Betreff
Anregung gemäß §24 GO NW,
hier: Verkehrsverhältnisse in der südlichen Heiligenstraße
Vorlage
WP 04-09 SV 66/124
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses:

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und

er stimmt einer Verlagerung der Parkplätze im mittleren Abschnitt und dem Einbau von 2

Schwellen zu.“

 

Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses:

„Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im August 2007 hat Herr H.-U. Peters , Heiligenstraße 59, auch im Namen von 26 Anwohnern/Nachbarn durch Unterschriften dokumentiert, über das Beschwerdemanagement des Rathaues per Email Klage über die Verkehrsverhältnisse Heiligenstraße zwischen der Kirchhofstraße und Südstraße geführt.

 

 

 

 

Das Tiefbau- und Grünflächenamt als zuständiges Fachamt hat hierzu am 31.10.2007 die nachstehend aufgeführte Stellungnahme   an das Bürgermeisterteam weitergegeben:

 

Die Ergebnisse der Verkehrserhebungen in der südlichen Heiligenstraße, die als Anlage beigefügt sind, werden vom Fachamt wie folgt bewertet.

Das Verkehrsaufkommen ist mit knapp 1.000 Kfz/Tag (24 Stunden)  in Richtung Südstraße und 811 Kfz/Tag (24 Stunden) in Richtung Kirchhofstraße in einer Größenordnung, das durchaus noch den Belastungen einer „Anliegerstraße“ entspricht.

 

Die hohe Zahl der registrierten Lkw in südlicher Richtung beruht vermutlich auf einen Messfehler, ausgehend von einer unzureichenden Feinjustierung an der Aufstellvorrichtung. Durch die Schiefstellung wurden auch Fahrzeuge kürzer 6 m als Lkw registriert. Die Anzahl der Lkw-Fahrten in südlicher Richtung dürfte nach hiesigen Beobachtungen  auch in der Größenordnung wie für die Gegenrichtung (um die 25 Lkw) liegen.

 

Die V85- Geschwindigkeit, das ist die Geschwindigkeit, die von 85% der Kraftfahrer nicht überschritten wird, gilt in der Verkehrsplanung als eine das Verkehrsgeschehen umfassend beschreibende Größe.

Dieses Geschwindigkeitsniveau liegt bei der Fahrrichtung Kirchhofstraße  im Vergleich zu anderen Straßen in Hilden und auch anderswo bei relativ günstigen 37 km/h. Die Geschwindigkeit in dieser Richtung wird vor allem durch das einseitige Parken auf der Westseite beeinflusst.

In Gegenrichtung, Fahrtrichtung Südstraße, wird dagegen auf einem deutlich erhöhten Niveau – mit 44 km/h – gefahren. Bei den beengten Verhältnissen auf den  Gehwegen  erzeugt diese Geschwindigkeit beim Fußgänger wie beim Anwohner ein Gefühl der Unsicherheit.

 

Als erste Maßnahme soll die Polizei gebeten werden, in nächster Zeit verstärkt die zulässige Geschwindigkeit  in der südlichen Heiligenstraße zu überwachen. Hierzu werden ihr vorab die Ergebnisse der Verkehrserhebungen zugeleitet. Als weitere Maßnahme soll dann in Abstimmung mit der Polizei als verkehrserzieherische Maßnahme für einige Wochen  eine Geschwindigkeitsanzeige „Sie fahren    km/h“ in Fahrtrichtung Südstraße etwa in Höhe des Parkscheinautomaten montiert werden.

 

Außerdem wird das Tiefbau- und Grünflächenamt kurzfristig das Piktogramm  „30“ , einmal eingangs von der Kirchhofstraße in nördlicher Richtung und einmal eingangs von der Südstraße in südlicher Richtung auf die Fahrbahn markieren lassen.

 

Sollten die o.g Maßnahmen das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer nicht ausreichend positiv beeinflussen, so müsste über den Einbau von Aufpflasterung(en) oder Schwellen als fahrdynamisch wirksame Einbauten intensiv nachgedacht werden. Eine Entscheidung darüber  trifft allerdings die Politik; als Fachausschuss des Rates ist hier der Stadtentwicklungsausschuss zuständig.

 

Nach Erhalt der Stellungnahme und der Ergebnisse der Verkehrserhebungen hat dann Herr Peters im Auftrag der Anwohner / Nachbarn den als Anlage beigefügten Bürgerantrag gemäß §24 GO NW  vom 01.11.2007 gestellt. Der Antrag wird durch die E-mail des Herrn Peters  vom 03.12.2007 noch konkretisiert.

 

 

Die Markierung der beiden Piktogramme „30“ auf die Fahrbahn – wie es vorgesehen ist - war bisher aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht möglich.

Auch die verstärkte Überwachung der Geschwindigkeiten konnte seitens der Polizei noch nicht durchgeführt werden.

Der Einsatz der Geschwindigkeitsanzeige „Sie fahren    km/h“ nach der Überwachungsaktion der Polizei ist vorbereitet und kann danach sofort beginnen.

 

In der Tat werden diese Aktionen langfristig nicht die erwünschte Wirkung zeigen, so dass dann auch weitere Maßnahmen erforderlich werden.

 

Durch die Anordnung der Parkstände im mittleren Abschnitt der südlichen Heiligenstraße (etwa von Haus Nr.64  bis Haus Nr.68 ) auf die gegenüberliegende westliche Seite können zwei Fahrbahnversätze gebildet werden, durch die der Kraftfahrer zu verhaltener Geschwindigkeit veranlasst werden sollte.

Mit der Installation von Fahrbahnschwellen aus Recyclinggummi etwa in den Drittelpunkten des Straßenabschnitts wird das Geschwindigkeitsniveau an diesen Stellen auf die 30 km/h zwangsweise reduziert.

Diese Maßnahmen sind aus der Sicht der Verwaltung nur provisorische Maßnahmen. Eine Überplanung der Heiligenstraße auf der Grundlage eines „Verkehrskonzepts Am Kronengarten - Heiligenstraße“ sollte in einigen Jahren diese kostengünstigen Kleinmaßnahmen ersetzen.

 

Die Ummarkierung der Parkstände kostet etwa 500 €; die beiden Schwellen aus Recyclinggummi verursachen Kosten in einer Größenordnung von etwa 1.000 €. Die Maßnahmen können im Rahmen der Straßenuntehaltung – Verkehrsicherung – durchgeführt werden.

 

 

 

 

G. Scheib

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

120101

Bezeichnung: 

Verkehrsflächen

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

nein

2008

1.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer