Beschlussvorschlag:
„Der
gemeinschaftlich von der evangelischen Kirchengemeinde Hilden und dem katholischen
Kirchengemeindeverband Hilden am 12.07.2007, UH/Wa, gestellte Antrag, vom
Ordnungsamt angeordnete anonyme Bestattungen künftig nicht mehr auf dem
anonymen Gräberfeld, sondern in pflegefreien Reihengräbern vorzunehmen, wird
zurückgewiesen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Ordnungsbehördliche
Bestattungen durch die Stadt sind zu veranlassen,
a)
wenn die eigentlichen Bestattungspflichtigen (Ehegatten, Lebenspartner, volljährige
Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige
Enkelkinder) ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen,
oder
b)
in den Fällen, in denen es keine Angehörigen mehr gibt oder diese nicht
zu ermitteln sind.
Rechtsgrundlage
für die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen ist § 8 des Gesetzes
über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom
17.Juni 2003.
Die
Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen ist rechtlich gesehen eine Ersatzvornahme.
Sie hat nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen, d. h., die
Stadt hat diejenige Bestattungsform zu wählen, die den Einzelnen und die
Allgemeinheit “kostenmäßig“ am wenigsten belasten.
Anhaltspunkte
für eine einfache aber würdige Beisetzung in Hilden stellen demgemäß die vom
Kreissozialamt vorgegebenen Sätze für Bestattungsleistungen (z. B. Sarg, Sterbehemd)
und diejenigen Bestattungskosten nach der Friedhofsgebührensatzung dar, die
sich am notwendigen Mindestaufwand orientieren.
Die
den Einzelnen und die Allgemeinheit “kostenmäßig“ am wenigsten beeinträchtigende
Beisetzung stellt in Hilden die Bestattung in einem anonymen Reihengrab dar.
Der
gemeinschaftlich von der evangelischen Kirchengemeinde Hilden und dem katholischen
Kirchengemeindeverband Hilden gestellte Antrag, vom Ordnungsamt angeordnete
anonyme Bestattungen künftig in pflegefreien Reihengräbern vorzunehmen, würde
die Allgemeinheit aktuell je Beerdigungsfall zusätzlich mit 421 € Kosten
belasten, s. Gebührengegenüberstellung.
Gebührengegenüberstellung:
Grabart Leistung |
pflegefreies Reihengrab |
anonymes Reihengrab |
Erwerb |
775 € |
486 € |
Grabbereitung |
379 € |
379 € |
Unterhaltung |
394 € |
262 € |
Trauerhalle |
240 € |
240 € |
Leichenzelle |
86 € |
86 € |
Gesamtkosten |
1.874 € |
1.453 € |
Verschärfend
kommt hinzu, würden ordnungsbehördliche Bestattungen zukünftig in einem
pflegefreien Reihengrab vorgenommen, wäre es nicht möglich, die erheblichen
Mehrkosten eventuell vorhandenen bestattungsunwilligen, aber
bestattungspflichtigen Angehörigen in Rechnung zu stellen, da dies nach
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG – VC 316.58) über den notwendigen
Mindestaufwand hinausgehen würde.
Die
Zahl der ordnungsbehördlichen Bestattungen ist im Vergleich zu den Vorjahren in
2007 dramatisch angestiegen.
Lag
die Zahl 2006 noch bei insgesamt 15, so sind bis Mitte Juli 2007 bereits 24
Fälle registriert worden.
Die
Verwaltung geht nach derzeitiger Einschätzung für 2007 von mindestens 40 Fällen
aus und erwartet auch für die Folgejahre entsprechend hohe Zahlen.
Der
Anstieg ist auf die schwierige wirtschaftliche Situation breiter Teile der
Gesellschaft aber auch auf die immer mehr schwindende Verbundenheit untereinander
zurückzuführen.
Würde
dem Antrag der Kirchen entsprochen, Bestattungen künftig in pflegefreien Reihengräbern
vorzunehmen hätte dies für den städtischen Haushalt und damit die Allgemeinheit
erhebliche finanzielle Auswirkungen.
Bei
angenommen 40 Fällen/Jahr müsste im Vergleich wie folgt kalkuliert werden:
Mittelbedarf auf Grundlage
geltender Gebührentarife bei Annahme 40 Fälle/Jahr:
pflegefreies Reihengrab (1.874 € je Fall) = 74.960 €
anonymes Reihengrab (1.453 € je Fall) = 58.120 €
Kostenanteil über dem
notwendigen Mindestauf-
wand (BVerwG – VC 316.58)
bei Bestattungen in
pflegefreien Reihengräbern: =
16.840 €
========
Der
über dem notwendigen Mindestaufwand liegende Kostenanteil in Höhe von 16.840 €
bei Bestattungen in pflegefreien Reihengräbern müsste von der Allgemeinheit
zusätzlich zu den zu tragenden Belastungen für die Zahl der Fälle aufgebracht
werden, in denen ohnehin keine Kostenerstattung zu erwarten ist.
Das
sind im Jahr auf Grundlage vorliegender Erfahrungswerte bereits etwa 50 % – 60
% der geltend gemachten Bestattungskosten, auf 2007 bezogen voraussichtlich bis
zu 37.000 €, die ohnehin schon über allgemeine Steuermittel zu finanzieren
sind.
Die
Verwaltung schlägt aus diesem Grund vor, den gemeinschaftlich von der evangelischen
Kirchengemeinde Hilden und dem katholischen Kirchengemeindeverband Hilden
gestellten Antrag zurückzuweisen, “vom
Ordnungsamt angeordnete anonyme Bestattungen künftig nicht mehr auf dem
anonymen Gräberfeld, sondern in pflegefreien Reihengräbern vorzunehmen“.
G. S c h e i b
Bürgermeister