hier: Pungshausstraße - Antrag2
Beschlussvorschlag:
Variante 1:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung
zur Kenntnis und lehnt den Antrag ab. Die Aufpflasterung des Kurvenbereiches
Kilvertzheide wird hergestellt.“
Variante 2:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung
zur Kenntnis und stimmt dem Antrag zu. Die Aufpflasterung des Kurvenbereiches
Kilvertzheide wird nicht hergestellt.“
2. Rat
„Der Rat bestätigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom
18.01.2008.“
Erläuterungen und Begründungen:
Von Anliegern aus der Pungshausstraße wurde der beiliegende Antrag nach
§ 24 GO gestellt. Zusammengefassend kann festgestellt werden, dass die
Antragsteller die Aufpflasterung des Kurvenbereiches Kilvertzheide /
Pungshausstraße verhindern wollen.
Als Argumente werden vorgetragen, dass der Abstand zur nächsten
Aufpflasterung bei der Grundschule mit 14 m nur sehr gering ist und dass im
Kurvenbereich ohnehin nicht schnell gefahren wird.
Von der Verwaltung wird dazu wie folgt Stellung genommen:
Diese Aufpflasterung war zunächst nicht Bestandteil der drei
Vorentwurfsvarianten und wurde im Ergebnis der Bürgerinformation in die Planung
aufgenommen. Die Mehrheit der damals Anwesenden hat sich für diese Maßnahme
ausgesprochen, was aus den nachfolgenden Auszügen aus der Niederschrift zur
Bürgerinfo hervorgeht:
Ein Anlieger aus
Haus Nr. 17 hat sich dafür ausgesprochen, dass die Raser aus der Kilvertsheide
bereits in der Kurve durch eine Aufpflasterung gebremst werden sollten. Dem
stimmte ein Großteil der Anwesenden zu.
Weiterhin wurde darüber abgestimmt,
ob der Sackgassenbereich als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden soll.
13 Anlieger stimmten dem zu, wenn gleichzeitig im Kurvenbereich Pungshausstraße
/ Kilvertzheide eine Aufpflasterung gebaut wird.
Da das Thema
Geschwindigkeitsdämpfung für die Anlieger wichtig war, wurde intensiv über mögliche
bauliche Maßnahmen gesprochen. Im Ergebnis wollten die Anlieger 2
Aufpflasterungen im Einmündungsbereich zur Grünstraße sowie im Kurvenbereich
Pungshausstraße / Kilvertzheide, aber keine darüber hinaus gehenden Maßnahmen.
Gegenteilige Meinungen zu dieser Aufpflasterung wurden damals nicht
vorgebracht obwohl die Antragsteller teilweise anwesend waren.
Generell wird festgestellt, dass die verkehrliche Funktionalität der
Straße mit und ohne diese Aufpflasterung sicher gestellt ist. Hinsichtlich der
Kosten sind beide Fälle neutral, da die zu befestigende Fläche gleich groß ist.
Zu entscheiden ist hier lediglich, welche Anliegerwünsche berücksichtigt
werden sollen.
Günter Scheib