hier: Antrag auf Unterschutzstellung des Gebäudes Benrather Straße 62
- Antrag des Museums- und Heimatvereins Hilden e.V. vom 10.03.2007-
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, den
Antrag auf Unterschutzstellung des Gebäudes Benrather Straße 62 abzulehnen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Museums- und Heimatvereins Hilden e.V.
stellte mit Schreiben vom 10.03.2007 den Antrag gem. § 24 GO NW auf
Unterschutzstellung des Gebäudes Benrather Straße 62.
Das Gebäude Benrather Straße 62 liegt
innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung für den Denkmalbereich Benrather
Straße in der Stadt Hilden vom 14.10.1987 und ist gemäß § 2 der Satzung in der
Aufstellung der baulichen Anlagen, die sich auf das gesamte Erscheinungsbild
besonders prägend auswirken, aufgeführt.
Das bedeutet, dass bereits jetzt für alle
Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes betreffen, laut § 3
Satz 2 der Denkmalbereichssatzung eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) zu beantragen ist und damit
die Zustimmung der Denkmalbehörden zu allen geplanten Veränderungen der
Außenhaut erforderlich ist.
Eine im Jahre 2005 erfolgte äußere
Inaugenscheinnahme des Gebäudes durch die Untere Denkmalbehörde führte zu dem
Ergebnis, dass der durch den Denkmalbereich gegebene Schutz des äußeren
Erscheinungsbildes als ausreichend angesehen wird. Veränderungen des Gebäudeäußeren
haben vor allem im Erdgeschoss und an der östlichen Giebelfront stattgefunden.
Im Gebäudeinneren wurde im Erdgeschoss eine Grillstube eingebaut.
Die negative Einschätzung erfolgte aufgrund
des Beurteilungsmaßstabes, der gemeinsam mit dem Rheinischen Amt für
Denkmalpflege bei Begehungen der Denkmalbereiche Innenstadt und Walder Straße
aufgestellt wurde. Daher wurde das Gebäude im Sachstandsbericht zur
Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude in der Stadt Hilden vom 31.01.2006
(SV-Nr. 60/038) in der Auflistung der im Berichtszeitraum abschließenden
negativ beurteilten Gebäude im Denkmalbereich Benrather Straße aufgeführt.
Eine über den derzeitigen Schutzumfang, der
durch den Denkmalbereich gegeben ist, hinausgehende Eintragung als Einzeldenkmal
in die Denkmalliste der Stadt Hilden gemäß § 3 DSchG NRW wird seitens der
Unteren Denkmalbehörde als nicht erforderlich angesehen, da die entsprechenden
Voraussetzungen nicht vorliegen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bürgerantrag
abzulehnen.
Der Eigentümer des
Gebäudes wurde durch die Untere Denkmalbehörde von dem Antrag des Heimat- und
Museumsvereins unterrichtet und um eine erste Stellungnahme gebeten, die ggf.
in der Sitzung nachgereicht wird.
(G. Scheib)