Betreff
Antrag nach § 24 Gemeindeordnung,
hier: Pungshausstraße - Antrag2
Vorlage
WP 04-09 SV 66/122
Aktenzeichen
66.1 tü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Variante 1:

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag ab. Die Aufpflasterung des Kurvenbereiches Kilvertzheide wird hergestellt.“

 

Variante 2:

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Antrag zu. Die Aufpflasterung des Kurvenbereiches Kilvertzheide wird nicht hergestellt.“

 

 

 

2. Rat

„Der Rat bestätigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.01.2008.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Von Anliegern aus der Pungshausstraße wurde der beiliegende Antrag nach § 24 GO gestellt. Zusammengefassend kann festgestellt werden, dass die Antragsteller die Aufpflasterung des Kurvenbereiches Kilvertzheide / Pungshausstraße verhindern wollen.

Als Argumente werden vorgetragen, dass der Abstand zur nächsten Aufpflasterung bei der Grundschule mit 14 m nur sehr gering ist und dass im Kurvenbereich ohnehin nicht schnell gefahren wird.

 

Von der Verwaltung wird dazu wie folgt Stellung genommen:

 

Diese Aufpflasterung war zunächst nicht Bestandteil der drei Vorentwurfsvarianten und wurde im Ergebnis der Bürgerinformation in die Planung aufgenommen. Die Mehrheit der damals Anwesenden hat sich für diese Maßnahme ausgesprochen, was aus den nachfolgenden Auszügen aus der Niederschrift zur Bürgerinfo hervorgeht:

 

Ein Anlieger aus Haus Nr. 17 hat sich dafür ausgesprochen, dass die Raser aus der Kilvertsheide bereits in der Kurve durch eine Aufpflasterung gebremst werden sollten. Dem stimmte ein Großteil der Anwesenden zu.

 

Weiterhin wurde darüber abgestimmt, ob der Sackgassenbereich als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden soll. 13 Anlieger stimmten dem zu, wenn gleichzeitig im Kurvenbereich Pungshausstraße / Kilvertzheide eine Aufpflasterung gebaut wird.

 

Da das Thema Geschwindigkeitsdämpfung für die Anlieger wichtig war, wurde intensiv über mögliche bauliche Maßnahmen gesprochen. Im Ergebnis wollten die Anlieger 2 Aufpflasterungen im Einmündungsbereich zur Grünstraße sowie im Kurvenbereich Pungshausstraße / Kilvertzheide, aber keine darüber hinaus gehenden Maßnahmen.

 

Gegenteilige Meinungen zu dieser Aufpflasterung wurden damals nicht vorgebracht obwohl die Antragsteller teilweise anwesend waren.

 

Generell wird festgestellt, dass die verkehrliche Funktionalität der Straße mit und ohne diese Aufpflasterung sicher gestellt ist. Hinsichtlich der Kosten sind beide Fälle neutral, da die zu befestigende Fläche gleich groß ist.

 

Zu entscheiden ist hier lediglich, welche Anliegerwünsche berücksichtigt werden sollen.

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

nein

 

Produktnummer:

120101

Bezeichnung: 

Verkehrsflächen und Brücken

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

 

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

 

ja

2008/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer