort beginnen.
In der Tat werden diese Aktionen langfristig nicht die erwünschte
Wirkung zeigen, so dass dann auch weitere Maßnahmen erforderlich werden.
Durch die Anordnung der Parkstände im mittleren Abschnitt der südlichen
Heiligenstraße (etwa von Haus Nr.64 bis
Haus Nr.68 ) auf die gegenüberliegende westliche Seite können zwei Fahrbahnversätze
gebildet werden, durch die der Kraftfahrer zu verhaltener Geschwindigkeit
veranlasst werden sollte.
Mit der Installation von Fahrbahnschwellen aus Recyclinggummi etwa in
den Drittelpunkten des Straßenabschnitts wird das Geschwindigkeitsniveau an
diesen Stellen auf die 30 km/h zwangsweise reduziert.
Diese Maßnahmen sind aus der Sicht der Verwaltung nur provisorische
Maßnahmen. Eine Überplanung der Heiligenstraße auf der Grundlage eines
„Verkehrskonzepts Am Kronengarten - Heiligenstraße“ sollte in einigen Jahren
diese kostengünstigen Kleinmaßnahmen ersetzen.
Die Ummarkierung der Parkstände kostet etwa 500 €; die beiden Schwellen
aus Recyclinggummi verursachen Kosten in einer Größenordnung von etwa 1.000 €.
Die Maßnahmen können im Rahmen der Straßenuntehaltung – Verkehrsicherung –
durchgeführt werden.
G. Scheib