Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Überlegungen zur Ausweisung von Wohnbauland
im Bereich Richrather Straße/Weißdornweg zur Kenntnis. Er lehnt die Einleitung
von Bauleitplan-Verfahren, die das Ziel haben, in dem betroffenen Bereich
Wohnbauflächen auszuweisen, bis auf weiteres ab.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der vorliegende Antrag zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes wurde durch die Eigentümerin des Flurstückes 49/28 der Flur 19,
Gemarkung Hilden, gestellt (siehe beiliegenden Antrag; wird in Absprache mit
der Antragstellerin erst jetzt zur Beratung vorgelegt).
Wunsch der Antragstellerin ist es, auf ihrem
Grundstück eine ähnliche Bebauung zu realisieren wie auf den östlich
angrenzenden Grundstücken am Hagebuttenweg und Eibenweg. Hier befinden sich auf
relativ großen Grundstücken freistehende Einfamilienhäuser in 1- und
zweigeschossiger Bauweise.
Eine verkehrliche Erschließung des Gebietes
könnte von der Richrather Strasse über die dann noch auszubauende städtische
Wegeparzelle (Flurstück 40) erfolgen. Auch die Ver - und Entsorgung des
Gebietes mit Strom, Gas und Wasser wäre sicher zu stellen (finanzielle
Auswirkungen für die Stadt).
Ohne einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan,
der dann ein größeres Gebiet ( Richrather Straße/ südl. Grenze des
Bebauungsplanes Nr. 28 / westl. Grenzen
der Bebauungspläne Nr. 30 und Nr. 31/ Stadtgrenze Langenfeld) einschließen
würde, ist das jedoch nicht möglich (siehe beiliegenden Plan).
Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) der
Stadt Hilden weist für diesen Bereich „Flächen für die Landwirtschaft“ aus.
Somit wäre bei einem evt. Bauleitplanverfahren ein FNP-Änderungsverfahren erforderlich.
Auch Ausgleichsmaßnahmen für die durch Bebauung erfolgte Flächenversiegelung
müssten getätigt werden.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur stark
befahrenen Richrather Straße wäre im Falle eines Bauleitplanverfahrens ein
Lärmschutzgutachten zu erstellen, ob und inwieweit hier mit aktivem Lärmschutz
gearbeitet werden muss.
Zu einer Bebauung der zurzeit noch
landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Wohnhäusern direkt an der Stadtgrenze
müsste die Nachbargemeinde (Stadt Langenfeld) im Rahmen der Trägerbeteiligung
gehört werden.
Unmittelbar nördlich von dem von der
Antragstellerin beabsichtigten Plangebiet befindet sich eine
Altlastenverdachtsfläche, die im Verdachtsflächenkataster des Kreises Mettmann
mit Gefahrenklasse II
(6568/4 Hi II - Lehmkuhler Weg Süd; ehemalige
Bauschutt- und Hausmülldeponie) eingestuft ist. Man kann zurzeit nicht sagen,
ob von hier negative Auswirkungen für die angrenzenden Grundstücksareale zu
erwarten sind.
Es muss weiterhin davon ausgegangen werden,
dass im Zusammenhang mit einem Bauleitplan-Verfahren auch das Thema der (sehr
kostspieligen) Sanierung dieser Altlast angesprochen wird (gleicher Eigentümer).Dabei ist zu berücksichtigen, dass es nicht
möglich ist, nur einige von der Altlastenthematik unberührte Flächen zu
überplanen und den belasteten Rest zu „übersehen“.
Laufende Projekte, etwa am Weidenweg
(Sanierung Sportplatz) oder auf der Fläche Richrather Straße/Lehmkuhler Weg
(Bebauungsplan Nr. 2A, 1.Änd.), zeigen genau diese Problematik auf.
Das Siedlungsdichtegutachten aus dem Jahre
1997 sieht die ökologische Freiraumfunktion im Bereich der Altablagerungen
stark beeinträchtigt. Ansonsten hat die übrige Fläche eine eher mittlere
ökologische Bedeutung, auch wenn die Kombination aus Grünlandflächen und
Gehölzen kleinklimatisch positive Effekte für die Wohngebiete durch den
möglichen Luftaustausch hat und als Freiraum einen Kontrast zu den nördlich und
östlich angrenzenden Wohnbebauungen darstellt.
Aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches
in 2004 werden diese Aspekte ebenfalls im Umweltbericht zu beachten und gutachterlich
zu behandeln sein.
Schließlich sei noch auf die erst Anfang des
Jahres beschlossene Prioritätenliste für die durchzuführenden
Bauleitplan-Verfahren hingewiesen.
Aus
planerischer Sicht gibt es damit eine ganze Reihe von Aspekten, die in der Zusammenfassung
zu dem Vorschlag führen, eine Ausweisung von Bauland nicht weiter zu verfolgen.
Dementsprechend ist der Beschlussvorschlag
abgefasst.
In der Zwischenzeit hat sich eine weitere
Grundstückseigentümerin der Initiative zur Einleitung eines Bauleitplan-Verfahrens
angeschlossen; natürlich ebenfalls mit dem Ziel, Wohnbauland zu bekommen. Auch
deren Schreiben ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
An der Position der Verwaltung, aufgrund der
mannigfaltigen planerischen Problembereiche eine Ablehnung des Antrages
vorzuschlagen, ändert sich dadurch nichts.
(G.Scheib)