Betreff
Sanierung Sportplatz Kalstert
Hier: Antrag der CDU-Fraktion in der Ratssitzung am 13.06.2007
Vorlage
WP 04-09 SV 66/093
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 

Beschluss Haupt- und Finanzausschuss 22.08.2007:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem SV Hilden-Ost abzustimmen, ob im Hinblick auf den Spielbetrieb ein früherer Maßnahmenbeginn oder alternativ eine spätere Fertigstellung des Kunstrasenplatzes gewünscht wird.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

Mit beigefügtem Antrag möchte die CDU-Fraktion sicherstellen, dass die Fußballabteilung des SV Hilden-Ost zu Beginn der Saison 2008/09 den Spielbetrieb auf dem sanierten Kunstrasenplatz aufnehmen kann.

 

Zu  der geplanten Umgestaltung des Sportplatzes und dem entsprechenden Zeitplan nimmt  die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Derzeit wird durch ein Ingenieurbüro ein Vorentwurf erarbeitet, auf dessen Grundlage im August 2007 eine Abstimmung mit dem Verein und der Schule Kalstert (Schulsportnutzung) stattfindet. Nach erfolgter Abstimmung wird die Planung fortgeführt und eine Kostenberechnung erstellt.

Nach Abschluss der Planung werden die für die Maßnahme erstellten §10-Unterlagen im November 2007 im Fachausschuss zur Beratung  eingebracht. Sollte sich im Rahmen der Abstimmung und weiten Planung zeigen, dass über den im Rahmen der bestehenden Verpflichtungsermächtigung für 2007 hinaus noch ein zusätzlicher Mittelbedarf besteht, würde zusätzlich eine Beratung im Rat erfolgen.

Nach erfolgter Ausschreibung im Dezember  2007/Januar 2008 soll mit den Umbauarbeiten spätestens im Mai 2008 begonnen werden.

 

Wie der SV Hilden Ost in einem Schreiben an die Stadt Hilden mitgeteilt hat, wäre es aus Sicht des  Vereins am günstigsten nach dem 05.05.08, dem Abschluss der Jugend-Meisterschaftsspiele, mit  dem Ausbau zu beginnen und diesen bis Anfang August zu beenden.

Eine Abwicklung des Umbaus der Sportanlage in einem Zeitfenster von nur 3 Monaten ist selbst bei optimalen Bedingungen sicherlich nicht möglich, wie auch die Erfahrungen der bisherigen Umbauten gezeigt haben. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die kompletten Sommerferien in diesem Zeitraum liegen und die bau ausführenden Firmen im Sportplatzbau ohnehin in diesem Zeitraum voll ausgelastet sind. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass für die Verlegung und Befüllung des Kunstrasens zum Abschluss der Maßnahme über einen längeren Zeitraum eine trockene Witterung unbedingt erforderlich ist. Bei einem Zeitraum von nur 3 Monaten wäre kein Spielraum für witterungsbedingte Ausfallzeiten gegeben.

 

Aus diesem Grund wird im Abstimmungsgespräch mit dem Verein zu klären sein, ob ein früherer Maßnahmenbeginn bzw. alternativ eine spätere Fertigstellung des Platzes gewählt wird um eine Beeinträchtigung in beiden Spielzeiten zu  verhindern.

In jedem Fall bleibt es das Ziel, die Baumaßnahme so durchzuführen, dass der Trainings- und Meisterschaftsbetrieb sowenig wie möglich tangiert wird und eine Verlegung von Übungs- und Trainingzeiten auf andere Plätze minimiert wird.

 

 

 

 

 

(G.  S c h e i b)