Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW
hier: Antrag auf Unterschutzstellung des Gebäudes Benrather Straße 62
- Antrag des Museums- und Heimatvereins Hilden e.V. vom 10.03.2007-
Vorlage
WP 04-09 SV 60/071
Aktenzeichen
308-07-05
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, den Antrag auf Unterschutzstellung des Gebäudes Benrather Straße 62 abzulehnen.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Der Museums- und Heimatvereins Hilden e.V. stellte mit Schreiben vom 10.03.2007 den Antrag gem. § 24 GO NW auf Unterschutzstellung des Gebäudes Benrather Straße 62.

 

Das Gebäude Benrather Straße 62 liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung für den Denkmalbereich Benrather Straße in der Stadt Hilden vom 14.10.1987 und ist gemäß § 2 der Satzung in der Aufstellung der baulichen Anlagen, die sich auf das gesamte Erscheinungsbild besonders prägend auswirken, aufgeführt.

Das bedeutet, dass bereits jetzt für alle Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes betreffen, laut § 3 Satz 2 der Denkmalbereichssatzung eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) zu beantragen ist und damit die Zustimmung der Denkmalbehörden zu allen geplanten Veränderungen der Außenhaut erforderlich ist.

 

Eine im Jahre 2005 erfolgte äußere Inaugenscheinnahme des Gebäudes durch die Untere Denkmalbehörde führte zu dem Ergebnis, dass der durch den Denkmalbereich gegebene Schutz des äußeren Erscheinungsbildes als ausreichend angesehen wird. Veränderungen des Gebäudeäußeren haben vor allem im Erdgeschoss und an der östlichen Giebelfront stattgefunden. Im Gebäudeinneren wurde im Erdgeschoss eine Grillstube eingebaut.

 

Die negative Einschätzung erfolgte aufgrund des Beurteilungsmaßstabes, der gemeinsam mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege bei Begehungen der Denkmalbereiche Innenstadt und Walder Straße aufgestellt wurde. Daher wurde das Gebäude im Sachstandsbericht zur Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude in der Stadt Hilden vom 31.01.2006 (SV-Nr. 60/038) in der Auflistung der im Berichtszeitraum abschließenden negativ beurteilten Gebäude im Denkmalbereich Benrather Straße aufgeführt.

 

Eine über den derzeitigen Schutzumfang, der durch den Denkmalbereich gegeben ist, hinausgehende Eintragung als Einzeldenkmal in die Denkmalliste der Stadt Hilden gemäß § 3 DSchG NRW wird seitens der Unteren Denkmalbehörde als nicht erforderlich angesehen, da die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bürgerantrag abzulehnen.

 

Der Eigentümer des Gebäudes wurde durch die Untere Denkmalbehörde von dem Antrag des Heimat- und Museumsvereins unterrichtet und um eine erste Stellungnahme gebeten, die ggf. in der Sitzung nachgereicht wird.

 

 

 

 

(G. Scheib)