Hier: Antrag der CDU-Fraktion in der Ratssitzung am 13.06.2007
Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Beschluss Haupt-
und Finanzausschuss 22.08.2007:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem SV
Hilden-Ost abzustimmen, ob im Hinblick auf den Spielbetrieb ein früherer
Maßnahmenbeginn oder alternativ eine spätere Fertigstellung des Kunstrasenplatzes
gewünscht wird.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit beigefügtem Antrag möchte die CDU-Fraktion sicherstellen, dass die
Fußballabteilung des SV Hilden-Ost zu Beginn der Saison 2008/09 den
Spielbetrieb auf dem sanierten Kunstrasenplatz aufnehmen kann.
Zu der geplanten Umgestaltung des
Sportplatzes und dem entsprechenden Zeitplan nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Derzeit wird durch ein Ingenieurbüro ein Vorentwurf erarbeitet, auf
dessen Grundlage im August 2007 eine Abstimmung mit dem Verein und der Schule
Kalstert (Schulsportnutzung) stattfindet. Nach erfolgter Abstimmung wird die
Planung fortgeführt und eine Kostenberechnung erstellt.
Nach Abschluss der Planung werden die für die Maßnahme erstellten
§10-Unterlagen im November 2007 im Fachausschuss zur Beratung eingebracht. Sollte sich im Rahmen der
Abstimmung und weiten Planung zeigen, dass über den im Rahmen der bestehenden
Verpflichtungsermächtigung für 2007 hinaus noch ein zusätzlicher Mittelbedarf
besteht, würde zusätzlich eine Beratung im Rat erfolgen.
Nach erfolgter Ausschreibung im Dezember
2007/Januar 2008 soll mit den Umbauarbeiten spätestens im Mai 2008 begonnen
werden.
Wie der SV Hilden Ost in einem Schreiben an die Stadt Hilden mitgeteilt
hat, wäre es aus Sicht des Vereins am
günstigsten nach dem 05.05.08, dem Abschluss der Jugend-Meisterschaftsspiele,
mit dem Ausbau zu beginnen und diesen
bis Anfang August zu beenden.
Eine Abwicklung des Umbaus der Sportanlage in einem Zeitfenster von nur
3 Monaten ist selbst bei optimalen Bedingungen sicherlich nicht möglich, wie
auch die Erfahrungen der bisherigen Umbauten gezeigt haben. Dabei muss
berücksichtigt werden, dass die kompletten Sommerferien in diesem Zeitraum
liegen und die bau ausführenden Firmen im Sportplatzbau ohnehin in diesem
Zeitraum voll ausgelastet sind. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass für die
Verlegung und Befüllung des Kunstrasens zum Abschluss der Maßnahme über einen
längeren Zeitraum eine trockene Witterung unbedingt erforderlich ist. Bei einem
Zeitraum von nur 3 Monaten wäre kein Spielraum für witterungsbedingte
Ausfallzeiten gegeben.
Aus diesem Grund wird im Abstimmungsgespräch mit dem Verein zu klären
sein, ob ein früherer Maßnahmenbeginn bzw. alternativ eine spätere
Fertigstellung des Platzes gewählt wird um eine Beeinträchtigung in beiden
Spielzeiten zu verhindern.
In jedem Fall bleibt es das Ziel, die Baumaßnahme so durchzuführen, dass
der Trainings- und Meisterschaftsbetrieb sowenig wie möglich tangiert wird und
eine Verlegung von Übungs- und Trainingzeiten auf andere Plätze minimiert wird.
(G. S c h e i b)